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Steckdosen ohne Schutzleiter - erlaubt oder gar nicht?
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Udo
Offroader
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Mit dabei seit Ende 2011
Wohnort: Sindelfingen
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Toyota J15 Nestle-Umbau
2. Pinzgauer 718K, Pinzgauer 716 K, Jimny 1,5
BeitragVerfasst am: 23.04.2019 13:38:11    Titel:
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Jede neue installierte Steckdose muss nach dem aktuellen Stand der Vorschriften installiert werden. Das ist nun mal Fakt.
Die VDE 0100 Teil 410 sagt hierfür ganz klar dass eine Steckdose mit FI-Schutz von 30mA geschütz sein muss.

Was Du privat machst oder vor hast, ist Dein Problem. Für jeden gewerblichen ist die genannte VDE nun mal bindend.

...und wie schon viele geschrieben haben, ist nun mal eine 60 Jahre alte Installation so ziemlich am Ende der Lebenszeit. Kann Dir gerne genug Bespiele zeigen was ich mit meiner Mannschaft jeden Tag an verschmorten Leitungen etc. zu sehen bekomme.
In der Zeitung werden dann meist die Brände beschriben mit der Ursache: Technischer Defekt.

Ein Freund von mir hat durch Schäden an einer alten Installation innerhalb ganz kurzer Zeit sein Haus und alles Hab und Gut verloren. Aber jeder muss selber wissen ob evtl. lieber etwas in die alte Hütte (Sicherheit) investiert wird oder ob es eben jedes Jahr mehrere Urlaube etc. sein müssen.

Gruß Udo
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imdek
Abenteurer
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Mit dabei seit Anfang 2007


...und hat diesen Thread vor 1815 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. LandCruiser 100
2. Suzuki Vitara Hummingbirg
3. Pajero V20
BeitragVerfasst am: 23.04.2019 15:38:33    Titel:
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*lach*
Da ich grad im Urlaub bin, habe ich dieses Foto geknipst um zu zeigen wie die Erdung in Japan aussieht. Das Haus ist nicht mal 3 Jahre alt.



Grins
Und 95% Geräte haben nur zwei Kontakte.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 23.04.2019 17:24:16    Titel:
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Zitat:
Was Du privat machst oder vor hast, ist Dein Problem. Für jeden gewerblichen ist die genannte VDE nun mal bindend.


Den genannten Vorschriften wird vom Gesetzgeber der Status einer „anerkannten Regel der Technik“ zugestanden.

Das heißt, wenn!! es zu einem Schach- oder Personenschaden kommt, werden diese Vorschriften als Bewertungsmaßstab für ein evtl. vorliegendes Verschulden und dessen strafrechtliche Konsequenzen herangezogen.
Es spielt keine Rolle, ob privat oder gewerblich. Es gilt lediglich, so lange nichts passiert, gibt es keinen Kläger und damit keinen Richter.
Ob eine Elektroanlage als sicher zu bewerten ist, kann man prüfen (lassen). Das ist bei gewerblicher Nutzung auch in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben, auch z.B. bei Mietobjekten. Auch hier gilt, kein Kläger, kein Richter.

Ob die Anlage von der Benutzung noch zeitgemäß ist, ist eine andere Sache.
Wegen einer dringend benötigten zusätzlichen Steckdose würde ich keinen riesigen Aufstand machen, das ist fast immer machbar und kostet kein Vermögen.
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polaris
Special Mechanics Worldwide
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2009


BeitragVerfasst am: 23.04.2019 19:31:28    Titel:
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aus meinen Erfahrungen (ich mach viel UVV und DGUV3 Prüfungskram) weiss ich das die meisten der Kunden wenns ums Geld geht drauf scheissen was die Norm sagt.
Es ist auch teilweise nicht vermittelbar das sie ihre Anlagen nach paar Jahren teuer nachrüsten müssen nur weil ein Ingenör ne Kolik hatte. (DIN)
Gutes Besipiel : riesige "Firma" ... verstösst gegen DIN weil Umrüstung 350000 Euro kostet ... es kommt zum Unfall .... die haben die 10000 Euro Schmerzensgeld bezahlt und gesagt : bis wir bei 350000 sind ist es noch weit hin , da lassen wir das Umrüsten weg und tun das bei einer der nächsten DIN_NEU Welle.

ich kann euch ja mal zeigen was die in Rumänien unter "Elektroverlegung" verstehen :)
in der Schweiz und Italien z.b. sehen die Regeln wieder anders aus . Das sind auch nur Menschen die am Leben bleiben wollen

_________________
....wer auf eiern geht sollte nicht hüpfen …
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 23.04.2019 19:41:10    Titel:
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Schwieriges Thema, ich weiß.

Wobei reine DIN Normen den erwähnten Referenzstatus ja nicht zwingend haben und Nachrüsten bestehender Anlagen bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht gefordert ist.
Problematischer finde ich die Übergangsfristenregelung bei Normänderung. Die sind teilweise recht kurz.
Der Berliner Flughafen ist da ein gutes Beispiel. Ich hab selbst Kunden mit Dauerbaustellen, da muss man echt aufpassen.
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polaris
Special Mechanics Worldwide
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2009


BeitragVerfasst am: 24.04.2019 21:27:21    Titel:
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DIN : nicht gefordert ...ABER ein Bestandschutz gibt es auch nicht in der DIN
das bedeutet dann das der Nutzer drotzdem im Boot sitzt weil er eine Verkehrssicherungspflicht hat . Und die sagt "Stand der Technik"

_________________
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