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Frage zur Zulassung von gebrauchten Dieselfahrzeugen ohne Filter

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flashman
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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 19:37:14    Titel:
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Sorry, wenn ich da kurz korrigiere. Aber die DSGVO hat das Rad nicht neu erfunden und solche Sachen waren schon immer nicht zulässig. Winke Winke

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 19:49:40    Titel:
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Ich habe nur diese Eigentumsnachweise. Den 2014 wohl ausgestellten Teil II mit Kennzeichen KN welches auch im Fahrzeugschein steht habe ich nicht.

Einfach gesagt habe ich den letzten Fahrzeugschein und den Vorletzten Fahrzeugbrief. Kann das ein Problem werden??

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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 20:51:38    Titel:
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Hej,
das kann kein Problem werden, das IST ein Problem.
Beim Verkäufer nachhaken ob er die Zul.Besch.2 noch hat.
Wenn nicht schnell zur Zulassungsstelle und das Nichtvorhandensein melden.
Das Auto wird dann aufgeboten und du mußt eine Wartezeit über dich ergehen lassen ob sich ein Eigentümer meldet.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 21:02:33    Titel:
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Na toll.
Trotzdem danke. Irgend ne scheiße musste ja noch kommen.

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Der Tischler
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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 21:17:42    Titel:
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Wie lange ist diese Wartezeit?

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 21:44:41    Titel:
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Der Tischler ist Eigentümer des Fahrzeugs ,denn:
"Weder der Inhaber des Fahrzeugbriefs noch der in diesem eingetragene Halter sind automatisch und unumstößlich auch der Eigentümer des Autos."

Genauso steht es ja auch in seiner Zulassungsbescheinigung.
Geh zur Zulassungsstelle.
Die sagen dir schon,wenn die Karre geklaut ist.

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BeitragVerfasst am: 16.01.2020 23:47:27    Titel:
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Ok.

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 06:55:36    Titel:
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Fahrzeugpapiere waren noch nie ein Eigentumsnachweis, dafür gibt es Kaufverträge. Sonst würde ja ein Fahrzeughändler immer fremdes Eigentum verkaufen. Auch ist es nicht die Aufgabe der Zulassungsstelle die Eigentumsverhältnisse zu klären.
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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 08:34:07    Titel:
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Servus,

da Deutschland sehr bürokratisch ist, ist auch der Fall des fehlens der Zul.Besch.T2 eindeutig geregelt:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 12 (5)
siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__12.html
oder
https://service.berlin.de/dienstleistung/121584/

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 09:25:17    Titel:
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Moin,
es ist glaube ich untergegangen dass ich einen Fahrzeug Schein besitze zum Fahrzeug ( das kleine gefaltete Papier was man mitführt) und dass ich auch dieses DIN A4 Blatt habe, also diese Zulassung Teil II . Es ist nur so das unterschiedliche Personen drin stehen. Im F Schein ein Mann, im Brief bzw Teil II eine Frau. Beide mit dem selben Nachnamen.

Aber unterschiedliche Orte und somit auch unterschiedliche Autokennzeichen.

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 10:09:13    Titel:
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Da hast Du den Hauptgewinn gezogen, denn Eines von den Beiden, das Ältere, sollte ja gar nicht mehr existent sein.

ne Musterlösung dafür gibt es nicht, udn die einfachen Varianten sollte man zumindest nicht öffentliche erklären da die einfachen Varianten eine Straftat, § 156 StGB, beinhalten.
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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 12:07:44    Titel:
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Sackgesicht hat folgendes geschrieben:
...Eines von den Beiden, das Ältere, sollte ja gar nicht mehr existent sein...

Hej,

existent darf es schon sein, allerdings wird ein Vermerk "ungültig" oder sowas draufstehen.

Ich persönlich achte immer penibel genau darauf alle Dokumente ausgehändigt zu bekommen, vor allem wenn es noch der alte "Brief" ist, da sind dann immer wieder Eintragungen zu finden die bei Umschreibungen, Änderungen etc. bei der Zulassungsstelle gerne mal verloren gehen.

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 12:15:07    Titel:
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Moin

Schlussendlich ist es doch so, wenn ich es richtig verfolgt habe.

In der Regle wird Teil 1 beim Abmelden von der Zualssungsstelle einbehalten.

Er braucht zwingend die aktuelle Zulassungbescheinigung Teil 2.

Bei den entwerteten ist unten rechts die Ecke vom Dokument abgeschnitten.

Wenn also nur der entwertete Teil 2 und ein Teil1 von wann auch immer dabei ist,
wird's komisch bei der Zulassungsstelle.

In dem Fall, Vorbesitzer fragen das er den Teil 2 noch raussucht.
Wenn der ihn verbummelt hat, kann IMHO auch nur er den Verlust melden und einen neuen beantragen.

Lässt sich alles Regeln, kostet nur Zeit und Nerven.

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 12:28:54    Titel:
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Eine Abmeldebescheinigung wäre ganz gut.

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BeitragVerfasst am: 17.01.2020 14:58:05    Titel:
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Ich bin euch dankbar für eure Info´s und hoffe das meine Info´s helfen.

Ich versuche jetzt mal den Verlauf Rückwärts darzustellen so wie es mir verständlich ist anhand Der Unterlagen und Daten.

- aktueller Eigentümer ich, gekauft 11/2019

- Eigentümer vor mir Herr&Frau ...... haben das Fahrzeug laut deren Aussage 2018 im abgemeldeten Zustand und Teilzerlegt erworben und haben auch nur die Unterlagen bekommen die ich habe.

- Eigentümer vor Herr&Frau ...... muss Herr # sein aus Konstanz. Zul.besch.Teil I belegt das durch seinen Namen in der Zul.besch.Teil I und den letzten Tüv Stempel mit handgeschriebenem Datum März 2018 auf der Rückseite von Zul.besch.Teil I .

- Eigentümer Herr # aus Konstanz hat den Wagen 2014 erworben. Dies belegt das Datum von Zul.besch.Teil I auf der Vorderseite wo auch sein Name und das Kennzeichen eingetragen sind. Er muss den Wagen mit frischem Tüv erworben haben, denn links neben dem Datum 2014 steht gedruckt "Anmeldung zur nächsten HU 02/2016

- Eigentümer Herr # aus Konstanz hat das Fahrzeug in 04/2017 abgemeldet. Eine Abmeldebescheinigung liegt mir vor.

- Eigentümerin vor Herrn # muss Frau # sein aus dem Landkreis Oberhavel. Dies geht hervor aus der Zul.besch.Teil II Frau # steht mit Datum 08.2008 in der Zul.besch.Teil II

- Herr # aus Konstanz und Frau # aus dem LDK Oberhavel müssen (meine Spekulation) verwandt sein da sie den gleichen Nachnamen tragen.

- Eigentümer vor Frau# ist eine Firma. Das ist schlüssig meiner Meinung nach, denn unten auf der Zul.besch.Teil II stehen ja links die Daten zum Fahrzeug und rechts "Stadt Essen, der OB ....mit Datum 2006" und oben links auf der Zul.besch.Teil II steht besagte Firma aus Essen ebenfalls mit Datum 2006.


Zul.besch.Teil II ist meiner Meinung nach entwertet, denn unten auf der Zul.besch.Teil II steht folgendes:

"Zulassungsbescheinigung Teil II Nr: xxxxxxxx zu Kennzeichen Konstanz (Herr#) am .....2014 durch die Zulassungsbehörde des Landkreises Konstanz zugeteilt.


Ich hoffe das bringt weiteres Licht ins Dunkel. Ich habe somit eine coole Karre, der MD21 gefällt mir mit jedem Tag besser und jedes Problem ist irgendwie nur eine weitere Herausforderung weiter zu machen und Motivation. Ich habe zum Fahrzeug die letzte Abmeldebescheinigung, den letzten Fahrzeugschein (zul.besch.Teil I ) der eigentlich nach Abmeldung bei der Behörde bleibt und ich habe einen entwerteten Fahrzeugbrief (Zul.besch.Teil II) der weder zu den anderen Unterlagen passt noch existieren dürfte.

Warum kaufe ich bloß solche Problemauto´s ?? Ach ja,.....das ist ja diese "Krankheit" die immer so " ahhh geil haben will egal, Hirn aus Portemonaie auf Krankheit.

Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

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