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Anhängerlast schönrechnen

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Liebling
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Mit dabei seit Anfang 2016
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...und hat diesen Thread vor 178 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.11.2023 10:28:21    Titel: Anhängerlast schönrechnen
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Ein Auto hat ein eingetragenes Leergewicht von 2000 kg. Das wird ermittelt vollgetankt (in diesem Fall 80 Liter) und mit 80 Kg Fahrzeugführer...?

Das heißt, wenn das ohne Sprit auf dem Anhänger steht, sind es nur noch 1840 kg?

Der Anhänger wiegt beispielsweise 560 kg. Wären dann zusammen 2400 kg. Ein Teil des Gewichts des beladenen Anhängers liegt als Stützlast auf der AHK des Zugfahrzeugs - sagen wir mal 100 kg. Bleiben als Zuglast 2300 kg.

Wäre die Rechnung in dieser Art mit den Vorgaben der Rennleitung konform?

Falls nachgewogen wird; wird gegebenenfalls der beladenen Anhänger einzeln gewogen oder während er am Zufahrzeug hängt?
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 02.11.2023 11:29:44    Titel:
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3/4 voller Kraftstofftank und 75kg für Fahrer.
Anhängelast wird in Deutschland so gerechnet,
in Resteuropa wohl eher nicht.

_________________
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PeterM
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BeitragVerfasst am: 02.11.2023 11:35:25    Titel:
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Es sind 90% der Kraftstofftank-Füllmenge, und Stützlast darfst Du abzeihen. Aber: wenn das reale Gewicht auf der Waage drüber liegt, ist diese Rechnung bloß ein "Milderungsgrund" und noch immer die Anhängelast überschritten

Grüsse
Peter

P.S: Weder Benzin noch Diesel haben die Dichte 1
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 02.11.2023 12:17:57    Titel:
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Servus,

das ZGG des Anhängers darf in abgehängtem Zustand nicht überschritten werden.
In angehängtem Zustand darf die Achslast des Anhängers die zul. Anhängelast des Zugwagens nicht überschritten werden. Die Stützlasten von Wagen und Anhänger dürfen ebenfalls nicht überschritten werden.
Soviel zur Theorie.

Der Wert des Leergewichts eines Wagens gehört zu den größten Schummelwerten welche in der Zul.Besch. zu finden sind, neben Verbrauchs- Ausstoßangaben natürlich. ;-)

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 178 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 02.11.2023 13:05:21    Titel:
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OK - vielen Dank!
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Matthias
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BeitragVerfasst am: 02.11.2023 16:45:57    Titel:
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Im Leergewicht ist auch noch anderes, schnell entfernbares enthalten, was im Zweifelsfall ins zugfahrzeug passt. Reserverad. Batterie. Wagenheber. Ggf. Reserverad des Anhängers, Auffahrrampen.

100kg von hinten nach vorne verlagern schafft man so schnell mal, ganz legal. Smile
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 02.11.2023 21:46:15    Titel: Re: Anhängerlast schönrechnen
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Wäre die Rechnung in dieser Art mit den Vorgaben der Rennleitung konform?


1. macht die Polizei nicht die (Vorgabe) Gesetze, sie kontrolliert nur die Einhaltung

2. ist deine Frage viel zu schwammig um sie zu beantworten

was willst den eigentlich wirklich wissen?

bis zu schnell gefahren und das 100er Papperl gilt nicht und nun sollst die Strafe ab 80 zahlen?

war der Anhänger oder das Auto überladen?

bist ohne Führerschein gefahren, weil nur B hast und BE bräuchtest?

in allen Fällen gibt es unterschiedliche Rechnungen und welche Gewichte dann wirklich zählen

wenn es nicht an die große Glocke hängen willst, kannst mir auch ne PN schreiben
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Liebling
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...und hat diesen Thread vor 178 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 03.11.2023 09:21:58    Titel:
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Ist noch gar nix passiert. Will nur ein Auto abholen und wollte mir dafür nicht unbedingt ein zugfahrzeug leihen, wenn es mit dem Terrano gegangen wäre.
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Sammy2802
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1. Subaru Outback H6
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BeitragVerfasst am: 03.11.2023 11:13:32    Titel:
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Es wird ggfs. auch abgehängt und verwogen, schon erlebt.
Wenn Du aber Matthias' sehr pragmatischen und guten Tipp beachtest, sollte sich doch mit dem Terrano kein Thema ergeben, der zerrt doch min. 2,8t legal durch die Gegend?

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In D: §3 StVO, Absatz 2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 03.11.2023 12:59:58    Titel:
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Sammy2802 hat folgendes geschrieben:
Es wird ggfs. auch abgehängt und verwogen,


Na und?
Da gehört trotzdem die Stützlast abgezogen.
Das zugfahrzeug vollballern könnte aber auch nach hinten losgehen,
weil es noch vom Hersteller ein vorgegebenes Zuggesamtgewicht gibt.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 03.11.2023 21:43:49    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Will nur ein Auto abholen und wollte mir dafür nicht unbedingt ein zugfahrzeug leihen, wenn es mit dem Terrano gegangen wäre.


warum sagst das nicht gleich und gibst die echten Daten an? dann hätte man dir gleich sagen können obs geht oder nicht
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 03.11.2023 21:46:56    Titel:
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Steht doch alles im ersten Beitrag.

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Steppenwolf
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1. Nissan King Cab Y 720 mit TD27TI, Starrachsen und Festaufbau
2. Nissan Terrano 2,4i mit Y720-Schnauze
3. Nissan King Cab Y720 US-Version
4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit)
BeitragVerfasst am: 03.11.2023 23:44:21    Titel:
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Sammy2802 hat folgendes geschrieben:

Wenn Du aber Matthias' sehr pragmatischen und guten Tipp beachtest, sollte sich doch mit dem Terrano kein Thema ergeben, der zerrt doch min. 2,8t legal durch die Gegend?


Nein, zumindest mein WD21 hat nur 2,0t Anhängelast! Und Liebling hat auch einen.

Offroad Ranger hat leider völlig recht, nur ein völliges Sparbrötchen hat evtl. das im Schein eingetragene Lergewicht.
Jedes Extra kommt obendrauf, wird aber in den Angaben im Schein nicht berücksichtigt.
Bei einem Hängergewicht von 560Kg halte ich es für ziemlich aussichtslos, in den legalen Bereich zu kommen.
Auch nicht mit Rampen, Reserverad und Batterie im zugfahrzeug.

Und angenehm zu fahren ist der WD21 mit überladenem Hänger auch nicht, hab ich schon mal ausprobiert... Grins

Stefan

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BeitragVerfasst am: 04.11.2023 18:48:57    Titel:
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Wenn du es doch versuchst Gurte das Auto vorbildlich an das es schon von weitem gut aussieht. Sieh zu das alles in ordnung aussieht Reifen Beleuchtung etc und Fahr nach Vorschrift.

Den schein vom Transportgegenstand hast du im Zweifel vergessen. Den Schein vom zugfahrzeug am besten auch. 95% der Politessen haben null Ahnung von Autos abseits von VW und BMW.

Mir wollte mal einer Unterstellen für mein Gespann einen LKW schein zu benötigen weil Fahrzeug 3500kg und Anhänger 3500Kg wären 7 Tonnen und das geht nur mit LKW schein. Bei dem Telefonat mit der Leitstelle hat er wieder was gelernt YES

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Scap
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BeitragVerfasst am: 05.11.2023 16:13:35    Titel: Re: Anhängerlast schönrechnen
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Ein Auto hat ein eingetragenes Leergewicht von 2000 kg. Das wird ermittelt vollgetankt (in diesem Fall 80 Liter) und mit 80 Kg Fahrzeugführer...?

Das heißt, wenn das ohne Sprit auf dem Anhänger steht, sind es nur noch 1840 kg?

Der Anhänger wiegt beispielsweise 560 kg. Wären dann zusammen 2400 kg. Ein Teil des Gewichts des beladenen Anhängers liegt als Stützlast auf der AHK des Zugfahrzeugs - sagen wir mal 100 kg. Bleiben als Zuglast 2300 kg.

Wäre die Rechnung in dieser Art mit den Vorgaben der Rennleitung konform?

Falls nachgewogen wird; wird gegebenenfalls der beladenen Anhänger einzeln gewogen oder während er am Zufahrzeug hängt?


Das zu transportierende Auto hat das Leergewicht, welches die Waage anzeigt. Kein Kilo mehr oder weniger. Schein spielt keine Rolle.

Das Märchen mit der Stützlast ist nicht auszurotten. Tatsächlich ist es so weit verbreitet, dass es inzwischen sogar schon brunzdumme Cops gibt die das glauben.
Die Stützlast ist Teil der Zgm und wird nirgends abgezogen, weil sie nur etwas über die LastVERTEILUNG aussagt und NICHT über die LastMENGE.

Wie gewogen wird entscheidet derjenige, der das anordnet. Diskussion darüber sind kontraproduktiv.

Gestoppt wirst du idR nur, wenn das Gespann nicht stimmig aussieht. Wer mit einem Terrano einen aufgeladenen Sprinter zieht, ist Bullenfutter.

So einfach ist das.

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Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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