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Heizöl von A nach B transportieren?
1500L

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Sleepwalker
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1. Magirus Deutz 170D11 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Nissan Terrano II Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
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BeitragVerfasst am: 15.02.2021 19:42:35    Titel:
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Dabei geht es glaube ich ehr darum ,dass der Landwirt später Rückstände vom "Farbstoffe", der im Heizöl ist, in seinem Diesel hat... Bei einer Kontrolle könnte z.B. das Finanzamt vielleicht etwas Geld sehen wollen, weil der Verdacht besteht, dass der Bauer seine Fahrzeuge mit Heizöl betreibt

_________________
Gruß Marcel

ɹǝʌo ǝɯ uɹnʇ sıɥʇ pɐǝɹ uɐɔ noʎ ɟı

Nissan Terrano II mit 31er MT-Bereifung, 5 cm Spacer an der Hinterachse, 4cm Bodylift, Seilwinde, Schnorchel, Rammbügel,CB-Funk, etc...
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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
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3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 15.02.2021 19:45:02    Titel:
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b*l*u*b*b hat folgendes geschrieben:
Landwirte haben sehr wohl Tankwagen auch für Heizöl und sind teilweise auch für einen schmalen Taler hilfsbereit.

Über eine Strecke von 200 km eher nicht. Grins

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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b*l*u*b*b
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1. Pajero V45
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BeitragVerfasst am: 15.02.2021 20:13:57    Titel:
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Entschuldigung - das hatte ich wirklich übersehen. Okay dann wird es wirklich schwierig.

200 KM Hau mich, ich bin der Frühling Nee, oder?
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 15.02.2021 21:11:01    Titel:
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b*l*u*b*b hat folgendes geschrieben:
Meine mobile Tankstelle ist doppelwandig und sehr wohl zum legalen Transport genehmigt.


Dann kannst Du doch sicher mal einen Link zu dieser Mobiltankstelle Posten, für die ADR 1.1.3.1 c oder die Bindung an Diesel nicht gilt.

Ich bin gespannt!

_________________
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Liebling
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Mit dabei seit Anfang 2016
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BeitragVerfasst am: 15.02.2021 22:18:02    Titel:
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In diesem Merkblatt zum Transport von Gefahrgut auf der Straße steht auf Seite 7, dass die Beförderung von flüssigen Brennstoffen generell freigestellt ist:

https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544599

Kann das bitte mal jemand in allgemeinverständliches Deutsch übersetzen?

Verstehe ich das richtig, dass die "gültigen Gefahrgut-Rechtsvorschriften nach dem ADR" gar nicht für Heizöl gelten?
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 15.02.2021 22:27:03    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
In diesem Merkblatt zum Transport von Gefahrgut auf der Straße steht auf Seite 7, dass die Beförderung von flüssigen Brennstoffen generell freigestellt ist:

https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544599

Kann das bitte mal jemand in allgemeinverständliches Deutsch übersetzen?

Verstehe ich das richtig, dass die "gültigen Gefahrgut-Rechtsvorschriften nach dem ADR" gar nicht für Heizöl gelten?


In Deutschland oder in Österreich?
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 15.02.2021 23:07:51    Titel:
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Oh, sorry, habe ich glatt übersehen, dass das gar keine richtige deutsche Seite ist.....so ohne Dialekt.....

Hier gibt es so etwas aber auch für Deutschland:

https://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/hwk/betriebsberatung_dokumente/gefahrstoffe_20121128/gefahrstoffe_schneider_transport.pdf

....und wenn ich das richtig interpretiere, darf ich als Handwerker bis zu 1000 Liter Heizöl transportieren, ohne mich an die Auflagen der Gefahrstoffverordnung halten zu müssen.
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Scap
Lottogewinnvordrängler
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BeitragVerfasst am: 16.02.2021 00:15:47    Titel:
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Ich interpretiere das genauso.

Und es sieht ganz so aus als ob dieser Stoßseufzer mehr als berechtigt ist.
Witzig ist auch dass da immer wieder die gleichen Namen auftauchen wenn es um Vorschriften geht.



PS: Du hast da vorhin ganz ungewollt eine wirklich ebenso köstliche wie anzügliche Komik in dein Posting reingebracht. rotfl Heiligenschein
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 16.02.2021 01:54:46    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Oh, sorry, habe ich glatt übersehen, dass das gar keine richtige deutsche Seite ist.....so ohne Dialekt.....

Hier gibt es so etwas aber auch für Deutschland:

https://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/hwk/betriebsberatung_dokumente/gefahrstoffe_20121128/gefahrstoffe_schneider_transport.pdf

....und wenn ich das richtig interpretiere, darf ich als Handwerker bis zu 1000 Liter Heizöl transportieren, ohne mich an die Auflagen der Gefahrstoffverordnung halten zu müssen.


Nur, wenn das im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geschieht und geeignete Transportmittel verwendet werden.


Nicht nur der Transport, auch das Handling vor Ort ist nicht ganz unkritisch, Stichwort elektrostatische Aufladung und Bodenverunreinigung. Man wird den Sprinter mit dem IBC drin wohl kaum einen halben Meter neben den alten Tank fahren können.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 16.02.2021 09:50:25    Titel:
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In meinem Fall wären es Metallfässer, die ich auf einen Anhänger mit Holzplattform stelle.

Elektrostatische Aufladung dürfte bei Heizöl sowieso wenig problematisch sein.

Und selbstverständlich transportiere ich das Heizöl, um meinen Arbeitsplatz zu heizen. Was sollte man denn sonst damit machen (außer es als Diesel-Ersatz zu nutzen)?
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.02.2021 18:59:46    Titel:
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Moinsen,
interessantes Thema von dem ich keine Ahnung habe. Das einzige was ich zum Thema Transport von Flüssigbrennstoffen weiß ist, das es als Privatperson Obergrenzen gibt was die Menge angeht. An einem Gewerbetreibenden kommst Du nicht drum rum, wenn Du große Mengen transprotieren willst. Einige Beispiele wurden genannt.

Vielleicht siehst Du langsam warum dein Bekannter es verschenken möchte. Er wird sich über das Ausmaß informiert haben und sucht eine günstige "Entsorgung" seiner Altlast. Wenn man 50 cent pro Liter Heizöl ansetzt bist Du 750 Euronen. Dafür wirst Du den Transport nicht auf die Beine stellen können aus meiner Sicht.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.02.2021 19:05:00    Titel:
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Noch ein Gedanke: Für einen solchen Transport bedarf es seitens des Gewerbetreibenden bestimmt einer behördlichen Anmeldung oder eben entsprechende kostenpflichtige Bescheinigungen an welchem Tag wieviel transportiert wird und versichert muss so ein Transport ja auch sein für den Fall das was passiert.

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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 17.02.2021 02:02:13    Titel:
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Zitat:
und wenn ich das richtig interpretiere, darf ich als Handwerker bis zu 1000 Liter Heizöl transportieren, ohne mich an die Auflagen der Gefahrstoffverordnung halten zu müssen.


das hatte ich als erster schon ganz oben geschrieben, das gilt aber nur wenn ich das Gewerblich zu mir fahre

das doofe ist das ich mit Gas heize, und wenn ich dann die 12 km von mir zu Ihm fahre und da passiert was dann ist es vorbei mit der Freimenge, weils dann nicht mehr mein Eigenbedarf ist
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 17.02.2021 13:15:12    Titel:
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Die Befreiung von den ADR Richtlinien ist erst Mal dazu gedacht, Handwerken den einfachen Transport von Betriebsstoffen auf die Baustelle zu ermöglichen. Ob das den Transport von Heizöl für den Werkstattbedarf einschließt, würde ich erst Mal klären.

Was die Explosionsgefahr angeht, es wäre nicht der erste Öltank, der explodiert. Nicht der flüssige Stoff ist gefährlich, sondern die Dämpfe.
Einfach mal einem Heizöllieferanten zuschauen.
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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 17.02.2021 13:46:54    Titel:
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Wo ist denn das Heizöl? Vermutlich nicht im Großraum 86609, sonst hätte ich gerne ein paar Kanister voll abgekauft.

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NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de
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