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Abmeldung / alte Kennzeichen

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filth
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...und hat diesen Thread vor 1249 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.11.2020 20:47:02    Titel: Abmeldung / alte Kennzeichen
 Antworten mit Zitat  

Hi,

Frage in die Runde:
Ich habe privat ein Fahrzeug gekauft und abgeholt. Es steht hier bei mir auf dem Hof, ich habe alle Unterlagen, Kaufvertrag etc.
Es ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet.

Dieser bittet mich nun um einen Gefallen, da ihm die Kennzeichen sehr wichtig sind:
Er würde das Auto gerne in seinem Landkreis selbst abmelden und die alten Kennzeichen sofort wieder reservieren. Dafür bittet er mich, ihm die Kennzeichen und den Schein zu senden. Der Brief bleibt bei mir.

Wir haben uns vor Ort lange unterhalten, das ist nicht jemand, der irgendwelche krummen Nummern nötig hat. Trotzdem mal gefragt: was passiert im Worst-Case? Also er hat die Kennzeichen und den Schein und meldet den Wagen nicht ab? Oder er meldet es ab aber schickt mir nicht den Brief / Abmeldebescheinigung zurück.

Meiner Meinung erzeugen beide Fälle zwar Rennerei (eidesstattliche Versicherung, dass die Kennzeichen + Schein) weggekommen sind. Der Brief und Kaufvertrag sind ja bei mir.

Was denkt ihr?
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Andyrx
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 20:54:08    Titel:
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Du meldest ab und schickst ihm die entwerteten Nummernschilder zurück und fertig ....so mache ich das jedenfalls 😉

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Kini
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1. Kia Sorento 2.5 CRDi
BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:01:17    Titel:
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Wenn der Vorbesitzer sich das Kennzeichen reservieren lassen will, dann geht das nur auf SEINER Zulassungsstelle.

Ich sehe an dem Plan mit dem Zurückschicken kein Problem.
Du brauchst dann aber in jedem Fall ne Kaufvertrag. Auto und Brief hast Du ja dann.

Kini

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filth
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:03:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Den Kaufvertrag habe ich ja. Ich habe alle Unterlagen hier. Sprich:

- Kaufvertrag mit sämtlichen gezahlten Summen
- Zulassung Teil 1
- Zulassung Teil 2
- Alle Schlüssel.

Ich würde ihm die Kennzeichen und Zulassung Teil 1 schicken. Er meldet ab und schickt es mir zurück. Mir fällt nicht wirklich ein, was an Quatsch da passieren kann und das Bauchgefühl sagt auch "kein Problem" aber ich frage zur Sicherheit nach.
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scirowalze
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1. Iveco Massif
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:10:32    Titel:
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Zitat:
Du meldest ab und schickst ihm die entwerteten Nummernschilder zurück und fertig

Der Vorbesitzer muß dann nur ein paar Tage danach bei seiner Zulassungsstelle die Kennzeichen wieder reservieren lassen. (die Reservierung gilt aber nur für eine bestimmte Zeit, ich glaube 6 Wochen, bin aber nicht ganz sicher).

Oder du schickst den Fahrzeugschein und das alte Kennzeichen zu ihm, er meldet ab und sendet dir den abgestempelten Fahrzeugschein zurück. Der Brief bleibt auf jeden Fall bei dir, den braucht er nicht zum abmelden.

Bei Variante 1 gehst du überhaupt keine Gefahr ein, bei Variante 2 mußt du dem Verkäufer vertrauen.

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filth
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:11:45    Titel:
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Wie würde man den Worst-Case bei 2) lösen?
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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:21:17    Titel:
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ich würde auch das fahrzeug abmelden und ihm die schilder zuschicken.
die nummern haben eine gewisse sperrfrist, in der die nummern nicht wieder verwendet werden.
den schein zurückschicken würde ich nicht machen. man kann keinem hintern kopf schauen!
wenn er die nummern weiterhin nutzt (er hat ja dann auch noch den schein!) dann hast du ein großes problem und kannst dein neues auto evtl. für lange zeit nicht nutzen!
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:25:11    Titel:
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Ich in immer noch der Meinung, dass da was faul ist. Siehe meinen Post in deinem Kaufberatungsthread.

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Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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filth
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BeitragVerfasst am: 18.11.2020 21:44:51    Titel:
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Habs mal kommentiert - mit dem Fahrwerk hast du Recht.

Dass was "absichtlich" Faul ist, glaube ich trotzdem nicht. Gekauft hätte ich den trotzdem.
Mit den Papieren hat sich gerade von selbst erledigt - man bekommt bei uns nur noch online Termine für die Ummeldungen.

Nächster Termin Ummeldung: nächste Woche
Nächter Termin Wiederzulassung: 22.12 Hau mich, ich bin der Frühling
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KleinerEisbaer
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 09:16:28    Titel:
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So wie ich das verstehe:
Du hast ein angemeldetes Fahrzeug gekauft. Das Fahrzeug ist noch auf den Verkäufer gemeldet, steht aber jetzt bei dir.
Du hast alle Papiere. Es fehlt nur noch die Ummeldung auf dich.
Der Verkäufer will die Kennzeichen-Kombination gerne weiter nutzen.

Ich würde den bei mir vor Ort ganz normal ummelden und dem Verkäufer dann sofort Bescheid geben ab wann das gemacht wurde/wird (ist ja mit Termin minutengenau).
Dann kann er sich sofort* online sein altes Wunschkennzeichen erneut reservieren sobald es freigegeben ist.
Die Chance, dass jemand anderes sich das Wunschkennzeichen reserviert sollte doch gering sein, sofern es keine besondere Kombination ist.

Ist doch alles viel weniger Aufwand als wenn du dem Verkäufer nun den Papierkram und Kennzeichen sendest.
Der Verkäufer dein Fahrzeug für dich abmeldet.
Er dir den Schein zurück schickt und du dann erst das Fahrzeug anmeldest.

So würde ich zumindest denken.

*Zumindest wurde mir mal gesagt, dass es dann direkt wieder freigegeben wird. Lässt sich ja aber bei der Zulassungsstelle erfragen.
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filth
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 09:19:11    Titel:
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Jap, so mache ich das jetzt auch.

Danke
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Kini
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 10:17:03    Titel:
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Nach Auskinft meiner Zulassungsstelle dauert das ~ 6 Wochen, bis das Kennzeichen wieder frei gegeben wird, wenn es in einer "fremden" Zulassungsstelle abgemeldet wurde.
Wenn dann zwischenzeitlich ein anderer schneller war, is es weg.

Verstehen kann ich den Verkäufer daher also schon.

Auf der anderen Seite bringt er Dir ja auch eine Menge Vertrauen entgegen, wenn er Dir ein angemeldete4s Fahrzeug mit allen Papieren übergibt.

Kini

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lemitone
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 14:14:10    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
...Auf der anderen Seite bringt er Dir ja auch eine Menge Vertrauen entgegen, wenn er Dir ein angemeldete4s Fahrzeug mit allen Papieren übergibt.

erstens das und zweitens, aus welchem Grund sollte jemand ein verkauftes Auto NICHT abmelden, welches er ja gar nicht mehr hat? Um weiterhin Steuer und Versicherung zu zahlen?

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Guido R
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 22:36:19    Titel:
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Hab vor 2 Wochen grade ein Auto von mir abgemeldet, dazu musste ich ein Formular ausfüllen. Verkaufen, Verschrotten dann Nachweis, vorübergehend stilllegen usw. Zum Nummernschild besteht die Möglichkeit freigeben, für 1 Jahr aufs Auto reservieren oder für ein Jahr auf die Person reservieren. Hat 2,60 extra gekostet. Keine Fristen. Rheinland Pfalz Mainz Bingen. Somit kann ich in meinem Fall das Auto mit den alten Schildern in den nächsten 12 Monaten wieder anmelden. Bei Deinem Verkäufer wird es eher ein personenbezogenes Schild sein das kann er dann auch die nächsten 12 Monate für sein neues Auto verwenden.
Gruß
Guido
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KleinerEisbaer
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BeitragVerfasst am: 20.11.2020 11:55:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

lemitone hat folgendes geschrieben:
Kini hat folgendes geschrieben:
...Auf der anderen Seite bringt er Dir ja auch eine Menge Vertrauen entgegen, wenn er Dir ein angemeldete4s Fahrzeug mit allen Papieren übergibt.

erstens das und zweitens, aus welchem Grund sollte jemand ein verkauftes Auto NICHT abmelden, welches er ja gar nicht mehr hat? Um weiterhin Steuer und Versicherung zu zahlen?

Auch wieder wahr ...
Der Fahrzeugbrief (Teil II) bleibt ja beim Käufer, von daher würde ich mein oben geschriebenes revidieren. Heiligenschein
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