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Defender TD5 zu N1G umschlüsseln

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 05.03.2024 18:09:23    Titel: Defender TD5 zu N1G umschlüsseln
 Antworten mit Zitat  

Servus zusammen,

mein 90er TD5 MY02 ist laut Fahrzeugbrief Klasse 01, Personenkraftwagen geschlossen!
Daher wird er nach Hubraum besteuert.

Bestimmte TD4 Baujahre wurden als N1G, Geländefz.Gü.bef.b. 3,5t VAN eingestuft und somit nach Gewicht besteuert.

Sollte doch möglich sein meine 90er in N1G umtragen zu lassen, oder?

Frage mich wie der 90er TD4 mit seinen vier Sitzen hinten die N1G erreicht hat?

Wie stelle ich das am besten an? Zulassungsstelle oder TÜV?

Danke, martin

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.03.2024 18:45:20    Titel: Re: Defender TD5 zu N1G umschlüsseln
 Antworten mit Zitat  

Eljot hat folgendes geschrieben:


Frage mich wie der 90er TD4 mit seinen vier Sitzen hinten die N1G erreicht hat?



Das liegt daran,dass die neue europ. Fahrzeugklasse "Van" ein LKW mit integrierten Sitzen ist.

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Eljot
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BeitragVerfasst am: 05.03.2024 19:05:02    Titel: Re: Defender TD5 zu N1G umschlüsseln
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
Eljot hat folgendes geschrieben:


Frage mich wie der 90er TD4 mit seinen vier Sitzen hinten die N1G erreicht hat?



Das liegt daran,dass die neue europ. Fahrzeugklasse "Van" ein LKW mit integrierten Sitzen ist.


noch besser! und wie gehe ich da jetzt vor? zum tüv mit meinem fahrzeugschein und ner kopie von nem 90er TD4 mit N1G?

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.03.2024 19:21:55    Titel:
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Jo,am besten.
Wobei das Van erst 2011/2012 beim Defender vorkam.
Ab da hat er auch eine andere EG-Typgenehmigung.

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BeitragVerfasst am: 06.03.2024 12:39:58    Titel:
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Meine Erfahrung zeigt, dass es nicht geht. Der TÜV hat es umgeschlüsselt (110er mit 7 Sitzplätzen) und dann das Gutachten zurückgezogen, weil es eben nicht geht (Datum der Erstzulassung zählt, nicht irgendwelche späteren Gesetzesänderungen, war die Begründung auf der Zulassungsstelle).

Wenn es trotzdem klappt, freut es mich für Dich!

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Gruß

Mathias
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BeitragVerfasst am: 06.03.2024 12:55:56    Titel:
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Das Datum der Erstzulassung hat nichts mit der Fahrzeugart zu tun.

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sebbo
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BeitragVerfasst am: 06.03.2024 13:06:34    Titel:
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kat i hat folgendes geschrieben:
Meine Erfahrung zeigt, dass es nicht geht. Der TÜV hat es umgeschlüsselt (110er mit 7 Sitzplätzen) und dann das Gutachten zurückgezogen, weil es eben nicht geht (Datum der Erstzulassung zählt, nicht irgendwelche späteren Gesetzesänderungen, war die Begründung auf der Zulassungsstelle).

Wenn es trotzdem klappt, freut es mich für Dich!


Welches Bundesland und wann war das?

mir wurde vor nicht allzu langer zeit vom tüv mitgeteilt: es gilt was der prüfer festlegt (Bayern)

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BeitragVerfasst am: 06.03.2024 13:41:04    Titel:
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Servus,

eine Umschlüsselung von 01 auf 10 sollte möglich sein, nicht aber wie schon geschrieben. Dazu kann der Ausbau der Sitze und Gurte sowie das Verblechen der hinteren Seitenfenster verlangt werden.
Nicht immer gilt was der TÜV festlegt, auch in Bayern nicht, da kann schon mal was durch die Zulassungsstelle zurückgeändert werden.

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BeitragVerfasst am: 06.03.2024 15:02:27    Titel:
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Er möchte aber nicht national 10 sondern EG N1G BB.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2024 09:32:53    Titel:
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Zitat:
Welches Bundesland und wann war das?

mir wurde vor nicht allzu langer zeit vom tüv mitgeteilt: es gilt was der prüfer festlegt (Bayern)


Bayern (Starnberg) und vor ca. 8 Jahren. Der TÜV hat das Gutachten zurückgezogen, nicht die Zulassungsstelle.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2024 10:54:03    Titel:
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Das kann auch politisch motiviert sein.
Manch Bereichsleiter setzt da seine eigenen Vorstellungen,
vom Zulassungsrecht durch.

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BeitragVerfasst am: 07.03.2024 11:41:22    Titel:
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Denk an die Anhängelast ... Nutzfahrzeuge haben den Faktor 1,0 nicht den Faktor 1,5 wie Geländewagen. Beim Umschlüsseln geht also ggf. einiges an Anhängelast verloren denn die darf dann maximal dem zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs entsprechen.

Grüße Micha
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BeitragVerfasst am: 07.03.2024 12:58:02    Titel:
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Da es auch geländegängige Nutzfahrzeuge gibt,
heißt die Fahrzeugart N1G.
Ich würde ja LOF drauß machen aber dann eskaliert das hier komplett.

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kat i
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BeitragVerfasst am: 08.03.2024 08:20:16    Titel:
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Geht LOF ohne Voraussetzung (entsprechender Betrieb...)? Ich habe keine Ahnung :(

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Mathias
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BeitragVerfasst am: 08.03.2024 10:12:44    Titel:
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Ja.LOF ist genauso eine Fahrzeugart wie LKW,PKW,Selbstfahrende Pommesbude.
Um einen LKW in Verkehr zu bringen musst du ja auch kein Transportgewerbe unterhalten.

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