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H-Zulassung

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 18:58:53    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
dann erklär das bitte dem versicherungsvertreter................... Ätsch

wenn du nämlich keine versicherung findest die das abnickt,braucst du ein zweitfahrzeug !
kann ja das fahrzeug der gattin sein. Ja

Nix Ätsch.
Man kann ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen jederzeit über die normale KFZ Haftpflicht versichern.
So lange man keine besonderen Versicherungsleistungen erwartet, interessiert sich die Versicherung nicht für die H-Zulassung.
Nur wenn man spezielle Oldtimerversicherungen mit besonderen Leistungen abschließen will, kann die Versicherung besondere Bedingungen festlegen. Ein Alltagsfahrzeug kann eine davon sein. Eine Garage, begrenzte Jahresfahrleistung, Wertgutachten, etc. sind andere.
Hat aber weder mit der Fragestellung noch mit der Antwort des TÜV-Manns zu tun.


wenn der versicherungsfuzzi nicht abnickt kannst du dir dein H-kennzeiche da hin stecken wo es dunkel ist !
da bestimmt der TÜV onkel garnichts. Smile

_________________
SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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Scap
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 20:41:55    Titel:
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Tja, es gibt ja auch nur ein einziges Versicherungsunternehmen in Deutschland. Was ein Pech aber auch.

_________________
Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 20:42:31    Titel:
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Bei mir, bei meinen Eltern, bei meinem besten Freund (mit 4 Fahrzeugen mit H-Kennzeichen) und bei meinem Bruder (mit 2 Fahrzeugen mit H-Kennzeichen) war es bisher folgendermaßen:

1. Der TÜV o.ä. begutachtet das Fahrzeug als "historisch".

2. Das Verkehrsamt trägt die Änderung in die Papiere ein bzw. stellt neue aus und du bekommst das H-Kennzeichen und damit die begehrte Pauschal-Versteuerung von € 193,- pro Jahr.

3. Die Versicherung läuft weiter wie bisher (ohne Vertragsänderung) oder du wechselst in einen Oldtimer-Tarif (mit den erwähnten Einschränkungen bzw. Voraussetzungen).
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.06.2021 06:39:33    Titel:
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Siggilein,
Du hast die Frage gelesen und verstanden?
Es ging ausschließlich um die Erstellung eines Gutachtens nach §23 StVZO.

Das H-Kennzeichen ermöglicht es, ein Fahrzeug in den Umweltzonen zu fahren und befreit das Auto von der Besteuerung nach Hubraum.
Alleine das ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber der normalen Zulassung, praktisch wie finanziell.
Ob man versicherungstechnisch weitere Vorteile ergattern kann, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab
Eigentlich nicht so wahnsinnig komplex.

Für Dich:
Für einen 2,8l Euro 0 Diesel sind jährlich über 1000€ KFZ Steuer fällig.
Durch die H-Zulassung ermäßigt sich die Steuer auf unter 200€, ohne dass sich die Versicherung dafür interessiert.

Die Pflicht, ein Fahrzeug mit H Zulassung mit einer speziellen Oltimerversicherung zuzulassen, besteht nicht.
Ob man eine solche Versicherung abschließt, ist eine andere Sache. Erfüllt man die Bedingungen nicht, muss es eben lassen.
Ein Erstwagen ist, je nach Versicherung, dafür nicht zwingend nötig, meistens ist eine definierte Jahresfahrleistung und ein geschützter Abstellort Bedingung.
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PACA
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 08:55:03    Titel:
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@Magic: hast eine PM
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 10:09:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Siggilein,
Du hast die Frage gelesen und verstanden?
Es ging ausschließlich um die Erstellung eines Gutachtens nach §23 StVZO.

Das H-Kennzeichen ermöglicht es, ein Fahrzeug in den Umweltzonen zu fahren und befreit das Auto von der Besteuerung nach Hubraum.
Alleine das ist ein gewaltiger Vorteil gegenüber der normalen Zulassung, praktisch wie finanziell.
Ob man versicherungstechnisch weitere Vorteile ergattern kann, hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab
Eigentlich nicht so wahnsinnig komplex.

Für Dich:
Für einen 2,8l Euro 0 Diesel sind jährlich über 1000€ KFZ Steuer fällig.
Durch die H-Zulassung ermäßigt sich die Steuer auf unter 200€, ohne dass sich die Versicherung dafür interessiert.

Die Pflicht, ein Fahrzeug mit H Zulassung mit einer speziellen Oltimerversicherung zuzulassen, besteht nicht.
Ob man eine solche Versicherung abschließt, ist eine andere Sache. Erfüllt man die Bedingungen nicht, muss es eben lassen.
Ein Erstwagen ist, je nach Versicherung, dafür nicht zwingend nötig, meistens ist eine definierte Jahresfahrleistung und ein geschützter Abstellort Bedingung.



mein diesel hat 2,5l hubraum das macht als LKW € 162.- steuern im jahr !

meine oldtimerversicherung kostet mich,als LKW, € 155.- * im jahr !

mit der beschränkung für die umweltzohne kann ich gut leben !






























* als PKW würde ich nur € 85.- bezahlen

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SIGGI109

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 22:10:17    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:

mein diesel hat 2,5l hubraum das macht als LKW € 162.- steuern im jahr !


Bei der Besteuerung als LKW ist der Hubraum völlig egal.

Hör doch einfach auf zu jeder Fragestellung unqualifizierten Mist zu schreiben, dann sind alle glücklich.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 06.06.2021 23:22:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:

Hör doch einfach auf zu jeder Fragestellung unqualifizierten Mist zu schreiben, dann sind alle glücklich.


Hört, hört!

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Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 09:58:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:

mein diesel hat 2,5l hubraum das macht als LKW € 162.- steuern im jahr !


Bei der Besteuerung als LKW ist der Hubraum völlig egal.

Hör doch einfach auf zu jeder Fragestellung unqualifizierten Mist zu schreiben, dann sind alle glücklich.




naja,von dir kommt auch nix besseres................. rotfl

_________________
SIGGI109

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 13:57:04    Titel:
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[quote="siggi109"][quote="P. Escobar"]
siggi109 hat folgendes geschrieben:
Naja,von dir kommt auch nix besseres................. rotfl


§8 (2) KraftStG

LKW werden nach zGG besteuert.

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 19:12:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="P. Escobar"][quote="siggi109"]
P. Escobar hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:
Naja,von dir kommt auch nix besseres................. rotfl


§8 (2) KraftStG

LKW werden nach zGG besteuert.



ist letztlich völlig egal ! die version ist die günstigste mit
dem nachteil das ich nicht in die umweltzohne darf..............ENDE ! Grins

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SIGGI109

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Scap
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 19:45:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie schön dass das wieder einmal zu einer völlig sinnfreien Diskussion geworden ist, in der jeder der beiden Beteiligten unbedingt recht haben muss, obwohl die ursprüngliche Frage längst beantwortet wurde.

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kat i
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 20:56:19    Titel:
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Ob ein Isuzu Trooper wohl als LKW umgeschlüsselt werden kann? Ohne größere Umbauten wohl kaum… Damit bleibt nur H, wenn die Steuer bezahlbar sein soll.

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Wer gegen den Strom schwimmt, kommt nicht vom Fleck.

Gruß

Mathias
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Scap
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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 21:50:42    Titel:
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Heute ist das schwierig geworden, wenn nicht sogar unmöglich. Aber genau weiss ich das leider nicht. Eins jedoch ist klar, wenn es überhaupt geht dann nur mit einem langen Trooper.

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BeitragVerfasst am: 07.06.2021 22:35:48    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Heute ist das schwierig geworden, wenn nicht sogar unmöglich. Aber genau weiss ich das leider nicht.


Dann schreib doch einfach nichts.

Scap hat folgendes geschrieben:
Zulassungsrecht und Versicherungsbedingungen voneinander zu unterscheiden ist sehr, sehr schwierig wie man sieht.


Ebenso wie Steuerrecht.
Die Fahrzeugart wird beim TÜV geändert.
Unter welchen Voraussetzungen können die dir aus einem dicken Buch vorlesen.

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