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ReiseRex
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BeitragVerfasst am: 06.01.2021 15:20:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hmja. 5 oder 7 sollten auch gehen, wenn der 5. eine e-geprüfte und für Einzelbetrieb zugelassene lightbar ist ...

_________________
Planung heißt: den Zufall durch den Irrtum ersetzen ...
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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 06.01.2021 17:42:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ReiseRex hat folgendes geschrieben:
Hmja. 5 oder 7 sollten auch gehen, wenn der 5. eine e-geprüfte und für Einzelbetrieb zugelassene lightbar ist ...


Sollten. Theoretisch.
Der Amtsschimmel wiehert dazu ganz laut und schüttelt energisch den Kopf, wobei er mit einem Huf heftig immer wieder auf das "paarweise" tritt.

Ist so ziemlich die gleiche Kiste wie damals die mit den 4 oder 6 Scheinwerfern. Amtsschimmel sind wie Menschen, die lernen auch nix aus der Geschichte.
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P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 17:12:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
Ach? Du kennst die massgeblichen Leute im IfM? Dann ruf sie doch mal an und frage nach - und du wirst dich wundern wie schnell du das schriftlich bekommst.


So, das hab ich gemacht. Zwar nicht per Telefon sondern per E-Mail (ich habe gerne etwas beweiskräftigeres als "der...hat aber gesagt...") - die Antwort möchte ich gerne teilen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Bezüglich Ihrer Anfrage betreffend der Abnahmepflicht des Anbaus einer höhergelegten Luftansaugung (Schnorchel" kann ich Ihnen wie folgt mitteilen:

grundsätzlich sind alle Änderungen die zu einer Verschlechterung des Abgas- und Geräuschemissionsverhaltens führen können begutachtungspflichtig.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bzw. dessen Vorgänger BMVBW herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen
auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, StV 013/36.05.05 - 24, 9.6.1999, Verkehrsblatt Seite 451)
.

Der nachfolgendende Punkt bezieht sich dabei explizit auf die von Ihnen angesprochene Änderung, dem Anbau eines Schnorchels, und fordert für diese Änderung ein Prüfzeugnis und eine unverzügliche Änderungsabnahme.


8.3 - Änderung der Gemischaufbereitungs- oder Ansauganlage - Luftfilteranlage


Es ist hierbei unerheblich ob sich das Abgas- oder das Geräuschemissionsverhalten tatsächlich ändern. Der Nachweis, dass es durch den Anbau des Schnorchels zu keiner Verschlechterung kommt, wäre durch Sie zu erbringen. Das hierfür notwendige Abgasgutachten ist sehr teuer.

Insbesondere bei einem Dieselmotor, der grundsätzlich mit Luftüberschuß arbeitet muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass durch die Änderung die ansaugbare Luftmenge nicht begrenzt und hierdurch der Rußausstoß erhöht wird.

Durch den Anbau eines solchen Schnorchels erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis (§19 Abs. 2 (3) StVZO).

Die durch die Änderung erloschene Betriebserlaubnis kann nur durch eine Abnahme nach §19 Abs.
2 i.V.m. §21 StVZO (umgangssprachlich "Einzelabnahme") durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer
"Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Ich würde Ihnen daher anraten, ein Produkt mit einem Teilegutachten zu erwerben. Hier ist eine Abnahme problemlos möglich.

Mit freundlichen Grüßen



Die meiner Meinung nach besonders interessanten Passagen (1. Rechtsgrundlage für die Eintragungspflicht eines Schnorchels, 2. Erlöschen der BE) habe ich fett markiert.

Kann sich nun jeder seinen Teil denken, was im Ernstfall mit irgendwelchen mündlichen Aussagen anzufangen ist rotfl

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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 18:34:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Ach? Du kennst die massgeblichen Leute im IfM? Dann ruf sie doch mal an und frage nach - und du wirst dich wundern wie schnell du das schriftlich bekommst.


So, das hab ich gemacht. Zwar nicht per Telefon sondern per E-Mail (ich habe gerne etwas beweiskräftigeres als "der...hat aber gesagt...") - die Antwort möchte ich gerne teilen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Bezüglich Ihrer Anfrage betreffend der Abnahmepflicht des Anbaus einer höhergelegten Luftansaugung (Schnorchel" kann ich Ihnen wie folgt mitteilen:

grundsätzlich sind alle Änderungen die zu einer Verschlechterung des Abgas- und Geräuschemissionsverhaltens führen können begutachtungspflichtig.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bzw. dessen Vorgänger BMVBW herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fahrzeugen und ihre Auswirkungen
auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen, StV 013/36.05.05 - 24, 9.6.1999, Verkehrsblatt Seite 451)
.

Der nachfolgendende Punkt bezieht sich dabei explizit auf die von Ihnen angesprochene Änderung, dem Anbau eines Schnorchels, und fordert für diese Änderung ein Prüfzeugnis und eine unverzügliche Änderungsabnahme.


8.3 - Änderung der Gemischaufbereitungs- oder Ansauganlage - Luftfilteranlage


Es ist hierbei unerheblich ob sich das Abgas- oder das Geräuschemissionsverhalten tatsächlich ändern. Der Nachweis, dass es durch den Anbau des Schnorchels zu keiner Verschlechterung kommt, wäre durch Sie zu erbringen. Das hierfür notwendige Abgasgutachten ist sehr teuer.

Insbesondere bei einem Dieselmotor, der grundsätzlich mit Luftüberschuß arbeitet muss sichergestellt und nachgewiesen werden, dass durch die Änderung die ansaugbare Luftmenge nicht begrenzt und hierdurch der Rußausstoß erhöht wird.

Durch den Anbau eines solchen Schnorchels erlischt grundsätzlich die Betriebserlaubnis (§19 Abs. 2 (3) StVZO).

Die durch die Änderung erloschene Betriebserlaubnis kann nur durch eine Abnahme nach §19 Abs.
2 i.V.m. §21 StVZO (umgangssprachlich "Einzelabnahme") durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer
"Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

Ich würde Ihnen daher anraten, ein Produkt mit einem Teilegutachten zu erwerben. Hier ist eine Abnahme problemlos möglich.

Mit freundlichen Grüßen



Die meiner Meinung nach besonders interessanten Passagen (1. Rechtsgrundlage für die Eintragungspflicht eines Schnorchels, 2. Erlöschen der BE) habe ich fett markiert.

Kann sich nun jeder seinen Teil denken, was im Ernstfall mit irgendwelchen mündlichen Aussagen anzufangen ist rotfl


Ich lache mich gerade tot - mal abgesehen davon dass du -wohlweislich?- verschweigst wen du da angeschrieben hast, welche Frage du gestellt hast und wer da geantwortet hat ist diese Antwort durch eine dermassen enorme Fachkenntnis gekennzeichnet dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass der Verfasser bestenfalls in der Theorie und am Schreibtisch irgendwann einmal ein bisschen darüber gelesen hat wie ein Dieselmotor funktioniert.

Ein Sachverständiger oder gar ein amtlich anerkannter Sachverständiger bzw. Prüfingenieur mit Fachkenntnissen war der Verfasser garantiert nicht.

Herzlichen Glückwunsch zu deiner Heldentat!

PS: Könnte es sein dass dieser zitierte Text vom KBA kommt? Die schreiben sowas gerne, wenn sie mit irgendwas konfrontiert werden was sie nicht kennen und wovon sie keine Ahnung haben.
Wenn man ihnen dann mit genügend Geduld sämtliche technischen Aspekte erklärt bekommt man i.d.R. sogar vernünftige Antworten.

Übrigens hast du trotz deiner Behauptung immer noch kein Muster einer Typgenehmigung (KEINE Einzelabnahmen) für Toyota LC vorgelegt, in denen ein Schnorchel enthalten ist.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 18:48:43    Titel:
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Die Antwort stammt von der von Dir benannten Stelle, dem IfM des TÜV Nord. Da ich keine Erlaubnis zur Veröffentlichung erfragt habe, spare ich natürlich persönliche Daten aus.

Deine Antwort spricht Bände, auch hier darf sich gern jeder selbst seinem Teil zu denken rotfl

Eine Typgenehmigung im Volltext kann ich Dir gerne kostenpflichtig bereitstellen.

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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 18:59:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Prima, jetzt ist wenigstens klar woher das kommt. Und das mit den persönlichen Daten ist auch klar.
Ich werde das überprüfen. Bin gespannt was dabei herauskommt.
Schade dass du deine Fragestellung immer noch geheim hältst ... damit kann man nämlich durchaus gewünschte Antworten antriggern. Heiligenschein

Kostenpflichtig bereitstellen ... a) bist du vom Fach und b) machst du sowas gewerblich?
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 19:20:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Meine Fragestellung ist doch zu Beginn der Antwort ersichtlich: ist eine erhöhte Luftansaugung eintragungspflichtig oder nicht.

Ich bin weder vom Fach noch mache ich das gewerblich. Ich hab nur was gegen Prüforganisations-Fuzzis die mangels Befugnis zur Einzelabnahme Märchen erzählen. Aber die Abschrift einer Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung ist nicht umsonst zu haben, und ich wüsste nicht warum ich das verauslagen sollte rotfl

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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 19:58:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Scap hat folgendes geschrieben:
Ach? Du kennst die massgeblichen Leute im IfM? Dann ruf sie doch mal an und frage nach - und du wirst dich wundern wie schnell du das schriftlich bekommst.


So, das hab ich gemacht. Zwar nicht per Telefon sondern per E-Mail (ich habe gerne etwas beweiskräftigeres als "der...hat aber gesagt...") - die Antwort möchte ich gerne teilen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

...

Insbesondere bei einem Dieselmotor, der grundsätzlich mit Luftüberschuß arbeitet muss sichergestellt und nachgewiesen werden, [i]dass durch die Änderung die ansaugbare Luftmenge nicht begrenzt und hierdurch der Rußausstoß erhöht wird.

...

[/i]



Manchmal bekommt man ja ganz unerwartet echte Perlen serviert die dann so geschickt versteckt sind dass man sie zunächst völlig übersieht...

So so, ein Dieselmotor arbeitet also mit Luftüberschuss.
Das heisst, er saugt mehr Luft an als er braucht und bläst die überflüssige Luft dann ab - wie ein Wal zum Beispiel.

Jetzt weiss ich endlich wo die seltsamen Geräusche am Schnorchel herkommen.

Der zweite Teil dieser Aussage ist sogar korrekt.
Eine Diskussion über die angebliche Ansaugluftmengenbegrenzung hatten wir bereits hier in einem Thread, die beruhte auf ebenso, anscheinend plausiblen, in Realität jedoch absolut idiotischen Aussagen auf einer spanischen Website.


P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Meine Fragestellung ist doch zu Beginn der Antwort ersichtlich: ist eine erhöhte Luftansaugung eintragungspflichtig oder nicht.

Ich bin weder vom Fach noch mache ich das gewerblich. Ich hab nur was gegen Prüforganisations-Fuzzis die mangels Befugnis zur Einzelabnahme Märchen erzählen. Aber die Abschrift einer Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung ist nicht umsonst zu haben, und ich wüsste nicht warum ich das verauslagen sollte rotfl


Ich auch.
Vor allem weil die das sind, die immer die Märchen über die Eintragungspflicht erzählen.
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 13.01.2021 22:11:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:

So so, ein Dieselmotor arbeitet also mit Luftüberschuss.


Da ein Diesel, wie Du sicherlich weißt ein sogenannter Selbstzünder ist, zündet er durch Verdichtung. Und je mehr Luft zum Zeitpunkt der Zündung zur Verfügung steht, desto höher die Verdichtungsendtemperatur und desto besser der Wirkungsgrad. Physik 5te Klasse.

Vertrau mir

Aber warum machen wir es so kompliziert? Da Du ja lt. eigenem Vortrag "Connections" zum TÜV Nord hast, kannst Du doch sicherlich ein Schriftstück beschaffen welches bestätigt, dass man mir Bullshit erzählt hat und ein Schnorchel nicht eingetragen werden muss.

Das wäre super. Wenn jemand dann angehalten und die Kiste stillgelegt wird, haftet der TÜV Nord für seine Aussage.

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Bürohengst
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2016
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 14.01.2021 10:03:57    Titel:
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Ob Bullshit oder nicht: mir persönlich wäre es deutlich lieber gewesen, P.Escobar hätte sein Wissen für sich behalten. Vertrau mir Wenn der Post Kreise zieht, wird es zukünftig deutlich schwieriger mit den Schnorcheln. traurig

Und hört auf, den paar vernünftigen Leuten beim TÜV mit euren Anfragen das Leben schwer zu machen!

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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Scap
Lottogewinnvordrängler
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 14.01.2021 11:19:40    Titel:
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Wie recht du hast.
Das Problem ist jedoch nicht dieses Posting, sondern das von P. E. angetriggerte Schreiben. Denn solche Schreiben werden gerne innerhalb und ausserhalb der eigenen Organisation in den Rundlauf gesetzt.
Die Ergebnisse sind ja dann vorhersehbar.

Und genau dieser Aspekt macht mir seit gestern enormes Kopfzerbrechen, denn nachdem ein solcher Schrieb erst einmal in der Welt ist wird es natürlich extrem schwierig, sich innerhalb der gleichen Organisation dagegen zu positionieren, auch wenn das fachlich deutlich besser begründet wird.


Dieses ganze Ding ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie aufgrund von persönlicher Rechthaberei enormer Schaden angerichtet werden kann und möglicherweise wieder mal eine der wenigen verbliebenen Freiheiten in der Szene verschwindet.

Vielen Dank an @P. Escorbar dafür.
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 14.01.2021 11:31:16    Titel:
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Was für eine lächerliche Ausrede rotfl rotfl rotfl

Ich habe von Anfang an darauf hingewiesen, das Schnorchel eintragungspflichtig sind. Das hast DU bestritten und mir angeraten, mich bei entsprechender Stelle zu informieren.

Und nun ist das Ergebnis nicht wie erhofft, und Du suchst einen Schuldigen für Deine unwahren Storys??? Geradezu trumpest! rotfl

@bürohengst: es gibt Gutachten für Schnorchel, wo ist das Problem?

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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 14.01.2021 11:37:16    Titel:
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Und nochmals...

P. Escobar hat folgendes geschrieben:


Aber warum machen wir es so kompliziert? Da Du ja lt. eigenem Vortrag "Connections" zum TÜV Nord hast, kannst Du doch sicherlich ein Schriftstück beschaffen welches bestätigt, dass man mir Bullshit erzählt hat und ein Schnorchel nicht eingetragen werden muss.

Das wäre super. Wenn jemand dann angehalten und die Kiste stillgelegt wird, haftet der TÜV Nord für seine Aussage.

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Mountymudder
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Status: Offline


Fahrzeuge
1. jeep xj, nissan patrol y61, suzuki samurai spielzeug
BeitragVerfasst am: 14.01.2021 11:49:40    Titel:
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man kann auch ALLES totdiskutieren....

mansche sachen solte man einfach so hinnehmen den das Hinterfragen bringt oft mansche probleme zu tage wo vorher keine waren/sind
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Scap
Lottogewinnvordrängler
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 14.01.2021 12:03:55    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar, dein Verhalten spricht für sich.

Ich könnte jetzt auch meine Antwort dazu wiederholen und auf trumpsche Weise hoffen dass diese Wiederholung etwas bringt, aber das spare ich mir und vertraue auf die Intelligenz der restlichen Leser (die sich ja schon zeigt).

Was mir aber noch in den Sinn gekommen ist - man könnte fast meinen dass es hier ein kommerzielles Interesse gibt, die Eintragungspflicht für Schnorchel durchzusetzen. Aber natürlich hast du mit sowas überhaupt nichts zu tun, ganz klar.

Ich bin hier erstmal raus.
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