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Abgasgutachten wegen 315/75r16

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christic
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...und hat diesen Thread vor 1048 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009
BeitragVerfasst am: 06.06.2021 12:03:57    Titel: Abgasgutachten wegen 315/75r16
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Hallo Patrol-Gemeinde,
die Werkstatt hat meinen geliebten Patrol mit dem Trailer abgeholt, um eine Motorrevision durchzuführen. Nach 5km lag das Gespann im Graben Nee, oder?

Also habe ich mir nun einen anderen aus Polen (ehemals BW-Fahrzeug) geholt. Nun hat der 315/75r16 drauf. Laut TÜV muss ein Abgasgutachten erstellt werden, welches 1500 EUR netto kosten soll. Mit wurde aber auch gesagt, dass das Gutachten nicht mit diesem Fahrzeug erstellt sein muss. Wenn es also schon ein solches gibt, würde das auch akzeptiert.
Daher nun meine Frage, hat jemand von euch ein solches Gutachten oder kennt jemanden, der das haben könnte?

Mein Patrol ist ein Y61, Bj. 2009 3.0di CRD.

Lieben Dank!
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Scap
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 14:07:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es gibt eine ganze Menge Y61er die diese Reifengrösse montiert haben, und bei vielen ist sie eingetragen.
Versuch doch mal eine/mehrere entsprechende Briefkopie/n zu bekommen. Das könnte helfen.

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K260
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1. Patrol K260 3,3TD
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3. BMW E46
4. Triumph Tiger T400
BeitragVerfasst am: 06.06.2021 20:03:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?

Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc.
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ruedi
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 21:47:45    Titel:
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Übersetzung anpassen müsste doch auch gehen oder?
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 06.06.2021 23:23:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

K260 hat folgendes geschrieben:
Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?

Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc.


Gesamtübersetzung sagt dir etwas?

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christic
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1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 07:57:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
K260 hat folgendes geschrieben:
Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?

Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc.


Gesamtübersetzung sagt dir etwas?


Die Tests und Abnahmen zur Typgenehmigung wurde mit der Serienbereifung durchgeführt. Eine gewisse Abweichung davon (ich glaube 6%) wird toleriert. Wenn nun diese Toleranz durch große Räder überschritten wird, sind die Testergebnisse nicht mehr relevant und müssen nachgeholt werden. So zumindest der TÜV-Kollege. Für mich klingt es im Grunde auch logisch. Der Motor befindet sich ja bei konstanter Geschwindigkeit in einem anderen Arbeitspunkt bei einem größeren Abrollumfang und stoßt möglicherweise eine andere Menge an Schadstoffen aus.
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christic
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1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 07:59:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
Es gibt eine ganze Menge Y61er die diese Reifengrösse montiert haben, und bei vielen ist sie eingetragen.
Versuch doch mal eine/mehrere entsprechende Briefkopie/n zu bekommen. Das könnte helfen.


@Scap: danke!

Fährt von euch jemand diese Reifengröße? Wenn ja, wäre ich für eine Kopie der Bescheinigung dankbar. Ich würde auch einen finanziellen Beitrag leisten. Vielen Dank schonmal!
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Scap
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 09:22:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

christic hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
K260 hat folgendes geschrieben:
Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?

Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc.


Gesamtübersetzung sagt dir etwas?


Die Tests und Abnahmen zur Typgenehmigung wurde mit der Serienbereifung durchgeführt. Eine gewisse Abweichung davon (ich glaube 6%) wird toleriert. Wenn nun diese Toleranz durch große Räder überschritten wird, sind die Testergebnisse nicht mehr relevant und müssen nachgeholt werden. So zumindest der TÜV-Kollege. Für mich klingt es im Grunde auch logisch. Der Motor befindet sich ja bei konstanter Geschwindigkeit in einem anderen Arbeitspunkt bei einem größeren Abrollumfang und stoßt möglicherweise eine andere Menge an Schadstoffen aus.


Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.

Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.

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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 10:33:49    Titel:
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Gut, also der will ein Abgasgutachten. Kostet irgendwo ab 1.500 € aufwärts. Geh woanders hin. Normalerweise reicht ein Tachogutachten plus die Freigabe des Reifenherstellers für die gewünschte Felgengröße. Bei der Größe könnte es mit dem Tachogutachten gerade noch hinhauen, je nach Reifenmarke und Restprofil.

Finde ich voll witzig, dass der zwar ein Abgasgutachten will, ihm aber das, was die vernünftigen Prüfer wollen, egal zu sein scheint ?! Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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ay
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1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35.
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 10:39:48    Titel:
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Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.

Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.[/quote]

Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.

gruße ay

_________________
y61 crdi VTG 3,78:1 Diff. 4.625:1 2 Achssperren 35Räder Großer Ladeluftkühler,3" Auspuff usw
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PfadfinderWW
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1. Nissan Pathfinder R51
2. Nissan Terrano 2,7
3. Nissan Terrano 3,0
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 10:40:35    Titel:
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Tibus Bold on Portale - gibt es auch für den Y61 - angepasste Übersetzung im Vorgelege.
Fährt das hier noch niemand?
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 11:25:45    Titel:
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Bei LKW darf die Abweichung 8% betragen.
PKW darf 3%.

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Owner of the "Bastelbudenfred"
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christic
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1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 12:44:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ay hat folgendes geschrieben:
Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.

Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.

Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.

gruße ay


Klingt sehr vielversprechend. Ich hab mich leider noch nicht in das Thema Anpassung Übersetzung eingearbeitet. Wie kann ich diese Anpassen? Und welche Prüfer kennt diese Thematik. Ich würde in die letzte Ecke Deutschlands fahren, um die 35er draufgehalten zu können Supi
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ay
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1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35.
BeitragVerfasst am: 07.06.2021 13:39:24    Titel:
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https://www.marks4wd.com/gear-calculator

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Scap
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 14:39:23    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Bei LKW darf die Abweichung 8% betragen.
PKW darf 3%.

Falsch.
Du verwechselst möglicherweise Abgas und Tacho.



ay hat folgendes geschrieben:
scap hat folgendes geschrieben:
Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.

Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.


Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.

gruße ay

Sehr interessant!

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