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Wohnmobil Versicherung und Fahrzeugwert
Wie wird der Wert festgelegt und was passiert im Schadensfall?


 
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 1817 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 03.05.2019 12:10:12    Titel: Wohnmobil Versicherung und Fahrzeugwert
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Folgende Situation: der Disco ist als Womo zugelassen und bei der Gothaer entsprechend im Womo Tarif versichert. Bei Vertragsabschluss wollten die einen Fahrzeugwert von mir wissen, und ich hab einfach mal fiktiv 25.000,- Eur angegeben aufgrund von Umbauten und Zubehör. Danach berechnete sich der Tarif, und jahrelang lief das alles gut. Kein Wunder, es gab ja keinen Schadensfall und ich hab brav meine Rechnungen bezahlt.

Jetzt hab ich in letzter Zeit sehr viel am Auto gemacht, so dass ich gerne den Versicherungswert erhöhen würde. Dazu würde ich auch gerne den Zeitwert mittels Gutachten belegen. Ich also bei der Versicherung angerufen, und die Aussage war: "die 25.000 sind so festgelegt, das kann man nachträglich nicht ändern..." Hau mich, ich bin der Frühling

Wer hat ein Wohnmobil nach Wert versichert und hatte schon mal einen ernsthaften Schadensfall? (Totalverlust, Brand etc)
Wie wird der Wert für die Police festgelegt und wie im Schadensfall?

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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
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BeitragVerfasst am: 03.05.2019 12:36:23    Titel:
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Werterhöhungen sind während des laufenden Versicherungsverhältnisses anzuzeigen, steht mit Sicherheit irgendwo in deinem Vertrag.

Nachweis im Schadenfall mittels Gutachten, was u.U. (bei Totalzerstörung) schwierig wird. Daher ist ein vorheriges Gutachten schon sinnvoll. Versicherungssumme sollte tatsächlich ggfs. angepasst werden, wenn die alte Obergrenze wertmäßig überschritten wird. Die Aussage deiner Versicherung ist Unsinn. Natürlich kann durch Vereinbarung der Vertrag jederzeit angepasst werden. Wenn die Versicherung das aber nicht will, dann ist das so. Zu einer Vereinbarung gehören halt immer zwei.

Ich würde ganz freundlich schreiben, dass du die Versicherungsumme auf xy erhöhen möchtest, Gutachten anbei, Bitte um ein entsprechendes Angebot bis zum ..... . Anderenfalls du leider Angebote anderer Versicherer einholen musst (was du natürlich trotzdem tust).

Deine Prämie wird sich ggfs. erhöhen, da das Kaskorisiko gestiegen ist.

Disclaimer: Für obige Ausführungen hafte wer will, ich jedenfalls nicht Ätsch

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Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 1817 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 03.05.2019 13:22:06    Titel:
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Danke! Ja, so hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Ich finde es immer wieder spannend wie man als Bestandskunde mit zig Verträgen die alle seit >10 Jahren komplett schadensfrei sind, von den unmotivierten Fachabteilungs Mitarbeitern abgefrühstückt wird. Aber gut, wer nicht will, der hat schon...

Ach ja, fast vergessen: eine bemerkenswerte Aussage war auch, ein Gutachten könne ich mir komplett sparen, erkenne man eh nicht an. Obskur

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BeitragVerfasst am: 03.05.2019 14:21:19    Titel:
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jenzz hat folgendes geschrieben:


Ach ja, fast vergessen: eine bemerkenswerte Aussage war auch, ein Gutachten könne ich mir komplett sparen, erkenne man eh nicht an. Obskur


Ob die Trulla das anerkennt oder nicht Ahhhh......Plumps Vor Gericht interessiert es schon, gilt aber streng genommen tatsächlich nicht als Beweismittel im Rechtssinne, sondern als ... jetzt kommt's ... substantiierter Tatsachenvortrag.
Ich wüsste jetzt auch nicht, wie man das anders lösen könnte. Evtl. gibt es Versicherungen, die dir einen eigenen Gutachter schicken und mit denen dann die Deckungsumme vereinbart werden kann. Im Übrigen ist so ein Wertgutachten auch im Haftpflichtfall hilfreich, also wenn dir einer das gute Stück geschrottet hat.

Klar ist natürlich: je größer der zeitliche Abstand zwischen Gutachten und Schadensfall, desto weniger aussagekräftig ist das Gutachten.

Disclaimer: ... na ihr wisst schon ... Ätsch

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BeitragVerfasst am: 13.05.2019 21:35:26    Titel:
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jenzz hat folgendes geschrieben:


Ach ja, fast vergessen: eine bemerkenswerte Aussage war auch, ein Gutachten könne ich mir komplett sparen, erkenne man eh nicht an. Obskur


Hat mir ein befreundeter Gutachter letztens auch so gesagt.
Im Schadensfall kuckt man mal,was sich so auf dem Gebrauchtwagenmarkt abspielt.
Bei Versicherungsangelegenheiten laufe ich immer in das örtliche Büro.
Da sitzt einer,der schreibt eine Anfrage an die Zentrale und dann bekomme ich eine
vernünftige Antwort per Post.
Das war bis jetzt immer zielführend.
Dämliche Telefonate bezgl.meiner Womoversicherung hatte ich auch schon,
mit der gleichen Auskunft.

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 13.05.2019 21:51:48    Titel:
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War im Prinzip bei mir auch mein Maklerbüro, die dann die Fachabteilung angefragt haben. Die wussten dann schon was Sache ist, als sie sich zurückgemeldet haben: "Die Antwort wird ihnen aber nicht gefallen (wir können leider auch nix machen)".
Ich hab nächste Woche Termin mit nem Sachverständigen, der ein Classic Data Gutachten macht. Das bekommt die Gothaer geschickt, kann erst mal nix schaden. Zumindest ist dann der aktuelle Zustand dokumentiert, in die 3.0 Version vom Ausbau sind ca. 600 Stunden und gefühlt 15.000 Euro geflossen.

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BeitragVerfasst am: 13.05.2019 22:07:17    Titel:
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Ging bei mir auch erst,als ein PKW dazukam,weil ein PKW nicht als Zweitwagen eines Womos sein konnte.
Also Vertrag umgestrickt.PKW Erstfahrzeug,Womo Zweitfahrzeug und trara,ich konnte einen neuen Fahrzeugwert angeben.

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BeitragVerfasst am: 13.05.2019 22:12:52    Titel:
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Ich hab Erst-, Zweitwagen, Oldtimer und den Disco, das sollte also reichen... 😁

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