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Lenk- und Ruhezeit im Wohnmobil über 7,5t
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Scap
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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 11:00:01    Titel:
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Genau das schreibt die BAG ja auch selbst.
Lesen bildet. Grins


Und wenn man das nicht glaubt oder versteht, dann sucht man eben schnell die zwei betreffenden EU-Verordungen heraus:
1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R0165&from=EN
2) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32006R0561&from=DE

Da hat man dann noch mehr Lesestoff - und weiss hinterher genausoviel wie vorher. Vertrau mir Heiligenschein

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Robert Stückle
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...und hat diesen Thread vor 1085 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 12:12:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo, danke für Deine Mühe die Quellen zu nennen.
Leider finde ich keine Stelle in der steht (sinngemäß)
"Keine Pflicht zum betrieben eines digitalen Kontrollgerätes bei privat genutzten Wohnmobilen über 7,5t"
Bei den Ausnahmen finde ich auch kein Wohnmobil.
Oder lese ich falsch?

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Liebe Grüße Robert

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Scap
Lottogewinnvordrängler
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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 12:37:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du liest falsch.

Es steht überall mehrfach ausdrücklich geschrieben, dass alle diese Regelungen NUR und AUSSCHLIESSLICH für die GEWERBLICHE Beförderung von Personen und Gütern gilt.

Nachdem du - wie ich annehme (und korrigiere mich bitte falls ich da falsch liege) weder ein Busreiseunternehmen noch eine Spedition hast und/oder mit deinem schweren WoMo auch nicht für ein solches Unternehmen gewerblich tätig bist ... muss ich wirklich noch weiterschreiben?

Man kann sich auch dort Probleme selber bauen wo es weit und breit keine gibt.


Nachtrag: jeder Prüfer der auch nur annähernd seinen Namen verdient hätte dich bereits vor langen mit einer klaren Antwort nach hause schicken müssen: "bau den Tachographen aus und vergiss ihn!"
Der wüsste aber auch wo er nachsehen müsste.
Mich hat die Suche (insgesamt) keine 10 Minuten gekostet.

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Robert Stückle
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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 12:53:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo, danke für den Hinweis.
So herum hab ich es noch nicht gelesen.
Von meinem Tüv hab ich folgendes bekommen:
Auf Seite 12 Punkt 1.6 Wohnmobile


"Wohnmobile ab einer zulässigen Höchstmasse von 7,5 t

müssen einen Fahrtschreiber verwenden (§ 57a StVZO).

Dies gilt nicht, wenn sie nach dem 01.01.2013 erstmals in

den Verkehr kommen (§ 72 Abs. 2 Nr. 6e StVZO)."

Quelle:
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblaetter/Leitfaden_Rechtsvorschriften_BLRB.pdf?__blob=publicationFile

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Scap
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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 15:13:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

O Mann, die beim TÜV werden auch immer söder ...

§57a StVZO, 1) (wörtliches Zitat) :
Zitat:
(1) Mit einem nach dem Mess- und Eichgesetz in Verkehr gebrachten Fahrtschreiber sind auszurüsten
1.Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2.Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3.zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen.

Dies gilt nicht für
1.Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
2.Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, dass es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt,
3.Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
4.Fahrzeuge, die in § 18 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch die Artikel 1, 4 und 5 der Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5.Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) geändert worden ist, genannt sind.


Und welche Verodnung ist das?
Etwas die die ich vorher gepostet habe? Nee, oder? Hau mich, ich bin der Frühling

Wenn die Brüder zu blöde zum Lesen sind sollen sie verdammt nochmal Würstchen verkaufen ... oder so.
Wenn sie das überhaupt jemals hinbekommen ... traurig

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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 21:43:50    Titel:
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Hallo zusammen!

siggi109 hat folgendes geschrieben:
ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. Kaffee Tasse schlürfen und in Ruhe nachlesen


Darf ich als alter Greis auch noch ein Tönchen mitreden? Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben! Heiligenschein Großes Lachen

Schönen Abend,

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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 22:41:44    Titel:
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Komm Kürbis, ich hab auf Dich gewartet
Sierrakiller hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen!

siggi109 hat folgendes geschrieben:
ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. Kaffee Tasse schlürfen und in Ruhe nachlesen


Darf ich als alter Greis auch noch ein Tönchen mitreden? Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben! Heiligenschein Großes Lachen

Schönen Abend,



AHA,da weiß man doch gleich wo sich einige hier so auf bundesstrassen so rumtreiben................ Smile Ätsch

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BeitragVerfasst am: 27.05.2021 22:47:55    Titel:
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Sierrakiller hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen!

siggi109 hat folgendes geschrieben:
ein wohnmobil ist doch recht nicht gewerblich. Kaffee Tasse schlürfen und in Ruhe nachlesen


Darf ich als alter Greis auch noch ein Tönchen mitreden? Da habe ich gehört, es soll auch gewerblich genutzte Wohnmobile geben! Heiligenschein Großes Lachen

Schönen Abend,



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