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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2016 Wohnort: Bad Neuenahr-Ahrweiler Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 1181 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V80 lang 2. VW Bora Variant |
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Verfasst am: 03.01.2021 12:31:30 Titel: Zahlt Vollkasko Geländeschäden? |
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Moin!
Wenn ich mit meinem Auto über einen Feldweg zu unserem Waldgrundstück oder Gartengrundstück fahre und mir dabei das Fahrzeug beschädige - zahlt das die Vollkasko?
Grüße
Andreas | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 03.01.2021 17:05:41 Titel: |
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Öffentlicher Weg - kein Problem. Alles andere musst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2020 Wohnort: Werneuchen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ranger Raptor 2. Mercedes G400D 3. Ford Ka |
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Verfasst am: 03.01.2021 17:16:17 Titel: |
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Bürohengst hat folgendes geschrieben: | Öffentlicher Weg - kein Problem. Alles andere musst du in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen. |
Wie definiert man "Öffentlicher Weg"`
Alles was man befahren kann ohne das es in Privatbesitz und befahrbar ist?
Grüße
Jürgen
Gerade was gefunden:
Betroffene Fläche tatsächlich öffentlicher Weg
Fundstelle BGH v. 05.01.1962 - VRS 22, 185
Ein Weg ist - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung i.S.d. öffentlichen Wegerechts - öffentlich i.S.d. Verkehrsrechts, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Der tat-sächliche Zugang für die Allgemeinheit genügt allein nicht als Voraussetzung für die Bewertung eines Weges als eines öffentlichen. Hinzukommen muss die Zweckbestimmung zum öffentlichen Weg durch den Verfügungsberechtigten, die auch in einer stillschweigenden Duldung einer tatsächlich erfolgenden Benutzung durch die Allgemeinheit erblickt werden kann.
Quelle: Öffentlicher Weg | _________________
Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest!
Zu meinen Hunden |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 03.01.2021 18:24:38 Titel: |
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Ich hoffe dass die Versicherung nicht so bläde ist und das tut.
Warum?
Weil 1) jeder Autofahrer selbst dafür verantwortlich ist was er tut, und damit auch für die Schäden die er an seinem eigenen Fahrzeuge fahrlässig, grob fahrlässig oder gar mutwillig verursacht.
2) Weil ich keine Lust habe, mit meinen Versicherungsprämien den Unfug anderer Versicherungsnehmer zu bezahlen.
3) Weil, wer mit seinem 4x4 offroad betreibt, wissen sollte was er tut. Und den etwaigen Lernprozess auch selbst bezahlen sollte. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Kassel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender td% 2. Uaz Buhanka |
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Verfasst am: 03.01.2021 19:07:20 Titel: |
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Der Versicherung ist erst mal egal ob du mit 2 oder 4 WD und wo du vor den Baum fährst.
Wenn es nicht bei einer Motorsportveranstaltung ist, wird das bezahlt. | _________________ Gruss Andreas |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 03.01.2021 20:42:34 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: |
2) Weil ich keine Lust habe, mit meinen Versicherungsprämien den Unfug anderer Versicherungsnehmer zu bezahlen.
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Das ist der Sinn einer Sozialgesellschaft.
Das Gegenteil davon ist asozial.
Meine Versicherung schließt Schäden bei Veranstaltungen aus,
die dazu dienen die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen.
Details findet man im Kleingedruckten. | _________________ www.x-offroad.de |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 03.01.2021 21:41:00 Titel: |
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Der Bedeutungsunterschied einer auf das Gemeinwohl bedachten Sozialgemeinschaft und einem zur Gewinnerzielung gegründeten Versicherungsunternehmen ist dir nicht bekannt.
So weit, so schlecht.
Aber kannst du zumindest auch etwas anderes als postulieren?
Sollte dir der Begriff nicht bekannt sein gibt es genügend Regelwerke wo du nachsehen kannst. Und in Regelwerken kennst du dich zumindest nach deinen Postulaten ja wirklich gut aus. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2020 Wohnort: Werneuchen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Ranger Raptor 2. Mercedes G400D 3. Ford Ka |
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Verfasst am: 03.01.2021 22:16:01 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: |
2) Weil ich keine Lust habe, mit meinen Versicherungsprämien den Unfug anderer Versicherungsnehmer zu bezahlen.
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Du hälst alsi das fahren auf unbefestigten Wegen und im Wald für Unfug!!!
Eine Super Einstellung in einem Offroad Forum. Dazu kann man nur gratulieren.
Bringt viele Freunde.
Grüße vom Deiner Meinung nach asozialen
Jürgen | _________________
Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest!
Zu meinen Hunden |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Kassel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender td% 2. Uaz Buhanka |
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Verfasst am: 03.01.2021 22:33:27 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | genügend Regelwerke wo du nachsehen kannst. |
Audo kaputt
Karosserie und Lackbude wieder heile machen
Versicherung bezahlt
alle zufrieden
alles gut | _________________ Gruss Andreas |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2016 Wohnort: Bad Brückenau Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Honda HR-V 4x4 2. Subaru Outback 2.5 LPG 3. Peugeot 307 CC 2.0 4. Renault Fluence 2.0 5. Citroen C4 Coupe 1,6 6. Mercedes CLK Cabrio 7. Peugeot 407 Coupe V6 3.0 8. Mazda RX7 Turbo Cabrio |
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Verfasst am: 04.01.2021 01:43:02 Titel: |
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Vollkasko schließt man in der Regel für neuwertige / hochwertige Fahrzeuge ab oder wenn sie finanziert sind🤔
Wer fährt mit so einem glänzenden und unverkratzten KFZ in den Offroadpark oder abseits der Wege durch den Wald ....??
Für so etwas habe ich Allrad KFZ wo mich das nicht mehr stört wenn ein Kratzer oder Kampfspuren vom Offroad geschehen und sich nicht vermeiden lassen....und das sind dann Fahrzeuge die ich garantiert nicht Vollkasko versichere....mach ich was kaputt ist das mein Bier 🍺 | _________________ geht nicht gibts nicht |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 04.01.2021 14:07:24 Titel: |
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Muss man es denn tatsächlich als "Offroadfahrt" bezeichnen, wenn man über einen Feldweg zu seinem Grundstück fährt?
Hat meine Gattin auch jahrelang mit einem geleasten Neufahrzeug gemacht. Anders wäre sie gar nicht zu ihrem Carport gekommen.
Wenn es keine andere Zuwegung zu dem Grundstück des TE gibt, wird sich die Versicherung meiner Meinung nach kaum weigern können, den Schaden zu begleichen - es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass beim Befahren des Weges der eingetretene Schaden zu erwarten gewesen wäre.
Man kann wohl auch kaum erwarten, dass man sich ein zweites Fahrzeug zulegt, wenn man ein Grundstück hat, das nicht direkt an einer geteerten Straße liegt. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Oberhausen Status: Verschollen
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Verfasst am: 04.01.2021 14:44:01 Titel: |
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Ich würde die Definition „Offroadfahrt“ ebenfalls kritisch sehen. Wenn es eine normale Zufahrt zu einem Grundstück ist, wird es ja wohl maximal ein Feldweg sein. Der Zustand dieses Weges wird wohl immer mind. so gut sein, das man mit einem normalen Auto, Kleinlaster etc. dort fahren kann. Zumindest gehen Versicherer von solchen Verhältnissen aus.
Wenn der Vollkasko ein Schaden gemeldet wird, wird je nach Art des Schadens und Schadenhöhe ein Gutachter damit befasst. Dieser schaut sich im Zweifel dann auch den Schadenort an.
Dieser kommt dann je nach Zustand des Schadenortes und des Schadens zumdem Schluss, das der Schaden tatsächlich dort passiert sein kann/ wird, oder eben auch nicht. Und wenn er Zweifel äussert, wird sich der Versicherer erstmal quer stellen. Wenn man abseits in einen Offroadpark geht, um dort wirklich Offroad zu fahren, kann ich mir gut vorstellen, das die Vollkasko nicht bezahlt, weil der Versicherer mind. grobe Fahrlässigkeit unterstellt.
Hier kommt dann wieder der Punkt mit Recht haben und Recht bekommen ins Spiel..........., soll heißen, der Versicherer sitzt erstmal am längeren Hebel, und wenn du dein Recht bekommen willst, musst dafür Geld und Zeit und Nerven haben. | _________________ YJ 4.0 HO, Bj. 92, 2,5 - 3,5" bastard leaf springs, 3" BL, 33 12,5 15 auf American-Racing 8x 15 Chromstahl
Grand Cherokee ZG 5,2, Bj. 96 Limited, 2“ mit 245/70/16
Grand Cherokee WG 4,7 HO Overland, Bj. 2004, 2“ Trailmaster mit 245/65/17 und 245/70/16 |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 04.01.2021 17:31:16 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Ich hoffe dass die Versicherung nicht so bläde ist und das tut.
Warum?
Weil 1) jeder Autofahrer selbst dafür verantwortlich ist was er tut, und damit auch für die Schäden die er an seinem eigenen Fahrzeuge fahrlässig, grob fahrlässig oder gar mutwillig verursacht.
2) Weil ich keine Lust habe, mit meinen Versicherungsprämien den Unfug anderer Versicherungsnehmer zu bezahlen.
3) Weil, wer mit seinem 4x4 offroad betreibt, wissen sollte was er tut. Und den etwaigen Lernprozess auch selbst bezahlen sollte. |
Es ist ist doch gerade Sinn und Zweck der Vollkaskoversicherung, fahrlässig selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Es gibt auch Policen, die den Einwand der groben Fahrlässigkeit ausschließen, mithin grob fahrlässig verursachte Schäden ebenfalls abdecken. Den Begriff mutwillig gibt es unter Juristen nicht. Man spricht von Vorsatz (in diversen Abstufungen). Vorsätzlich verursachte Schäden deckt die Kasko natürlich nicht. Wer einen selbst vorsätzlich verursachten Schaden meldet und dabei den Vorsatz verschweigt, macht sich wegen Versicherungsbetruges strafbar. Gleiches gilt, wenn man den Schadenort falsch angibt. Wenn es also in der Kiesgrube passiert ist und man erklärt in der Schadenmeldung, es war in der yx-Straße, hat man u.U. ein Problem, dessen Lösung durch einen Strafverteidiger mindestens 750 € kosten wird.
Der Vollkaskoschutz für den kostet mich jährlich ca. 250 €. Grds. stimme ich aber dem Andryx zu.
Für mich (und das ist meine rein private Handlungsdirektive) ist jeder Weg öffentlich, der nicht mit einem Verbotsschild oder sonstiger Zufahrtsbeschränkung versehen ist und offensichtlich wiederholt (wenn auch ggfs. selten) von zweispurigen Fahrzeugen benutzt worden ist. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 04.01.2021 17:56:29 Titel: |
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Die diskutierte Definition des "OffRoad" hat hier irgendjemand eingebracht, ich war es nicht. Vielleicht der der sich da so fürchterlich drüber aufgeregt hat.
"OffRoad" - auf deutsch wörtlich "abseits der Strasse" ist genau das. Ein mit mehrspurigen Fahrzeugen befahrbarer Feldweg ist ein 'Road', also eine Strasse.
Was VK-Versicherung und ["normale"] Fahrlässigkeit angeht - da wird eine Versicherung wohl meistens einspringen. Gibt ja auch genügend Nachwuchs-Fitipaldis die sich ihre Karre auf der Strasse zerlegen.
VK und grobe Fahrlässigkeit - da gilt was ich weiter oben geschrieben habe. Wer sein Können überschätzt oder meint, in der Botanik Blödsinn machen zu müssen, soll die Folgen bitte auch selbst zahlen. Lehrgeld nennt man das.
Und wer meint, sich über den einen einzigen direkten obigen Absatz aufregen zu müssen, der sollte das OffRoaden bleiben lassen. Denn OffRoad ist etwas für Leute (m/w) die etwas in der Hose haben, die nicht zu 100% gepampert werden müssen und die verstanden haben, dass bestimmte Handlungsweisen auch Konsequenzen haben (können/müssen), die zu akzeptieren sind. | |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2018 Wohnort: Westerwald Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Terrano R20 SWB 2,4i 2. V60-T6 AWD 3. Corsa-e 4. XTZ750 |
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Verfasst am: 04.01.2021 18:18:10 Titel: |
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Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.
Schließlich kostet die Vollkasko ja auch einen gesalzenen Aufschlag, weil sie eben eigene Blödheit abdeckt und das bezahlt sein will. Steht ja jedem frei, ob er das Risiko auf sich lädt oder gegen Geld abgibt. Schließt man halt ne Teilkasko oder Haftpflicht solo ab und gut.
Die meisten gehen eh nur mit Autos im Dreck spielen, wo es nicht mehr drauf ankommt.
Aber cool finde ich persönlich den Passus "Veranstaltungen, bei denen es um das Erreichen der Höchstgeschwindigkeit geht".
Das ist ja für Dreckwühler sozusagen der Freifahrtschein, wenn es nicht gerade Trophy ist... da ging es doch gegen die Uhr oder? | _________________ Das Leben ist zu kurz, um langweilige Autos zu fahren...
Eine Gelegenheit, den Mund zu halten, sollte man nie vorübergehen lassen.
Curt Goetz
In D: §3 StVO, Absatz 2: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. |
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