Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Fachkundiger in Sachen Immobilienrecht

Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Cafe Smalltalk - Die Plauder-Lounge Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Der Tischler
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 1462 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 18.04.2020 19:03:06    Titel: Fachkundiger in Sachen Immobilienrecht
 Antworten mit Zitat  

Gibt es unter den Allradlern hier jemanden der sich mit Immobilienrecht auskennt?

Situation: Ein Flurstück, eingeteilt in zwei Grundstücksteile. Ein Teil von einem Paar erworben (eheähnliche Gemeinschaft) anderer Teil von Jenny und mir erworben (eheähnliche Gemeinschaft)

Flurstück ist nicht vermessen. Mein Fehler dass ich da nicht drauf geachtet habe. Die Grenzen sind trotzdem bekannt. Ich habe den Wunsch die grenzen vermessen zu lassen. (klare Linie und kein gewurste mehr in Sachen Eigentümergemeinschaft.

Das Verhältnis ist seit heute "sehr kühl" . Nachbar hat sich im Ton vergriffen.

Was ist alles nötig um die Grundstücke vermessen zu lassen und aus einem Flurstück zwei werden zu lassen. Ich weiß ist nicht mit drei Worten erklärt.

Wer sich kennt auch in Sachen Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, bitte melden.

Um einen Anwalt komme ich glaube ich nicht herum. Das ist sehr komplex und behördliche und rechtliche Dinge sind ja nicht jedermann´s Sache.


Vielen Dank

_________________
Immer weiter...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 18.04.2020 22:11:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Antrag auf Grundstücksteilung stellen, kann jeder Miteigentümer. Das Vermessungsamt schickt dann jemanden der die Grenzen einmisst.

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
marco4x4
Dipl. Pfuscher
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: Berlin...mal wieder
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. VW T3 Syncro Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 00:14:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn es schon zwei Grundstücke sind gibt auch die Möglichkeit der " Grenzanzeige" also das klare markieren von den Grenzen mittels Holzpflock und Nägel oder Eisenrohr etc. im Gelände.

Ansonsten... Siehe oben...

_________________


https://www.facebook.com/rost.dompteur

https://www.facebook.com/OffroadLeichtbauManufaktur/?fref=ts
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Der Tischler
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 1462 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 08:45:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin,
vielen Dank für´s erste. Es handelt sich um ein Flurstück von dem ein Teil vor ca 8 Jahren verkauft wurde und der andere Teil an Jenny und mich vor drei Jahren.

Es existiert ein Teilungsplan, eine Kopie aus dem hervor geht wo die Grenzen lang laufen. Eine Teilungserklärung liegt mir meines Wissens nach nicht vor. Frage aber noch meine Lebensgefährtin.
Das ganze ist eine Eigentümergemeinschaft. Da es mehrfach zu Anstößen kam und diese Gemeinschaft zum Vorteil der "Nachbarn" genutzt wird und diese Herrschaften glauben sie hätten hier das Sagen, möchte ich eine Teilung erwirken sodass die Grenzen klar sind und ich nicht wegen jeder Kleinigkeit um Erlaubnis bitten möchte.

Ich werde wohl mit einem Anwalt das ganze angehen. Da ich aufgrund des bisherigen Verhaltens der Nachbarn davon ausgehe das es nicht gütlich ablaufen wird, komme ich ohne Rechtsbeistand nicht aus. Der Nachbar links neben mir (ehemaliger Eigentümer des Grundstückes von dem sowohl die Nachbarn als auch wir das Teileigentum erworben haben, steckte bereits Metallstangen in den Boden obwohl diese Grenze auch nicht vermessen ist. Dieser Nachbar hat mich auch schon mehrfach bestohlen mit der Aussage es hätte ja mal ihm gehört. Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Katastrophe

_________________
Immer weiter...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
siggi109
Urgestein
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: SALZGITTER


Fahrzeuge
1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 09:40:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

verkauft den kram.................
DA werdet ihr nicht glücklich. Nee, oder?

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Der Tischler
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 1462 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 12:22:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:
verkauft den kram.................
DA werdet ihr nicht glücklich. Nee, oder?


Dafür ist es aktuell viel zu früh. Eine Teilungserklärung existiert natürlich auch. Dort steht ganz klar dass das einzige Sonderrecht der Nachbarn darin besteht eine genau definierte Fläche als wege und Fahrrecht zu nutzen. Jedoch nicht zum parken. In diesem "Zustand" wird es schwer jemanden zu finden der das kauft. Zwei Wegerechte (der Nachbar links hat auch Wegerecht) . Ich werde ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Immobilienrecht in Anspruch nehmen. Sofern die Rechtschutz Kosten übernimmt, habe ich die Muße mir den Quatsch hier anzutun. Ein Verkauf wenn dieses Theater hier eine klare Struktur hat ist erheblich leichter.

Finanziell wäre ein Verkauf definitv zu früh. Wir sind seit drei Jahren Eigentümer. Verkaufen ist jetzt unwirtschaftlich. Je nach meiner beruflichen Situation ergibt sich ein Verkauf von allein. Eine Vermietung des Hauses in Gänze ist ebenfalls möglich und für mich wahrscheinlicher. Das haus ist in zwei Wohneinheiten eingeteilt und auch im Grundbuch so eingetragen.

_________________
Immer weiter...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 19.04.2020 14:01:43    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist bebaut?!?!?! Obskur Das klang in Deinem ersten Beitrag so, als ginge es um ein einfaches Leergrundstück...

Dann: Anwalt. Bebaut gibt es da diverse Probleme wie z.B. die Tatsache, dass eine Teilung keine baurechtlichen Verstöße (Grenzbebauung etc.) erzeugen darf.

Bebauung macht dadurch unter Umständen eine Teilung unmöglich.

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Der Tischler
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 1462 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 14:58:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Das ist bebaut?!?!?! Obskur Das klang in Deinem ersten Beitrag so, als ginge es um ein einfaches Leergrundstück...

Dann: Anwalt. Bebaut gibt es da diverse Probleme wie z.B. die Tatsache, dass eine Teilung keine baurechtlichen Verstöße (Grenzbebauung etc.) erzeugen darf.

Bebauung macht dadurch unter Umständen eine Teilung unmöglich.


Aha. Der Anwalt wird unumgänglich. Grundstücksgrenze verläuft hinter meinen beiden Garagen. Die Garagen und der Wohnbereich dahinter, in dem die Nachbarn wohnen, wurden zu Zeiten des Voreigentümers errichtet. Somit gibt es eine Grenzbebauung.

Also auch der Weg zum Bauamt unumgänglich. Obskur

_________________
Immer weiter...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Bürohengst
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 19.04.2020 21:13:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Du hast eine nicht vermessene Teilfläche eines Grundstückes gekauft, ja? Ohne Blick in den Kaufvertrag und den hoffentlich dazugehörigen Lageplan kann man seriös wenig dazu sagen.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Der Tischler
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2019
Wohnort: Solingen
Status: Offline


...und hat diesen Thread vor 1462 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 1992 Volvo 940 Kombi
2. 1995 BMW 320i
3. 2000 Harley Davidson Dyna TC88
BeitragVerfasst am: 20.04.2020 16:36:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@Bürohengst:

Absolut richtig und ich könnte mich dafür.......naja ihr wisst schon. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ich war seinerzeit in einer Situation in der niemand da war dem man vertrauensvoll und zuverlässig fragen konnte oder mit ins boot holen konnte um sich im Vorfeld zu informieren. Klar, ein Anwalt ist immer zu bekommen.

Eine nichtvermessene Teilfläche eines Grundstücks gekauft. Einen Lageplan gibt es natürlich. Eine Teilungserklärung gibt es auch. Die Grenzen sind ideell existent, bedeutet sie sind im Lageplan festgelegt und in der Teilungserklärung auch so wieder zu finden. Das ganze ging ja über einen Notar. Es stehen halt Begriffe wie Eigentümergemeinschaft im Raum und Wohnungseigentumgesetzt und Miteigentumsanteil im Kaufvertrag.

Klar dass ohne Einsicht keine seriöse Aussage getroffen werden kann. Ich versuche mich gerade in verschiedene Dinge einzulesen. Vermessung, Realteilung Flurstück und natürlich die Kosten die entstehen. Denn wenn ich die Musik bestelle muss ich Sie auch bezahlen. Im Raum stehen Kosten von etwa 3 -5000 Euro für diese Aktion.

Da ich Geld nicht ....... kann, heißt es zunächst abwarten, sparen und den alten BMW verkaufen. Mit dem BMW sollte ich die Kosten decken können. Aber so etwas ist ja auch nicht mal eben verkauft.

_________________
Immer weiter...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Bürohengst
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 20.04.2020 17:09:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wie sage ich immer zu den Mandanten: Was du beim Anwalt sparst, legst du mindestens mit dem Faktor 10 in der Sache drauf und manchmal reicht der Faktor 20 nicht.

Ich hoffe schon sehr, dass du nicht Wohnungseingentum gekauft hast, ohne dass das entsprechende Wohnungsgrundbuch schon angelegt war. Falls doch, wäre das schon etwas komisch vom Notar. Es sollten dann aber wenigstens im Kaufvertrag sämtliche Erklärungen drin sein, die für die Anlage eines Wohnungsgrundbuches erforderlich sind.

Hast PN.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
jenzz
Goldener User des Jahres!
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 20.04.2020 17:55:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hab hier in der Nachbarschaft ne ähnliche Situation, und die Leute beneide ich wirklich nicht. Doppelhaus mit Teilungserklärung auf gemeinsamem Grundstück, natürlich gemeinsame Ver- und Entsorgungsleitungen, aber vor allem: die einzige Zuwegung geht über ein drittes Grundstück, auf dem auch die Stellplätze nachgewiesen sind. Dieses dritte Grundstück befindet sich im Besitz der Partei, der eine der beiden Haushälften gehört. Das geht ne zeitlang gut, und dann ist Krieg.

Ich sag nur: Leute, macht so'n Scheiss nicht. Niemals! Nichtmal drüber nachdenken. Alles was zu einer Genossenschaft, WEG etc führt, ist die Quelle allem Übels. Wegerecht, eingetragene Grunddienstbarkeit, Baulast etc ist ganz grosser Mist. Grund und Boden bitte nur kaufen wenn man da nen Zaun drum ziehen kann und es niemandem ausser einem selbst gehört.

_________________
https://www.instagram.com/zebradisco/

Owning a fully kitted 4x4 doesn't make you an "offroader" or "overlander" just like owning a piano doesn't make you a "musician"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
OffRoad-Ranger
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: LA


Fahrzeuge
1. 2477ccm díosal, Der Grüne
2. 3959ccm gásailín DerSchwarze
3. 2499ccm díosal, Der Weiße
4. 1328ccm gásailín, Der Kleine
5. 2477ccm díosal, Der Blaue
BeitragVerfasst am: 20.04.2020 19:46:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus,
müssen bei einer Auflösung einer Eigentümergemeinschaft nicht alle Miteigentümer dafür sein? Sind die Anderen dafür? Da hilft dir Geld alleine nichts.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Bürohengst
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 20.04.2020 20:07:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
I

Ich sag nur: Leute, macht so'n Scheiss nicht. Niemals! Nichtmal drüber nachdenken. Alles was zu einer Genossenschaft, WEG etc führt, ist die Quelle allem Übels. Grund und Boden bitte nur kaufen wenn man da nen Zaun drum ziehen kann und es niemandem ausser einem selbst gehört.


Richtig, ist eine der drei zivilrechtlichen Todsünden, als da wären:
1. Wohnungseigentum kaufen.
2. Wechsel akzeptieren.
3. bürgen.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Andyrx
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2016
Wohnort: Bad Brückenau
Status: Urlaub


Fahrzeuge
1. Honda HR-V 4x4
2. Subaru Outback 2.5 LPG
3. Peugeot 307 CC 2.0
4. Renault Fluence 2.0
5. Citroen C4 Coupe 1,6
6. Mercedes CLK Cabrio
7. Peugeot 407 Coupe V6 3.0
8. Mazda RX7 Turbo Cabrio
BeitragVerfasst am: 21.04.2020 02:41:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn Wohn Eigentum dann eigenes Haus ....eine Eigentumswohnung wäre mir alleine schon wegen dem ( oft strittigen ) Wohngeld und der Verwendung der Rücklagen zu nervig....😉

_________________
geht nicht gibts nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Cafe Smalltalk - Die Plauder-Lounge Gehe zu Seite 1, 2, 3  Weiter =>
Seite 1 von 3 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

59654 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.141  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen