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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1764 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.06.2019 21:03:55 Titel: Schranke offen und kein Verbotsschild.... |
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Ich hätte da mal einen Frage.
Deutschland ist Schilderland, an fast jedem Waldweg ist ein Verbotsschild (grün oder rot) und häufig auch noch einen Schranke.
Was aber wenn es doch kein Verbotsschild gibt?
Oder wenn da eine Schranke ist, kein Verbotsschild und die Schranke offen ist?
Darf man da dann reinfahren? Oder signalisiert das alleinige Vorhandensein einer Schranke ein Verbot?
Wer weiß es?
Danke und Gruß,
-Oliver. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 26.06.2019 21:16:19 Titel: |
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Ganz einfach: darf Hinz und Kunz mit dem Auto in Deinen Garten fahren?
Na also.
Einfach mal das Landeswaldgesetz lesen. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2012 Wohnort: im schönen Kärnten.... Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 2003 Liberty Red River 2,8 CRD 2. 2003 Liberty Ltd 3,7l 3. 2002 Grand Cherokee 4,7l |
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Verfasst am: 26.06.2019 21:22:53 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2017 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1764 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.06.2019 21:26:44 Titel: |
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Wenn mein Garten einen Zufahrtsweg hätte an dem kein Schild steht dass die Zufahrt verboten ist - ja.
Landeswaldgesetz, sehr gut, werde ich mal bei Dr. G. erfragen. | |
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Vertikalzeppelin, erdgebunden
Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105 2. Mercedes ML400cdi 3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG 5. Air Patrol 2.0 Rallye |
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Verfasst am: 26.06.2019 21:39:39 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 26.06.2019 22:58:11 Titel: |
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Finde das ziemlich verwirrend.
In Niedersachsen wäre demnach das Fahren auf "tatsächlich öffentlichen Wegen" zulässig.
Ist ein Waldweg mit offener Schranke jetzt "tatsächlich öffentlich" oder nicht?
Oder ist das davon abhängig, ob die Schranke nur ausnahmsweise oder immer offen ist? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J15 2. Vmax1200 |
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Verfasst am: 26.06.2019 23:57:44 Titel: |
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Wenn das ein normaler, gesperrter Waldweg ist, war da wohl nur einer zu faul, hinter sich zu zumachen, das ist kein Freifahrtschein für jedermann, in der Regel steht neben der Schranke auch das passende grüne Verbotsschild "Waldweg gesperrt".....
Anders sieht das bei Wegen aus, die zeitweise gesperrt werden, z.B. bei Krötenwanderung u.ä. , dann steht das aber auch auf einen Schild, meist so an der Schranke so befestigt, das man es im geschlossenen Zustand lesen kann... | |
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Verfasst am: 27.06.2019 00:01:26 Titel: |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 27.06.2019 08:21:24 Titel: |
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kleinh17 hat folgendes geschrieben: | Wenn mein Garten einen Zufahrtsweg hätte an dem kein Schild steht dass die Zufahrt verboten ist - ja. |
Offenkundig besitzt Du kein Eigentum...
Privatgrund bleibt Privatgrund, egal ob mit oder ohne Schränke, Zufahrtsweg etc. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 27.06.2019 08:40:34 Titel: |
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Mit Privatgrund hat das nur bedingt zu tun. Du darfst (in Niedersachsen) außerhalb geschlossener Bebauung niemandem verbieten, (zu Fuß) dein Privateigentum zu betreten und darfst das auch nicht einzäunen (Ausnahme Neuanpflanzungen als Verbissschutz).
Haben hier bei uns zweispurige, geschotterte Waldwege mit immer offenen Schranken ohne Schilder. Ist Privatwald. Fährt niemand mit dem Auto lang, weil die Wege nirgendwo hin führen, aber dürfte ich da jetzt fahren? | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014
| Fahrzeuge 1. Yamaha XT 660 R |
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Verfasst am: 27.06.2019 09:12:10 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Mit Privatgrund hat das nur bedingt zu tun. Du darfst (in Niedersachsen) außerhalb geschlossener Bebauung niemandem verbieten, (zu Fuß) dein Privateigentum zu betreten und darfst das auch nicht einzäunen (Ausnahme Neuanpflanzungen als Verbissschutz).
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und die Fußgänger sind ständig am rummmaulen wenn du dort mit dem Mountainbike unterwegs bist.
Irgendwann ist dann auch der letzte Waldwinkel mit Schildern zugepflastert, am besten noch mit Pinkelverbotshinweiss
Und wehe man ist dort mit der Enduro unterwegs | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 27.06.2019 10:06:09 Titel: |
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Bei uns sind gerade die "Wildschongebiet"-Schilder in Mode. Heißt auf deutsch nichts anderes als ganzjähriger Leinenzwang für Hunde. Einen sachlichen Grund dafür gibt es nicht. Hat in den letzten Jahrzehnten keine freilaufenden Hunde im Wald gegeben, die das Wild hätten beunruhigen können. Aber als die Landesregierung es den Kommunen ermöglicht hat, Wildschongebiete auszuweisen, mussten die Kommunen diese Möglichkeit selbstverständlich auch nutzen. Will man jetzt mit dem Köter ohne Leine gehen, muss man in die Ortschaften oder auf die Landstraßen gehen.
Muss die Köter lauf Verordnung sogar im eigenen, eingezäunten Garten anleinen. Die Kommune hat tatsächlich unser Grundstück mit in das Wildschongebiet aufgenommen. Freundlicherweise haben sie uns (mündlich) zugesichert, die Verletzung des Leinenzwangs bei uns im Garten nicht zu ahnden. | |
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Hesse, aber nicht Hermann
Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Kassel Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan King Cab Y 720 mit TD27TI, Starrachsen und Festaufbau 2. Nissan Terrano 2,4i mit Y720-Schnauze 3. Nissan King Cab Y720 US-Version 4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit) |
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Verfasst am: 27.06.2019 23:18:58 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | Mit Privatgrund hat das nur bedingt zu tun. Du darfst (in Niedersachsen) außerhalb geschlossener Bebauung niemandem verbieten, (zu Fuß) dein Privateigentum zu betreten und darfst das auch nicht einzäunen (Ausnahme Neuanpflanzungen als Verbissschutz).
Haben hier bei uns zweispurige, geschotterte Waldwege mit immer offenen Schranken ohne Schilder. Ist Privatwald. Fährt niemand mit dem Auto lang, weil die Wege nirgendwo hin führen, aber dürfte ich da jetzt fahren? |
Ist Privatwald, also Privatbesitz. Wenn Du die Erlaubnis des Besitzers bekommst, darfst Du da fahren.
Ansonsten nicht. Weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
Ist aber nett, daß Ihr Eure Hunde auf dem eigenen Grundstück nicht anleinen müsst.
Kommunen können ja richtig nett sein, wenn sie wollen!
Stefan | _________________ Starrachse, was sonst! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 28.06.2019 14:40:08 Titel: |
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Jeder meint es zu wissen, aber keiner weiß es .... (ich übrigens auch nicht)
Verbotsschild: nicht reinfahren
kein Weg erkennbar: nicht reinfahren
Weg für zweispurige Fahrzeuge erkennbar, Schranke offen, beschädigt o.ä.: nicht reinfahren
Weg für zweispurige Fahrzeug erkennbar, keine Schranke, kein Schild: hier bei uns fahre ich da überall rein und mache mir auch keine Platte. Falls es jemanden stört, fahre ich halt wieder heraus. Es gibt hier noch offiziell befahrbare Waldwege. Die sind nicht gesondert gekennzeichnet. Ähnlich in Thüringen. Das Verbot nach Landeswaldgesetz MV bezieht sich nach meiner Lesart auf das Fahren im Wald und nicht auf Wegen.
Weg für zweispurige Fahrzeuge erkennbar, keine Schranke, kein Schild, aber offensichtlich nicht mit 2wd befahrbar: Vorsicht! es könnte auch nur eine Holzrückegasse sein. Habe schon oft davor gestanden, Untersetzung schon drin, mir dann aber doch eingepieselt.
Es gibt noch ein paar weiche Faktoren: mit dem Terrano war es nie ein Problem, da alle es für ein Jäger- oder Försterauto halten, Jimny ähnlich. Voll aufgemotzte Karre mit , Lightbar und Gedöns kannste vergessen, da hängt jeder Wanderer sofort am Telefon. Ich mache meine Ausflüge nur am Wochenende - unter der Woche ist alles voller Waldarbeiter und anderer Spielverderber.
Ergänzung: bei uns gibt es kaum Privatwald. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 28.06.2019 16:01:23 Titel: |
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Steppenwolf hat folgendes geschrieben: | Liebling hat folgendes geschrieben: | Mit Privatgrund hat das nur bedingt zu tun. Du darfst (in Niedersachsen) außerhalb geschlossener Bebauung niemandem verbieten, (zu Fuß) dein Privateigentum zu betreten und darfst das auch nicht einzäunen (Ausnahme Neuanpflanzungen als Verbissschutz).
Haben hier bei uns zweispurige, geschotterte Waldwege mit immer offenen Schranken ohne Schilder. Ist Privatwald. Fährt niemand mit dem Auto lang, weil die Wege nirgendwo hin führen, aber dürfte ich da jetzt fahren? |
Ist Privatwald, also Privatbesitz. Wenn Du die Erlaubnis des Besitzers bekommst, darfst Du da fahren.
Ansonsten nicht. Weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.
Stefan |
Privat oder nicht spielt laut Gesetz erst mal gar keine Rolle. Entscheidend ist doch nur, ob der Weg "tatsächlich öffentlich zugängig" ist.
Ohne Schild und ohne Schranke ist er das auf jeden Fall - darf ich also befahren - auch, wenn Privatbesitz.
Die Frage ist doch, ob ein Weg ohne Schild mit immer geöffneter Schranke "tatsächlich öffentlich zugängig" ist oder ob ich wegen der (geöffneten) Schranke davon ausgehen muss, dass diese "eigentlich" geschlossen ist. | |
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