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ABE [Bisher 6320 Aufrufe]
Allgemeine Betriebserlaubnis.
Im gegensatz zu einem Gutachten vom TÜV, Dekra etc, müssen Anbauten, die mit einer ABE ausgeliefert werden, nicht beim TÜV vorgeführt werden. Es bleibt dem Fahrzeughalter freigestellt, entweder die ABE immer mit sich zu führen oder die Eintragung in die Fahrzeugpapiere direkt bei der Zulassungsstelle durchführen zu lassen.
ABE wird oft mit Gutachten im Sprachgebrauch verwechselt. Anbei- und Tuningteile mit Gutachten, müssen bei einer amtlichen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, KÜS, GÜS etc) vorgeführt werden. Das Gutachten wird danach meist auch eingezogen, um Missbrauch zu vermeiden.
Auch ein komplettes Fahrzeug verfügt über eine ABE. Diese erlischt, wenn Änderungen am Fahrzug vorgenommen werden, die vitale- und sicherheitsrelevante Systeme, Leistung und Abgas- / Geräuschverhalten betrifft. Deshalb muss nach "Eigenumbauten" das Fahrzeug auch sofort bei einer Prüfstelle vorgeführt werden, um die ABE wiederzuerlangen.
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