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Maut ab Juli für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen


 
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nixx
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...und hat diesen Thread vor 43 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Polaris Sportsman 570
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BeitragVerfasst am: 16.03.2024 06:06:36    Titel: Maut ab Juli für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
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Hallo

Ich beschäftige mich schon einige Zeit damit.
Mein Pickup ist unter 3,5 to. und somit nicht Mautpflichtig.

Soweit ich rausgefunden habe wird niemand der Mautpflichtig wäre angeschrieben. Man muss selber tätig werden oder riskiert eine Strafe.

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/3_5_tonnen_maut/p1745_3_5_tonnen_maut.html

Ausnahmen gibt es für Camper, die in den Fahrzeugpapieren Fahrzeugart WOMO drin stehen haben oder Handwerker. Beider Gruppen sollten sich vorab bei Toll Collect für die Ausnahme registrieren.

Es wäre auch möglich das Fahrzeug auf 3,5to oder darunter abzulasten.

Was sind Mautpflichtige Fahrzeuge?

"Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. "

Dazu zählen Pickups mit offener oder geschlossener Ladefläche und Vans. Aber auch Geländewagen die aus Kostengründen auf LKW umgeschlüsselt wurden.
Dazu gibt es einen Artikel der das schön erklärt:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautpflichtige_fahrzeuge/mautpflichtige_fahrzeuge.html

Zum Thema Kontrollen:
Die Mautbrücken oder Mautsäulen nehmen jedes Fahrzeug auf. Es wird dann Kennzeichen, Art des Fahrzeugs und Achsanzahl mit einer Datenbank verglichen. Ist das Fahrzeug nicht Mautpflichtig werden die erhobenen Daten sofort wieder gelöscht.

Grüße
Robert
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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 16.03.2024 09:16:05    Titel:
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Guten Morgen.
Es ist ein sehr spannendes Thema.
Das doofe dabei ist, es gibt sehr viel "Handlungsspielraum"
Ich musste mal ganz genau erklären, warum ein Fahrzeug NICHT gewerblich genutzt wird.
Und wo den privat aufhört und gewerblich anfängt.

Allein ein Sponsorenaufkleber und einen dazugehörigen "geldwerten Vorteil" zählt als gewerblich.

Es hat bei mir lange gedauert und benötigte viel Arbeit eine Ausnahmegenehmigung bzw. Mautbefreiung zu bekommen.

Einfach darauf zu verweisen "Wohnmobil" reicht leider nicht immer aus.

Bin gespannt wie Eure Erfahrungen sind bzw. werden.

_________________
Liebe Grüße Robert

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 16.03.2024 15:33:48    Titel:
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Die gewerbliche oder private Nutzung ist laut dem oben verlinkten Text von TollCollect irrelevant.

Du musst bei über 3,5 Tonnen zGG für deinen PickUp auch Maut zahlen, wenn du ihn nachweislich nur privat nutzt, da er bauartbedingt "für den Güterkraftverkehr bestimmt ist".

Wer ist denn davon überhaupt betroffen? Wenn so ein ganz normaler PickUp 2 Tonnen wiegt und eine Tonne Zuladung hat....?
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nixx
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...und hat diesen Thread vor 43 Tagen gestartet!


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1. Polaris Sportsman 570
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BeitragVerfasst am: 16.03.2024 15:44:01    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:

Wer ist denn davon überhaupt betroffen? Wenn so ein ganz normaler PickUp 2 Tonnen wiegt und eine Tonne Zuladung hat....?



Ein Arbeitskollege hat einen RAM 1500 und er hat ein zul. Gesamtgewicht von 3510 kg.
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 16.03.2024 17:09:27    Titel:
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nixx hat folgendes geschrieben:
Liebling hat folgendes geschrieben:

Wer ist denn davon überhaupt betroffen? Wenn so ein ganz normaler PickUp 2 Tonnen wiegt und eine Tonne Zuladung hat....?



Ein Arbeitskollege hat einen RAM 1500 und er hat ein zul. Gesamtgewicht von 3510 kg.



dann läßt er ihn 20kg ablasten................wo ist das problem ? Nee, oder?

_________________
SIGGI109

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BeitragVerfasst am: 19.03.2024 12:53:23    Titel:
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Cord
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BeitragVerfasst am: 20.03.2024 09:23:55    Titel:
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Moin,

macht euch vorm Ablasten bitte schlau ob das was bringt.

Ich betreibe im richtigen Leben eine kleine Spedition und mußte Ende letzten Jahres bei TollCollect bei allen Fahrzeugen zusätzlich zum Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg
(Zul.-besch. Teil 1; F.2) auch die Technisch zul. Gesamtmasse in kg (Zul.-Besch Teil; F.1) angeben.

Ich weiß nicht, ob bei einer Ablastung die techn. zul. Gesamtmasse auch geändert wird.
Für die Mautberechnung wird die techn. zul. Gesamtmasse zugrunde gelegt.

Munter bleiben
Cord
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kat i
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BeitragVerfasst am: 21.03.2024 12:01:52    Titel:
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Zitat:
Ich weiß nicht, ob bei einer Ablastung die techn. zul. Gesamtmasse auch geändert wird.
Für die Mautberechnung wird die techn. zul. Gesamtmasse zugrunde gelegt.


Im Schein darf halt nicht stehen "Änderung der zul. Gesamtmasse ohne technische Änderung", denn dann ändert sich die techn. zul. Gesamtmasse eben nicht.
Man wird technisch was ändern müssen, damit es funktioniert und von Toll Collect anerkannt wird. Und das dürfte schwierig sein. Sie stopfen halt jedes Schlupfloch, um an die Kohle zu kommen.

_________________
Wer gegen den Strom schwimmt, kommt nicht vom Fleck.

Gruß

Mathias
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