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Frontschutzbügel / Rammschutz nachtragen, wenn Oldtimer?!

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kleisterfahrer
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 10:25:02    Titel:
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Google "Auto Haftpflichtversicherung Leistungsverpflichtung". Z.B. "Ratgeber-Geld":

>>>
Die Versicherungsgesellschaft ist rechtlich gegenüber dem Unfallopfer auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Allerdings hat der Versicherer bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung, Fahren ohne Führerschein oder Fahrerflucht (Obliegenheitsverletzungen) gegenüber dem Fahrer des Unfallfahrzeugs einen Regressanspruch in Höhe von 5.000 Euro je Vergehen.

Lediglich wenn ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.
<<<

Wer sich einen nicht genehmigungsfähigen Bügel ans Auto schraubt, handelt immer vorsätzlich imho. Selbst wenn die Versicherung an den Geschädigten leisten würde, könnte sie im Innenverhältnis den Schädiger wieder in Regress nehmen.

"Grundsätzlich verboten" meint, nicht den EU-Bestimmungen entsprechend. Die Quellen wurden oben bereits genannt. Wer sich durch die EU-Verordnung beißen will, hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009R0078

Ich will hier nicht streiten oder Recht behalten, sondern nur auf Risiken hinweisen, die ich sehe. Wer die nicht so sieht, mag nach seiner Sicht handeln.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 10:49:27    Titel:
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Die besagte EU-Richtlinie kenne ich auswendig, und die ist alles andere als ein grundsätzliches Verbot.

Sie betrifft nämlich nur zwei Fahrzeugklassen (M1 und N1), und diese auch nur mit EZ nach 2008.

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 15:59:34    Titel:
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:
ist Gegenstand vieler Foren und wird kontrovers, meist aber eher negativ behandelt.


Nun gibt es in solchen Foren immer wieder Leute,
die machen soetwas häufiger,manche Leben gar davon.
Vielleicht hörst du mal auf solche anstatt Rechtslagen zu konstruieren.
Es gibt kein generelles Frontschutzbügelverbot.

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kleisterfahrer
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 18:26:05    Titel:
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Zitat:
Es gibt kein generelles Frontschutzbügelverbot.


Habe ich nie gesagt und wollte ich auch mit dem "grundsätzlich" nicht sagen. Man lese meinen ersten Post: Der richtete sich nur gegen die Aussage, dass man an einem V20 "jeden beliebigen Bügel" anbringen könne. Voraussetzungen für alte Bügel siehe dort beschrieben. Neue Bügel gemäß EU-Verordnung für den V20 habe ich leider noch nirgends gesehen.

Und damit ist das Thema für mich auch endgültig durch.

Grüße der kleisterfahrer
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 19:00:24    Titel:
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:

"Grundsätzlich verboten" meint, nicht den EU-Bestimmungen entsprechend.


Das ist falsch.
Wenn du einen Stahlbügel für deinen V20 auftreibst,für den es mal ein Gutachten gab,
bekommst du den eingetragen.
Gutachten sind immer national.

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kleisterfahrer
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 21:30:32    Titel:
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Zitat:
Wenn du einen Stahlbügel für deinen V20 auftreibst,für den es mal ein Gutachten gab,
bekommst du den eingetragen.


Gute Güte, sag ich ja in meinem ersten Post: Fahrzeug muss vor 31.5.2008 zugelassen sein, Frontbügel muss vor dem 25.5.2007 in den Handel gekommen sein und Papiere mit ABE besitzen. Wenn man den auftreibt... Und die Papiere noch da sind...

Alles andere aber, gar "jeder beliebige Bügel" entspricht halt nicht den Zulassungsvoraussetzungen. Wenn man so etwas montiert, erlischt die Betriebserlaubnis, Haftung siehe oben. Es sei denn, man hätte für den V20 einen Bügel nach Anforderungen der EU-Verordnung, aber wo gibt es den? Abgesehen davon, dass diese Bügel nur noch optisches Spielzeug sind, aber damit kämen wir in der Diskussion jetzt endgültig vom Hütchen auf´s Stöckchen...

Wirklich endgültig weg
der kleisterfahrer
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 21:57:09    Titel:
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:
und Papiere mit ABE besitzen.


Ne,da musst du nochmal richtig lesen.
Außerdem schätze ich mal,dass der V20 eine EG-Typgenehmigung hat.
Gut möglich,dass dort Frontschutzsysteme aufgeführt sind.
Dann ist die Eintragung auch egal.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 09.09.2020 22:06:19    Titel:
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kleisterfahrer hat folgendes geschrieben:

Alles andere aber, gar "jeder beliebige Bügel" entspricht halt nicht den Zulassungsvoraussetzungen.



...bei Fahrzeugen nach EZ 2008, ja. Darum geht's hier aber nicht, der V20 ist älter.

Und an diesen Fahrzeugen kann man aber "jeden beliebigen Bügel" durch eine Einzelabnahme nach §21 StVZO von der je nach Bundesland damit betrauten Prüforganisation abnehmen und somit legalisieren lassen.

Ich habe an meinem Discovery eine ARB Commercial die von irgendeinem Toyota stammte, in drei Teile gesägt und passend umgeschweißt. Problemlos abgenommen durch die TÜH.

Die Stoßstange am Caddy ist ebenfalls selbstgebaut, und auch problemlos abgenommen.

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