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ABE / TÜV Gutachten Safari Snorkel
Safari Snorkel SS580HF für Land Rover Defender

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louisbm
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...und hat diesen Thread vor 751 Tagen gestartet!


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1. Land Rover Defender 90 TDI 300 2.5 (1996)
BeitragVerfasst am: 04.04.2022 21:26:36    Titel: ABE / TÜV Gutachten Safari Snorkel
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Servus,

an meinem Defender TDI ist ein Safari Snorkel mit der Teilenummer SS580HF angebracht.
Mein Auto wurde kürzlich unteranderem wegen fehlender ABE für den Schnorchel von der Polizei stillgelegt.
Auf Nachfrage konnte mir die Firma Safari aus Australien nur sagen, dass sie selbst keine Gutachten für den Schnorchel hat anfertigen lassen, aber es in Europa vielleicht Firmen gibt die das machen haben lassen.

Weiß jemand wo man diese ABE herbekommt, bzw. hat vielleicht ein Gutachten das er mir schicken könnte?


Danke euch :)

Louis[/b]
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 04.04.2022 21:48:27    Titel:
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https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=86696&sid=5196b2ad6951e019f67a8e08aec34ac1

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louisbm
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1. Land Rover Defender 90 TDI 300 2.5 (1996)
BeitragVerfasst am: 04.04.2022 23:16:43    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=86696&sid=5196b2ad6951e019f67a8e08aec34ac1


Danke, hab ich beim durchstöbern auch gesehen aber da ging es ja um einen Nissan Patrol. War mir jetzt nicht sicher ob das Gutachten auch für den Safari Snorkel gilt, welcher bei mir verbaut ist. Weißt du ob das Gutachten auch für meinen passt und wenn ja könntest du mir das möglicherweise per Mail oder so schicken?

Danke schonmal :)
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BeitragVerfasst am: 05.04.2022 07:50:37    Titel:
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Servus,

Der Importeur der Safarisnorkel ist Taubenreuther welcher auch die Gutachten für Deutschland anfertigen ließ.

Du rückst mit deiner Mängelliste deines 300Tdi Baujahr 1996 nur tröpfchenweise raus, los ging es hier:
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=1404931&highlight=#1404931

Was stehen denn für "stillegungsrelevante" Mängel auf dem Zettel? Falsche Räder, Christbaumbeleuchtung oder zu laut vielleicht?
Radhalter und Schnorchel sind doch nur Nebenschauplätze, oder?

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Gruß

OffRoad-Ranger
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louisbm
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1. Land Rover Defender 90 TDI 300 2.5 (1996)
BeitragVerfasst am: 05.04.2022 09:23:59    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

Der Importeur der Safarisnorkel ist Taubenreuther welcher auch die Gutachten für Deutschland anfertigen ließ.

Du rückst mit deiner Mängelliste deines 300Tdi Baujahr 1996 nur tröpfchenweise raus, los ging es hier:
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?p=1404931&highlight=#1404931

Was stehen denn für "stillegungsrelevante" Mängel auf dem Zettel? Falsche Räder, Christbaumbeleuchtung oder zu laut vielleicht?
Radhalter und Schnorchel sind doch nur Nebenschauplätze, oder?



Servus,

ich war vorher bei einem Land Rover Händler in München um zu den bemängelten Teilen mehr Info einzuholen und wie man die Mängel am einfachsten beheben kann. Nach 3 verschiedenen Händlern/Defender Werkstätten und 5 Meinungen hab ichs dann mal hier im Forum versucht.

Anbei ist die gesamte Mängelliste, wobei sich für mich immer noch nicht erschließt warum genau dem Auto jetzt so drastisch die Betriebserlaubnis entzogen wurde und ich 120 € und nen Punkt bekomme.



Nach Besuch beim TÜV wurden eben noch die Reserveradhalterung und der Schnorchel bemängelt.


Gruß
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 05.04.2022 10:51:54    Titel:
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louisbm hat folgendes geschrieben:
Anbei ist die gesamte Mängelliste, wobei sich für mich immer noch nicht erschließt warum genau dem Auto jetzt so drastisch die Betriebserlaubnis entzogen wurde und ich 120 € und nen Punkt bekomme.


Der nicht eingetragene Schnorchel reicht dafür schon aus.

Ganz egal was die üblichen Forenschwätzer hier behaupten; das Teil ist (ungeachtet anderer relevanter Prüfpunkte im Gutachten wie Sichtfeld des Fahrers, Splitterverhalten beim Unfall oder Veränderung der Außenkontur) nunmehr Bestandteil des Ansaugluftweges, und beeinflusst damit potentiell das Abgas- und Geräuschverhalten.

§19 (2) Abs. 3 StVZO sagt ganz klar, dass hierdurch die BE erlischt.

Somit ist ein Schnorchel abnahmepflichtig, nicht umsonst haben bspw. Taubenreuther ("Safari") oder Horn Tools Unsummen in ein TÜV Gutachten investiert.

Es ist ein wohl niemals aussterbendes Forenmärchen, dass "hat beim TÜV niemanden interessiert" nicht gleichzusetzen ist mit "ist ohne Abnahme zulässig".

Gleiches gilt für die Scheinwerfergitter, wenns dumm läuft stolpert beim TÜV noch einer über die äußeren Ecken an der Heckstoßstange, die sind nämlich auch nicht original.

Den Rest kann man beurteilen wenn man mal Fotos vom Gesamtkunstwerk sieht.

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BeitragVerfasst am: 05.04.2022 13:01:42    Titel:
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War der Reserveradträger nicht original? (siehe anderer Thread)
Verbreiterung abgesägt?? Spritzlappen fehlen?? Da scheint ja in der Summe Einiges im Argen zu sein.
Wie schon gesagt, Fotos wären interessant, aber wirklich helfen tun die bei der Lösungsfindung nicht, steht ja alles auf deinem Zettel.
Erfahrungsgemäß ist das bei einem stillgelegten Fahrzeug so, daß einen der TÜV erst vom Hof fahren lässt nachdem wirklich auch jeder kleinste Mangel behoben ist. Da kann man jetzt rum meckern und heulen, am Ende bringt das sowieso nichts.
Ich würde erstmal alles abbauen/instandsetzen und dann bei Null anfangen.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 05.04.2022 15:33:44    Titel:
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Das Gutachten beinhaltet alle Fahrzeugtypen.
Die Seite auf der Rover aufgelistet ist,kann sich der TÜV auch selber ausdrucken.

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louisbm
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1. Land Rover Defender 90 TDI 300 2.5 (1996)
BeitragVerfasst am: 10.04.2022 19:21:44    Titel:
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Servus zusammen,

konnte mit dem TÜV und der Zulassungsstelle jetzt alles regeln, hier mal meine Erfahrung für alle die auf das gleiche Problem stoßen, auch für andere Sachen die Bemängelt wurden.

Reserveradhalterung
-> Nicht die Sache vom TÜV, also egal ob original oder nicht, da „lose verschraubtes Bauteil“, sollte halt „vertrauenserweckend“ sein, sonst könnte die Polizei rummeckern. Generell ist es halt Ladung und somit der Fahrer für die Ladungssichefung verantwortlich.

Safari Snorkel
-> Abnahmepflichtig vom TÜV in Verbindung mit einem Sammelgutachten, dass für alle Safarisnorkel gilt. Muss in den Fahrzeugpapieren aufgeführt sein. Hat gute 90€ gekostet beim TÜV Süd.


Der Rest wird im Forum wahrscheinlich schon bekannt sein, ich schreibs trotzdem mal rein.

Lampenschutzgitter
-> keinerlei Abdeckung mittels Gittern von Scheinwerfern oder Blinkern, da das Licht anders gestreut werde. Die Polizei hat bei mir irgendwas wegen Aufprallschutz gesagt, aber das ist nicht der Grund für das eigentliche Verbot.

Verdecktes Kennzeichen wegen Leiter
-> Die Leiter von mir hat zwar eine Aussparung für das Kennzeichen, der Polizei hat diese jedoch nicht gereicht, da kommts auf den Polizisten an, wie er damit umgeht.

Abgesägte Radkastenabdeckung hinten
-> da das Heck meines Defender zugunsten von so Schutzrohren verkürzt wurde hingen die Abdeckungen mehr oder weniger in der Luft und wurden vom Vorbesitzer abgesägt. Musste die vollständigen jetzt wieder dranmachen, sieht zwar jetzt etwas kacke aus, aber der Tüv konnte nix mehr meckern.


Fazit: Viel geschiss um nix, insgesamt knapp 300€ für Ersatzteile, Strafe und TÜV, aber wenigstens fährt mein Baby wieder.
Ärgerlich das ganze, aber mit Hilfe vom TÜV und euch hier im Forum hat das ganze nach 3 Wochen dann doch noch geklappt.


Danke euch allen für die Kommentare :)

Gruß
Louis
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 10.04.2022 19:46:09    Titel:
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louisbm hat folgendes geschrieben:

Verdecktes Kennzeichen wegen Leiter
-> Die Leiter von mir hat zwar eine Aussparung für das Kennzeichen, der Polizei hat diese jedoch nicht gereicht, da kommts auf den Polizisten an, wie er damit umgeht.



Das glaubst du ja wohl selber nicht.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

"(7) ...Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

"(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden."

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BeitragVerfasst am: 11.04.2022 12:54:55    Titel:
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Servus,

meine Infos zum Thema Lampengitter Anbaurichtlinien (Auszug aus einem Teilegutachten):

Änderung wurde unter folgenden Gesichtspunkten geprüft:
- Einhaltung der Sichtwinkel der Scheinwerfer bzw. Leuchten entsprechend Richtlinie 76/756/EWG und keine unzulässige Beeinflussung durch die Gitter.
Die Lampenschutzgitter für die Scheinwerfer wurden im Lichtkanal überprüft.
Die erforderlichen Grenzwerte werden auch mit den Schutzgittern eingehalten.
Schlußbescheinigung:
- Der Anbau der Lampenschutzgitter vor den Leuchten bzw. Scheinwerfern wurden hinsichtlich der zutreffenden EG- bzw. ECE-Vorschriften geprüft.
Dies bedeutet daß diese Beleuchtungseinrichtungen auch nach dem Anbau der Anbauteile diese EG- bzw. ECE-Vorschriften nach wie vor erfüllen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung:
- Anbau der Beleuchtungseinrichtungen ECE R48 76/756/EWG
- Scheinwerfer ECE R1/R8/R20 76/761/EWG
- Fahrtrichtungsanzeiger ECE R6 76/759/EWG

- Brems- bzw. Schlußleuchten ECE R7 76/758/EWG
- Rückstrahler ECE R3 76/757/EWG
- Rückfahrscheinwerfer ECE R23 77/539/EWG
- Nebelschlußleuchten ECE R38 77/538/EWG



Bei Gittern welche ab Werk durch den Fahrzeughersteller verbaut wurden, sind diese als ganzes mit dem Fahrzeug geprüft und benötigen keine separate Prüfbescheinigung.

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Gruß

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BeitragVerfasst am: 11.04.2022 13:06:06    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:



Bei Gittern welche ab Werk durch den Fahrzeughersteller verbaut wurden, sind diese als ganzes mit dem Fahrzeug geprüft und benötigen keine separate Prüfbescheinigung.


Beim Defender nicht und falls Land Rover jemals Gutachten dafür hatte,
sind sie nicht mehr verfügbar.
Für andere Fahrzeugmodelle hat LR Gutachten erstellen lassen.

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BeitragVerfasst am: 11.04.2022 14:22:02    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:

Das glaubst du ja wohl selber nicht.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php


Naja, wurde im letzten halben Jahr 5 mal von der Polizei angehalten, wo sogar der Winkel meines vorderen Kennzeichen nachgemessen wurde und die alles genauer angeschaut haben. Da wurde das mit dem Kennzeichen nie bemängelt, deswegen „kommt auf den Polizisten an, wie er damit umgeht“.
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BeitragVerfasst am: 11.04.2022 14:30:01    Titel:
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Das kannst du dann zu jedem deiner Punkte anfügen.
Hilft aber genausowenig wie:
"Da hat der TÜF nie watt zu gesacht."

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BeitragVerfasst am: 11.04.2022 16:00:09    Titel:
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Man hat ja jetzt gesehen was diese oftmals postulierten Forenweisheiten ("Hat nie jemand interessiert!") so bringen.

Nämlich 120€ und nen Punkt in Flensburg.

Und wenn die Herren von der Rennleitung ganz mies draufgewesen wären, hätten sie Dir die Karre vor Ort gleich stillgelegt. Dann wären nochmal rund 750€ dazugekommen.

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