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Entscheidungshilfe Lightbar

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Thomast86
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...und hat diesen Thread vor 320 Tagen gestartet!


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1. Mercedes G 250GD
BeitragVerfasst am: 13.06.2023 07:40:07    Titel: Entscheidungshilfe Lightbar
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Hallo zusammen
Ich bin auf der Suche nach etwas mehr Licht im Fernbereich.
Fahrzeug ist eine G Klasse mit nachgerüsteten LED Scheinwerfern. (Wesentlich besser als die originalen H4 Birnen :))

Nun bin ich auf der Suche nach zwei kleinen (Max 300mm) Lichtern für die Stoßstange. Alternativ mit dem Lampenbügel

https://www.nakatanenga.de/beleuchtung-nach-rubrik/zubehoer/3979/nakatanenga-lampenbuegel-fuer-mercedes-g-ohne-lampen


Habt ihr Erfahrungen mit den folgenden drei und könnt mir etwas bei der Entscheidung helfen.
Oder gibts noch was in der Richtung das ich noch nicht auf dem Schirm habe?

https://www.osram.de/ecat/Lightbar%20MX250-CB-LED%20Zusatzscheinwerfer-Autobeleuchtung-Fahrzeugbeleuchtung/de/de/GPS01_3437502/ZMP_4061804/

https://www.ltprtz.com/12-Fernscheinwerfer-Lightbar-REAPER-ECE-Backlight?curr=EUR&gclid=EAIaIQobChMIvrf65uy8_wIVSuztCh2nsQc1EAQYBCABEgLr1vD_BwE

https://www.lazerlamps.com/eu/triple-r-850.html


Die Lampen sollen mit dem Fernlicht zusammen geschalten werden bzw. alternativ (stvo gerecht) über einen Schalter.

Grüße Thomas
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 08:25:27    Titel: Re: Entscheidungshilfe Lightbar
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Thomast86 hat folgendes geschrieben:
...Fahrzeug ist...mit nachgerüsteten LED Scheinwerfern...
Die Lampen sollen mit dem Fernlicht zusammen geschalten werden bzw. alternativ (stvo gerecht)...

Servus Thomas,

wenn das ganze Zusatzlicht absolut StVO-gerecht werden soll ist als erstes die Referenz deiner vorhandenen LED-Hauptscheinwerfern wichtig, da die Summe der Referenzen einhundert nicht übersteigen darf.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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DerAnfänger
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1. Patrol Y60/Y61
BeitragVerfasst am: 13.06.2023 08:43:36    Titel:
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Kann dem von OffRoad-Ranger geschriebenen nur zustimmen.

Ansonsten werfe ich mal noch Adluminis als Hersteller in den Raum, hier gibt es eine Hand voll verschiedener Modelle. Bzgl. Preis/Leistung macht man da nicht viel falsch, hatte die über Jahre zu jeder Jahreszeit am Auto, ohne Probleme.

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Thomast86
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1. Mercedes G 250GD
BeitragVerfasst am: 13.06.2023 09:19:30    Titel: Re: Entscheidungshilfe Lightbar
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Thomast86 hat folgendes geschrieben:
...Fahrzeug ist...mit nachgerüsteten LED Scheinwerfern...
Die Lampen sollen mit dem Fernlicht zusammen geschalten werden bzw. alternativ (stvo gerecht)...

Servus Thomas,

wenn das ganze Zusatzlicht absolut StVO-gerecht werden soll ist als erstes die Referenz deiner vorhandenen LED-Hauptscheinwerfern wichtig, da die Summe der Referenzen einhundert nicht übersteigen darf.


Das ist bekannt! Danke aber nochmal zur Erinnerung 😁😎
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 14:49:23    Titel:
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Servus Thomas,

ja und wieviel Referenz hast du zum Nachrüsten "übrig", laß uns nicht dumm sterben.

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Gruß

OffRoad-Ranger
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Thomast86
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1. Mercedes G 250GD
BeitragVerfasst am: 13.06.2023 18:42:27    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
ja und wieviel Referenz hast du zum Nachrüsten "übrig", laß uns nicht dumm sterben.


Verbaut sind die J.W.Speaker 8700 Evolution 2 PRO LED Die haben eine Kennzahl von 12,5 - bleiben also noch 75 übrig. Da ist sicher was machbar Heiligenschein
Alternativ würde ich es auch über einen separaten Schalter lösen.

[/img]



IMG_3730.jpeg
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 19:39:47    Titel:
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Servus,

nach meiner Recherche hat der J.W. eine Ref.12,5
Du kannst also Zusatzscheinwerfer bis Ref.37,5 anbringen.

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Gruß

OffRoad-Ranger
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imdek
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 20:37:55    Titel:
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Sind die JWSpeaker so schlecht und dunkel, dass man noch Zusatzscheinwerfer braucht?
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Thomast86
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 20:46:15    Titel:
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imdek hat folgendes geschrieben:
Sind die JWSpeaker so schlecht und dunkel, dass man noch Zusatzscheinwerfer braucht?

Nein absolut nicht aber für die Ferne würde ich trotzdem mehr Licht haben
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 22:19:04    Titel:
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Thomast86 hat folgendes geschrieben:

Alternativ würde ich es auch über einen separaten Schalter lösen.



Das macht es dann illegal.

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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 23:28:04    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

nach meiner Recherche hat der J.W. eine Ref.12,5
Du kannst also Zusatzscheinwerfer bis Ref.37,5 anbringen.


Äh, Moment! - Das würde bei paarweiser Montage gelten. Aber wenn ich (z.B.) die von DerAnfänger verlinkten Adluminis-Lightbar angucke, dann verstehe ich das so, dass die eine Zulassung als einzelnes Element hat (und bei Ref. 50 sozusagen noch reinpassen würde).

Da fällt mir ein: Wie ist das denn überhaupt? Nach meinem Kenntnisstand gibt es ja tatsächlich Lightbars, die einzeln montiert werden, also nicht paarweise, und dann eben auch als Einzelleuchte zulässig sind. ich finde in der StVZO §50 auch keine Vorschrift, die besagt, dass Zusatzscheinwerfer immer paarweise angebracht sein müssen. Bei der ECE R112 steht aber, dass auch sowas wie lightbars paarweise zu montieren sind, nicht einzeln. – Weiter hab ich aber was von einer (neuen) ECE R149 gelesen, derzufolge auch durchgehende LED-Balken zulässig sein können; dabei solle dann die Leitzahl zB in der Form 30+30 angegeben sein.
Wirkt auf mich etwas widersprüchlich.

Der Grund meiner Nachfrage: Ich habe auch eine single-lightbar montiert, von dem der Hersteller sagt, dass sie nach ECE 112 als Zusatzfernscheinwerfer zulässig sei. Die Plakettenverkäufer sagten aber die letzten beiden Male nein, sie wüssten nichts von einer Einzelmontage, zulässig sei nur paarig. Ich dürfe das Ding auf der Straße nicht betreiben.

Weiß jemand, was wirklich gilt? – Es sind ja hier offenbar einige gut informierte "Licht-Gestalten" unterwegs ...

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ichgebgas
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BeitragVerfasst am: 13.06.2023 23:59:09    Titel:
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ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Weiß jemand, was wirklich gilt? – Es sind ja hier offenbar einige gut informierte "Licht-Gestalten" unterwegs ...

Ja, es gibt kurze lightbars, die für Single Montage zugelassen sind. Ich habe zB. in meinem ReiseCorsa die Osram FX500-CB SM, da stehen dann zwei Nummern drauf und auch zwei Referenzzahlen (in meinem Fall 2x25). Für meine Anwendungszwecke, also im 1.+2 Gang nachts durch Wüste, Gebirge und sibirische Wälder schleichen, ist die Leuchtkraft mehr als ausreichend.

Und zweite Möglichkeit: Wenn die lightbar über 80cm breit ist, dann reicht auch eine Leuchte.

Referenzzahlen und E-Nummern müssen immer passen, damit es legal in der EU ist, falls man dort damit fährt. Gerade in Schweden wird da genau geschaut, wenn das setup ungewöhnlich ist.




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BeitragVerfasst am: 14.06.2023 00:04:04    Titel:
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ichgebgas hat folgendes geschrieben:


Und zweite Möglichkeit: Wenn die lightbar über 80cm breit ist, dann reicht auch eine Leuchte.


Und das ist jetzt ganz genau wo nachzulesen?

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BeitragVerfasst am: 14.06.2023 00:20:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ReiseRex hat folgendes geschrieben:
ich finde in der StVZO §50 auch keine Vorschrift, die besagt, dass Zusatzscheinwerfer immer paarweise angebracht sein müssen.


Deswegen gibts ja auch ein Nachschlagewerk,explizit für Lichttechnische Einrichtungen,
https://www.beck-shop.de/krautscheid-david-hain-lichttechnische-einrichtungen-kraftfahrzeugen-anhaengern/product/30023370
auf dem z.B. das hier beruht:
http://didis-welt.com/jolly/downloads/Lichttechnik_Kfz.pdf

Wobei das PDF auch schon 20 Jahre alt ist.

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BeitragVerfasst am: 14.06.2023 01:14:32    Titel:
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Danke!
Hab mir das PDF durchgeschaut, soweit es für mich relevant ist. (Ist ja recht umfangreich – und nicht alles ist relevant; beispielsweise fahre ich eigentlich nie mit Glastransportgestell und auch nicht mit selbstleuchtenden Wechselverkehrszeichen.)
Tja, da ist auch von paarweiser Anbringung von Fernscheinwerfern die Rede, ganz klar und explizit und mit Referenz zu den damaligen EWG-Bestimmungen. – Allerdings, wie Du selbst sagst, stammt das PDF von 2003; einige heute übliche LTE gab es damals einfach noch nicht - daher auch keine Regelungen dazu. (Ich bin mir sicher, dass auch nicht mehr alles so stimmt, wie es da steht; beispielsweise gibt die Begrenzung der Leistungsaufnahme für Suchscheinwerfer auf 35 W im LED-Zeitalter nur noch eingeschränkt Sinn: ein LED-Scheinwerfer mit 35 W ist ja schon ein ziemliches Brett; da sind die Leute nicht erbaut, wenn man ihnen da in der Nacht damit im Schlafzimmerfenster herumfunzelt!)

Hmm. Insofern, auch wenn da allerlei Interessantes drin steht (Danke nochmal! - Hatte ich in dieser übersichtlichen Form noch nicht!) würden mich doch die neueren, am besten die aktuell gültigen Regelungen interessieren. Also zumindest solche, die schon etwas von den UN/ECE-Richtlinien wissen.
Wenn da also jemand was Definitives weiß, das sich im besten Fall auch belegen lässt, wäre ich sehr dankbar!

(PS, @ichgebgas: Lustig, dass es gerade die Schweden da recht genau nehmen mit den Kontrollen. Dort scheinen ja eh andere, offenbar von den ECE-Richtlinien abweichende Regelungen zu gelten; denn dort sind ja – bei allen Arten von mehrspurigen Kfz – DREI dicke Fernzusatzscheinwerfer eher die Regel als die Ausnahme; zumindest "draußen am Land", wenn man sich dem Polarkreis nähert. Eventuell gibt es da ja in Skandinavien (auch in Norwegen und Finnland sind mir schon die gleichen "Christbäume" begegnet) Ausnahmeregelungen, die die EU-Bestimmungen überlagern ...)

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