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Fahrzeugzulassung Drama


 
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landyalf
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2012
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 1030 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.06.2021 18:25:46    Titel: Fahrzeugzulassung Drama
 Antworten mit Zitat  

Hallo in die Runde,

ich brauch mal ganz dringend eure Meinung und Erfahrung.

ich habe vor ca. 3Jahren einen Nissan erworben den mein Vorbesitzer wiederum von jemand anderem erworben hat als defekt.
Mein Vorbesitzer hat das Auto repariert und mit dem Brief und altem Teil1 der Zulassungsbescheinigung zugelassen und dafür einen Neuen Teil1 für einen Zeitraum von 5Tagen erhalten.
Heut wollt ich das Auto für eine Reise die am Freitag losgehen soll mit all den Papieren zulassen, also Brief (Teil2) und den Teil 1 über das Kurzzeitkennzeichen.
Die nette Dame am auf dem Amt hat mich leider abtreten lassen, da mir der alte Teil1 fehlt, den ich ja gar nicht haben kann da er ja durch den Teil1 der Kurzzulassung ersetzt wurde.

Meine Frage ist wie ist da die tatsächliche Rechtslage?


Gruß Ralf
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 22.06.2021 19:38:48    Titel:
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Warum hast du dir das nicht gleich auf der Zulassungsstelle vom Bereichs- oder Amtsleiter erklären lassen?

Dann hättest du vielleicht/möglicherweise eine Zulassung bekommen. Oder du hättest zumindest gewusst woran es hängt.

So liegen viel zu wenige Informationen vor um deine Frage beantworten zu können. Zudem haben ZulStellen auch eine gewisse Autonomie und Ermessensfreiheit (je nach BuLa und Landkrs), was die Sache nur verzwickter macht.

HU nach §29 liegt als Prüfbericht vor? Oder gibt es eine Einzelabnahme nach §21? Sollte so sein sonst gibt es kein Kurzzeitkennzeichen.
Kfz-Brief liegt vor, schreibst du.
Wie lange ist das Fahrzeug schon abgemeldet?
Ist das Kurzzeitkennzeichen und deine versuchte Anmeldung bei der gleichen ZulStelle passiert?

_________________
Warum einfach wenn es umständlich auch geht?


Zuletzt bearbeitet von Scap am 22.06.2021 19:40, insgesamt einmal bearbeitet
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Sprotte
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Mit dabei seit Ende 2012
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Fahrzeuge
1. Landcruiser J15
2. Vmax1200
BeitragVerfasst am: 22.06.2021 19:38:48    Titel:
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Bei Fahrzeug Schein und Fahrzeugbrief wurde immer der Schein beim abmelden eingezogen, da standen ja auch alle Daten und Änderungen im " Brief"

Bei den "neuen" Papieren behält man auch beim abmelden beide Zettel, wenn dir einer fehlt, keine Zulassung, da bei den neuen Papieren im "Brief /Teil2" keinerlei technische Daten stehen, die sind nur noch im "Schein / Teil1".

Also muss der Vorbesitzer den noch haben oder den Verlust muß "eidesstattlich erklärt werden" ( Formulare hat die Zulassung ) ,der Datensatz vom Fahrzeug ist normalerweise auch im System vorhanden.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugschein-verloren/
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Kini
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Fahrzeuge
1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 22.06.2021 19:58:12    Titel:
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Sprotte bringt das auf den Punkt, auch bei Kurzzeitkennzeichen bleiben beide Teile der Papiere beisammen, den Verlust eines Teils davon, kann nur der Vorbesitzer melden und Ersatz anfordern. Beim Schein geht das recht einfach, die Zulassungsstelle (des Vorbesitzers) stellt einfach einen neuen aus, beim Teil 2 wirds schwieriger, da geht das übers KBA. Aber auch das kann nur der Vorbesitzer veranlassen.

Kini

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landyalf
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Mit dabei seit Anfang 2012
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 1030 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 22.06.2021 20:03:01    Titel:
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Die letzte Ab/Anmeldung erfolgte 2015
ein Aktueller TÜV Bericht liegt vor (4Tage alt)

das Kurzzeit Kennzeichen wurde im Jahr 2015 in Hildesheim ausgestellt

ich wollte jetzt eine Saison Zulassung tätigen im LK EE

ich habe mit dem alt Besitzer gesprochen und er meinte der Teil1 wurde eingezogen und ersetzt.
Teil2 ( Brief) ist ebenfalls in meinem Besitz.
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Scap
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Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 22.06.2021 23:15:11    Titel:
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Ok, also +/- sechs Jahre abgemeldet.
Der TÜV-Bericht ist nach §??? ausgefertigt?

Das Kurzzeitkennzeichen von 2015 ist irrelevant und hat keinerlei Bedeutung mehr.

In jedem Fall ist ein normaler Sachbearbeiter der Zulassungsstelle damit schon überfordert.

_________________
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landyalf
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2012
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 1030 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.06.2021 06:34:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

TÜV Bericht ist nach §29 neu vom 18.06.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 23.06.2021 10:47:43    Titel:
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Die ZB Teil I kann jederzeit neu ausgestellt werden, hier wird kein Aufgebotsverfahren durchgeführt.

Eine Verlusterklärung muss ausgefüllt werden; wenn der Antragssteller (DU) nicht der letzte eingetragene Halter in der ZB II ist wird außerdem ein Eigentumsnachweis benötigt (Kaufvertrag).

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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 23.06.2021 11:14:37    Titel:
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Dieses Mal hat mein Vorposter recht.

Das Einfachste wäre wenn der Verkäufer eine Tageszulassung macht, dann spart er sich und dir das ganze Brimborium mit der Verlusterklärung und du meldest die Kiste dann ganz normal um. Würde vielleicht auch schneller gehen, nachdem du doch los willst.

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 23.06.2021 16:56:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Verkäufer kann ohne die ZB I die zur vorhandenen ZB II passt auch nichts zulassen.

Ich würde zusehen dass ich morgen einen Termin bei der Zulassungsstelle bekomme (das ist ja momentan auch etwas schwierig) und direkt höflich aber bestimmt den Fachbereitsleiter verlangen.

Unbedingt einen Kaufvertrag mitnehmen.

Andernfalls sehe ich schwarz für Freitag.

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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 23.06.2021 17:20:46    Titel:
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Na genau das hatte ich ja bereits in meiner ersten Antwort geschrieben.

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