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Werden Tüvberichte untereinander gespeichert?

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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 989 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 11:26:29    Titel: Werden Tüvberichte untereinander gespeichert?
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Winke Winke

Servus,
werden Tüvberichte und Fahrzeugstilllegungen
zentral gespeichert?

Klar ist mir, dass die einzelnen Organisationen Berichte, Stilllegung oder Ab-Anerkennung von Eintragungen oder historischer Zulassungen speichern.

Kann der TÜV Nord als Beispiel auf Daten der DEKRA, GTÜ oder Küs zugreifen?

Gruß Sebastian

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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 12:08:32    Titel: Re: Werden Tüvberichte untereinander gespeichert?
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
Kann der TÜV Nord als Beispiel auf Daten der DEKRA, GTÜ oder Küs zugreifen?

Servus,

nein, die Daten können nur innerhalb einer Organisation abgerufen werden und selbst da nicht immer in voller Güte.

Stillegungen werden zentral beim KBA für ganz Deutschland gespeichert.

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Gruß

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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 12:09:48    Titel: Re: Werden Tüvberichte untereinander gespeichert?
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
...Ab-Anerkennung von Eintragungen...


...macht das KBA, bzw. die für die jeweiligen Länder zuständigen Zulassungsbehörden.

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Gruß

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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 989 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 13:14:25    Titel:
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Vielen Dank.

Wenn ich es richtig verstehe sind Stilllegungen dann für alle Organisationen einsehbar. Werden diese Daten bei jeder Tüv Prüfung abgefragt? Ich denke, wenn ein Tüv Prüfer ein Fahrzeug im abgemeldeten Zustand untersucht, ist ja klar dass das Fahrzeug still gelegt wurde.

Wie verhält es sich mit der Aberkennung einer historischen Zulassung? Wird dies ebenfalls beim KBA gespeichert?

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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 13:59:27    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
...Wie verhält es sich mit der Aberkennung einer historischen Zulassung? Wird dies ebenfalls beim KBA gespeichert?

Servus,

das mußt du bei deiner Prüfstelle und Zulassungsbehörde erfragen.
mir ist noch nicht untergekommen daß jemandem das H entzogen wurde.

Das Thema werde ich morgen bei unserem "Youngtimer-Stammtisch" mal ansprechen.

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Gruß

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 16:07:56    Titel:
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Danke Ranger,
ich habe einen solchen Fall wo ein Tüv Prüfer einer Oldtimer Werkstatt das Fahrzeug mit unfassbar vielen Mängeln geprüft hat,(fehlende Radkappe als Beispiel, oder zu geringen Füllstand der Bremsflüssigkeit, Korrosion an Stellen wo kein Rost sichtbar ist), es vor Ort stillgelegt hat, also die Verweigerung fest legte nicht mehr mit dem Fahrzeug im Bereich der STVO zu fahren, den Stadt/Gemeinde/Landkreis Stempel abgekratzt hat und zusätzlich aufgrund der Mängel und dem daraus resultierenden Zustand des Fahrzeug´s, dem Fahrzeug die historische Zulassung aberkannt hat.

Das ist etwas was meiner Meinung nach nicht rechtens ist, denn ein Eigentümer muss ja nach der Prüfung die Möglichkeit haben ohne Verlust der historischen Zulassung die Mängel zu beseitigen.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 16:43:27    Titel:
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Da MUSS es einen Prüfbericht dazu geben. Und dieser muss demjenigen, der die Prüfung veranlasst und in Auftrag gegeben haben, auch ausgehändigt worden sein.

Eine fehlende Radkappe kann meiner Meinung nach noch nicht mal zum Verlust der H-Zulassung führen.
Ein zu geringer Stand der Bremsflüssigkeit ist ebenfalls kein Mangel, wenn noch während der Prüfung aufgefüllt und keine Undichtigkeit im Bremssystem festgestellt wird.

Die Stillegung eines Fahrzeugs kann NUR wegen eklatanter Verkehrsuntüchtigkeit erfolgen, wenn zum Beispiel der Rahmen komplett durchgerostet, die Bremsanlage funktionsunfähig ist oder etwas ähnlich gravierendes vorliegt.

Bist du sicher dass du sämtliche Informationen zu dem Fall hast?

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 15.07.2021 17:44:25    Titel:
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Hallo Scap,
du hast natürlich völlig recht. Es gibt einen Tüv Bericht und dieser wurde dem Eigentümer auch ausgehändigt. Er liegt mir vor denn ich habe dieses Fahrzeug gekauft.
Wie Du richtig vermutet hast wurden Durchrostungen am Rahmen beanstandet. Vor 2 Jahren hat der Verkäufer die rostigen Stellen durch seine ihm vertraute Werkstatt beheben lassen.
Die Kosten belaufen sich auf 3500 Euro allein für diese Arbeiten. Weitere Rechnungen der letzten 2 Jahre liegen mir vor, Es wurden fast 10.000 Euro in das Fahrzeug investiert an Reparaturen.
Rechnungen vorhanden.

Wie Du richtig vermutet hast wurde die Bremsanlage beanstandet. Ungleichmäßige Wirkung an der zweiten Achse und zu weiter Bremsweg am Pedal. Eine Achsmanschette ist im Arsch. Das die Bremse schwächelt wird an einer Undichtigkeit liegen, was natürlich auch für mich ein Mangel ist mit dem man keinen Tüv bekommt. Es erklärt sich aber das bei niedrigem Flüssigkeitsstand und einer Undichtigkeit im System die Bremswirkung ungleichmäßig ist und das dadurch auch der Pedalweg länger ist. Ist doch logisch.

Das Fahrzeug (ein Wohnmobil) hat Begrenzungsleuchten die ab Werk vom Hersteller des Aufbaus montiert sind. Seit 40 Jahren ist dies kein Problem, jetzt sind es zu viele????
Angeblich funktioniert die Beleuchtung hinten nicht. Wir haben es geprüft, alles geht. Bremslicht, Licht, Rückfahrlicht, Blinker, Nebellampe.

Es sind natürlich mit der schwachen Bremse, zwei etwa 2x5cm großen Löchern im Einstiegsbereich und zwei Durchrostungen am Frontblech erhebliche Mängel da. Deswegen das H-Kennzeichen aberkennen? Der Verkäufer, (70 Jahre) hatte nach dieser Botschaft und den Investitionen der letzten beiden Jahre genug von dem Modell.

Wenn´s erlaubt ist hänge ich einen link an mit einem youtube Video aus dem Jahr 2019. Dort sieht man das Wohnmobil.


https://www.youtube.com/watch?v=3Ka38ZlDUbM


Ich hole das Womo am Samstag mit einem 7,49T Abschleppfahrzeug ab. Bringe es in meine Werkstatt, wir lassen den Tüv Mann gucken, es wird repariert und dann mache ich mit der Tüvprüfung auch die H-Zulassungsprüfung. Ein Abwasch.

Die Kosten für die H Prüfung würde ich mir gerne sparen. Und ich weiß halt nicht ob ich die Mängelliste des Prüfers beheben muss der den Wagen zuerst untersucht, still gelegt und das H-Kennzeichen aberkannt hat aufgrund der Mängel.

PS: Es ist wohl tatsächlich so, dass bei Fahrzeugen wo die Radschrauben über die Fahrzeugflanke hinaus ragen ein Verletzungsrisiko darstellen. Aber mal unter uns Gebetsbrüdern.
Man kann´s auch übertreiben.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 00:23:04    Titel:
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Ich bin in einer Werkstatt schon mal für die Angaben auf meinem Mängelbericht ausgelacht worden.

So viel zu "Man kann's auch übertreiben"......
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Scap
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 10:38:18    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
Hallo Scap,
du hast natürlich völlig recht. Es gibt einen Tüv Bericht und dieser wurde dem Eigentümer auch ausgehändigt. Er liegt mir vor denn ich habe dieses Fahrzeug gekauft.
Wie Du richtig vermutet hast wurden Durchrostungen am Rahmen beanstandet. Vor 2 Jahren hat der Verkäufer die rostigen Stellen durch seine ihm vertraute Werkstatt beheben lassen.
Die Kosten belaufen sich auf 3500 Euro allein für diese Arbeiten. Weitere Rechnungen der letzten 2 Jahre liegen mir vor, Es wurden fast 10.000 Euro in das Fahrzeug investiert an Reparaturen.
Rechnungen vorhanden.

Wie Du richtig vermutet hast wurde die Bremsanlage beanstandet. Ungleichmäßige Wirkung an der zweiten Achse und zu weiter Bremsweg am Pedal. Eine Achsmanschette ist im Arsch. Das die Bremse schwächelt wird an einer Undichtigkeit liegen, was natürlich auch für mich ein Mangel ist mit dem man keinen Tüv bekommt. Es erklärt sich aber das bei niedrigem Flüssigkeitsstand und einer Undichtigkeit im System die Bremswirkung ungleichmäßig ist und das dadurch auch der Pedalweg länger ist. Ist doch logisch.

Das Fahrzeug (ein Wohnmobil) hat Begrenzungsleuchten die ab Werk vom Hersteller des Aufbaus montiert sind. Seit 40 Jahren ist dies kein Problem, jetzt sind es zu viele????
Angeblich funktioniert die Beleuchtung hinten nicht. Wir haben es geprüft, alles geht. Bremslicht, Licht, Rückfahrlicht, Blinker, Nebellampe.

Es sind natürlich mit der schwachen Bremse, zwei etwa 2x5cm großen Löchern im Einstiegsbereich und zwei Durchrostungen am Frontblech erhebliche Mängel da. Deswegen das H-Kennzeichen aberkennen? Der Verkäufer, (70 Jahre) hatte nach dieser Botschaft und den Investitionen der letzten beiden Jahre genug von dem Modell.

Wenn´s erlaubt ist hänge ich einen link an mit einem youtube Video aus dem Jahr 2019. Dort sieht man das Wohnmobil.


https://www.youtube.com/watch?v=3Ka38ZlDUbM


Ich hole das Womo am Samstag mit einem 7,49T Abschleppfahrzeug ab. Bringe es in meine Werkstatt, wir lassen den Tüv Mann gucken, es wird repariert und dann mache ich mit der Tüvprüfung auch die H-Zulassungsprüfung. Ein Abwasch.

Die Kosten für die H Prüfung würde ich mir gerne sparen. Und ich weiß halt nicht ob ich die Mängelliste des Prüfers beheben muss der den Wagen zuerst untersucht, still gelegt und das H-Kennzeichen aberkannt hat aufgrund der Mängel.

PS: Es ist wohl tatsächlich so, dass bei Fahrzeugen wo die Radschrauben über die Fahrzeugflanke hinaus ragen ein Verletzungsrisiko darstellen. Aber mal unter uns Gebetsbrüdern.
Man kann´s auch übertreiben.



So ... es wäre vielleicht nicht schlecht gewesen wenn du alle Infos gleich auf den Tisch gelegt hättest.
Aber egal.

Es ist schwierig etwas zu diesem Fall zu sagen, weil a) der Prüfbericht nicht bekannt ist und b) das Fahrzeug nicht angesehen werden kann.

Jedoch scheint es mir als ob der Prüfer hier massiv seine Kompetenzen und Ermessensfreiheit überschritten hat.

Die Bremse hinten ist ein Mangel der zur Nichterteilung der Plakette führt, keine Frage.
Eine sachgemässe und vom ausführenden Betrieb dokumentierte und unterschriebene Ausführung einer Rahmenreparatur ist von einem Prüfer - WENN NICHT NEUE DURCHROSTUNGEN DAZUGEKOMMEN SIND - anzuerkennen.
Sind neue Durchrostungen dazugekommen ist das wieder ein schwerer Mangel, der in der vorgesehenen Zeit beseitigt werden muss, und dem Vorführenden muss diese Frist gewährt werden.

Die herausstehenden Radschrauben vorn sind ein Mangel der beseitigt werden muss - und kann, nämlich mit einem entsprechenden Schutzring. Kriegt man im LKW-Zubehör zu kaufen.

Die Aberkennung des H-Status sehe ich in den bisherigen vorliegenden Infos durch nichts gerechtfertigt. Selbst WENN der Camper in seiner Gesamtsituation in einem derart desolaten Zustand WÄRE würde der H-Status nach einer sachgerechten Reparatur erhalten bleiben.


Ich drücke mich hier bewusst vorsichtig aus, aber wenn sich mein Eindruck bewahrheiten sollte würde ich dafür sorgen, dass dieser Prüfer seinen Job verliert und ihn bei keiner Prüforganisation jemals wieder ausüben kann.

In deinem Fall gibt es, wenn es Zweifel an dem Prüfbericht geben sollte, nur eines: ein Gegengutachten, welches den Prüfbericht (mit Ausnahme der von dir beschriebenen Mängel) vollständig widerlegt. Und dann gegen den Prüfer und seine Organisation vorgehen.

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 11:35:19    Titel:
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Ich hatte mal einen Dekra Prüfer, der mir erklären wollte, dass neue OE/Aftermarket Bremssättel der Marke ATE an einem 76er R107 SL in Widerspruch zur Oldtimerzulassung stünden. War halt kein Stern in der Gussform.
Fand ich auch sehr amüsant.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 15:44:57    Titel:
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Zwar nicht H-Kennzeichen-relevant, aber ich hatte mal als "schwerwiegenden Mangel" einen Feinstaubplaketten-Aufkleber gelistet, auf dem noch die Zulassungsnummer vom Vorbesitzer stand.
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 21:42:19    Titel:
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Anbei Bilder vom Grenzland Wohnmobil die 14 Tage alt sind.

























Bei der Besichtigung vor 14 Tagen sprang der Motor sofort an, lief rund alles funktioniert wie es soll.
Die Bremse konnte nicht wirklich auf ihre Funktion getestet werden. Rost am Rahmen hinten konnte ich nicht feststellen, es war recht viel Unterbodenschutz drauf. Vorne am Rahmen links und rechts habe ich minimale Flugrostansätze gesehen.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 22:03:45    Titel:
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Die fünf Positionsleuchten am Alkoven sind unzulässig.
Zumindest die drei in der Mitte,egal,ob der Hersteller dass so ausliefert.
Die hinteren gehören nach oben.
In Moers fährt man auch nicht zum TÜV.

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BeitragVerfasst am: 16.07.2021 22:53:33    Titel:
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Ach Gottchen, ja - die fünf Lämpchen vorne von denen drei fragwürdig sind. Jeder Prüfer der noch alle Kerzen im Leuchter hat übersieht die.

Die Umrissleuchten hinten sind zulässig weil der Aufbau das Führerhaus in der Breite nicht unerheblich überragt. Oben könnten nochmal zwei sein, das stimmt.

Und das mit Moers - möge der Erleuchtete eine Erleuchtung nachliefern, bitte.

PS: Das mit den Radschrauben vorn nehme ich zurück (mein voriger Post). Das dürfte unter Bestandsschutz fallen, weil die Schutzringe damals (also anno dunnemals) noch nicht vorgeschrieben waren.

Ansonsten bleibe ich bei meiner Bewertung - und meinem Rat.

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