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Ablastung und paralleler Eintrag von Reifen.


 
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MK1955
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...und hat diesen Thread vor 372 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 21.04.2023 18:09:53    Titel: Ablastung und paralleler Eintrag von Reifen.
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Die gleiche Frage habe ich in einem anderen Forum schon gestellt, ich glaube, hier ist sie aber besser platziert.

Wer 37x12.5" AT Reifen an einem 7 Tonner fährt kennt das Problem: Es muß abgelastet werden. Es gibt nur Reifen/Felgen mit maximal Lastindex 131). Wird das zulässige Gesamtgewicht auf z.B. 6,3 ton abgelastet dann gelten die 6,3 auch wenn man die normalen Reifen drauf hat (mit denen man eigentlich 7 tons fahren könnte).
Nun hat mir ein TÜV Mitarbeiter gesagt, man könne die AT Reifen unter Ablastung der Hinterachse eintragen, also z.B. von 5 auf 3.7 ton. Fährt man mit den Normalreifen mit dem höheren LI so darf man
7 / 5 / 2.7 Tonnen fahren (zGG, Hinterachse, Vorderachse).
Nun werde ich meine Eintragung aber bei einem anderen TÜV machen und der sieht das u.U. anders.
Daher meine Frage: gibt es hier Leute die wie beschrieben AT Reifen eingetragen haben und tatsächlich die ursprünglichen Gewichte fahren dürfen, wenn die Originalreifen drauf sind ?
Gruß
Manfred
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Klingel
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BeitragVerfasst am: 24.04.2023 06:10:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich glaube nicht, dass das geht.
Ablasten ist ja auch immer eine steuerliche Sache. Vertrau mir

Gruß Klingel

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quadman
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BeitragVerfasst am: 24.04.2023 10:12:32    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ablasten ist in der Regel kein Problem. Manchmal wird sogar die Versicherung günstiger. Zumindest bei meinem 5 Tonner Anhänger, abgelastet auf 3,5 Tonnen für den Privatbereich.
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Kini
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BeitragVerfasst am: 24.04.2023 20:43:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Abgelastet ist abgelastet.
Wenn das zGG 6,3 t ist, dann ist das eben so.

Was ich für möglich halte, wäre evtl. eine bedingte Eintragung von Reifen. So in der Art "Reifengröße XXXX unter Beachtung der verminderten Radlast."

Kini

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MK1955
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...und hat diesen Thread vor 372 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.04.2023 16:27:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kini hat folgendes geschrieben:
So in der Art "Reifengröße XXXX unter Beachtung der verminderten Radlast."

Kini


Das wird es sein.

Aber es scheint, dass das hier im Forum noch niemand gemacht hat.
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