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Auflastung 3,5 T beim Nissan MD21

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DerGlonntaler
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Mit dabei seit Ende 2008
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Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 08.11.2020 22:09:28    Titel:
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weil es laut den Sesselpfurzern in Brüssel gefährlich ist, deswegen ist es laut ECE verboten DS mit Auflaufbremse zu genehmigen

aber wer braucht schon ne internationale Zulassung für sein Anhänger (COC) ?

zum Glück gibts immer noch die STVZO und nach dieser ist es in Kleinserien nach wie vor erlaubt

ich baue auch wieder zwei Stück demnächst und bekomme die problemlos abgenommen und natürlich auch zugelassen
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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 08.11.2020 23:31:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
weil es laut den Sesselpfurzern in Brüssel gefährlich ist, deswegen ist es laut ECE verboten DS mit Auflaufbremse zu genehmigen

aber wer braucht schon ne internationale Zulassung für sein Anhänger (COC) ?

zum Glück gibts immer noch die STVZO und nach dieser ist es in Kleinserien nach wie vor erlaubt

ich baue auch wieder zwei Stück demnächst und bekomme die problemlos abgenommen und natürlich auch zugelassen


Danke, das genügt. rotfl
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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Mit dabei seit Mitte 2009
Wohnort: schöneiche
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 09.11.2020 07:45:30    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:


und für OT halte ich das hier auch nicht so ganz, denn wenn der "Tischler" sich den Gedanken zu eigen macht, wäre sein Problem ja gelöst.

Kannst du nicht einfach Kurzzeitkennzeichen holen, denke die Kiste ist top...


Supi

Mit Kurzzeitkennzeichen darf man nichts ziehen.,

@Tischler: Zahnriemen einfach wechseln ist besser als Motor tauschen.


meinte auch nur für das jetzt verkaufte Fahrzeug... wußte ich aber trotzdem nicht, danke.
und an den TÜV hatte ich auch nicht so gedacht.... es war nur der erste Gedanke zu den Bildern, dass das bessere zugfahrzeug hinten drauf steht.... Winke Winke Smile
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Der Tischler
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Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
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...und hat diesen Thread vor 1238 Tagen gestartet!


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1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 09.11.2020 20:35:17    Titel:
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@andyrx:
Du möchtest das nicht Ein 80 PS MD21 mit dem Terrano hinten dran ist der Stauanfang und als bekannter Spurrillenfinder macht das dann doppelt Spaß. Hab den Mist ja vom Norden Deutschlands aus zu mir nach Hause erlebt. Geil ist das ganze dann in Baustellen. 2ter gang knappe 40 km/h bei leichter Steigung.

Mit 3,5 hinten dran kannst du einen 40 Tonner bitten dich zu schleppen. :-)

_________________
Immer weiter...
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
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BeitragVerfasst am: 10.11.2020 09:46:12    Titel:
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Habe beim Terrano auch original 2 Tonnen zugelassen. Von Nissan gibt es keine Freigabe für mehr.

Es gibt Einzelgutachten für etwa € 500,-. Die muss man für jedes Fahrzeug einzeln kaufen. Kopieren soll in dem Fall eine Straftat sein. Erkennt der TÜV gegebenenfalls auch nicht an - genau so wenig wie Briefkopien von Fahrzeugen, bei denen 3,0 oder 3,5 Tonnen eingetragen sind.

Obwohl die TÜV-Leute wissen, dass es diese Gutachten gibt, tragen sie dir ohne Gutachten nicht mal 2,4 Tonnen ein.

Mir wurde vom TÜV außerdem geraten, VOR dem Kauf eines solchen Gutachtens mit dem entsprechenden TÜV-Prüfer darüber zu sprechen. Angeblich gibt es auch Gutachten, die wieder zurückgezogen werden mussten, teilweise aber trotzdem noch im Handel kursieren. Die hat man dann gegebenenfalls umsonst gekauft.

Meine Gedanken zum Thema Anhängerlast/Stützlast: Ich könnte mir vorstellen, dass das Abziehen der Stützlast nur steuerlich relevant ist. Dabei wird nämlich gar nicht berücksichtigt, dass beispielsweise beim Bremsen und/oder Lenken das Gesamtgewicht gebremst bzw. gelenkt werden muss - völlig unabhängig von der Stützlast.

Hatte letztens beim Terrano "aus Versehen" etwas über 2,5 Tonnen am Haken (hatte das Leergewicht des unerwartet schweren Anhängers sowie die Zuladung etwas unterschätzt). Das war definitiv zu viel. Hat sich alles beim Fahren sehr instabil angefühlt. Habe mich kaum getraut, über 70 km/h zu fahren. 2 Tonnen sind für das Fahrzeug tatsächlich angemessen. Ist mir ein Rätsel, wie ein Gutachter auf die Idee kommt, für diese Autos 3,0 oder sogar 3,5 Tonnen zu "genehmigen".
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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 10.11.2020 10:37:00    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:

Meine Gedanken zum Thema Anhängerlast/Stützlast: Ich könnte mir vorstellen, dass das Abziehen der Stützlast nur steuerlich relevant ist.


Du solltest dir mal angewöhnen,die Links,auf die manche User hier ihre Aussagen stützen,
zu öffnen und zu lesen.
Abs. (7) :
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

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Liebling
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Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 10.11.2020 11:04:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
Liebling hat folgendes geschrieben:

Meine Gedanken zum Thema Anhängerlast/Stützlast: Ich könnte mir vorstellen, dass das Abziehen der Stützlast nur steuerlich relevant ist.


Du solltest dir mal angewöhnen,die Links,auf die manche User hier ihre Aussagen stützen,
zu öffnen und zu lesen.
Abs. (7) :
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html


Es mag ja sein, dass ich zu blöd bin, das zu lesen und zu verstehen, aber ich lese daraus, dass es hier um das Gesamtgewicht des Zuges (Zugfahrzeug + Anhänger + Ladung) geht - nicht um das Gesamtgewicht des beladenen Anhängers.
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 10.11.2020 11:07:29    Titel:
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Wer lesen kann versteht, dass sich der zitierte Abs. 7 des § 34 StVZO auf Lastkraftfahrzeuge und Anhänger über 3,5 to bezieht.

Allerdings muss man dafür auch den vorhergehenden Absatz lesen und verstehen - selbst wenn es einem der Gesetzgeber durch eine ausnahmsweise sehr klare Formulierung so einfach wie möglich macht: "
Zitat:
(7) Das nach Absatz 6 zulässige Gesamtgewicht errechnet sich ...
"

Zudem hatte der hiesige anerkannte Experte bereits selbst bestätigt dass es heutzutage ECE-Normen gibt, die massgeblich für die Zulassung für Fahrzeuge und Anhänger sind und bis auf ganz wenige Ausnahmen über der StVZO strehen. Auch wenn manche Leute das immer noch nicht akzeptieren mögen.

Hint: EG - FGV, EU-RL 2007/46/EU und weitere.

@Liebling: Bist du nicht. Vertrau mir


Liebling hat folgendes geschrieben:
Habe beim Terrano auch original 2 Tonnen zugelassen. Von Nissan gibt es keine Freigabe für mehr.

Es gibt Einzelgutachten für etwa € 500,-. Die muss man für jedes Fahrzeug einzeln kaufen. Kopieren soll in dem Fall eine Straftat sein. Erkennt der TÜV gegebenenfalls auch nicht an - genau so wenig wie Briefkopien von Fahrzeugen, bei denen 3,0 oder 3,5 Tonnen eingetragen sind.

Obwohl die TÜV-Leute wissen, dass es diese Gutachten gibt, tragen sie dir ohne Gutachten nicht mal 2,4 Tonnen ein.

Mir wurde vom TÜV außerdem geraten, VOR dem Kauf eines solchen Gutachtens mit dem entsprechenden TÜV-Prüfer darüber zu sprechen. Angeblich gibt es auch Gutachten, die wieder zurückgezogen werden mussten, teilweise aber trotzdem noch im Handel kursieren. Die hat man dann gegebenenfalls umsonst gekauft.

Meine Gedanken zum Thema Anhängerlast/Stützlast: Ich könnte mir vorstellen, dass das Abziehen der Stützlast nur steuerlich relevant ist. Dabei wird nämlich gar nicht berücksichtigt, dass beispielsweise beim Bremsen und/oder Lenken das Gesamtgewicht gebremst bzw. gelenkt werden muss - völlig unabhängig von der Stützlast.

Hatte letztens beim Terrano "aus Versehen" etwas über 2,5 Tonnen am Haken (hatte das Leergewicht des unerwartet schweren Anhängers sowie die Zuladung etwas unterschätzt). Das war definitiv zu viel. Hat sich alles beim Fahren sehr instabil angefühlt. Habe mich kaum getraut, über 70 km/h zu fahren. 2 Tonnen sind für das Fahrzeug tatsächlich angemessen. Ist mir ein Rätsel, wie ein Gutachter auf die Idee kommt, für diese Autos 3,0 oder sogar 3,5 Tonnen zu "genehmigen".


@Liebling: Diese Gutachten gibt es und das ist ein richtig gutes Geschäft.
Die Grundlkage dieses Business ist die Tatsache, dass jeder aaS grundsätzlich selbst für alles verantwortlich ist was er auf der Basis von gesetzlichen Normen (welchen auch immer) und seinen eigenen Kenntnissen und Fähigkeiten begutachtet.
Innerhalb der verschiedenen technischen Dienste gibt es INZWISCHEN (nachdem in der Vergangenheit zu viel Schindluder mit dieser Freiheit getrieben wurde) Instanzen die jegliche gutachterliche Entscheidung überprüfen. Theoretisch zumindest, weil auch das noch nicht wirklich immer und wirklich gut funktioniert. Aber besser als früher auf jeden Fall, und zumeist bei allen Prüfdiensten ausser einem.

Die Rimanenzen der Vergangenheit hast du selbst perfekt beschrieben. Dazu kommen dann noch etliche Brüche von geprüften Bauteilen (ganz besonders Felgen) die auch zu Unfällen mit Personenschaden geführt haben, uvm.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 10.11.2020 20:03:46    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Wer lesen kann versteht, dass sich der zitierte Abs. 7 des § 34 StVZO auf Lastkraftfahrzeuge und Anhänger über 3,5 to bezieht.



Nö.Wenn das so wäre,ständ das so da.
Die STVZO ist da recht eindeutig.
Es geht um Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.


Scap hat folgendes geschrieben:
dass es heutzutage ECE-Normen gibt, die massgeblich für die Zulassung für Fahrzeuge und Anhänger sind und bis auf ganz wenige Ausnahmen über der StVZO strehen.


Jau,und die Erläuterung zur Anhängelast,findet sich im
"was ist wie" Moraviaverlag.
Und zwar unter dem Punkt:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse M1 M1.44 a
Massen und Abmessungen

"Hinweis der Redaktion: Der Begriff »Anhängelast« steht im EG-Recht stets für die Gesamtmasse
des (abgekuppelten) Anh. In der StVZO wird der Begriff »Anhängelast« für die
Gesamtmasse des Anh. minus der Stützlast, gebraucht."

Könnte im Nachbarland also interessant werden.

Drehschemelanhänger werden nach §21 zugelassen.
Nach ECE gaht es nicht mehr.
Und da schimpfen andere auf unsere Zulassungsvorschriften.

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BeitragVerfasst am: 10.11.2020 21:34:55    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:

Drehschemelanhänger werden nach §21 zugelassen.
Nach ECE gaht es nicht mehr.
Und da schimpfen andere auf unsere Zulassungsvorschriften.


das wir uns mal einig sind hätte ich auch nimmer gedacht Winke Winke

aber das Gerücht hält sich hartnäckig das es nicht mehr geht, selbst beim TÜV

ich hab vor zwei Monaten da dann rumgebohrt und nun heißt es auch beim TÜV Süd wieder offiziell, drehschemel werden abgenommen

da in den letzten Jahren seit sie nach ECE verboten sind allein durch die Fa Humbaur über 500 Stück zugelassen wurden und nach wie vor keine erhöhte Unfallrate aufgefallen ist, hat der TÜV in München beschlossen das drehschemel wieder ohne wenn und aber nach STZVO abgenommen werden
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4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 11.11.2020 08:15:22    Titel:
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Servus,
es ist immer wieder schön zu lesen wenn es um Anhängelast geht und deren kontroverse Diskussionen dazu.
Was noch besser ist an den Diskussionen, wenn sie vom eigentlichem Thema stark abschweifen, daß aber manchmal immer wieder interessante News zu Tage kommen, wie z. B.
das mit den Drehschemeln. Ich dachte bis gerade eben auch noch daß es keine Neuzulassungen mehr gibt. Again what learned…

Weiter so!

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 12.11.2020 00:06:43    Titel:
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es gibt noch ne gute Neuerung, die ist wirklich Neu, schreibe ich aber woanders rein

das mit den Drehschemelanhänger ist ja alt das es immer noch geht, man mußte nur den richtigen Prüfer kennen der das wusste, jetzt müssten es eigentlich wieder alle wissen, zumindest beim TÜV Süd
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