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Quetscheschäff
Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 23.11.2020 15:28:41 Titel: |
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@Bürohengst: auf Nachfrage bei Fachleuten: Reifenhändler, Nissan-Händler, Taubenreuther für eine ähnliche Konstellation am D22 und später D40: keine Freigabe für 265/75-16 auf der originalen 16"-Felge ergo, andere Felge kaufen oder andere Reifengröße.
Wie soll denn der Prüfer feststellen können, ob das hält? und warum sollte überhaupt irgendjemand eine Felge prüfen und eine maximale Reifengröße angeben, wenn nachher ein Prüfer sagen kann: passt schon!
Und ja: ich kann mich auch an früher erinnern, als HU mit fast allem möglich war. aber ich hab auch jedesmal gemerkt, das es schwieriger wird, bis hin zu einem Prüfer, der mir erklären wollte, das der Wrangler nur eine Plakette bekommt, wenn ein seitlicher Unterfahrschutz für/gegen Radfahrer montiert ist...
da ja eigentlich eh nur noch eine Reifengröße eingetragen wird, stelle ich mir aber gerade die Frage, ob man die nicht sogar eintragen lassen können müsste, ohne das sie aufgezogen sind. Denn später zurücktauschen darf ich ja auch | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1255 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. jeep xj, nissan patrol y61, suzuki samurai spielzeug |
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Verfasst am: 23.11.2020 18:13:24 Titel: |
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Bürohengst hat folgendes geschrieben: | Falls ihr es noch nicht bemerkt habt - der TS scheint aus eurer angeregten Diskussion ausgestiegen zu sein.
Ich muss meine Aussage zu Taubenreuther berichtigen: Die haben ein Gutachten für diverse Nachrüstfelgen bis 285/75 16. Nützt dem TS aber nix, weil er erstens 17" hat und zweitens das Gutachen sich gerade nicht auf die Originalfelge bezieht.
... uuund deswegen mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass mit Tachogutachten (z.B. von Kienzle Argo) und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgenbreite (Cooper ist da wirklich vorbildlich auf Zack) das beim richtigen Prüfer per Einzelabnahme auch funktioniert. 285 75 16 bzw. 285 70 17 sind doch mittlerweile fast schon die Standardgröße für den . |
ich les schon noch fleisig mit,lasse die leute aber gern diskutieren vll. entwickelt sich dan wieder ne neue idee etc....
werd erstmal den prüfer wechseln den wie du selber sagt sind die 285er auf 17 zoll schon fast ne standart größe beim und mein prüfer ist halt so ein richtiger paragraphen fuzi was ich zum teil auch verstehen kann da die auflagen überprüfungen etc immer strenger werden... | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 23.11.2020 19:13:37 Titel: |
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Bürohengst hat folgendes geschrieben: | Falls ihr es noch nicht bemerkt habt - der TS scheint aus eurer angeregten Diskussion ausgestiegen zu sein.
Ich muss meine Aussage zu Taubenreuther berichtigen: Die haben ein Gutachten für diverse Nachrüstfelgen bis 285/75 16. Nützt dem TS aber nix, weil er erstens 17" hat und zweitens das Gutachen sich gerade nicht auf die Originalfelge bezieht.
... uuund deswegen mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass mit Tachogutachten (z.B. von Kienzle Argo) und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgenbreite (Cooper ist da wirklich vorbildlich auf Zack) das beim richtigen Prüfer per Einzelabnahme auch funktioniert. 285 75 16 bzw. 285 70 17 sind doch mittlerweile fast schon die Standardgröße für den . |
Sorry, aber diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern auch Unsinn. Kann es sein dass du dich hier geirrt hast?
Die (max. zulässige) Traglast des Rades (=der Felge) ist eine absolute Grösse für jeden Prüfer, und dieser Wert muss irgendwie (zumeist eben durch ein Gutachten) dokumentiert werden/sein. Ohne das macht kein Prüfer, auch nicht der Dümmste Deutschlands, irgendwas was einer Eintragung auch nur ähnlich ist.
Denn, wenn das Rad bricht (und vielleicht sogar ein Personenschaden daraus entsteht), hat derjenige der das eingetragen hat nicht nur die Staatsanwaltschaft am Hals, sondern auch das KBA. Und ist zivil- und strafrechtlich zu 100% persönlich für alles verantwortlich was da passiert ist, wenn man ihm nachweisen kann dass er seine Sorgfaltspflicht (zum Beispiel eben durch eine Eintragung ohne die notwendigen Dokummente) verletzt hat.
Davon abgesehen ist er in diesem Fall zusätzlich beruflich erledigt weil er vom KBA gesperrt wird.
Und wie bereits erwähnt, Räder sind in der Vergangenheit schon genügend gebrochen, deswegen ist man da so scharf hinterher.
Wenn jedoch zum Beispiel die Freigabe des Reifenherstellers fehlt, ist das minder bedeutsam, denn das kann ein Prüfer (aaS) sich selbst ausrechnen bzw. aus Tabellen heraussuchen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 24.11.2020 11:53:18 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Bürohengst hat folgendes geschrieben: |
... uuund deswegen mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass mit Tachogutachten (z.B. von Kienzle Argo) und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgenbreite (Cooper ist da wirklich vorbildlich auf Zack) das beim richtigen Prüfer per Einzelabnahme auch funktioniert. 285 75 16 bzw. 285 70 17 sind doch mittlerweile fast schon die Standardgröße für den . |
Sorry, aber diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern auch Unsinn. Kann es sein dass du dich hier geirrt hast?
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Stimmt ja, ich hab' ja gar keine 285er drauf ... Was soll ich mich da irren? Fahre die Größe auf der Originalfelge und sie ist eingetragen. Nachträglich kamen sogar noch die Spurverbreiterungen drauf; hat ein anderer Prüfer (in Kulmbach) abgenommen. Hat sich an der Kombination ebenfalls nicht gestört. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 24.11.2020 12:42:56 Titel: |
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Dein hat 17" Originalfelgen?
Welche Reifengrösse war denn da original drauf? | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1255 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. jeep xj, nissan patrol y61, suzuki samurai spielzeug |
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Verfasst am: 24.11.2020 13:52:11 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Bürohengst hat folgendes geschrieben: | Falls ihr es noch nicht bemerkt habt - der TS scheint aus eurer angeregten Diskussion ausgestiegen zu sein.
Ich muss meine Aussage zu Taubenreuther berichtigen: Die haben ein Gutachten für diverse Nachrüstfelgen bis 285/75 16. Nützt dem TS aber nix, weil er erstens 17" hat und zweitens das Gutachen sich gerade nicht auf die Originalfelge bezieht.
... uuund deswegen mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass mit Tachogutachten (z.B. von Kienzle Argo) und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgenbreite (Cooper ist da wirklich vorbildlich auf Zack) das beim richtigen Prüfer per Einzelabnahme auch funktioniert. 285 75 16 bzw. 285 70 17 sind doch mittlerweile fast schon die Standardgröße für den . |
Sorry, aber diese Aussage ist nicht nur falsch, sondern auch Unsinn. Kann es sein dass du dich hier geirrt hast?
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denke mal er meint damit das die fast jeder aufn fährt.... da das so die größte größe ist die man ohne umbauten fahren kann... | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 24.11.2020 18:09:42 Titel: |
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Serienfelge ist ein Begriff der nur schwierig umzuinterpretieren ist. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Status: Verschollen
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Verfasst am: 25.11.2020 10:31:51 Titel: |
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Vielleicht darf ich die Diskussion versuchen zusammenzufassen:
Es gibt eine Serienfelge 17"; dazu gehört ein eingetragener Reifen.
Im Schein ist die zulässige Achslast vermerkt.
Daraus läßt sich dei minimale Traglast der Felge (größere der beiden Achlasten geteilt durch zwei) bei dem Abrollumfang des Serien-Reifens ermitteln.
Jetzt soll aber ein Reifen mit einem größeren Abrollumfang montiert werden. Dazu bedarf es einer Traglast der Felge für genau diesen Abrollumfang und diese Traglast ist höher als die soeben ermittelte minimale Tragkraft. Folglich müßte diese Traglast "irgendwie" nachgewiesen werden, idealerweise durch ein Gutachten des Hersteller (der Felge).
Dass es Prüfer gibt, die auf diesen Nachweis verzichtet haben zeigt einen zweiten Weg zur Abnahme ohne Nachweis der Traglast auf: Finde einen solche Prüfer. | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 25.11.2020 12:41:27 Titel: |
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Falsch.
Richtig heisst das:
Es gibt eine Nissan-Felge, die auf den passt, ...
Oder hast du irgendeinen Beleg dafür dass der in D jemals mit 17"-Bereifung importiert oder ausgeliefert wurde?
Wenn du so etwas hättest wäre das enorm hilfreich für den Fragesteller. | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Meissen Status: Offline
| Fahrzeuge 1. patrol 260 zahnschmerzen,y61 kurz, |
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Verfasst am: 25.11.2020 13:47:33 Titel: |
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Scap hat folgendes geschrieben: | Falsch.
Richtig heisst das:
Es gibt eine Nissan-Felge, die auf den passt, ...
Oder hast du irgendeinen Beleg dafür dass der in D jemals mit 17"-Bereifung importiert oder ausgeliefert wurde?
Wenn du so etwas hättest wäre das enorm hilfreich für den Fragesteller. |
Ausgeliefert werden die alle auf der Bremsscheibe...
Wenn die runter ist, bekommste 17er Alus von Nissan geschenkt! | |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 25.11.2020 14:55:33 Titel: |
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Also - auf Nachfrage bei einem Spezialisten habe ich erfahren, dass die BW-Patrols ab 2006 mit dieser Felge ausgeliefert worden sein sollen und dass man bei jedem Nissan-Händler eine Traglastbescheinigung/ein GA bekommen könnte.
Die GU4 hatten damals schon ein COC - auch darin finden sich die Räder bzw. die Radlasten.
Hth
@kleinh17: Sorry, hattest doch recht. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 25.11.2020 15:11:39 Titel: |
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Servus Scap,
der Themenstarter hat bereits das Nissan-Gutachten mit zwei zusätzlich aufgeführten Reifengrößen.
Jedoch ist seine Wunschgröße nicht dabei.
Alles bereits auf der ersten Seite dieses Threads besprochen! | _________________ Gruß
OffRoad-Ranger |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 25.11.2020 21:13:16 Titel: |
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Hat er nicht, sonst hätte er wohl nicht danach gefragt.
Mountymudder hat folgendes geschrieben: | hallo,
mein Tüver möchte ein Traglast gutachten der original 17 zoll Alu felgen von haben....
hat das zufällig einer oder muss ich da bei Nissan anfragen?
grund ist dieser da ich das Gutachten für die 285/70R17 eintragung brauche.
mfg Marcel |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: LA
| Fahrzeuge 1. 2477ccm díosal, Der Grüne 2. 3959ccm gásailín DerSchwarze 3. 2499ccm díosal, Der Weiße 4. 1328ccm gásailín, Der Kleine 5. 2477ccm díosal, Der Blaue |
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Verfasst am: 26.11.2020 07:45:50 Titel: |
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Servus Scap,
naja du wirst es ja wissen!
Ich weis nur soviel alsdaß ich ihm persönlich das Nissan-Gutachten gemailt hab. | _________________ Gruß
OffRoad-Ranger |
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Lottogewinnvordrängler
Mit dabei seit Ende 2020
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Verfasst am: 26.11.2020 09:33:48 Titel: |
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Na ich hoffe dass er sich dafür auch bedankt hat. | |
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