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Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
... oder lieber nicht?

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Bürohengst
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...und hat diesen Thread vor 940 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 23.09.2021 11:25:42    Titel: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
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Hi z'samme'! Winke Winke

War am Wochenende mal wieder auf der Lausitzsafari. Wie immer sehr geil zu sehen, was der Große so alles kann. YES Wie allerdings jedes Mal waren die hinteren Stoßstangenecken im Weg. Sind mittlwerweile arg ramponiert. Statt auf Stahlstoßstange umzurüsten (ist zwar stabiler, aber verbessert den Böschungswinkel nicht wirklich und auf die 50 kg habe ich auch keine Lust), möchte ich lieber ganz ohne Stoßstange fahren, jedenfalls ohne die Plastikecken.

Die oberen Leuchten habe ich in Betrieb, Abstrahlwinkel passt lt. Pi x Daumen Analyse des Prüfers. Ich müsste nur die Nebelschlussleuchte auf die hintere Rahmenquertraverse bzw. den Aluteil der Stoßstange nageln (vielleicht doch lieber kleben) und sicherlich ein paar Schmutzfänger montieren.

Frage: Fährt das jemand und wenn ja, ist es eingetragen? Hätte mal jemand ein Foto und/oder eine Kopie der Eintragung für mich?

Alternativ könnte ich mir auch so eine Art "Leichtbau"-Stahlstoßstange vorstellen (Blechstärke <4 mm oder Rohre). Weiß da jemand was?

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Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 23.09.2021 13:30:00    Titel:
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Blechstärke 4 mm....? Was hat das mit Leichtbau zu tun?
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Bürohengst
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...und hat diesen Thread vor 940 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 23.09.2021 13:36:31    Titel:
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< (in Worten: unter) 4mm. Die angebotenen haben meistens 4-5 mm und sind daher sackschwer, von der Unförmigkeit mal abgesehen.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 23.09.2021 16:33:37    Titel: Re: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
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Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Hi z'samme'! Winke Winke

Alternativ könnte ich mir auch so eine Art "Leichtbau"-Stahlstoßstange vorstellen (Blechstärke <4 mm oder Rohre). Weiß da jemand was?


Rohre geht. Kann jeder bessere Schlosser. Zum Beispiel 2x50 mm übereinander, fest miteinander verbunden. Müssen aber seitlich gebogene Ecken haben (Mindestradius beachten) und nach vorn fußgängerunschädlich sein.
Müssen nicht eingetragen werden, aber wer will kann es natürlich tun.

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Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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Justin
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BeitragVerfasst am: 23.09.2021 20:55:55    Titel: Re: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:


Rohre geht. Kann jeder bessere Schlosser. Zum Beispiel 2x50 mm übereinander, fest miteinander verbunden. Müssen aber seitlich gebogene Ecken haben (Mindestradius beachten) und nach vorn fußgängerunschädlich sein.
Müssen nicht eingetragen werden, aber wer will kann es natürlich tun.


Natürlich muss das eingetragen werden. Selbstgebaute Stoßstangen stehen da ganz weit vorn. Vertrau mir

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Grüße, Justin




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Justin
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BeitragVerfasst am: 23.09.2021 21:06:05    Titel:
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Ich habe mir erst wieder selbst eine Heckstoßstange gebaut, im Vergleich zur Serienstoßstange, die bis auf die von mir wiederverwendeten Stoßstangenecken aus Metall ist, wiegt sie nicht viel mehr.

Möchtest du die originale Optik erhalten, würde ich die Stoßstangenecken einfach ein wenig schräg nach hinten einkürzen (ungefähr so wie bei mir) und den fehlenden Teil mit Rohr (ca. 25mm Durchmesser), welches unterhalb von Aluminium verkleidet ist, als Schutz montieren.

Das wäre dann natürlich Leichtbau und bei Böschungen ist dass dein Kontaktpunkt. Ja



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Grüße, Justin




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Scap
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BeitragVerfasst am: 23.09.2021 22:55:35    Titel: Re: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
 Antworten mit Zitat  

Justin hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:


Rohre geht. Kann jeder bessere Schlosser. Zum Beispiel 2x50 mm übereinander, fest miteinander verbunden. Müssen aber seitlich gebogene Ecken haben (Mindestradius beachten) und nach vorn fußgängerunschädlich sein.
Müssen nicht eingetragen werden, aber wer will kann es natürlich tun.


Natürlich muss das eingetragen werden. Selbstgebaute Stoßstangen stehen da ganz weit vorn. Vertrau mir


Du schreibst es selbst - vorn.
Hinten interessiert das niemand.

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Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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Justin
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 04:21:32    Titel: Re: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
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Scap hat folgendes geschrieben:


Du schreibst es selbst - vorn.
Hinten interessiert das niemand.


Was bitte? Obskur

Du brauchst nur rückwärts mal einem ans Auto zu fahren, der ruft die Polizei und schon ist der Ärger groß. Schlimmer ist es gleich, wenn es Personenschaden, selbst mit kleinstem Kratzer nur durch die Stoßstange gibt...

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Grüße, Justin




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Tonito
jaja ... ich überleg ja noch!
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 08:45:15    Titel:
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Mit meinem Bock bin ich seit 2004 ohne hintere Stoßstange unterwegs und es hat genau Null Leute interessiert. Weder TÜV- oder Dekra-Prüfer*innen jemals, noch die Polizei oder einen Gutachter - trotz dreier Unfälle in der Zeit und der beschriebene Fall "rückwärts ans Auto".
Im Laufe der Zeit ist die Karosserie oxidationsbedingt hinten auch etwas weniger geworden (Bild=Istzustand), nichtmal Spritzlappen wollte der Sachverständige bei der Einzelabnahme der 255/85er.

Glück gehabt? Wahrscheinlich!

Ein Garant auch weiterhin unbehelligt damit rumfahren zu können? Mitnichten!

Aber wenn man sich unendlich verrückt macht, lässt man vielleicht die Finger von Modifikationen des eigenen KFZ und/oder fragt besser manche Sachen nicht in Foren an. Das habe ich früher mit anderen solcher Fragen auch oft gemacht, nur um dann lieber die Finger davon zu lassen. Ich meine das auch ganz allgemein ohne jemanden speziellen im Blick.
Im Zweifel hilft einem am besten die Nachfrage beim Sachverständigen.

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Zuletzt bearbeitet von Tonito am 24.09.2021 09:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 09:19:59    Titel:
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Tonito hat folgendes geschrieben:

Im Zweifel hilft einem am besten die Nachfrage beim Sachverständigen.


Meine Meinung dazu:

Wenn man die eventuelle Antwort nicht hören will, fragt man gar nicht erst.
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Bürohengst
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 09:42:56    Titel:
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@Justin: Geil, haben will!
@ Tonito: Einfach machen, gefällt mir auch.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 10:11:39    Titel: Re: Y61 ohne hintere Stoßstange fahren ...
 Antworten mit Zitat  

Justin hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:


Du schreibst es selbst - vorn.
Hinten interessiert das niemand.


Was bitte? Obskur

Du brauchst nur rückwärts mal einem ans Auto zu fahren, der ruft die Polizei und schon ist der Ärger groß. Schlimmer ist es gleich, wenn es Personenschaden, selbst mit kleinstem Kratzer nur durch die Stoßstange gibt...


Die Cops können das gar nicht beurteilen. Punkt. Und wenn du jemand rückwärts umfährst ist der Ärger IMMER gross, da spielt die Stoßstange auch keine Rolle mehr.
Aber ich schrieb ja bereits
Scap hat folgendes geschrieben:
Müssen nicht eingetragen werden, aber wer will kann es natürlich tun.

Also, niemand hält dich auf. Grins

@Tonito zeigt allerdings auch sehr schön dass der weit verbreitete vorauseilende Gehorsam nicht immer notwendig ist.,

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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 13:29:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

https://www.eliteweld.com.au/products/gq-patrol-touring-spec-extreme-rear-bar

Die wäre ziemlich geil. Für den Y60 gibt es mehrere fertig zu kaufen, für den Y61 leider gar nichts.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 24.09.2021 16:44:06    Titel:
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...und weil unser Scapsurfer wie immer nur geistigen Durchfall von sich gibt, findet sich in Anlage 2 zu Nr. 4 der "HU-Richtlinie" des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (einzusehen im Bundesverkehrsblatt) - manchem bekannt als "Mangelbaum" - unter dem Punkt 6.1.4.b...

6.1.4.B - Stoßfänger - vorne/hinten - Ausführung - Zulässigkeit - Zulässigkeit nicht nachgewiesen

Werden die werksmäßig verbauten Stoßfänger verändert, ist die Zulässigkeit nachzuweisen. Entweder durch ein mitgeliefertes Gutachten oder durch Einzelabnahme.

Und nun warten wir Mal auf die detaillierte Begründung von Scap, warum das nicht so ist.... rotfl

Im übrigen wartet der RAM-Fahrer noch auf Gesetzestexte bezüglich seines kleinen Kennzeichens...

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Zuletzt bearbeitet von P. Escobar am 24.09.2021 16:44, insgesamt einmal bearbeitet
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ay
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1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35.
BeitragVerfasst am: 24.09.2021 16:44:27    Titel:
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http://www.all-4-offroad.de/fotocache/bigadd/1.jpg
Hab die dran bin damit zufrieden. Dauert halt mit der Lieferung muss man sehr viel Geduld haben

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y61 crdi VTG 3,78:1 Diff. 4.625:1 2 Achssperren 35Räder Großer Ladeluftkühler,3" Auspuff usw
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