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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Oberndorf am Lech Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1916 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol TD42T |
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Verfasst am: 19.01.2019 15:14:09 Titel: IMPORT Rechtsgelenkter Nissan Patrol Y60 |
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Hallo alle zusammen,
wollte fragen ob es jmd gibt, der schon einmal einen rechtsgelenkten aus dem Ausland importiert und zugelassen hat.
Nach meinen Wissenstand müsste unabhängig von der Motorenzulassung folgendes geändert und überprüft werden.
- Scheinwerfer auf Rechtsverkehr umbauen
- Leuchtweitenregelung verbauen
- Nebelschlussleuchte verbauen
- Scheiben, Scheinwerfer und Leuchten auf E-Prüfzeichen kontrollieren --> ggf. tauschen
Interessant (schwieriger) wäre es wenn man einen TD42 mit 24Volt importiert und dann die 12V LWR einbauen darf
Würde mich über Feedback freuen | _________________ Ruben
Gottes Segen |
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Der mit dem Y60 tanzt
Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: CH, Bärn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Berna 5VM 2. Berna 2VM |
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Verfasst am: 19.01.2019 16:17:25 Titel: |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2013
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Verfasst am: 19.01.2019 17:04:11 Titel: y60 |
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Zu 1. Ja
Zu 2. Siehe unten
Ausnahmegenehmigungen
Trotz der erforderlichen Umbaumaßnahmen wird es mit vertretbarem finanziellen und technischen Aufwand nicht gelingen, ein US-Fahrzeug so zu verändern, dass es vollständig den Richtlinien der EG bzw. den Zulassungsvorschriften der StVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht. Aus diesem Grunde erteilen die Zulassungsbehörden von bestimmten Vorschriften, die Ihr Importfahrzeug erfüllen müsste, aber nicht erfüllt, eine sogenannte Ausnahmegenehmigung, so dass trotzdem eine Zulassung erfolgen kann.
Ein Beispiel für eine zu erteilende Ausnahmegenehmigung ist die fehlende Leuchtweitenregulierung bei Fahrzeugen ab dem Erstzulassungsdatum 01.01.1990. Eine aufwendige und teure Nachrüstung kann dem Fahrzeug-Besitzer so erspart werden.
In Baden-Württemberg hat die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium, die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden/Zulassungsstellen delegiert. Dies gilt jedoch nur für "gängige", immer wiederkehrende Ausnahmetatbestände. Für alle anderen Ausnahmen muss der Halter beim Regierungspräsidium die Ausnahmen beantragen. Dieser Verwaltungsvorgang passiert im Zuge der Zulassung des Fahrzeuges und ist natürlich nicht gebührenfrei.
Text Tüv Süd
Grüße Thomas | _________________ 4800
Twincam 24 Valve
So much torque it could start a dead planet. |
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