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Monopol gefallen, §21 endlich überall

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DerGlonntaler
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Mit dabei seit Ende 2008
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...und hat diesen Thread vor 1867 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 16.02.2019 23:27:28    Titel: Monopol gefallen, §21 endlich überall
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das ist doch mal ne gute Nachricht, damit könnte vielleicht manches einfacher werden

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bundesrat-kippt-21-stvzo-monopol/
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Dirtrider
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Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür.
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Fahrzeuge
1. Nissan MD21
BeitragVerfasst am: 17.02.2019 07:50:45    Titel:
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Winke Winke


Na das ist doch wenigstens mal was sinnvolles ... Ja


... mal sehen wie lange es jetzt noch dauert, bis das Ganze im "Gesetzblatt" verankert wird.

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Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.

Ja, das Leben ist hart ... aber gemein!
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Liebling
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2016
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BeitragVerfasst am: 17.02.2019 08:41:56    Titel:
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Wie ist das eigentlich mit der Begutachtung fürs H-Kennzeichen? Ist das davon dann auch betroffen oder dürfen das auch jetzt schon alle machen?
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flashman
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BeitragVerfasst am: 17.02.2019 08:58:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich weise auch hier noch einmal darauf hin, dass zwar das Monopol fällt - das bedeutet aber nicht, dass die KÜS Station um die Ecke jetzt nach §21 Sonderabnahmen durchführen darf. Denn dazu bedarf es auch der entsprechenden Qualifikation des Prüfers. Ja

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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P. Escobar
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Mit dabei seit Mitte 2014
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BeitragVerfasst am: 17.02.2019 09:19:24    Titel:
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Das ist eine tolle Neuigkeit!

Das Kernproblem wird aber zunächst fehlendes Personal sein. Heute tut sich kaum noch ein Prüfingenieur die Weiterbildung zum aaS und die massive Gängelung von "oben" (sei es organisationsintern oder politisch motiviert wie in Hessen) an...

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Der Grader
Dornröschen MAN
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Mit dabei seit Mitte 2013
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BeitragVerfasst am: 17.02.2019 09:25:00    Titel:
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Liebling hat folgendes geschrieben:
Wie ist das eigentlich mit der Begutachtung fürs H-Kennzeichen? Ist das davon dann auch betroffen oder dürfen das auch jetzt schon alle machen?


Bei mir, also bei meinem Auto Smile , hat das die DEKRA West gemacht. Daher sollten das alle dürfen? Unsicher
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Steppenwolf
Hesse, aber nicht Hermann
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BeitragVerfasst am: 17.02.2019 23:09:45    Titel:
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Der Grader hat folgendes geschrieben:
Liebling hat folgendes geschrieben:
Wie ist das eigentlich mit der Begutachtung fürs H-Kennzeichen? Ist das davon dann auch betroffen oder dürfen das auch jetzt schon alle machen?


Bei mir, also bei meinem Auto Smile , hat das die DEKRA West gemacht. Daher sollten das alle dürfen? Unsicher


Bei meinem Ami hat das hier in Hessen ein KÜS-Prüfer gemacht, das fiel also nicht unter das Monopol.

Ob das hier in Hessen mit dem Wegfall des Monopols viel ändert ist dank der Bündelungsbehörde eher fraglich... Nee, oder?

Stefan

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dorf
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1. Nissan Navara 2007
BeitragVerfasst am: 18.02.2019 20:01:03    Titel:
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Hallo,

ich frag jetzt auch mal in die Runde was sich da jetzt ändert für meine Vorhaben, weil mir das ganze Thema viel zu undurchsichtig ist. Da ich aus Hessen komm scheint das hier ja ein ganz besonderer Weg zu sein und die Steine sind besonders groß.

Ich möchte einen Schnorchel eintragen lassen (Bravo)
Dazu schreiben deie
Zitat:

Alle Produkte von Bravo Snorkel verfügen über ein Qualitäts- und Materialzertifikat gemäß der für Schnorchel geltenden europäischen Richtlinien für Geräuschpegel, Emissionen und hervorstehende Außenkanten von Fahrzeugen. Das durch ein externes Ingenieurbüro erstellte Gutachten bestätigt die Einhaltung der aktuellen Normen. Mit diesem Gutachten kann die in Deutschland verpflichtende Eintragung des Schnorchels in die Fahrzeugdokument vorgenommen werden.


Heißt das jetzt wenn mein GTÜ oder DEKRA Mann das Ding sich anschaut und es für OK erachtet das ich das >Eingetragen bekomme?

Gruß
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Steppenwolf
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BeitragVerfasst am: 18.02.2019 23:10:59    Titel:
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dorf hat folgendes geschrieben:


Heißt das jetzt wenn mein GTÜ oder DEKRA Mann das Ding sich anschaut und es für OK erachtet das ich das >Eingetragen bekomme?



Wenn das Gesetz amtlich in Kraft getreten ist und die GTÜ- oder Dekra-Mannen amtlich anerkannte Sachverständige sind,
können sie Dir den Snorkel eintragen. Und wenn dann noch die Bündelungsbehörde freundlich nickt bekommst Du es
sogar netterweise in die Papiere eingetragen. Grins

Stefan

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dorf
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1. Nissan Navara 2007
BeitragVerfasst am: 18.02.2019 23:23:08    Titel:
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Seh ich das richtig das die Bündelungsbehörde die Instanz ist die jetzt auch noch das letzte Sagen hat?
Somit hat sich ja dann nicht viel geändert.

Der nette Sachverständige sag OK zum Snorkel und die Jungs in der Bündelungsbehörde sagen NE dann hab ich en Loch im Kotflügel und sitz auf den Kosten.
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Der Grader
Dornröschen MAN
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BeitragVerfasst am: 19.02.2019 06:31:00    Titel:
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In Hessen zählt der soziale Gedanke.

Hier wurde Umschülern ein sicherer und gut dotierter Arbeitsplatz geschaffen. Daher ist es nun nötig, daß in Hessen eine Verwaltungsfachangestellte eine vom Kraftfahrzeugingenieur getroffene Entscheidung noch mal überdenkt.
Bei einem guten Kaffee und Gebäck lässt sich die Notwendigkeit dieser Umrüstung doch wesentlich besser beurteilen als in einer zugigen KFZ - Halle.

Denke ich an Deutschland in der Nacht........ Hau mich, ich bin der Frühling
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dorf
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1. Nissan Navara 2007
BeitragVerfasst am: 19.02.2019 08:00:06    Titel:
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Na das dachte ich mir schon fast. Also ändert sich eigentlich nichts und das mit dem Snorkel wird nix.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 19.02.2019 08:04:10    Titel:
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Doch, das geht schon. Ich hab in Hessen auch Dinge wie Astabweiser und ARB-Stoßstange eingetragen bekommen - die Diskussion mit Fulda hat allerdings mein Anwalt übernommen rotfl

Den spanischen Snorkel trägst Du mit dem Gutachten von Horn ein und fertig.

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dorf
Offroader
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1. Nissan Navara 2007
BeitragVerfasst am: 19.02.2019 08:12:23    Titel:
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rotfl rotfl Geil zahlt das die Rechtsschutz rotfl rotfl
Ich bin gespannt, ob das alles so einfach gehen wird. Denk ich starte im Frühjahr einen neuen Versuch.
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böses auto
Schwerstarbeiter
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1. LR90ST/HT 300Tdi
2. Golf IV Fahriant
3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid
BeitragVerfasst am: 10.04.2019 22:13:56    Titel:
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Zwar dürfen nun auch die Jungs von GTÜ und Co 21er Abnahmen machen, zumindest wenn der Prüfingenieur die Weiterbildung zum UBTD sprich Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes hat, aber soweit ich festgestellt habe, wollen die meisten sich gar nicht mit dem ganzen Einzelabnahmequatsch rumschlagen, auch wenn sie es dürften, insofern wird sich da wohl nicht viel ändern...

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Du böses, böses Auto du!

VT - #13
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