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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: hamburg
...und hat diesen Thread vor 6181 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Land Rover 110HT |
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Verfasst am: 07.09.2008 17:06:36 Titel: zum 10000x zusatzscheinwerfer |
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hat jemand den durchblick was erlaubt ist und was nicht??
ich habe viel gelesen und es ist mehr als verwirrend...
wieviele lampen sind auf dem dach erlaubt wenn sie extra geschaltet sind?
sollten 2 abgedeckt sein bei insgesamt 6 lampen?
mir erzählt jeder was anderes und wenn ich zu diesem thema die diversen foren durchsuche kommt es mir so vor als wenn der tüv etwas willkürlich unterwegs ist...
???
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 07.09.2008 17:10:16 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.09.2008 18:02:58 Titel: |
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Die pdf ist eine der informativsten zu dem Thema !
Aufs Dach dürfen entweder
- nach Belieben viele Scheinwerfer, wenn Sie als Arbeitsscheinwerder deklariert sind und nur seperat (d.h. nicht zusammen mit dem Fahrlampen) geschaltet werden können und der Schalter ums genau zu nehmen auch noch gekennzeichnet ist.
- 2 Fernscheinwerfer, parallel zu den "fahrzeugeigenen" Fernscheinwerfern, sofern die Referenzzahl von insgesamt 75 nicht überschritten wird.
- 4 Fernscheinwerfer mit der Referenzzahl insgesamt 75 sofern die fahrzeugeigenen stillgelegt sind.
- keine Nebelscheinwerfer, keine Standlichter (es sei denn: als Arbeitsscheinwerfer)
Bis hierhin ist es zB dem pdf zu entnehmen.
Abgedeckte Scheinwerfer darf es in Deutschland imho gar nicht geben. Zumindest habe ich mich informiert, dass die Aussage, dass abgedeckt sein müssen ein Gerücht ist, da iiirgendwo steht, dass keine Scheinwerfer abgedeckt sein dürfen (außer zB versenkbare Scheinwerfer). Aber ob das wirklich wahr ist - man weiß es nicht.
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: hamburg
...und hat diesen Thread vor 6181 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Land Rover 110HT |
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Verfasst am: 07.09.2008 19:16:50 Titel: |
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danke!
ich fasse zusammen:
ich beschrifte meine schalter und benutze meine scheinwerfer nicht im geltungsbereich der stvo und schon ist alles ok!?
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Reinbek (SH) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Opel Frontera Bj.96 2,2l 2. Hanomag AL 28 Bj.67 |
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Verfasst am: 07.09.2008 20:12:06 Titel: |
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polarkreisdefender hat folgendes geschrieben: | danke!
ich fasse zusammen:
ich beschrifte meine schalter und benutze meine scheinwerfer nicht im geltungsbereich der stvo und schon ist alles ok!? |
Moin,
fast richtig, Du brauchst Deine Schalter nicht zu kennzeichnen, in der StvzO (§52 Abs.7) steht lediglich das nicht während der Fahrt benutzt werden dürfen. (Ausser bei einigen Ausnahmen, Müllwagen, usw.)
Gruß,
Ch.
| _________________ Strassen...? Wo wir hinfahren brauchen wir keine...Strassen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.09.2008 20:49:51 Titel: |
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Stimmt. Das mit der Schalterbeschriftung steht explizit nirgends. Aber es wurde mir empfohlen um sicher zu stellen, dass zB ein Fremder der mit dem Fahrzeug fährt nicht Ufos zum Landen animiert.
Manche behaupten Stock und Steif, dass man für auch eine Geräteplatte, Kran o.ä. am Fahrzeug haben muss, aber geschrieben habe ich das bislang nicht gefunden. Insofern: s.o.
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 07.09.2008 23:16:31 Titel: |
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Gut dass das mal so kurz und präzise abgehandelt wird. Wäre eigentlich was fürs Wiki.
Vielen Dank,
Flashi
| _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 08.09.2008 22:40:19 Titel: |
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Delta8 hat folgendes geschrieben: |
Abgedeckte Scheinwerfer darf es in Deutschland imho gar nicht geben. Aber ob das wirklich wahr ist - man weiß es nicht. |
Das ist so,steht auch in dem PDF.
Delta8 hat folgendes geschrieben: |
Manche behaupten Stock und Steif, dass man für auch eine Geräteplatte, Kran o.ä. am Fahrzeug haben muss, aber geschrieben habe ich das bislang nicht gefunden. Insofern: s.o. |
Das ist Quatsch.
| _________________ autoteam-essen.de |
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