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Rockslider selber schweißen, was gehört dazu?

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Ahndarodem
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...und hat diesen Thread vor 1139 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 2020 Mitsubishi L200, Spitzname Jeremy
2. 2004 Mercedes Vito
BeitragVerfasst am: 13.02.2021 17:08:17    Titel: Rockslider selber schweißen, was gehört dazu?
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Tagchen auch,

mein relativ neuer L200 besitzt zwischen den Rädern am Schweller wie so ziemlich jedes Fahrzeug dieser Nutzungsklasse zwei fraghaft schöne Trittbretter welche zum ein- und aussteigen aus dem Fahrzeug praktisch sind. Alles schön und gut, und mal abgesehen davon das die Dinger bei Nässe rutschiger als ein frisch gewachster Freibadboden sind haben die Teile ja auch ihre Daseinsberechtigung. Nun fahre ich ja aber keinen L200 um elegant einsteigen und rausrutschen zu können sondern um den Guten auch mal im Gelände zu bewegen, und bei einem Radstand von genau 3m wären natürlich Rockslider anstelle der Plastikbretter angebrachter. Nach kurzer Suche nach solchen bin ich aber gerade noch so einem Herzkasper entkommen, um die 1000€ will man uns dafür abknöpfen? Das ist mit definitiv zu viel.

Also die Idee, selber bauen. Kann ja nicht allzu schwer sein, richtig? Richtig? Als angehender Mechaniker hätte ich Zugang zu allen benötigten Materialien und Werkzeugen die man dafür brauchen würde, bin aber trotzdem noch etwas skeptisch, deswegen erstmal die Frage, ob sowas schon mal jemand gemacht hat. Kann man die Rockslider an die normalen Gewinde für die Trittbretter schrauben oder braucht man dafür noch eine Verstärkung? Welches Material bzw. welche Stärke würde ich benötigen damit es das Ding nicht durchbiegt wenn doch mal das Auto drauf sitzt? Brauche ich dafür eventuell sogar eine Abnahme?

Also, immer her mit euren Tipps und Tricks, wenn ihre jemand kennt der schonmal selbst Anbauteile geschweißt hat wäre ich ebenfalls sehr dankbar. Sonst noch ein schönes Wochenende und bleibt gesund!

Paul
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 13.02.2021 18:01:13    Titel:
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Servus Paul,

ich habe an meinem Magnum (L200, BJ2002) selbstgebaute dickwandige Edelstahlrohre mit angeschraubten Flacheisen-Formstücken an den original Anschraubpunkten an der Karrosse befestigt.
Bis jetzt war die Befestigung ausreichend.

Viele Rockslider haben eine stabile Konstruktion bis an den Rahmen.

Abnahme: die einen sagen so, die anderen so.
Ich habe ein Teilegutachten von Antec für diverse Chromteile für meinen Magnum, wo drin steht, daß Flankenschutzrohre keine Änderungsabnahme brauchen.

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Gruß

OffRoad-Ranger
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 13.02.2021 18:33:13    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
daß Flankenschutzrohre keine Änderungsabnahme brauchen.


Eine gewagte These.
Kannst du den Abschnitt mal fotographieren und hier einstellen?
Ich habe da ganz starke Zweifel am Kontext.

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Sprotte
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BeitragVerfasst am: 13.02.2021 18:46:30    Titel:
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TÜV Eckernförde sagt, muss eingetragen werden, wird auch abgenommen, wenn vernünftig gebaut ...
Zu dem Thema gibt's hier ähnlich viele Diskussionen wie zu Seilwinden und Stahlstoßstangen...
Wenn's in den Papieren steht, hat man auf jeden Fall weniger Diskussionen mit der Rennleitung....

Wenn die die Schweller effektiv schützen sollen, würde ich die immer am Rahmen anschrauben, nicht da, wo die Tritte original dran sind
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BeitragVerfasst am: 13.02.2021 19:08:32    Titel:
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Servus Caruso,

hier der Auszug aus dem Gutachten:

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Gruß

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 13.02.2021 20:48:11    Titel:
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Da handelt es sich doch wohl um ein Teilegutachten,für bestimmte Anbauteile,
eines bestimmten Herstellers/Vertreibers,für gewöhnlich mit Typenschildern identifizierbar gemacht.
Solche Texte werden von irgenwelchen Ingeneubüros zusammengestellt,die Gutachten erstellen dürfen
und manchmal Texte verbasteln,die jeden ambitionierten Prüfer verzweifeln lassen.
Generell kannst du mal davon ausgehen,dass jedes Anbauteil,das nicht mit der Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs homologiert wurde oder für das eine ABE besteht,eingetragen werden muss.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 00:13:29    Titel:
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Als ich in einem früheren Leben mal im Fahrzeugbau gearbeitet habe, wurde gerade die Regel eingeführt, dass jeder LKW einen seitlichen Unterfahrschutz haben muss.

Ich glaube, mich daran zu erinnern, dass die nicht eingetragen wurden. ABE oder Gutachten gab es auch nicht - waren alles Einzelstücke.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 15:32:53    Titel:
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Jeder PKW,dessen Einstiegshöhe über 40cm liegt,
muss Trittbretter haben.
Und jetzt?

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Scap
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 16:21:21    Titel:
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Wo steht das?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 18:30:14    Titel:
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Tschuldigung.
Es sind 650mm,wobei nach der Fahrerhausrichtlinie 500mm anzustreben sind.
VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 740

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Scap
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 19:39:30    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Tschuldigung.
Es sind 650mm,wobei nach der Fahrerhausrichtlinie 500mm anzustreben sind.
VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 740


Hm.
Scheint irgendwie nicht so ganz klar zu sein, hier heisst es 2015 dass das Merkblatt zurückgezogen wurde.

In einer älteren Ausgabe konnte ich jedoch nachsehen. Und siehe das, es handelt sich um die Richtlinie zum Wohnmobilausbau.

Sorry, aber wieder einmal postulierst du irgendwas und deine Aussage ist falsch.
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quadman
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 20:35:46    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Jeder PKW,dessen Einstiegshöhe über 40cm liegt,
muss Trittbretter haben.
Und jetzt?



Uiih. Gut, dass mein Auto als Wohnmobil zugelassen ist. Sonst müsste ich wohlmöglich noch Trittbretter anschrauben...
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 21:17:58    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:

Hm.
Scheint irgendwie nicht so ganz klar zu sein, hier heisst es 2015 dass das Merkblatt zurückgezogen wurde.



Es ist vom 06.02.2019.


Scap hat folgendes geschrieben:
Richtlinie zum Wohnmobilausbau.



Ja und oben steht zu welcher Fahrzeugart ein Wohnmobil gehört.
VdTÜV-Merkblatt Fahrzeug 751 nimmt ebenfalls Bezug,auf diesen Umstand.

Ist auch Wurst.Die Schwellerverstärkung gehört eingetragen.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 21:56:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:

Hm.
Scheint irgendwie nicht so ganz klar zu sein, hier heisst es 2015 dass das Merkblatt zurückgezogen wurde.



Es ist vom 06.02.2019.


Scap hat folgendes geschrieben:
Richtlinie zum Wohnmobilausbau.



Ja und oben steht zu welcher Fahrzeugart ein Wohnmobil gehört.
VdTÜV-Merkblatt Fahrzeug 751 nimmt ebenfalls Bezug,auf diesen Umstand.

Ist auch Wurst.Die Schwellerverstärkung gehört eingetragen.


So so - das VdTÜV - Merkblatt zu Fahrwerksänderungen und Höher-/Tieferlegungen sagt etwas über eine angebliche Mindesthöhe einer Einstiegsstufe bei Pkws? Supi

Sorry, aber deine Aussagen über gesetzliche Regelungen sind nur noch unglaubwürdig. Um es freundlich auszudrücken.


Zurück zum Thema - es ging hier um Schwellerschutz, nicht - verstärkung. Ja, es gibt Prüfer die die eingetragen sehen wollen. Ist deren Meinung und wenn man da nicht mit konform geht muss man sich einen anderen Prüfer suchen.
Wenn man diskutieren möchte hat man es einfach, denn es gibt keine Regel nach der ein Schwellerschutz eingetragen werden MUSS (*). Auch Trittbretter müssen nicht eingetragen werden und sind es idR auch nicht (*).

(*) Immer vorausgesetzt die Aussenmasse und das Gewicht des Fahrzeugs werden nicht nennenswert ge-/verändert und der Schwellerschutz/das Trittbrett steht nicht soweit heraus dass es zu einer Fußgängergefährdung kommen könnte.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 14.02.2021 23:37:09    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:

So so - das VdTÜV - Merkblatt zu Fahrwerksänderungen und Höher-/Tieferlegungen sagt etwas über eine angebliche Mindesthöhe einer Einstiegsstufe bei Pkws? Supi



Nein,über die Höchsthöhe.

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