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TÜV heftig überzogen

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stobi_de
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...und hat diesen Thread vor 72 Tagen gestartet!


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1. Volvo XC60
2. Y60 kurz in D, Y61-TB45E in Südafrika
BeitragVerfasst am: 15.02.2024 18:23:35    Titel: TÜV heftig überzogen
 Antworten mit Zitat  

Moin, nur eine Frage, bevor ich morgen meine Frau mit dem Volvo zum TÜV schicke (ich kann wegen Knie-OP die nächsten Monate nicht fahren)
Am Volvo XC60 ist der TÜV seit 7 Monaten abgelaufen - eben zufällig gesehen. Peinlich!
Sind da irgendwelche Probleme zu erwarten bei TÜV oder DEKRA?
Bringt sie den Wagen besser in die Werkstatt meines Vertrauens und die sollen machen?

Frank

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Die Welt ist zu groß, um sie immer nur auf einer Straße zu erkunden.
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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 15.02.2024 18:52:46    Titel:
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Außer ner erhöhten Gebühr keine Folgen, solange nicht der Trachtenverein dazwiaschen kommt.

Kini

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"Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!

auf twitter von @haekelschwein


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Patrolier
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BeitragVerfasst am: 15.02.2024 19:09:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Kann bei dem Überzug evtl. teuer werden. Noch war die Mühle nicht bei der HU. Die Zeit läuft.

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Die Entfernung von der Stirn zum Brett vor'm Kopp nennt man Horizont.
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_dirk
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1. G500
BeitragVerfasst am: 15.02.2024 20:49:24    Titel:
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am besten einen Termin beim TÜV vereinbaren und dann hin fahren. Hilft eventuell bei einer Kontrolle auf dem Weg dorthin.

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gr
dirk
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 15.02.2024 21:00:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Patrolier hat folgendes geschrieben:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Kann bei dem Überzug evtl. teuer werden. Noch war die Mühle nicht bei der HU. Die Zeit läuft.


In deinem Link steht 25€.
Im Stressfall kann auch eine Werkstatt einen HU-Termin bestätigen.

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www.x-offroad.de
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Patrolier
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BeitragVerfasst am: 15.02.2024 22:17:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mehr als acht Monate 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Steht auch im ADAC-Link.
7 Monate (+?) ist da ja nicht mehr weit weg.
Die Zeit läuft.

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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 15.02.2024 22:38:29    Titel:
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Also - der TÜV (oder wo auch immer Du die Plakette erwerben willst) macht da nichts, verlangt allenfalls eine erhöhte Gebühr. – Ich bin voriges Jahr mit meinem kleinen Dreitonnen-Anhängerchen vorgefahren, knapp drei Jahre verspätet, weil ich den Anhänger nicht gebraucht hatte (und außerdem ein Auto drin geparkt war). Die letzte HU lag also knapp fünf Jahre zurück. Den Prüfer (und zuvor die Dame am Zahlschalter der örtlichen TÜV-Prüfstelle) interessierte das nicht - sie hob nur kurz die Augenbrauen.
Im Gegenteil: Bei der Bremsenprüfung zeigten die vier Räder recht unterschiedliche Bremswirkung. Darauf meinte der Prüfer beim Blick auf die alte Plakette, der Hänger sei wohl länger nicht gefahren worden. Und eigentlich könne er diese Abweichung normal nicht rechtfertigen. Aber aufgrund der langen Standzeit könne das schon vorkommen. Ich solle den Hänger mal "richtig beladen", dann ein paarmal "gescheit bremsen, damit's den Rost runterreißt" – und dann die Bremsen nochmal schön einstellen. Sprach's und klebte die Plakette dran. – Hob aber dann doch nochmal den Zeigefinger und meinte: "Aber machen's das wirklich mit den Bremsen! Ist schon wichtig!"

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Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 07:43:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus,

abgelaufener TÜV ist Zulassungsrecht.
Da darf man auch z.B. ein Motorrad nicht auf dem Anhänger zur HU transportieren, wenn die Motorrad-Plakette überzogen ist.
Da kann bei Entdecken dessen ebenso ein Verwarnungsgeld von den Ordnungshütern ausgesprochen werden. Da ist es sinnvoll das Nummernschild abzuschrauben und im Kofferraum zu verstauen.

Bei einem Auto das auf eigener Achse zur Prüfung gefahren wird ist man auf das Verständniß der Ordnunghüter angewiesen. Da kann eine Erkrankung als Argumentationshilfe unterstützen.

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OffRoad-Ranger


Zuletzt bearbeitet von OffRoad-Ranger am 16.02.2024 07:53, insgesamt einmal bearbeitet
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Patrolier
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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 07:47:29    Titel:
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@Reiserex
Dein Einzelschicksal ist in D natürlich nicht die Regel.
Und das ist auch gut so.

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lodulf
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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 11:16:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Einfach einen festen Termin beim TÜH buchen und den Ausdruck mitnehmen und gut iss. Vertrau mir

L.

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Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren (Gottlieb Daimler, 1901)
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 11:27:44    Titel:
 Antworten mit Zitat  

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

abgelaufener TÜV ist Zulassungsrecht.
Da darf man auch z.B. ein Motorrad nicht auf dem Anhänger zur HU transportieren, wenn die Motorrad-Plakette überzogen ist.
Da kann bei Entdecken dessen ebenso ein Verwarnungsgeld von den Ordnungshütern ausgesprochen werden. Da ist es sinnvoll das Nummernschild abzuschrauben und im Kofferraum zu verstauen.

Bei einem Auto das auf eigener Achse zur Prüfung gefahren wird ist man auf das Verständniß der Ordnunghüter angewiesen. Da kann eine Erkrankung als Argumentationshilfe unterstützen.


"Wie lange darf man ohne Hauptuntersuchung fahren?
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt."

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-hauptuntersuchung/

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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 11:29:25    Titel:
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Patrolier hat folgendes geschrieben:
@Reiserex
Dein Einzelschicksal ist in D natürlich nicht die Regel.
Und das ist auch gut so.


Das ist natürlich richtig – und ich bin mir dessen bewusst, dass ich da einfach unverdient ein Riesenglück hatte, weil ich auf einen so verständnisvollen Prüfer getroffen bin, der die Sache mit gesundem Augenmaß angeht.
Sagen wollte ich mit diesem Beispiel nur: den Menschen bei der Prüforganisation interessiert es schon aus Prinzip nicht, wie lange das Fahrzeug schon nicht mehr überprüft worden ist: seine Aufgabe ist es, den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung zu beurteilen. Aus. – Achja, und natürlich hab ich mir zuvor einen fixen Termin besorgt, auf den ich im Fall einer Kontrolle durch die Trachtengruppe bei der 9-km-Fahrt zur Prüfstelle hätte verweisen können. Nachteilig an der Sache war halt nur, dass ich auf diese Weise nicht die Möglichkeit hatte, die Bremsen mal ordentlich freizubremsen. Da kommt dann wieder der verständnisvolle Sachverständige ins Spiel, dem genau dies auch klar war ...

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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 12:20:47    Titel:
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[quote="Caruso"]
OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
...Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt...

Servus,

in welchem Gesetz steht das.

Selbst der TÜV schreibt:
"das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg"


Im Gesetz steht nichts von Ausnahmen bei sog. "TÜV-Fahrten"

Somit muß ich mich wiederholen:
In so einem Fall ist man dem Guten Willen der Gesetzhüter angewiesen.

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Gruß

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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 12:37:40    Titel:
 Antworten mit Zitat  

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Caruso hat folgendes geschrieben:
OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
...Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt...

Servus,

in welchem Gesetz steht das.

Selbst der TÜV schreibt:
"das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg"


Im Gesetz steht nichts von Ausnahmen bei sog. "TÜV-Fahrten"

Somit muß ich mich wiederholen:
In so einem Fall ist man dem Guten Willen der Gesetzhüter angewiesen.


Zitat:
Wie lange darf man ohne Hauptuntersuchung fahren?

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-hauptuntersuchung/
Zitat:
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.

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BeitragVerfasst am: 16.02.2024 12:58:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:

in welchem Gesetz steht das.



§10 Abs.4 FZV :

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Bitte nicht rumphantasieren.

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