Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2020
...und hat diesen Thread vor 1359 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 30.07.2020 07:44:01 Titel: Frontschutzbügel / Rammschutz nachtragen, wenn Oldtimer?! |
|
|
Halle zusammen,
ich bin schon seit längerem auf der Suche nach einem Youngtimer Pajero V20, um ihn instandzusetzen und später als Oldtimer zu erhalten.
Da der Wagen dazu bestenfalls noch kein Gelände gesehen haben und nicht als Zugpferd gehalten worden sein sollte, ist die Suche dementsprechend schwer.
Mir liegt persönlich viel an Rammschutzbügeln vorne und ggf. auch hinten! (Gehört zu damals einfach dazu! )
Jetzt die Fragen aller Fragen, wozu ich leider keine genaue Antwort recherchieren konnte:
Punkt1: Als Youngtimer habe ich wirklich keine Chance einen Fahrzeugbreiten Edelstahlbügel eintragen zu lassen, richtig?
Punkt2: Ist es möglich bei einem Wagen, der sein Leben ohne Bügel verbracht hat, im nachhinein, sobald er sein H-Kennzeichen hat bzw. ggf. zur H-Abnahme, die Frontbügel nachtragen zu lassen?
Man könnte annehmen, dass dies als "zeitgenössisch" durchgehen könnte..
Punkt3: Für Trittbretter reicht eine , diese sind ausgenommen von allen Verboten und kein Problem, richtig?
Punkt4: Heckrammschutz ist ebenfalls von dem Verbot ausgeschlossen und sollte beim Nachtragen kein Problem machen, auch richtig?
Hat jemand ggf. Kontakte (bestenfalls ein SV), der sich mit der Thematik auskennt und ggf. auch einträgt, was möglich ist, wo ich mich nochmal genauer erkundigen kann, damit ich mit meinem Plan nicht erst scheitere, wenn ich die Euronen für alle Teile und einen Wagen ausgegeben habe...
Andernfalls bleibt wohl nichts anderes übrig als die Jahre totzuschlagen und zu warten, bis jemand einen nicht durchgerosteten, weniggefahrenen, scheckheftgepflegten Pajero V20 mit allen (oder den meisten) Bügeln verkauft....
Danke schonmal im Voraus!!!
Grüßeee | |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 30.07.2020 09:38:53 Titel: |
|
|
Moin
Youngtimer heist ja, da ist ja im Sinne der H Zulassung ja erstmal alles nicht so wichtig.
Aber klar, ein Frontbügel den es im Zeitraum dessen wo das Fahrzeug als neu verkauft wurde gab,
ist dann zeitgenössisch.
Sicher auch noch neuere Anbauteile, aber ein Personenschutzbügel dann nicht mehr.
Bügel hinten und Trittbretter genau richtig, alles per .
Kundige Prüfer, in meinem Fall einer vom TÜV, trägt dir auch noch einen starren Bügel an ein Auto aus dem BJ.2000 ein,
da es zu dem Zeitpunkt das Bügelverbot noch nicht gab.
Also unter der Grundlage der damals geltenden Gesetze.
Hab das vor ein paar Monaten am Galloper von meinem Neffen gemacht, ging Problemlos.
Die Papiere für den Bügel waren natürlich vorhanden.
Anbei ein Bild vom Youngtimer meines Vaters,
der soll aber auch min bis zur 30 in der Familie bleiben.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 30.07.2020 12:54:43 Titel: |
|
|
An einem V20 kann nach wie vor jeder beliebige Bügel verbaut und eingetragen werden. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|
|
Nach oben |
|
|
Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2020
...und hat diesen Thread vor 1359 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 30.07.2020 22:37:20 Titel: |
|
|
Genau solche Aussagen habe ich wochenlang gesucht..
Danke euch !!!!
Das würde bedeuten die Auswahl vergrößert sich etwas bzw. ich muss nicht sofort zurückschrecken, wenn die Anbauteile mal nicht eingetragen sind.
Aber einen Bügel mit Papieren zu finden ist sicher auch nicht leicht oder kann man die Papiere neu bekommen? (mal der Fall, man findet Bügel auf dem Schrottplatz irgendwo in der Ecke)
@Mario
Traumhafte Kombination, so ein Bild schwebt mir seit meiner Kindheit vor und will einfach nicht verschwinden Da habt ihr einen ganz Feinen! | |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Groß Sarau Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 31.07.2020 07:38:43 Titel: |
|
|
Moin
Danke. Ja, der ist echt schön und typisch Ende 90er.
Einige verkaufen die Bügel mit Papieren.
So lange es den Hersteller noch gibt , hat man aber auch Chancen da noch Papiere zu bekommen .
Sonst auch hier im Forum fragen. Viele horten sowas im Fundus, so wie ich zB auch das ein oder andere.
Also, geh ruhig auf die Suche.
Derzeit sind wieder ein Paar 99er 2.8ter im Angebot, aber auch viele V6.
Wenn du im Bereich mitte der 90er BJ suchst wird es natürlich noch etwas schwerer einen mit guten Rahmen zu finden.
Gruß Mario | _________________ Galloper Exceed LWB 2.5TDIC |
|
|
Nach oben |
|
|
Bin neu hier
Mit dabei seit Mitte 2020
...und hat diesen Thread vor 1359 Tagen gestartet!
| |
|
Verfasst am: 31.07.2020 17:44:43 Titel: |
|
|
Moin.
Alles klar, danke!
Das mit dem Rost musste ich leider auch feststellen.. und oft das Phänomen: Karosserie okay, aber Rahmen durch oder Rahmen konserviert/ oder gewesen, aber Karosserie dafür viel durch.
Ich will nicht all zu lange warten bis zum H..
Benziner wäre EZ Ende der 90er noch okay, aber mit einem Diesel, gelbe Plakette, kommt man im Ruhrgebiet leider nicht mehr weit bzw. hier in Münster auch nicht mehr... Viel Umweltzone. Das H löst die Probleme in Luft auf
Es muss auch noch unbedingt die lange Version sein, hihi, die 2/3-Türer gibts gefühlt zu Hauf..
Aber irgendwo da draußen ist er bestimmt und taucht iiiiirgendwann auf
Grüße, Sebastian | |
|
|
Nach oben |
|
|
Offroader
Mit dabei seit Anfang 2011
| Fahrzeuge 1. fj 45, bj 42, bj 40, j60, j61.......... |
|
Verfasst am: 06.08.2020 11:25:05 Titel: |
|
|
Auf Anfrage beim TÜH wurde mir erklärt das der Rammbügel erst eingetragen werden muß, wenn er die Außenmaße verändert.
(vorausgesetzt das war bei dem Oldtimer damals so)
L. | _________________ Die weltweite Nachfrage nach Kraftfahrzeugen wird eine Million nicht überschreiten - alleine schon aus Mangel an verfügbaren Chauffeuren (Gottlieb Daimler, 1901) |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 12.08.2020 17:15:35 Titel: |
|
|
lodulf hat folgendes geschrieben: | Auf Anfrage beim TÜH wurde mir erklärt das der Rammbügel erst eingetragen werden muß, wenn er die Außenmaße verändert.
(vorausgesetzt das war bei dem Oldtimer damals so)
L. |
Diesen Schwachsinn gibt man Dir bestimmt gerne schriftlich, für die nächste Polizeikontrolle! | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|
|
Nach oben |
|
|
Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
| |
|
Verfasst am: 02.09.2020 22:09:10 Titel: |
|
|
Hi,
Zitat: | An einem V20 kann nach wie vor jeder beliebige Bügel verbaut und eingetragen werden. |
So pauschal glaube ich das nicht. Ich zitiere nachfolgend aus dem Mitsu-szene Forum, wo ein Mitglied eine präzise Auskunft vom TÜV bekommen hat. Fazit der Voraussetzungen: Fahrzeug muss vor 31.5.2008 zugelassen sein, Frontbügel muss vor dem 25.5.2007 in den Handel gekommen sein und Papiere mit besitzen.
>>>
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die rechtliche Lage erklärt sich wie folgt:
- Seit dem 24.11.2009 dürfen nur noch Frontschutzbügel in den Handel kommen, die der EG-Verordnung 78/2009 entsprechen.
- Frontschutzbügel, die vor dem 25. Mai 2007 in den Handel gekommen sind, können an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31.05.2008 montiert werden.
- An Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 24.11.2009 dürfen nur Frontschutzbügel nach der EG-Verordnung 78/2009 angebracht werden.
- Frontschutzbügel mit Teilegutachten können an Fahrzeugen mit einer EZ bis zum 31.05.2008 abgenommen werden; danach müssen alle Frontschutzbügel an Fahrzeugen mit einem < 3,5 t und einer bbH > 25 km/h mindestens der Richtlinie 2005/66/EG bzw. der EG-Verordnung Nr. 78/2009 entsprechen.
In Ihrem Fall bedeutet dies:
- Liegt bei Ihnen eine richtige mit Bundesadler und ABE-Nr. vor und darin wird keine Änderungsabnahme gefordert: Ihr Fahrzeug kann mit Frontschutzbügel ohne Eintragung in den Fahrzeugpapieren betrieben werden.
- Liegt für Ihren Frontschutzbügel als Gutachten ein Teilegutachten vor, muss Ihr Fahrzeug eine Erstzulassung bis spätestens 31.05.2008 besitzen; ansonsten darf der Frontschutzbügel nicht montiert werden.
- Besitzt der Frontschutzbügel eine EG-Teilebetriebserlaubnis (Beispiel: e1*2005/66*00023*00), kann dieser ohne Eintragung am Fahrzeug verwendet werden, wenn der Frontschutzbügel für das Fahrzeug explizit genehmigt ist.
<<<
Grüßle kleisterfahrer | |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 02.09.2020 22:57:37 Titel: |
|
|
Wer die Märchen vom TÜV glaubt und sich damit abspeisen lässt, ist selbst dran schuld. Ich habe mehrfach gegen den TÜV Hessen geklagt - und jedesmal Recht (und meine Eintragung) bekommen.
Verboten sind starre Frontbügel für Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1, die nach Anfang 2006 zugelassen worden.
Nichtsdestotrotz kann man Bügel an Fahrzeuge bauen die vor 2006 zugelassen wurden, die nicht zur Klasse M1 oder N1 gehören, oder man baut den Bügel einfach komplett selbst und macht einen Lampenträger daraus.
Caddy Bj. 2010, Rammbügel Eigenbau, natürlich eingetragen.
Nicht immer jedes Märchen glauben was die Dampfkesselprüfer so auftischen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|
|
Nach oben |
|
|
Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
| |
|
Verfasst am: 02.09.2020 23:25:57 Titel: |
|
|
Der eigentlich relevante Punkt ist doch, dass ich mich mit der Montage eines solchen Bügels versicherungstechnisch auf unsicherem Boden bewege.
Ob der eine TÜV das eine sagt und ein anderer etwas anderes, im Schadensfall werden die Versicherungen versuchen, ihre Ersatzpflicht abzustreiten.
Klagen gegen TÜV oder Versicherungen? Nicht meins - wegen eines Chromrohrs, das nur wegen der Optik dort hängt. Ich fänd´s an meinem V20 ja schön, denn so waren die damals meist. Aber wegen der Nostalgie irgendwelche Risiken eingehen - no. Kann ja jeder anders entscheiden...
Grüßle kleisterfahrer | |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 03.09.2020 00:01:51 Titel: |
|
|
kleisterfahrer hat folgendes geschrieben: | Der eigentlich relevante Punkt ist doch, dass ich mich mit der Montage eines solchen Bügels versicherungstechnisch auf unsicherem Boden bewege. |
Wenn er eingetragen ist, nicht. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|
|
Nach oben |
|
|
Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
|
Verfasst am: 03.09.2020 19:02:15 Titel: |
|
|
Der Pajero V20 wurde nur bis 2000 gebaut.
Wo ist das Problem? | _________________ www.x-offroad.de |
|
|
Nach oben |
|
|
Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Status: Verschollen
| |
|
Verfasst am: 08.09.2020 23:34:19 Titel: |
|
|
Ob diese Bügel noch heute - trotz grundsätzlichem Verbot - unter bestimmten Konstellationen eingetragen werden können, ist Gegenstand vieler Foren und wird kontrovers, meist aber eher negativ behandelt. Ich hätt ja auch gern einen. Aber:
Wenn ich in einem Schadensfall Versicherung wäre, würde ich - ich spiele jetzt mal advocatus diaboli - sagen: Zeige mir das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, das Datum der Montage und Eintragung des Bügels, das Datum der Herstellung des Bügels und die .
Wenn es da irgendwo nicht passt, der TÜV die Eintragung fälschlicherweise vorgenommen hat oder ich - Versicherung - generell mich einfach am Verbotsdatum für die Bügel orientiere, würde ich als Versicherung im Schadensfall sagen, ich bezahle erst mal nicht. Muss doch erst einmal der Versicherungsnehmer einen Prozess anstellen, der zum Ergebnis hätte, dass ich - Versicherung - zahlen muss. Das halte ich - Versicherung - erst mal locker aus. Kann ja auch noch in Berufung gehen.
Ist durch die Haftung dem Versicherungsnehmer wegen der fehlerhaften Eintragung des TÜV durch die Nichterstattung der Versicherung ein Schaden entstanden, müsste er diesen gegenüber seinem TÜV einklagen.
Schöne juristische Schlangenlinien. Das Chromrohr nicht wert.
meint der kleisterfahrer | |
|
|
Nach oben |
|
|
Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
| |
|
Verfasst am: 08.09.2020 23:49:12 Titel: |
|
|
kleisterfahrer hat folgendes geschrieben: | Schöne juristische Schlangenlinien. |
Nö, da in der Realität so nicht möglich. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt; die Haftpflicht muss gegenüber dem Geschädigten grundsätzlich leisten.
Das "grundsätzliche Verbot" hätte ich auch gern mal nachgelesen, bitte Quellenangabe. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
|
|
Nach oben |
|
|
|