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Mit dabei seit Mitte 2018 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 2125 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.07.2018 11:23:39 Titel: Overland in Explorer Montage auf Jeep Cherokee |
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Hallo, ist es möglich das Autohome Overland in Explorer Montage auf das Dach zu bringen und dieses über die Motorhaube aufzuklappen ? Ich finde das Model grundsätzlich sehr interessant, habe aber gehört, dass es sich um Wildcamping, statt "Falschparken" handelt, wenn ein Dachzelt über die Fahrzeugmaße hinausragt (kann das jemand bestätigen?). Dies wäre für mich der einzige Grund ein GFK Dachzelt zu kaufen. Gruß, Michael | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 30.07.2018 15:02:31 Titel: |
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https://www.bergfreunde.de/basislager/schlafplatz-gesucht-was-ist-wo-erlaubt-beim-wildcampen-in-deutschland/
Das dürfte keine Rolle Spielen. Zelt ist Zelt. Ist zudem für jedes Bundesland anders geregelt, in dem jeweiligen Landesnaturschutz- bzw. Landeswaldgesetz. Für MV z.B. gilt § 29 Abs. 1 Satz 1 Landeswaldgesetz MV:
§ 29
Sonstige Benutzungen des Waldes
(1) Das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen sind unzulässig.
... und bevor jetzt so ein Klugschxxxer daher kommt und meint er habe doch keine WoMo-Zulassung: Auch deine normale Karre darfste nicht den Wald stellen, ob nun mit oder ohne Zelt. Außerdem haben wir zur Zeit Waldbrandstufe 65 und per Ukaß des Landwirtschaftministers Betretungsverbot für sämtliche Wälder abseits der Wege. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 30.07.2018 16:12:40 Titel: |
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Moin
Nun ist hier noch die Frage ob der TO parken im Wald meinte.
Teilweise soll es ja auch an Rastplätzen oder Parkbuchten nicht erlaubt sein zu stehen
und im Wohnmobil, Wohnwagen etc. zu schlafen.
Da gibt es ja noch die Regel mit dem Schlaf um die Fahrtüchtigkeit herzustellen,
das kann man ja anscheinend überall machen.
Ausser an den Plätzen die man ja eh nicht anfahren darf (Wald und Wiesen und Privatgelände)
Mir schwirrt immer der Satz im Kopf rum.
Wenn man auf dem Rastplatz steht und vor der Wohnwagentür steht ein Tritt oder gar ein Stuhl,
ist das Campen und nicht erlaubt.
So in den Wohnwagen gehen und schlafen ist dann kein Campen.
Könnte mit dem Dachzelt ja ähnlich vermuten.
Dachzelt auf dem Boden abstützen, campen, Dachzelt auf Auto abgestützt erlaubt für den Erholungsschlaf.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 30.07.2018 16:39:11 Titel: |
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Ähm... ok, bei "Wildcampen" hatte ich alles im Sinn, nur keine befestigten Stellplätze | |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 30.07.2018 19:45:11 Titel: |
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MF hat folgendes geschrieben: | Moin
Nun ist hier noch die Frage ob der TO parken im Wald meinte.
Teilweise soll es ja auch an Rastplätzen oder Parkbuchten nicht erlaubt sein zu stehen
und im Wohnmobil, Wohnwagen etc. zu schlafen.
Da gibt es ja noch die Regel mit dem Schlaf um die Fahrtüchtigkeit herzustellen,
das kann man ja anscheinend überall machen.
Ausser an den Plätzen die man ja eh nicht anfahren darf (Wald und Wiesen und Privatgelände)
Mir schwirrt immer der Satz im Kopf rum.
Wenn man auf dem Rastplatz steht und vor der Wohnwagentür steht ein Tritt oder gar ein Stuhl,
ist das Campen und nicht erlaubt.
So in den Wohnwagen gehen und schlafen ist dann kein Campen.
Könnte mit dem Dachzelt ja ähnlich vermuten.
Dachzelt auf dem Boden abstützen, campen, Dachzelt auf Auto abgestützt erlaubt für den Erholungsschlaf.
Gruß Mario |
meines wissens darf es nicht nach ,,camping,, aussehen !!!
mit geöffnetem dachzelt macht es das aber................. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
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Verfasst am: 30.07.2018 20:11:06 Titel: |
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Moin
Ja, Siggi, das könnte natürlich sein.
Im Grunde wird sich auch da keine klare Lösung finden.
Im Wald und Wiese wie gesagt ist es ja klar verboten.
Klar mit Augenmass und Anstand geht es da dann in der Praxis schon, aber generell ist es nicht erlaubt.
Ich hatte halt schon mal eher die Situation das ich über die AB einfach nur Heim wolte.
Dann wurde ich doch müde und bin auf einen Rastplatz gefahren.
Mein Innenausbau ist sowieso für drinnen schlafen ohne Klappen aufstellen oder irgendwas abhängen.
Da hab ich mich auch so auf dem Rastplatz in die Koje gehauen.
Morgens im Auto gefrühstückt und dann weiter.
Daher ist mir dieses "Wildcampen" eben auch ein Begriff.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
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Urgestein
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 31.07.2018 08:24:33 Titel: |
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wenn man,wie ich auch,drinnen schlafen kann ist natürlich alles einfacher.
da muss es ringsrum auch nicht nach ,,camping,, aussehen.
schlimmstenfalls werden die papiere überprüft. | _________________ SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich |
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