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H-Zulassung

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Magic
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...und hat diesen Thread vor 1029 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Isuzu Trooper 2,8TD Bj.1991
BeitragVerfasst am: 04.06.2021 13:22:24    Titel: H-Zulassung
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Hallo an alle Offroadsfans,

ich habe einen Isuzu Trooper 2,8TD Bj. 1991. Diesen habe ich vor 30 Jahren neu gekauft
und fahre ihn seit dieser Zeit, mit viel Freude.
Jetzt hätte ich gerne eine H-Zulassung.

Nach einem Gespräch mit einem TÜV-Prüfer, wurde mir gesagt, dass Autos die im Alltag eingesetzt werden, keine H-Zulassung bekommen. Das Fahrzeug müsste in einem erhaltungswürdigen Zustand sein und der TÜV-Prüfer wäre bei der Prüfung noch strenger als bei einer normalen HU.

Ich habe mir sagen lassen, dass es in Hessen besonders schwierig sei, eine H-Zulassung zu bekommen.

Kennt jemand einen Dekra- oder TÜV-Prüfer, der ein Herz für solche Fahrzeuge hat? Idealerweise im Großraum Wiesbaden, Mainz. Bin natürlich auch bereit über die Grenzen von Hessen zu fahren.

Viele Grüße
Magic Winke Winke
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OffRoad-Ranger
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1. 2477ccm díosal, Der Grüne
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BeitragVerfasst am: 04.06.2021 14:39:01    Titel:
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Servus,

es gibt einen Anforderungskatalog des TÜV-Süd um zu sehen ob der Zustand des eigenen Fahrzeugs die Kriterien erfüllt.
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/oldtimer
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen sehr wohl als Alltagsauto verwendet werden.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 04.06.2021 16:59:28    Titel:
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...hast Du mit einem Prüfer oder einem Sachverständigen gesprochen?
Die Unterschiede in Kompetenz und Wissen sind enorm!

_________________
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siggi109
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BeitragVerfasst am: 04.06.2021 18:32:25    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

es gibt einen Anforderungskatalog des TÜV-Süd um zu sehen ob der Zustand des eigenen Fahrzeugs die Kriterien erfüllt.
https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/oldtimer
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen sehr wohl als Alltagsauto verwendet werden.



........aber mann muss noch ein zweites kfz haben damit das fahrzeug mit h-kennzeichen eben
nicht das erstauto ist,sondern das zweitfahrzeug. Nee, oder?
ist doof,ist aber so.................auch wenn man das h-fahrzeug täglich fährt Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

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mein teiledealer ?? natürlich
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 04.06.2021 18:58:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

...und wieder nur Schwachsinn von den üblichen Verdächtigen Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Nein, man benötigt kein Zweitfahrzeug für ein H-Gutachten. Die Einstufung als Oldtimer regelt §23 StVZO. Auch kann ich ein Fahrzeug welches als Oldtimer begutachtet wurde als alleiniges Fahrzeug nutzen, wenn ich da Bock zu habe. Genauso kann ich ein Fahrzeug nach §23 begutachten lassen ohne es jemals selbst zu fahren, sondern direkt weiterzuverkaufen.

Es gibt keinerlei zulassungsrechtliche Verbote, die ein Zweitfahrzeug vorschreiben würden.

Manche Versicherungen fordern ein "normales" Erstfahrzeug, wenn man dort einen Oldtimer versichern will. Wie ich mein Fahrzeug versichere, geht aber die Prüforganisation nichts an.

Kurzum: Beschwerde an die Hauptstelle der Prüforganisation dass hier offenkundig Nachschulungsbedarf besteht und dann woanders hinfahren.
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 04.06.2021 19:16:53    Titel:
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Servus,

für die Zulassung mit H-Kennzeichen benötigt man kein zweites Fahrzeug.
Möchte man zusätzlich eine Oldtimerversicherung dazu haben muß man eine passende Versicherung finden. Diese verlangen manchmal ein weiteres Fahrzeug.
Aber generell ist das nicht!

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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Magic
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...und hat diesen Thread vor 1029 Tagen gestartet!


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1. Isuzu Trooper 2,8TD Bj.1991
BeitragVerfasst am: 04.06.2021 21:46:01    Titel:
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Hallo zusammen,
vielen Dank erst einmal für die Infos, ich habe ohnehin mehr als ein Fahrzeug, weil ich meinen Trooper schonen will und mit dem alten Diesel nicht in die Innenstadt fahren darf.

Gruß
Magic
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 05.06.2021 07:20:14    Titel:
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Meine Versicherung verlangte ein 2. Fahrzeug ohne H-Zulassung.
Gut das dies wohl nicht die Regel ist.
War mir persönlich zu dem Zeitpunkt egal, wird aber bald ein Thema, da all meine Fahrzeuge immer älter werden.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 07:48:50    Titel:
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Das Alter des Autos ist nicht das einzige Kriterium, die Voraussetzungen für die Erstellung eines H-Gutachten sind mittlerweile strenger als früher- zurecht, finde ich.
Die Verwendung des Fahrzeugs ist kein Kriterium, wie sollte das auch überprüft werden?
Beim 07-Kennzeichen ist das anders.

Das Gutachten bezieht sich auf ein bestimmtes Auto, die Zulassung desselben ist eine völlig andere Sache, man kann auch ein Auto zulassen, ohne einen Führerschein zu haben, zweites Fahrzeug ist kompletter Quatsch.

Versicherungstechnisch ist die Sache u.U. anders, Versicherungsverträge sind immer auch Verhandlungssache.

Es ist bei alten Autos immer sinnvoll, ein Wertgutachten in der Hinterhand zu haben, sonst steht man im Schadensfall dumm da.
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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 10:04:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
...und wieder nur Schwachsinn von den üblichen Verdächtigen Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Nein, man benötigt kein Zweitfahrzeug für ein H-Gutachten. Die Einstufung als Oldtimer regelt §23 StVZO. Auch kann ich ein Fahrzeug welches als Oldtimer begutachtet wurde als alleiniges Fahrzeug nutzen, wenn ich da Bock zu habe. Genauso kann ich ein Fahrzeug nach §23 begutachten lassen ohne es jemals selbst zu fahren, sondern direkt weiterzuverkaufen.

Es gibt keinerlei zulassungsrechtliche Verbote, die ein Zweitfahrzeug vorschreiben würden.

Manche Versicherungen fordern ein "normales" Erstfahrzeug, wenn man dort einen Oldtimer versichern will. Wie ich mein Fahrzeug versichere, geht aber die Prüforganisation nichts an.

Kurzum: Beschwerde an die Hauptstelle der Prüforganisation dass hier offenkundig Nachschulungsbedarf besteht und dann woanders hinfahren.



dann erklär das bitte dem versicherungsvertreter................... Ätsch

wenn du nämlich keine versicherung findest die das abnickt,braucst du ein zweitfahrzeug !
kann ja das fahrzeug der gattin sein. Ja

_________________
SIGGI109

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mein teiledealer ?? natürlich
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Scap
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 10:39:52    Titel:
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Zulassungsrecht und Versicherungsbedingungen voneinander zu unterscheiden ist sehr, sehr schwierig wie man sieht.

_________________
Warum einfach wenn es umständlich auch geht?
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 14:37:01    Titel:
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Zitat:
dann erklär das bitte dem versicherungsvertreter................... Ätsch

wenn du nämlich keine versicherung findest die das abnickt,braucst du ein zweitfahrzeug !
kann ja das fahrzeug der gattin sein. Ja

Nix Ätsch.
Man kann ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen jederzeit über die normale KFZ Haftpflicht versichern.
So lange man keine besonderen Versicherungsleistungen erwartet, interessiert sich die Versicherung nicht für die H-Zulassung.
Nur wenn man spezielle Oldtimerversicherungen mit besonderen Leistungen abschließen will, kann die Versicherung besondere Bedingungen festlegen. Ein Alltagsfahrzeug kann eine davon sein. Eine Garage, begrenzte Jahresfahrleistung, Wertgutachten, etc. sind andere.
Hat aber weder mit der Fragestellung noch mit der Antwort des TÜV-Manns zu tun.
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 17:28:52    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Zulassungsrecht und Versicherungsbedingungen voneinander zu unterscheiden ist sehr, sehr schwierig wie man sieht.


Offensichtlich sogar schwerer als man denken würde, ich bin da auch immer wieder beeindruckt...

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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 17:40:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Zulassungsrecht und Versicherungsbedingungen voneinander zu unterscheiden ist sehr, sehr schwierig wie man sieht.

Offensichtlich sogar schwerer als man denken würde, ich bin da auch immer wieder beeindruckt...


Aber NICHTS im Vergleich zum bewährten deutschen voreilenden Gehorsam!

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BeitragVerfasst am: 05.06.2021 18:56:06    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
dann erklär das bitte dem versicherungsvertreter................... Ätsch

wenn du nämlich keine versicherung findest die das abnickt,braucst du ein zweitfahrzeug !
kann ja das fahrzeug der gattin sein. Ja

Nix Ätsch.
Man kann ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen jederzeit über die normale KFZ Haftpflicht versichern.
So lange man keine besonderen Versicherungsleistungen erwartet, interessiert sich die Versicherung nicht für die H-Zulassung.
Nur wenn man spezielle Oldtimerversicherungen mit besonderen Leistungen abschließen will, kann die Versicherung besondere Bedingungen festlegen. Ein Alltagsfahrzeug kann eine davon sein. Eine Garage, begrenzte Jahresfahrleistung, Wertgutachten, etc. sind andere.
Hat aber weder mit der Fragestellung noch mit der Antwort des TÜV-Manns zu tun.




warum sollte man den normal versichern wenn man ein h-kennzeichen hat ??? Nee, oder? Hau mich, ich bin der Frühling
beim h-kennzeichen ist der einzige vorteil das ich mit einem alten diesel in die umweltzohne darf.
alles andere ist unsinnig.
mein auto ist 42 jahre alt,lkw-zulassung und eine oldtimer versicherung.
ich brauch aber auch in keine umweltzohne............

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