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Gesetzliche Vorschriften Schweiz


 
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Nivus
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...und hat diesen Thread vor 1891 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 24.01.2019 12:20:54    Titel: Gesetzliche Vorschriften Schweiz
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Hallo zusammen

Kennt jemand so etwas wie eine Übersichtsseite, welche Änderungen in der Schweiz eingetragen werden müssen, welche Limiten jeweils vorgegeben sind und welche Bescheinigungen nötig sind?

Ich denke da an:
    Reifen
    Spurverbeiterung
    Schnorchel
    Winde
    Stossstange vorne / hinten
    grösserer Tank / Zusatztank
    Fahrwerk
    Bodylift
    Unterfahrschutz
    LED-Licht (Zusatzscheinwerfer rund/Balken sowie LED-Leuchtmittel für bestehende Lampen)
    Rücksitzentfernung / Betteinbau (rückbaufähig!)
    Zusatzbatterie im Motorraum
    generell zusätzliche fest eingebaute elektrische Anlagen (z.B. CB-Funk)


Irgendwie finde ich nur vereinzelte unvollständige Hinweise. Unsicher
Wenn's nichts gibt, lässt es sich vielleicht auch hier zusammentragen. Grins

Gruss
Nivus
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bueti
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 24.01.2019 16:00:36    Titel:
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Das muss so ziemlich alles eingetragen werden. Schau mal bei facebook in der gruppe offroad schweiz nach, da gibts das wissen und die hilfe.

_________________
Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
granviaje.ch
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Nivus
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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 25.01.2019 08:21:55    Titel:
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Hallo bueti

Danke für den Tipp. Wie es scheint, gibt's die Info wirklich nur verstreut zu haben. Mal schauen.

Hab' mir übrigens grad deine granviaje Seite angesehen. Hammer! Respekt
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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 25.01.2019 11:08:52    Titel:
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Ich behaupte mal, das vieles nicht eintragbar ist.
Gerade Fahrwerk, Reifen und Stoßstange ist in der Schweiz ein Problem.

_________________
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bueti
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1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? Land Rover Defender TD5
2. Lila Plakette - Ich nehme mal an,sowas bekommen Raumschiffe, Flaschengeister und Freimaurer. Fahrrad
BeitragVerfasst am: 25.01.2019 16:39:52    Titel: Re: Gesetzliche Vorschriften Schweiz
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Nivus hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen

Kennt jemand so etwas wie eine Übersichtsseite, welche Änderungen in der Schweiz eingetragen werden müssen, welche Limiten jeweils vorgegeben sind und welche Bescheinigungen nötig sind?

Ich denke da an:
    Reifen
    Spurverbeiterung
    Schnorchel
    Winde
    Stossstange vorne / hinten
    grösserer Tank / Zusatztank
    Fahrwerk
    Bodylift
    Unterfahrschutz
    LED-Licht (Zusatzscheinwerfer rund/Balken sowie LED-Leuchtmittel für bestehende Lampen)
    Rücksitzentfernung / Betteinbau (rückbaufähig!)
    Zusatzbatterie im Motorraum
    generell zusätzliche fest eingebaute elektrische Anlagen (z.B. CB-Funk)


Irgendwie finde ich nur vereinzelte unvollständige Hinweise. Unsicher
Wenn's nichts gibt, lässt es sich vielleicht auch hier zusammentragen. Grins

Gruss
Nivus


Jetzt bin ich am Laptop, etwas einfacher ausfuehrlicher zu schreiben:

Wie Team-Widlsau schreibt, Eintragen ist nicht einfach, es geht einiges aber es wird schnell teuer (Einzelpruefung, FAKT, etc). Reifen/Felgen, Stossstangen mit Wind etc fast unmoeglich.
cb Funk musst du nicht eintragen, brauchst aber eine Lizenz(?) - kostet 30 Franken oder so pro Jahr - die kann dir der Funkgeraetverkaeufer ausstellen.
Zusatzbatterie muss meines Wissens nach auch nicht eingetragen werden.

Ich habe keinen Unterfahrschutz, keine spezielle Stossstange, dafuer Hubdach, Schnorchel, Fahrwerk, Ueberrollkaefig - alles eingetragen durch Overlandtechnics beim StVA Hinwil.

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Panamericana von Nord nach Sued. Start: May 2017
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Nivus
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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 26.01.2019 18:24:58    Titel:
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inzwischen konnte ich ein paar Antworten finden:

Es gibt die Richtlinien der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) zum online anschauen, welche schon mal einige Fragen beantworten können. Hier der link. Relevant sind die Richtlinien 2a.

Reifen
Solange es die Originalfelge oder eine Felge des gleichen Herstellers (z.B. Nissan) ist und die Einpresstiefe (z.B. ET10) gleich ist, darf alles ohne Eintragung aufgezogen werden, was den Radumfang bzw. die Gesamtübersetzung um nicht mehr als 8% erhöht.

Zusatzbatterie im Motorraum
erlaubt und nicht eintragungspflichtig

Schnorchel
Muss eingetragen werden. Dazu braucht es ein DTC- oder ein Fakt-Gutachten.

Rückbank ausgebaut/Bett eingebaut
Solange die Gurten nicht demontiert werden und belegt werden kann (am besten zur MFK mitnehmen), dass die Rückbank noch vorhanden ist, kann man das Auto so vorführen, ohne, dass die Anzahl Sitzplätze im Ausweis geändert wird.

grösserer Tank
Muss eingetragen werden. Je nach Kanton muss ein Schweizer Gutachten vorgelegt werden, dass die Dichtheit und das Vertragen von 0.9bar Überdruck bestätigt.

LED-Scheinwerfer
gestattet ohne Eintragung, wenn ECE-geprüft, paarweise montiert und über Fernlichtschalter gesteuert. Bei den asa-Richtlininen stehen noch einzuhaltende Masse, die man beachten muss.
Arbeitsscheinwerfer sind auch in Verbindung mit einem Pflug oder einer Winde nur gestattet (Anbau, nicht Gebrauch!), wenn sie mit einer Abdeckung versehen sind, die man während der Fahrt nicht entfernen kann.

Winde
Kann bis ca. August 2019 noch eingeragen werden - egal ob mit Windenstosstange oder auf einer Platte hinter der originalen Stossstange. Später ist's wegen der neuen Fussgängerschutzgesetze nicht mehr möglich (gewisse Autos wie einige Land Rovers ausgenommen).
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Fenris_Sphinx
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1. Nissan X-Trail 1.6 T32
2. Nissan Patrol Y61
BeitragVerfasst am: 30.01.2019 15:28:52    Titel:
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zu den Arbeitsscheinwerfer meint meine MFK, kein Problem, solange klar ersichtlich ist, ob eingeschaltet oder nicht (da ist jede MFK anders)

Bezüglich Felgen:

Du kannst auch eine andere Einpresstiefe verwenden, solange sich dadurch keine grössere Spurweitenänderung ergibt als 2%, ebenso auch ein anderer Herrsteller, solange du eine Herstellergarantie bringen kannst, das diese Felge auf diesem Auto zugelassen ist


Bezüglich Schnorchel:

Meiner ist lustigerweise nicht eingetragen, hat auch nie einen interessiert

Bodylift + Fahrwerk:

Aufpassen unsere MFK ist besch*** und misst einfach die Fahrzeughöhe, erlaubt sind hier änderungen bis max 5cm (original Fahrzeughöhe in prozent oder max 5cm), das heisst in den meisten Fällen entweder Fahrwerk oder Bodylift, abhilfe schafft hier auch zum vorführen die kleinst möglichen reifen aufzuziehen und nicht voll zu pumpen (siehe Messung der MFK)

Stossstange musst du von Fall zu Fall anschauen, meine ist z.b weder eingetragen noch sonst was:-P was sicher nicht geht ist ein kuhfänger
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Recycler
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1. 1988 VW T3 Doka
2. 2005 VW T5 4motion Kasten
BeitragVerfasst am: 30.01.2019 20:14:24    Titel:
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Hallo ,

Jedermannsfunk ist in der Schweiz inzwischen Lizenzfrei , wurde vor einiger Zeit abgeschafft .

Gruss Mirco

_________________
Der quattro ist kein Geländefahrzeug , dazu ist die Bodenfreiheit zu gering .
(Zitat Audi quattro-Betriebsanleitung)

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Nivus
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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 31.01.2019 10:43:41    Titel:
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Danke für die Inputs!

@Fenris:
Die Eintragungspflicht beim Schnorchel gelte seit 1.1.19

Im Bündnerland macht offenbar vor allem die Polizei Ärger wenn's um Arbeitsscheinwerfer geht. Die Auskunft bezüglich Abdeckung habe ich von einer Offroad-Umbau-Bude.

Ob man mit einer nicht eingetragenen vorderen Stossstange künftig Probleme kriegt beim Vorführen, weiss ich nicht.

Fahrzeughöhe messen für Fahrwerksbeurteilung? Nee, oder?
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Fenris_Sphinx
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1. Nissan X-Trail 1.6 T32
2. Nissan Patrol Y61
BeitragVerfasst am: 31.01.2019 11:17:21    Titel:
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Nivus hat folgendes geschrieben:
Danke für die Inputs!

@Fenris:
Die Eintragungspflicht beim Schnorchel gelte seit 1.1.19


Fahrzeughöhe messen für Fahrwerksbeurteilung? Nee, oder?


gut meiner ist älter ;-P

jops leider, ansonsten gerüchte weise bei der mfk biel möglich fahrwerks (5cm) und bodykit (5cm) eintragen zu lassen, aber auf den versuch ist es nicht wert darunter zu fahren

jo abdeckung ist immer gut, ansonsten sind es zusätzliche fernscheinwerfer (nur paarweise maximal 1 paar)
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Nivus
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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 07.02.2019 11:07:03    Titel:
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Hallo zusammen

Frage zu importierten Autos mit einem X im Fahrzeugausweis.
Wenn der vor dem Import modifiziert wurde (z.B. Fahrwerk), wird dann die Modifikation nicht eingetragen?

Und kann da Änderungen vornehmen, als wärs ein Schweizer Fahrzeug? Z.B. andere Reifen aufziehen?

Ich hab' da einen Kandidaten im Auge. Grins

Gruss
Nivus
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Fenris_Sphinx
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1. Nissan X-Trail 1.6 T32
2. Nissan Patrol Y61
BeitragVerfasst am: 11.02.2019 08:20:24    Titel:
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Nivus hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen

Frage zu importierten Autos mit einem X im Fahrzeugausweis.
Wenn der vor dem Import modifiziert wurde (z.B. Fahrwerk), wird dann die Modifikation nicht eingetragen?

Und kann da Änderungen vornehmen, als wärs ein Schweizer Fahrzeug? Z.B. andere Reifen aufziehen?

Ich hab' da einen Kandidaten im Auge. Grins

Gruss
Nivus


Da wird immer der erste Prüfbericht der Inverkehrsetzung nach dem Import als vergleich genommen, das heisst wenn dann müssen die modifikationen vor dem import abgeschlossen sein /(und den schweizer vorschriften entsprechen)

Typenschein X ist kein Freifahrtschein, sondern macht das ganze eher komplexer, da die liebe mfk ned einfach in einer liste nachschauen können was zugelassen ist und was nicht, musst du einzelabnahmen bei der dtc /fakt machen, was ziemlich kostet
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1. Nissan Patrol Y61 CR
BeitragVerfasst am: 21.02.2019 07:56:28    Titel:
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Nachtrag zum Typenschein X:

Inzwischen habe ich mir ja einen importierten Patrol gekauft. Davor habe ich mich noch mit zwei 4x4-Ausrüsterbuden (aus verschiedenen Kantonen!) unterhalten und die haben mir beide gesagt, dass der Typenschein X soweit keinen Unterschied macht beim Umbauen. Es sei alles möglich, wie wenn es ein Schweizer Fahrzeug wäre. Z.B. auch bei den Reifen kann man grundsätzlich alles aufziehen, solange die Gesamtübersetzung nicht um mehr als 8% ändert.

Alles was vor dem Import umgebaut und im Ausgangsland zugelassen wurde, müsse nicht mehr eingetragen werden. Es sei jedoch möglich, die Änderungen noch nachtragen zu lassen. Z.B. das OME Fahrwerk beim BW-Patrol.

Bezüglich MFK's sagte man mir, dass diese verschiedene Möglichkeiten hätten, eine Änderung zu prüfen und für ok zu befinden. Eine davon sei, anhand der VIN schauen, was bei dem Fahrzeug "original" ist und üblicherweise zugelassen wird.
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