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BennyFM
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 08:42:53    Titel:
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Das stimmt, laut Netz hat der Terrano 2 wirklich einen kleineren Radnabendurchmesser. Da wird nachmessen wirklich das Beste sein.

Die meisten Zubehör Felgen haben da gleich nen 110mm Durchmesser da die Zentrierung sowieso über die Radmuttern/Schrauben erfolgt.

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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 19:02:45    Titel:
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Ich wollte vor einem Jahr einen SOR-Bullbar eintragen lassen.
Es gab ein Gutachten von SOR und auch der originale Aufkleber war dran.

Ich war dann bei diversen TÜV und DEKRA-Stellen.
Ein Prüfer fand auch, dass der Wagen wirklich einen Bullbar braucht, sagte aber, dass sowas heutzutage NICHT mehr eingetragen werden kann.
Entweder hatte der Wagen bei Auslieferung sowas, was dann auch in den Fahrzeugpapieren steht, oder: es geht nicht mehr.
Laut seiner Aussage ist es egal, ob es das Zubehör zu dem Zeitpunkt gab oder ob das Fahrzeug damit teilweise vom Werk ausgeliefert wurde.
Ein nachträgliches Eintragen ist nicht mehr möglich.

Frank

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 20:49:43    Titel:
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Im Gesetz steht, dass für alte Teile an alten Fahrzeugen die gesetzlichen Regelungen der damaligen Zeit weiterhin gelten.

Habe letztens erst von einem Auofahrer gehört, der erfolgreich den TÜV wegen genau so etwas verklagt hat. Hat gewonnen. Der TÜV musste das Ding eintragen.

Nein, einen Link dazu habe ich leider nicht.
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BennyFM
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 20:50:45    Titel:
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Hier ein Auszug aus Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Frontschutzb%C3%BCgel

Hier von der Dekra
https://www.dekra-tuning.de/karosserie/bullenfaenger

Es ist richtig das starre Frontbügel, das sind sie alle für den Terrano und Pickup, nicht mehr zulässig im Sinne einer Eintragung sind.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 21:04:05    Titel:
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BennyFM hat folgendes geschrieben:


Hier von der Dekra
https://www.dekra-tuning.de/karosserie/bullenfaenger

Es ist richtig das starre Frontbügel, das sind sie alle für den Terrano und Pickup, nicht mehr zulässig im Sinne einer Eintragung sind.


Der Text im schwarzen Feld,passt nicht zu dem im Orangen:
"Achtung, unbedingt beachten!

Verwendung nur an älteren Fahrzeugen mit Teilegutachten/ABE
Eigenbau nicht zulässig
Teilegutachten/ABE für neue Fahrzeuge nicht verfügbar, da vom Gesetzgeber für unzulässig erklärt"

Und genauso wird das gehandhabt.
Bei Fahrzeugen mit EZ vor 31.8.2005,
mit Gutachten kein Problem.

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Steppenwolf
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BeitragVerfasst am: 23.10.2020 23:40:38    Titel:
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Es stimmt, Terrano2-Felgen haben einen Innendurchmesser von 100mm.
Ich habe für meine 255/85R16 7x16"-Felgen vom T2, da musste ich das Innenloch auf 110mm auffräsen lassen für meine großen Naben.
Zentrierung über die Radmuttern, war also kein Problem.

Stefan

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Scap
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 07:51:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Caruso hat folgendes geschrieben:
BennyFM hat folgendes geschrieben:


Hier von der Dekra
https://www.dekra-tuning.de/karosserie/bullenfaenger

Es ist richtig das starre Frontbügel, das sind sie alle für den Terrano und Pickup, nicht mehr zulässig im Sinne einer Eintragung sind.


Der Text im schwarzen Feld,passt nicht zu dem im Orangen:
"Achtung, unbedingt beachten!

Verwendung nur an älteren Fahrzeugen mit Teilegutachten/ABE
Eigenbau nicht zulässig
Teilegutachten/ABE für neue Fahrzeuge nicht verfügbar, da vom Gesetzgeber für unzulässig erklärt"

Und genauso wird das gehandhabt.
Bei Fahrzeugen mit EZ vor 31.8.2005,
mit Gutachten kein Problem.


Und was genau passt da deiner Meinung nach nicht zusammen?
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 10:19:58    Titel:
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Vergleich doch mal selber:
"Der Anbau von Bullenfängern war bis zum 1. Juni 2008 zulässig, wenn dafür ein Teilegutachten, eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteileoder eine EG-Typgenehmigung vorgelegt werden konnte.
An Fahrzeugen, die vor diesem Datum erstmals zugelassen wurden, ist ein nachträglicher Anbau nicht mehr zulässig! "

Der komplette Text steckt doch voller inhaltlicher Fehler.
Den hat doch ein Aushilfsschüler zusammengekritzelt.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 10:26:41    Titel:
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Ich kann darin keinen Fehler finden, es sei denn man liest ihn hinein.
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stobi_de
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 10:26:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich muss sagen, dass ich mir die Nichteintragung schön geredet habe. Ich kann jetzt problemlos durch die Waschstraße fahren

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 11:06:19    Titel:
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 72 Übergangsbestimmungen
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html
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Scap
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 11:34:23    Titel:
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Korrekt.
Das nennt man Bestandsschutz.
Wenn es den nicht gäbe stünden vorherige Eintragungen auf der Kippe.
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Liebling
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 14:03:18    Titel:
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"....zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..."

....also auch die DAMALS geltenden Vorschriften über die Eintragung von Zubehör wie Rammschut/Bullfänger.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 18:58:16    Titel:
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Scap hat folgendes geschrieben:
Ich kann darin keinen Fehler finden, es sei denn man liest ihn hinein.


Ja,zwei Sätze,aus unterschiedlichen Absätzen zu vergleichen ist ja auch schwierig.
Ich versuchs nochmal mit Logik:
"Seit dem 1. Juni 2008 dürfen diese Frontschutzsysteme auf der Grundlage von Teilegutachten oder Allgemeinen Betriebserlaubnissen für Fahrzeugteile nur noch an Fahrzeugen nachträglich angebaut werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 3,5 t beträgt und die nach diesem Datum erstmals in den Verkehr gebracht wurden. "

Warum soll ich denn bei Fahrzeugen über 3,5t keinen Bügel,
mit Gutachten eigetragen bekommen,die vor diesem Datum zugelassen waren???


Der komplette Text ist Blödsinn und soll wohl den politischen Lenkungswillen darlegen.
Beim TÜV sagt auch gerne mal der Bereichsleiter was eingetragen wird und was nicht.
Fakten interessieren da nicht.

Wikipedia ist übrigens auch nur ein Forum,
in dem ich angemeldet bin aber mein Passwort verschludert habe.

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Scap
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BeitragVerfasst am: 24.10.2020 19:57:50    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
"....zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften..."

....also auch die DAMALS geltenden Vorschriften über die Eintragung von Zubehör wie Rammschut/Bullfänger.


Exakt.
Und diese Vorschriften wurden irgendwann geändert, und ab dem Änderungszeitpunkt gibt es keine neuen Eintragungen mehr, lediglich die bereits bestehenden Eintragungen bleiben gültig.

Ist das SOO schwer zu verstehen?


Caruso hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Ich kann darin keinen Fehler finden, es sei denn man liest ihn hinein.


Ja,zwei Sätze,aus unterschiedlichen Absätzen zu vergleichen ist ja auch schwierig.
Ich versuchs nochmal mit Logik:
"Seit dem 1. Juni 2008 dürfen diese Frontschutzsysteme auf der Grundlage von Teilegutachten oder Allgemeinen Betriebserlaubnissen für Fahrzeugteile nur noch an Fahrzeugen nachträglich angebaut werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 3,5 t beträgt und die nach diesem Datum erstmals in den Verkehr gebracht wurden. "

Warum soll ich denn bei Fahrzeugen über 3,5t keinen Bügel,
mit Gutachten eigetragen bekommen,die vor diesem Datum zugelassen waren???


Der komplette Text ist Blödsinn und soll wohl den politischen Lenkungswillen darlegen.
Beim TÜV sagt auch gerne mal der Bereichsleiter was eingetragen wird und was nicht.
Fakten interessieren da nicht.

Wikipedia ist übrigens auch nur ein Forum,
in dem ich angemeldet bin aber mein Passwort verschludert habe.


Wo steht denn das, ausser in deiner Einbildung?
Und was hat Wikipedia damit zu tun?
Und was haben TÜV und DEKRA miteinander zu tun, ausser dass beide Organisationen sogenannte "technische Dienste" sind?
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