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Fachkundiger in Sachen Immobilienrecht

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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 23.04.2020 21:29:59    Titel:
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wie kommt der andere an seine wohnung (haus?) über die freifläche?
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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 1470 Tagen gestartet!


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1. 1992 Volvo 940 Kombi
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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 21:42:27    Titel:
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Korrekt. Im Bereich der Freifläche befindet sich deren Wohnungseingang. Die Garage kann nicht mit einem Fahrzeiug befahren werden. Ein Baum ist im Weg.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 21:44:43    Titel:
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Da fällt mir ein das es ein Gesetz gibt welches besagt das eine Garage für ein Fahrzeug da zu sein hat und wer seine Garage für andere Zwecke nutzt wird mit Geldbuße belangt. Ich glaub ich rufe mal beim Ordnungsamt an.

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 23:05:15    Titel:
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Ich kann nur wiederholen: mach nen Termin bei der Bauaufsicht, sobald sowas wieder möglich ist. Gib dir Mühe, dort nen guten Eindruck zu hinterlassen. Auf Basis der Informationen die du dort bekommst kannst du weitermachen, z.B. mit Anwalt. Aktionismus vorher würde ich auf jeden Fall vermeiden.

Ohne Spezialist im NRW Baurecht zu sein, würde ich allerdings sagen dass du da kaum sinnvoll ne komplette Teilung hinbekommen wirst. Selbst wenn du bereit wärst ihnen Fläche für ne eigene Zuwegung zu schenken, wird das mit den Abstandsflächen eher nix werden.

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Liebling
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BeitragVerfasst am: 23.04.2020 23:42:40    Titel:
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Vergiss das mit dem Ordnungsamt. Falsche Baustelle.

Du kannst niemanden zwingen, in eine genehmigte Garage, die baurechtlich auch tatsächlich eine Garage ist, ein Auto zu stellen.

Geldbuße gibt es sowieso erstmal nicht (bei uns jedenfalls nicht). Wenn er seine Garage in eine Küche umgebaut hat, kann das zuständige Amt (das ist nicht das Ordnungsamt) höchstens einen Rückbau oder einen Nutzungsänderungsantrag fordern.
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 07:51:57    Titel:
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und welche Teile sind jetzt im gemeinsamen Eigentum mit dem Nachbarn? hat der sich ein Wegerecht im Grundbuch eintragen lassen?
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 09:18:36    Titel:
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Ich kenne sein Grundbuch nicht.
In meinem Grundbuch steht nur ein Wegerecht für den Nachbarn neben mir. Da dieser von der Straße aus nicht auf sein Grundstück
hinterm Haus kommt. Ich denke wenn er es hätte müsste es ja auch in meinem Grundbuch verankert sein, oder?

Ich denke für solche Dinge ist ja die Teilungserklärung da.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 09:47:04    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
Ich kenne sein Grundbuch nicht.
In meinem Grundbuch steht nur ein Wegerecht für den Nachbarn neben mir. Da dieser von der Straße aus nicht auf sein Grundstück
hinterm Haus kommt. Ich denke wenn er es hätte müsste es ja auch in meinem Grundbuch verankert sein, oder?

Ich denke für solche Dinge ist ja die Teilungserklärung da.


da nicht geteilt hat Ihr ja noch ein "gemeinsames Grundbuch"
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 24.04.2020 12:02:48    Titel:
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Ja, wenn ihr nicht zusammen im grunsbuch steht als eigentümer, dann wäret ihr ja geteilt, oder? dort stehen genaue angaben, welches flustück wem gehört. und die wären dann ja auch vermessen worden - theoretisch zumindest.
da stimmt ganz gewaltig etwas nicht bei dir. ab zum anwalt!
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 21:01:54    Titel:
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Ok, dann ab zum Anwalt. Ich denke auch als Laie und mehrfachen Lesens der Unterlagen braucht es den Rechtsanwalt.

Sind 190 bis 250 Euro für eine Erstberatungsstd. Standard?

Gäbe es im Zuge der Durchsetzung des Parkverbotes auf der Wegerechtsfläche die Möglichkeit das ganze über die Rechtschutz laufen zu lassen? bzw es generell über meine Rechtschutz laufen zu lassen?

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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 21:05:25    Titel:
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Mich wundert auch dass in der Teilungserklärung auch das Wort Realteilung steht. Irgendwie ist das alles sehr seltsam.

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BeitragVerfasst am: 24.04.2020 23:47:01    Titel:
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Der Tischler hat folgendes geschrieben:
Ok, dann ab zum Anwalt. Ich denke auch als Laie und mehrfachen Lesens der Unterlagen braucht es den Rechtsanwalt.

Sind 190 bis 250 Euro für eine Erstberatungsstd. Standard?



190 Netto ist Maximalhonorar für mündliche Erstberatung, es sei denn, der Kollege hat vorher gesagt, dass er mehr haben will. Da er das beweisen muss, wird er in dem Fall eine schriftliche Vereinbarung vorher mit dir abschließen. 250 € netto ist Maximalhonorar für schriftliches Gutachten, falls der Kollege zu doof war, vorher auf Abrechnung nach Gegenstandswert hinzuweisen oder eben eine Vereinbarung zu machen.

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Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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BeitragVerfasst am: 25.04.2020 09:35:36    Titel:
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Danke für diesen Hinweis.

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BeitragVerfasst am: 10.05.2020 14:42:41    Titel:
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Kurzer Nachtrag zum Thema und um es abzuschließen. Ich habe Schei.... gekauft, bzw Jenny und ich. Ich habe mich nicht ausreichend informiert. Teileigentum nach WEG ist ne Katastrophe. Im Gebäude kann ich schon soweit agieren wie ich es möchte. In Bezug auf das Flurstück muss ich bei den meisten Sachen die Zusage aller Eigentümer haben. Für mich ein no go. Ich muss aber die Faust in der Tasche machen. Ein Verkauf ist viel zu früh jetzt, sind ja erst seit 2018 Miteigentümer. Für mich steht fest das ich eine andere Immobilie kaufen werde. Ob ich dann den Mist verkaufe, oder in Gänze vermiete überlege ich noch. Vermietung wäre dahingehend interessant als das kontinuierlich Geld rein kommt. Nachteil ist, das man den Menschen nur ins Gesicht schauen kann und nicht dahinter. Mieter können auch Probleme machen.

Ich mache mir einen Plan für die nächsten 5 Jahre. Da es aktuell auch zu einem Jobwechsel kommen kann, muss für den Kauf einer Immobilie auch da erstmal einige Zeit ins Land gehen um gut da zu stehen.

Was das Wegerecht angeht muss ich noch zum Grundbuchamt beim Amtsgericht. Da wie oben geschrieben es nur ein gemeinsames Grundbuch gibt und mir bei KAuf eine Anlage nicht mitgegeben wurde, muss ich mir diese holen um zu sehen was dort noch festgehalten ist. Der Anwalt bei dem ich war ist sich jedoch sehr sicher das diese letzte Anlage nichts hervorbringt was ein Parken auf der Wegerechtsfläche erlaubt.

Was für ein driss alles. Naja, es sollte vielleicht so sein um Erfahrungen zu sammeln um bei der nächsten Immobilie alles richtig zu machen.

Hier erstmal vielen Dank allen die sich beteiligt haben und mit Rat zur Seite standen.

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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 10.05.2020 22:25:43    Titel:
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also hat der notar dich gar nicht auf die gemeinsame verpflichtungen aufmerksam gemacht?
muss er das nicht?
frag doch mal deinen anwalt, ob man den notar nicht mit in die haftung nehmen kann.
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