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Tipps u Ratschläge zur KFZ Versicherung eines umgebauten Landys?
Landy 110 TD4 2.4ltr nach Umbau als Wohnmobil zugelassen.

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free
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...und hat diesen Thread vor 920 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.10.2021 16:05:58    Titel: Tipps u Ratschläge zur KFZ Versicherung eines umgebauten Lan
 Antworten mit Zitat  

Hallo Offroad-Gemeinde,

vor einem Jahr habe ich einen Landy TD4 110 2.4ltr (MY2007) gekauft.
In Um- und "Aufbau" (z.B. Überrollbügel, Hubdach, integr. Dachtr., Airlineschienen, Innenausbau, Technik usw...) wurden von uns bisher ca. €25000,- zu dem Kaufpreis von 25000,- zusätzlich investiert. Zulassung nun als SoKfz / Wohnmobil).
Wie versichert man nun am besten so einen "Wohnmobil-Landy" am vorteilhaftesten?
Der gegenwärtige (Markt-) Wert des Fahrzeuges sowie die Wertsteigerung durch die An-Umbauten ist doch viel höher als der mögliche "Wiederbeschaffungswert" (Schwacke Liste?).
Ärgerlicherweise ist die KFZ Versicherung nach Umschreibung zum "Wohnmobil" nun erheblich teurer und sehr nachteilig hinsichtlich Schadensfreiheitsrabattenstufung sowie auch der Rückstufung im Schadenfall.
Kurzum, die Versicherung ist teurer und "schlechter" und im Schadenfall, weiss ich nicht, ob der "tatsächliche" Wiederbeschaffungswert auch von der Kaskoversicherung auch gedeckt ist.
Welchen Wert soll ich nun angeben oder wie wird dieser ermittelt?

Wie habt Ihr das gemacht bzw. was schlagt Ihr vor?


PS: Versicherung im Ausland?
Offensichtlich bieten die Versicherer nur Versicherungsschutz auf Geograph. Europa / EU und "Mittelmeerstaaten".
und das auch im Ausland zeitlich beschränkt auf 3 Monate, max. 6 Monate.
Wie ist das dann bei Touren nach Asien (auch bereits asiatische Türkei), Afrika und dem nahen Osten? Wie macht Ihr das
bezüglich Haftpflicht oder und Kasko?

Danke und Grüße
Joe
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Bürohengst
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Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 18.10.2021 16:35:48    Titel:
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Alle Umbauten der Versicherung mitteilen.
Besser: Wertgutachten erstellen, der Versicherung übermitteln und den Vertrag auf den Wert abschließen (macht nicht jede Versicherung).

Nur wenn es dir gelingt, den versicherten Wert im Versicherungsvertrag festzuschreiben, bist du auf der sicheren Seite; alles andere sind nur Hilfskrücken.

Auslandskasko habe ich keine Ahnung.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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Sprotte
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Mit dabei seit Ende 2012
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Fahrzeuge
1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 18.10.2021 17:07:48    Titel:
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Bei meiner Versicherung ( Itzehoer ) berechnet sich die Wohnmobil Versicherung nach dem angegebenen Fahrzeugwert, d.h. es sollte kein Problem sein sein Geld zu bekommen, wenn man ehrlich alles angegeben hat....

Billiger wird nur irgendwann eine Oldtimer Versicherung, dann muss man aber den Wert per Gutachten nachweisen....
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OffRoad-Ranger
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Wohnort: LA


Fahrzeuge
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín DerSchwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 18.10.2021 20:34:41    Titel:
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Servus,

wie oben schon geschrieben:
WERTGUTACHTEN
bei der Versicherung angeben und deren Klauseln lesen.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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free
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BeitragVerfasst am: 19.10.2021 20:02:26    Titel:
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Hallo und schon mal ein Dankeschön an Euch.
Ja, das mit dem Wertgutachten habe ich auch schon gedacht, aber scheue die Kosten, wenn es auch ggf. anders geht bzw. nicht erforderlich sein sollte. Nach Auskunft einer Versicherung, wäre das im Schadenfall kein Problem, dann würde sowieso ein Zeitwertgutachten erstellt und grundsätzlich wäre alles, also auch nachträgliche legale Ein- und Ausbauten von der Kaskoversicherung abgedeckt.
Nur hinsichtlich der Frage wie das mit der Differenz zwischen dem ggf. gutachterlich festgestellten Zeitwert zu dem Marktwert bzw. Wiederbeschaffungswert am Schadenstag verhält, habe ich bisher keine richtige Antwort erhalten.
Gibt es hier nicht Leute, die Erfahrungen im Zusammenhang mit einem erheblichen Kaskoschaden bei einem umgebauten und aufgewerteten Landy oder Toyota Landcruiser oder.....oder gemacht haben?
Insbesondere hinsichtlich Neuwertangabe/Listenpreis bei Versicherungsabschluss (obgleich Gebrauchtwagen und ggf. nicht mehr produziert wird), Zeitwert, Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Versicherungen in so einem Fall gerne einen Totalschaden annehmen, um die hohen Reparaturkosten zu vermeiden?

Bisher konnte ich hier im Forum keine Threads diesbezüglich finden, nehme gerne Links / Tipps an:)
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 19.10.2021 21:12:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es scheitert jetzt tatsächlich an popeligen 200€ für ein Wertgutachten??? Unsicher

Dann glaub die Märchen Deiner Versicherung, aber jammer im Schadensfall nicht rum.

Unfassbar... Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
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Scap
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BeitragVerfasst am: 19.10.2021 22:34:32    Titel:
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@free: Du schmeisst da munter Haftpflicht und Kasko (Voll- oder Teil?) durcheinander, wobei ich nach deinem Eingangsposting eher VK annehmen würde. Eine Präzisierung wäre da nicht schlecht.

Bei der Hapftpflicht hast du keine Wahl mehr, das Fahrzeug hat nun mal die Zulassung die es hat und aus der Nummer kommst du nicht mehr raus. Wäre sinnvoll gewesen VORHER darüber nachzudenken.

Eine VK-Versicherung für ein 15 jahre altes Fahrzeug ist auch nicht ohne, zumal wenn es sich um ein derart diebstahlgefährdetes Gefährt wie einen Defender handelt.

Du hast es gesehen, du bekommst hier immer die gleiche Antwort. Ob zutreffend oder nicht, ob sie dir gefällt oder nicht.
Vielleicht ist der bessere Weg dich nochmal anderswo umzuhören, vielleicht in Overlandforen oder WoMoforen oder weiss ich wo.
Kannst natürlich auch die Zeit nutzen um die Versicherer abzugrasen.
Versuch macht kluch. YES

_________________
Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:11:45    Titel:
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@ Scan
Es tut mir Leid, wenn ich Deine möglicherweise wohlgemeinte Meinung mißverstehe, dann "Sorry".
Sollte es jedoch anders sein, dann:

Vielen Dank für die sinnfreie Meinung.

Nein, bitte richtig lesen und verstehen (wollen).
Da wird nichts munter durcheinander geworfen.
Kasko ist der Oberbegriff für Kaskoversicherungen, wobei dann zwischen Teilkasko und Vollkasko unterschieden wird.
Während Teilkasko (TK) nur Teilkaskoschäden abdeckt, ist bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung alle Vollkaskoschäden UND auch Teilkaskoschäden abgedeckt.



"Bei der Hapftpflicht hast du keine Wahl mehr, das Fahrzeug hat nun mal die Zulassung die es hat und aus der Nummer kommst du nicht mehr raus. Wäre sinnvoll gewesen VORHER darüber nachzudenken."

Wow, toller Beitrag. Aus welcher Nummer? Meinst Du ggf. die Zulassung als Wohnmobil? Falls ja, dann überlege mal, ob es nicht noch weitere Vorteile gibt ein Fahrzeug von normalen Pkw auf ein Wohnmobil umschreiben zu lassen. Informieren!
Da es aber auch nicht absolut ungewöhnlich ist, dass der TÜV ein Fahrzeug nicht als Wohnmobil anerkennt, kann man VORHER nicht einfach eine "Universalversicherung" abschließen, sondern lässt das Fahrzeug in einem versicherten Status (HaftPFLICHT und Kasko (TK/VK), um dann die richtigen aktuellen Möglichkeiten auszuwählen.
Egal in welcher "Nummer" man steckt!

Darüberhinaus macht ein Umbau/Ausbau und eine definierte Ausstattung eine Zulassung als Wohnmobil erst möglich! Ergo, bei Rückbau ist auch wieder eine andere Zulassung möglich. Ist einfach und verständlich. Nur eine Frage von Nachdenken, Informieren sowie Planen und der finalen TÜV-Abnahme.

"Eine VK-Versicherung für ein 15 jahre altes Fahrzeug ist auch nicht ohne, zumal wenn es sich um ein derart diebstahlgefährdetes Gefährt wie einen Defender handelt."
Was soll das heißen? Das Auto ist alt, deswegen keine Kaskoversicherung (VK / TK)? ABER weil so diebstahlgefährdet dann doch Kaskoversicherung (Teilkasko zumindest!)??? Nein, das ist eine rhetorische Frage, bitte keine Antwort.
Tja und bei einem Unfall (selbstverschuldet) oder die Schuldfrage ist noch nicht nicht geklärt oder Diebstahl, ist das ganze Fahrzeug ganze Aufbau/Ausbau/Aufwertung dann für den A...?! Nee, das ist nicht sinnvoll.

Denke z.B. an Old-Timer / Young-Timer oder andere Klassiker wie z.B. Land Rover Defender;)
Spezielle Versicherungen, besondere Versicherungsvereinbarungen, Wertgutachten und Aufstellung der Aufwertungen zur Ermittlung des Zeitwertes und Wiederbeschaffungswertes etc..
Klar, viele machen sich darüber keine oder wenig Gedanken, am besten VORHER.

Ich denke die Frage nach allgemeinen Erfahrungen bei KFZ-Schäden im außereuropäischen Ausland ist hier wie auch in anderen einschlägigen Foren zulässig und sinnvoll. Weil VORHER informieren und aus den Erfahrungen Dritter LERNEN eigentlich ganz KLUCH ist ;)

Keine Ahnung warum Du so ein verquirlten 9xklugen Mist schreibst, bist Du Versicherer oder wolltest Du einfach mal einen sinnfreien Beitrag hier im Forum schreiben?
Daher:
VERSUCH MACHT (nicht in allen Fällen) KLUCH.

Schönen Abend:)
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:25:58    Titel:
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Die Frage, ob schon mal wer nen Schadensfall hatte mit nem Landy mit Womo Zulassung, und wie der Wert festgelegt wird, hab ich auch schon mal gestellt. Wenig überraschend hat sich niemand gemeldet, und selbst wenn: was würde es bringen, das macht eh jede Versicherung wie sie will.

Zitat:
In Um- und "Aufbau" (z.B. Überrollbügel, Hubdach, integr. Dachtr., Airlineschienen, Innenausbau, Technik usw...) wurden von uns bisher ca. €25000,- zu dem Kaufpreis von 25000,- zusätzlich investiert. Zulassung nun als SoKfz / Wohnmobil).


Tja, in deinen Versicherungsbedingungen wird ein Wert stehen, bis zu dem Zubehör kostenfrei mitversichert ist. Auf dem Rest bleibst du ggf. sitzen, selbst wenn du alles nachweisen kannst. Das, was du hast, weicht einfach zu stark vom Standard (Ducato Eriba mit Fahrradträger) ab.

Selbst wenn du ein Wertgutachten hast, fühlt sich die Versicherung im Zweifelsfall nicht daran gebunden. Trotzdem wäre das das erste, was ich machen würde: Wertgutachten als Dokumentation de aktuellen Zustands.
Hilft also alles nix, deine Fragen muss dir dein Versicherungsfuzzi beantworten, und zwar schriftlich.

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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:27:30    Titel:
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@ Escobar
Wo gibt es ein entsprechendes Wertgutachten für €200?
Die Aussagen von Sachverständigen sind da anders.
Ist aber auch egal.
Ein Wertgutachten bezieht sich NUR auf den Wert eines Gegenstandes (hier KFZ) zum Zeitpunkt des Gutachtens.
Dieses einmal erstellte WERT-Gutachten sagt nichts oder nur wenig etwas über den Zustand des Fahrzeuges kurz vor dem Unfall aus.
Daher werden auch im Schadensfall immer neue, aktuelle Wertgutachten von dem Versicherer beauftragt.
Also am besten jede Woche, jeden Tag, jeden Monat ein aktuelles beweiskräftiges und gerichtsfestes WERT-Gutachten für den Dumping-Preis von €200 !??? Wirklich?
Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten und Vereinbarungen? (NUR RHETORISCHE FRAGE, bitte keine Antwort
Außerdem stellt der Zeitwert des Fahrzeuges, welcher von mir aus gerade gutachterlich festgestellt wurde, nicht den "Wiederbeschaffungswert" dar.
Also soooo ganz einfach ist das mit einmal Gutachten (egal was es kostet) auch nicht.
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:30:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@jenzz
Danke Jenzz:)
Ja, so sehe ich das zur Zeit auch.
Natürlich habe ich entsprechende schriftliche Anfragen bei den verschiedenen Versicherer am laufen.
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:35:52    Titel:
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Wenn du schon alles weisst, warum fragst du dann? (NUR RHETORISCHE FRAGE, bitte keine Antwort)

Eine Classic Data Kurzbewertung kostet tatsächlich 200,- netto. Aber ich sag dir vorsorglich: ggf wird da nicht der Wert bei rauskommen, den du dir vorstellst. Das gibt nämlich den Marktwert wieder, nicht die Wiederherstellungskosten.

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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 00:38:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Wenn du schon alles weisst, warum fragst du dann? (NUR RHETORISCHE FRAGE, bitte keine Antwort)




Ironie?

Danke.
Für mich ist der Thread geschlossen.
Ich weiß ja alles:)
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 10:08:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Für Reisen außerhalb des "Grüne-Karte"-Bereichs benötigst Du eine internationale Fahrzeugversicherung / Grenzversicherung, die es von dutzenden Anbietern gibt.

Kasko (TK und VK) bieten die wenigsten, und wenn dann nur für Fahrzeuge >5 Jahren.

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BeitragVerfasst am: 21.10.2021 14:08:29    Titel:
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@P.Escobar
Okay, danke für den Hinweis...werde ich nachfragen.
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