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Frage zur Zulassung von gebrauchten Dieselfahrzeugen ohne Filter

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MF
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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 15:16:40    Titel:
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Moin

Jo. Also jetzt den letzten Halter kontaktieren, auf dessen Namen die letzte Zulassung erfolgte.

Oder schlau machen wie du an einen Teil 2 rankommst.

Da dann Anruf bei der Zulassungsstelle.
Kann dann sowas wie Prüfung beim KFZ Bundesamt sein mit Wartezeiten.

Du brauchst Teil 2 .
Alle andere Dokumente können helfen da ran zu kommen, nützen dir aber nicht zur Zulassung.


Gruß Mario

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 17.01.2020 15:39:16    Titel:
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Bevor ich alle bekloppt mache,würde ich mir das von der Zulasungsstelle erklären lassen.
Ist Schwelm für dich zuständig?
Die sind da völlig entspannt.

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Der Tischler
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...und hat diesen Thread vor 1534 Tagen gestartet!


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1. 1992 Volvo 940 Kombi
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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 18:57:26    Titel:
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Mit Schwelm hab ich leider nix anne Kappe. Die Stadt Solingen hat eine eigene Zulassungsstelle. Die sind schon ok dort. Bisher hatte ich nie Probleme.

Die sind auch fähigda. Ich kenne auch einen Mitarbeiter dort persönlich. Jedoch ist der schon sehr bürokratisch.

Egal. Ich denke mein Fahrplan stellt sich so hin:

Zulassungsstelle anrufen und Termin machen.

Hingehen mit den Unterlagen und in Erfahrung bringen was nötig ist um den Wagen mit neuen Papieren zu versehen.

Dann Tüv und anmelden.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 28.01.2020 15:45:23    Titel:
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Neues von der Front. Habe mit Zulassungsstelle telefoniert. Hatte meinen Bekannten dran, welch Zufall. Situation geschildert. Er das letzte Kennzeichen ins System gezimmert. Auto existiert auch im System mit passendem Halter im Fahrzeugschein. Fahrzeug Brief ist wertlos da entwertet. Er konnte aber im System die Fahrzeugbrief Nummern aufrufen sowohl vom entwerteten als auch von dem den ich brauche der irgendwo verloren ging.

Das einzige was ich tun kann ist wie schon beschrieben, diesen letzten Halter kontaktieren und den bitten eine Verlustmeldung zu machen. Diese Verlustmeldung führt dann dazu das nach einem bürokratischen Ablauf einer neuer Brief auf mich ausgestellt werden kann und darf.

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DerGlonntaler
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BeitragVerfasst am: 28.01.2020 17:37:54    Titel:
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wenn du einen Kaufvertrag vom letzten Besitzer hast auf dem steht das er dir das Auto inkl Zul T1 und T2 übergeben hat, dann hast Du ja die Zulassung verbummelt, dann kannst selbst ne Eidesstattliche abgeben, dann brauchst ihn nicht mehr dazu

kannst nicht beweisen das Du die Papiere jemals hattest, dann muß er neue besorgen, dazu braucht er auch die noch vorhandenen wieder

hab grad das gleiche Problem mit so ner gebrauchten Kiste, mit fehlt auch der Schein
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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 28.01.2020 19:06:32    Titel:
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Das wäre toll. Zwischen letztem Halter in dem Schein und mir liegen 2 weitere Käufer. Einmal der, der den Wagen angefangen hat zu zerlegen und wieder aufzubauen, und dem der das halb fertige Projekt abgekauft hat und nahezu zu Ende gebracht hat, von dem ich dann den Trümmer erworben habe.

Ob jetzt der eine oder der andere es verklüngelt hat, oder der letzte Besitzer den Trümmer bereits mit dem entwerteten Brief wissentlich verhöckert hat und einfach keinen Bock hatte auf die Verlustmeldung steht in den Sternen.

Ich habe heute die Ex Frau von dem letzten Halter erreicht und sie gibt meine Telefonnummern weiter. Mal sehen ob er sich meldet. Daumen drücken.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 09.02.2020 21:57:47    Titel:
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Weiter geht´s.

Eigentümer einer beweglichen Sache ist derjenige, dem per Kaufvertrag die Sache übereignet wird. Der Verkäufer übergibt die Sache samt aller Unterlagen. Dies wird im Kaufvertrag festgehalten.

Ich habe Kontakt zum letzten Halter im Fahrzeugschein aufgenommen. Sehr netter Mann. Wir haben einen Kaufvertrag gemacht und ich bin nun mit Kaufvertrag offiziell Eigentümer. Nun kann ich eine Verlustmeldung machen nachdem -mir- der Teil II verloren gegangen ist.

Dies nehme ich mir für kommenden Donnerstag vor. Das habe ich noch nie gemacht. Bin gespannt.

Kommende Woche gibt´s weitere Info´s.

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BeitragVerfasst am: 05.03.2020 18:58:59    Titel:
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Moin,
weiter geht´s. Nachdem ich wieder Wochen habe verstreichen lassen, bin ich heute mit folgenden Unterlagen zur Zulassungstelle:

Kaufvertrag zwischen letztem Halter und mir
Abmeldebescheinigung
ZB1
entwertete ZB2
Ausweis
Geld

Die Frau am Schalter hat den Fall angenommen und an eine weitere Frau gegeben. Von dieser wurde ich nach kurzer Wartezeit gerufen. Sie hat den Verlust der ZB2 durch Umzug, wie ich es angegeben habe nicht so ganz glauben wollen, hat den Drops aber gelutscht.

Es ist so, dass dadurch dass der Wagen in Konstanz zuletzt zugelassen war, die dort örtliche Behörde gefragt wird ob die Behörde in Solingen aktiv werden darf oder ob die Behörde in Konstanz das Prozedere führen möchte.

So oder so wird dann die eidesstattliche Verfügung auf den Weg gebracht und das Fahrzeug durchläuft alle Instanzen.
Dies dauert etwa 2 Wochen. Wenn alles positiv verlaufen ist, bekomme ich Bescheid und sobald der Wagen zugelassen wird, erhalte ich neben neuer ZB1 dann auch die neue ZB2

Bezahlt habe ich noch nichts. Da die Gebührenordnungen unterschiedlich sind, werden Gebühren erhoben sobald feststeht welche Behörde es macht. In Solingen wären es knapp 46 Euro + 14,10 Euro mehr zu den Zulassungsgebühren bei Zulassung für die ZB2.

Nun kommt der Stein ins Rollen. Endlich. Ich werde als nächstes eine Werkstatt aufsuchen, (unweit unseres Hauses) und mit dem Chef mal nen Kaffee trinken und quatschen damit der Trümmer einen gültigen Tüvbericht samt AU bekommt zur Anmeldung.

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