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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1049 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009 |
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Verfasst am: 06.06.2021 12:03:57 Titel: Abgasgutachten wegen 315/75r16 |
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Hallo Patrol-Gemeinde,
die Werkstatt hat meinen geliebten mit dem Trailer abgeholt, um eine Motorrevision durchzuführen. Nach 5km lag das Gespann im Graben
Also habe ich mir nun einen anderen aus Polen (ehemals BW-Fahrzeug) geholt. Nun hat der 315/75r16 drauf. Laut TÜV muss ein Abgasgutachten erstellt werden, welches 1500 EUR netto kosten soll. Mit wurde aber auch gesagt, dass das Gutachten nicht mit diesem Fahrzeug erstellt sein muss. Wenn es also schon ein solches gibt, würde das auch akzeptiert.
Daher nun meine Frage, hat jemand von euch ein solches Gutachten oder kennt jemanden, der das haben könnte?
Mein ist ein , Bj. 2009 3.0di CRD.
Lieben Dank! | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 06.06.2021 14:07:23 Titel: |
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Es gibt eine ganze Menge Y61er die diese Reifengrösse montiert haben, und bei vielen ist sie eingetragen.
Versuch doch mal eine/mehrere entsprechende Briefkopie/n zu bekommen. Das könnte helfen. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Soltau Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Patrol K260 3,3TD 2. Suzuki Hayabusa 3. BMW E46 4. Triumph Tiger T400 |
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Verfasst am: 06.06.2021 20:03:53 Titel: |
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Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?
Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2011 Status: Offline
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Verfasst am: 06.06.2021 21:47:45 Titel: |
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Übersetzung anpassen müsste doch auch gehen oder? | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 06.06.2021 23:23:47 Titel: |
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hat folgendes geschrieben: | Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?
Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc. |
Gesamtübersetzung sagt dir etwas? | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1049 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009 |
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Verfasst am: 07.06.2021 07:57:09 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | hat folgendes geschrieben: | Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?
Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc. |
Gesamtübersetzung sagt dir etwas? |
Die Tests und Abnahmen zur Typgenehmigung wurde mit der Serienbereifung durchgeführt. Eine gewisse Abweichung davon (ich glaube 6%) wird toleriert. Wenn nun diese Toleranz durch große Räder überschritten wird, sind die Testergebnisse nicht mehr relevant und müssen nachgeholt werden. So zumindest der TÜV-Kollege. Für mich klingt es im Grunde auch logisch. Der Motor befindet sich ja bei konstanter Geschwindigkeit in einem anderen Arbeitspunkt bei einem größeren Abrollumfang und stoßt möglicherweise eine andere Menge an Schadstoffen aus. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1049 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009 |
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Verfasst am: 07.06.2021 07:59:56 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Es gibt eine ganze Menge Y61er die diese Reifengrösse montiert haben, und bei vielen ist sie eingetragen.
Versuch doch mal eine/mehrere entsprechende Briefkopie/n zu bekommen. Das könnte helfen. |
@Scap: danke!
Fährt von euch jemand diese Reifengröße? Wenn ja, wäre ich für eine Kopie der Bescheinigung dankbar. Ich würde auch einen finanziellen Beitrag leisten. Vielen Dank schonmal! | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 07.06.2021 09:22:57 Titel: |
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christic hat folgendes geschrieben: | Scap hat folgendes geschrieben: | hat folgendes geschrieben: | Verständnisfrage, was hat die Reifengröße mit dem Abgas zu tun ?
Wenn ich eine Reifengröße eintragen lassen wollte wurde ich danach nie gefragt, eher Tragfähigkeit, Reifenfreigabe, passende Felgen etc. |
Gesamtübersetzung sagt dir etwas? |
Die Tests und Abnahmen zur Typgenehmigung wurde mit der Serienbereifung durchgeführt. Eine gewisse Abweichung davon (ich glaube 6%) wird toleriert. Wenn nun diese Toleranz durch große Räder überschritten wird, sind die Testergebnisse nicht mehr relevant und müssen nachgeholt werden. So zumindest der TÜV-Kollege. Für mich klingt es im Grunde auch logisch. Der Motor befindet sich ja bei konstanter Geschwindigkeit in einem anderen Arbeitspunkt bei einem größeren Abrollumfang und stoßt möglicherweise eine andere Menge an Schadstoffen aus. |
Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.
Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde. | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 07.06.2021 10:33:49 Titel: |
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Gut, also der will ein Abgasgutachten. Kostet irgendwo ab 1.500 € aufwärts. Geh woanders hin. Normalerweise reicht ein Tachogutachten plus die Freigabe des Reifenherstellers für die gewünschte Felgengröße. Bei der Größe könnte es mit dem Tachogutachten gerade noch hinhauen, je nach Reifenmarke und Restprofil.
Finde ich voll witzig, dass der zwar ein Abgasgutachten will, ihm aber das, was die vernünftigen Prüfer wollen, egal zu sein scheint ?! | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35. |
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Verfasst am: 07.06.2021 10:39:48 Titel: |
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Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.
Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.[/quote]
Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.
gruße ay | _________________ y61 crdi VTG 3,78:1 Diff. 4.625:1 2 Achssperren 35Räder Großer Ladeluftkühler,3" Auspuff usw |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: Montabaur
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder R51 2. Nissan Terrano 2,7 3. Nissan Terrano 3,0 |
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Verfasst am: 07.06.2021 10:40:35 Titel: |
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Tibus Bold on Portale - gibt es auch für den - angepasste Übersetzung im Vorgelege.
Fährt das hier noch niemand? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 07.06.2021 11:25:45 Titel: |
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Bei LKW darf die Abweichung 8% betragen.
PKW darf 3%. | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1049 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Patrol Y61 3.0l Bj. 2009 |
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Verfasst am: 07.06.2021 12:44:02 Titel: |
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ay hat folgendes geschrieben: | Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.
Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde.
Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.
gruße ay |
Klingt sehr vielversprechend. Ich hab mich leider noch nicht in das Thema Anpassung Übersetzung eingearbeitet. Wie kann ich diese Anpassen? Und welche Prüfer kennt diese Thematik. Ich würde in die letzte Ecke Deutschlands fahren, um die 35er draufgehalten zu können | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2015 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Y61 crdi. W160 3,3 TD. opel Montery 3,1td. Audi Cabrio. John Deere 1140. Güldner G35. |
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Verfasst am: 07.06.2021 13:39:24 Titel: |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 07.06.2021 14:39:23 Titel: |
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben: | Bei LKW darf die Abweichung 8% betragen.
PKW darf 3%. |
Falsch.
Du verwechselst möglicherweise Abgas und Tacho.
ay hat folgendes geschrieben: | scap hat folgendes geschrieben: | Das ist soweit korrekt wiedergegeben, nur dass die Toleranzgrenze bei einem Unterschied im Abrollumfang von +/- 7,99% liegt. Ab 8% Differenz muss ein neues Abgasgutachten gemacht werden.
Allerdings ist das nur ein Teil der Regelung.
Wenn nämlich der Abrollumfang um mehr als 8% verändert wird und gleichzeitig zum Beispiel die Achsübersetzung ebenfalls verändert/angepasst wird, kann die eine Änderung die andere kompensieren und damit die Notwendigkeit eines Abgasgutachtens aufheben.
Mir ist jedoch kein derartiger Fall bekannt in dem das gemacht wurde. |
Hab Ich bei Meinem so gemacht. Orginal Übersetzzung war 4.111 geändert auf 4.625. Da noch einen TÜV Prüfer der das ganze so anerkennt.
gruße ay |
Sehr interessant! | _________________ Warum einfach wenn es umständlich auch geht? |
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