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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2023 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 470 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Benz T1, Smart 450, Nissan Terrrano |
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Verfasst am: 21.02.2023 17:12:45 Titel: Reifenbindung in der Zulassung |
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Hallo,
in der Zulassung von meinem Terrano 1 ist die Reifengröße 31x10.50x15 eingetragen, allerdings mit der Einschränkung dass nur 4 Reifenmarken bzw. Typen zulässing waren.
Habe daraufhin Nissan angeschrieben und die teilen mir mit:
"....Fabrikatsbindungen bei PKW-Reifen sind schon seit über 20 Jahren nicht mehr zulässig und die Angaben im Fahrzeugschein zu den Reifentypen sind damit auch nicht mehr bindend.
Diese Klarstellung erfolgte im Dezember 2001 in der Richtlinie 70/156/EWG (im Anhang)..."
Die EU-Richtlinie hat Nissan beigefügt, ist aber EU-Kauderwelch.
Gruß Horst | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 21.02.2023 20:14:35 Titel: |
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Die Übersetzung hat Nissan dir doch mitgeschickt: "...die Angaben im Fahrzeugschein zu den Reifentypen sind damit auch nicht mehr bindend." | |
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Hesse, aber nicht Hermann
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Kassel Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab Y 720 mit TD27TI, Starrachsen und Festaufbau 2. Nissan Terrano 2,4i mit Y720-Schnauze 3. Nissan King Cab Y720 US-Version 4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit) |
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Verfasst am: 21.02.2023 23:27:20 Titel: |
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Hallo Horst.
Und wo ist jetzt die Frage?
Die Antwort von Nissan ist völlig korrekt. Dein TÜV-Prüfer kann diese veralteten Hersteller-Eintragungen einfach
ignorieren (der sollte das Thema kennen), oder Du lässt es von ihm streichen und von der Zulassungsstelle einen
neuen Schein ausstellen. Hat ja keinen Einfluss auf die eingetragene Größe.
Stefan | _________________ Starrachse, was sonst! |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 22.02.2023 11:18:39 Titel: |
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Ich hatte das ja quasi in deinem Vorstellungs-Thema schon erwähnt. Da war ne Nachfrage bei Nissan sicher nett, aber nicht so wirklich nötig - da das fast schon Allgemeinwissen ist. Genauso wie das aufgehobene für Privatefahrten mit als-LKW-zugelassenen Fahrzeugen. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2018 Wohnort: Neubrandenburg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Dodge RAM Cummins 24v Discovery I |
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Verfasst am: 22.02.2023 19:15:05 Titel: |
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Naja ich will nicht klugscheissen! Gelernt hatte ich das auch so, dass diese Reifenbindung nicht mehr gilt!
Aber: Ich kenne das von Porsche mit Allrad und auch BMW mit den X6 X5 und X3 mit der Mischbereifung.
Da gilt sie nach wie vor!
Einem Bekannten war das egal und er verbaute auf dem X6 Reifen die nicht freigegeben waren und siehe da brummen im Antriebsstrang und Schaden im Verteilergetriebe!
Mit den freigegebenen hatte er dieses Problem nach der erfolgten Reparatur nicht mehr!
Bei Porsche hängt das mit der hohen Leistung in Verb. mit dem hohen Gewicht auf der Hinterachse zusammen!
Laut Dekra haben bei diesen Fahrzeugen die Reifenbindung immer noch Rechtsbestand . Da diese Hersteller den genauen Abrollumfang garantieren und vom Fahrzeughersteller geprüft wurden! | _________________ Bremse erst wenn du Gott siehst!!! |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 22.02.2023 19:38:08 Titel: |
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Hast Du da mal eine Quelle für? Hintergrund ist die Gültigkeit der Zulassungsverordnung, die das eindeutig regelt. Ich kenne diese Reifentyp-Bindung nur als "Empfehlung", aber ohne Rechtskraft oder bei Z-Reifen.
Dabei zu beachten ist natürlich, dass die genaue Regelung auch bestimmte Reifenparameter beinhaltet, wie Aufbau, Tragkraft und Geschwindigkeitsindex.
Aber unabhängig davon, geht es hier ja nicht um exotische Sportfahrzeuge. Ich kann aber gerne mal mit der Dekra in den Dialog treten und das verifizieren lassen über interne Prüfvorschriften oder etwaige andere Vorgaben.
Quellen:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Offiziell der TÜV dazu:
Zitat: | TUEV Werkstatt-Info
April 2000 - Nr. 2
Reifenfabrikatsbindung
Im Zuge eines Beschwerdeverfahrens der Europaeischen Kommission wegen
unnoetiger Handelshemmnisse im Zusammenhang mit der Anwendung der
Richtlinie 92/23/EWG (Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und
Anhaengern) wurde Deutschland darauf hingewiesen, dass Reifenfabrikats-
bindungen fuer Reifen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Kraft-
fahrzeuganhaengern nicht zulaessig sind.
Das KBA wurde bereits vom BMVBW angewiesen, in Zukunft derartige
Eintragungen zu unterlassen.
Daraus ergibt sich, dass die in den Fahrzeugpapieren vorhandenen
Einschraenkungen bezueglich des Reifenfabrikats oder des -typs keine
Rechtswirksamkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung zu
betrachten sind.
Bei Kraftraedern bleibt die Moeglichkeit einer Fabrikatsbindung bis auf
weiteres noch erhalten. Gleichzeitig wird die bisherige Verfahrensweise
mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung weiterhin aufrecht erhalten.
Bei Z-Reifen braucht nach 92/23/EWG die Angabe der Tragfaehigkeit auf
dem Reifen nicht vorhanden sein, deshalb ist die Eignung des Reifens
(Tragfaehigkeit mit Bezug auf die Hoechstgeschwindigkeitsleistung des
Fahrzeuges) auch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen und deren Anhaengern
durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
Reifenfabrikate/-typen, die nicht in den Fahrzeugpapieren genannt sind,
sind deshalb ab sofort zulaessig, wenn sie folgende Randbedingungen
einhalten:
Mehrspurige Kfz und deren Anhaenger Einspurige Kfz
Reifenkennzeichnung die Reifenkennzeichnung (z.B. 225/50 R 17 94 W)
stimmt mit dem entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ueberein
EG- oder ECE-Genehmigungszeichen auf dem Reifen e1 E1
nach EG-Richtlinie oder ECE-Regelung vorhanden 92/23/EWG
ECE-R 30 97/24/EG
ECE-R 75
weitere notwendige Dokumente nicht erforderlich
Bei Z-Reifen fahrzeugbezogene Freigabe des Reifenherstellers mitfuehren
"Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder Uebereinstimmungs- bescheinigung"
des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers, die bestaetigt, dass
dass dieser Reifen auf dem gegebenen Fahrzeug ebenfalls ohne jede
Einschraenkung gefahren werden kann
Eine Aenderungsabnahme nach §19 StVZO ist bei Abweichung des Reifen-
fabrikats/-typs nicht mehr erforderlich, aber moeglich.
Bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO ist eine Verweigerung der
Pruefplakette allein wegen nicht eingehaltener Reifenbindung nicht
moeglich. Eine Beanstandung muss aber weiterhin erfolgen, wenn Bau-
vorschriften verletzt werden, die Verkehrssicherheit gefaehrdet wird
oder sich das Abgas- oder Geraeuschverhalten ueber die zulaessigen
Toleranzen hinaus verschlechtert.
Bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei darf der Fuehrer des
Fahrzeuges keine Beeinträchtigungen erfahren.
Anderslautende Formulierungen aelteren Datums zu Fabrikatsbindungen
in Pruefberichten und Teilegutachten sind nur noch als Empfehlung anzusehen.
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| _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
Zuletzt bearbeitet von am 22.02.2023 19:39, insgesamt einmal bearbeitet |
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Unterirdisch!
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Kia Sorento 2.5 CRDi |
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Verfasst am: 22.02.2023 19:38:48 Titel: |
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Mischbereifung ist wieder etwas ganz anderes.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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Bin neu hier
Mit dabei seit Anfang 2023 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 470 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mercedes Benz T1, Smart 450, Nissan Terrrano |
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Verfasst am: 11.03.2023 19:39:22 Titel: |
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Hallo zusammen,
hab diese Woche einen Anruf vom StVA bekommen, hatte dort per Mail angefragt ob man die nicht mehr gültigen Eintragungen bzgl. der Markenbindungen in der Zulassung löschen lassen könne. Antwort StVA: Eintragungern werden nicht gelöscht, TÜV und Polizei würden die EU-Richtlinie kennen.
Schöne Grüße aus dem Aachener Land
Horst | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 12.03.2023 20:04:34 Titel: |
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Horst L hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
hab diese Woche einen Anruf vom StVA bekommen, hatte dort per Mail angefragt ob man die nicht mehr gültigen Eintragungen bzgl. der Markenbindungen in der Zulassung löschen lassen könne. Antwort StVA: Eintragungern werden nicht gelöscht, TÜV und Polizei würden die EU-Richtlinie kennen.
Schöne Grüße aus dem Aachener Land
Horst |
Dir ist aber schon klar dass Änderungen in den Fahrzeugpapieren NICHT vom StVA, sondern von den dafür befähigten Prüfdiensten vorgenommen werden? | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 14.03.2023 10:34:46 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: |
Dir ist aber schon klar dass Änderungen in den Fahrzeugpapieren NICHT vom StVA, sondern von den dafür befähigten Prüfdiensten vorgenommen werden? |
Nö, die Fahrzeugpapiere kann ausschließlich das StVA ändern, da hat Horst L. vollkommen Recht. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2023 Wohnort: Landkreis H Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 89 Chevy Blazer K5, 67 Pontiac Lemans, 88 MB 230 CE, 99 VW T4 |
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Verfasst am: 14.03.2023 12:56:46 Titel: |
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Genau, Änderung und Abnahme sind 2 paar Schuhe. | _________________ Gruß Xlspecial |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 14.03.2023 15:02:33 Titel: |
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Hach ja, das ist natürlich gaaaaanz wichtig dass wieder mal Krümel gexxxxxx werden.
Gegenfrage - was ändert das StVA wenn nichts von einem Prüfdienst vorliegt? | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 14.03.2023 16:25:22 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Hach ja, das ist natürlich gaaaaanz wichtig dass wieder mal Krümel gexxxxxx werden.
Gegenfrage - was ändert das StVA wenn nichts von einem Prüfdienst vorliegt? |
nichts !
die ändern nur das was die prüforganisation frei gibt ! | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 15.03.2023 10:47:42 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: |
nichts !
die ändern nur das was die prüforganisation frei gibt ! |
Auch falsch. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 15.03.2023 14:58:34 Titel: |
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P. Escobar hat folgendes geschrieben: | siggi109 hat folgendes geschrieben: |
nichts !
die ändern nur das was die prüforganisation frei gibt ! |
Auch falsch. |
ach,erklär er genaueres...........
die prüforganisation gibt mir schriftlich das z.b. eine stossstange den erforderlichen ansprüchen entspricht
und damit muss ich zur zulassungsstelle die mir das dann in den brief einträgt !
Ist da in letzter zeit was geändert worden ? die prüforganisation darf weder im brief noch im schein etwas
ein,oder austragen . | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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