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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1941 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 27.12.2018 13:26:55 Titel: Kfz - Steuerbescheid |
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Hallo an alle Pickup-Besitzer!
Wer von Euch hat auch so ein "schönen" Steuerbescheid für seinen Pickup bekommen ... ?
Meine Kfz-Steuer für das Jahr 2019 ist angeblich von 160,-Eur auf nunmehr 939,-Eur angestiegen.
Desweiteren will das Hauptzollamt rückwirkend für das Jahr 2018 nochmals 779,-Eur abfassen!
Allein dieser Umstand, daß das Zollamt rückwirkend nochmal abkassieren will, ist doch schon eine Frechheit!
Das heißt, ich habe einen Gesamtbetrag von 1718,-Eur "zu entrichten"!
Gibt's denn sowas?
... habe mich daraufhin heute mal telefonisch mit dem Zoll in Verbindung gesetzt, und angefragt, wie so ein horrender Betrag entstehen kann.
Die gute Frau von der Auskunft-Stelle des Zoll war sogar sehr freundlich und kompetent! ... und ... man hat Sie, was auch nicht mehr selbstverständlich ist, richtg verstanden ... immerhin.
Laut Ihrer Aussage ist der Steuerbescheid auf Grund einer Systemumstellung fehlerhaft, und sie geht (nach Abgleich von ein paar Daten zum Fzg.) zu 100% davon aus, daß dieser wieder auf den alten Betrag geändert wird.
Sie hat mir dann auch noch die Telefonnummern von der für meine Wenigkeit zuständigen regionalen Zollstelle gegeben, um dort mal mein Anliegen vorzubringen ...
Die regionale Zollstelle kann natürlich garnichts ausrichten ... - laut Aussage einer immerhin auch relativ freundlichen Angestellten dort.
Ich habe ja fälschlicherweise angenommen, daß sich der ganze Sachverhalt auch ohne viel TammTamm/ Bürokratie auf relativ kurzem Wege, wie das sogar beim Finazamt möglich war, klären liese - nein, geht nicht!
Also habe ich nochmal direkt beim Hauptzollamt Frankfurt(Oder) angerufen ... und auch dort einen doch recht freundlichen Mitarbeiter am anderen Ende gehabt ...
... welcher mir auch mitteilte, daß die Steuerbescheide wörtlich: "nicht ganz in Ordnung" sind. Daraufhin habe ich extra nochmal nachgefragt: Es wurden also falsch berechnete Bescheide an sämtliche Pickup-Besitzer versendet?
Antwort: Ja!
Nun fragte ich erneut: Also werden jetzt nochmal neue, richtig berechnete Kfz-Steuerbescheide nachgesendet?
Antwort: Nein!
... habe den Mitarbeiter dann nochmal direkt gefragt: Das heißt ... die Angestellten des Zollamtes bzw. das "automatische System" haben/hat definitiv und offensichtlich grobe Fehler gemacht, und sind/ist jetzt also der Meinung, diese nichtmal beheben bzw. korrigieren zu müssen ...?
Antwort: ..................................................................................................... nach langer Pause: ... ich solle doch schriftlich einen Widerspruch einlegen, und dann wird der Steuerbescheid evtl. geändert - oder eben nicht.
Aha.
... habe dann nochmal kurz zusammengefaßt: Sie, also die Mitarbeiter bzw. das "automatische System" machen einen Fehler, und dann sollen sich andere, also die Kfz-Besitzer darum kümmern, daß dieser evtl. behoben wird ...?
Entschieden wird dann je nach Tagesform und sonstigen Umständen des Sachbearbeiters ... oder nach Nase des "Steuerschuldners" ...?
Antwort: ....................................................................................................... nach erneut längerer Pause: ... "Nein es gibt doch Gesetze. Darauf beruhen die Grundlagen der Berechnung."
nee ... wirklich ... und warum wird das dann nicht gleich auf Grundlage dieser Gesetze berechnet ...?
Antwort: ................................................ ähm ..................................................
Konnte mir dann nicht verkneifen noch anzumerken: Gucken Sie mal, wenn ich einen Fehler mache, dann muß ich den auch selber wieder korrigieren. Komischerweise hängen mir dann auch sofort irgendwelche Af... z.B. von der sogenannten Staatsanwaltschaft am Ars.. , welche dann der Meinung sind auch alle die Hände aufhalten zu müssen.
Ich will damit sagen, macht der kleine Hanswurst einen Fehler, muß er ihn sowieso selber auslöffeln ... und wird extra noch dafür "bestraft".
Beim Zoll ist das so, daß dort offensichtlich Fehler gemacht werden, und dieser sich nichtmal ansatzweise in der Pflicht sieht, seine Fehler zu berichtigen!
Schlimmer ... die Steuerzahler müssen sich selber darum kümmern von diesen Stellen nicht abgezockt zu werden, und müssen somit die Fehler? anderer korrigieren!
Ein Schelm, der denkt, daß diese "Fehler" vorsätzlich ...
Ich kann das ganze Theater auch langsam nicht mehr "sportlich" sehen ...
... zumal das jetzt schon der 3. Versuch innerhalb von 17Jahre ist, in welchen ich den PU (immernoch ein und den selben) angemeldet habe.
Manchmal frage ich mich wirklich, wo das noch hinführen soll? | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2014 Wohnort: Bad Sulza Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Touareg 7P 2. Seat Leon ST FR 3. VW Golf VR6 4. KTM 525 EXC 5. Kawasaki ER5 Scrambler 6. Simson S53 Enduro |
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Verfasst am: 27.12.2018 13:50:23 Titel: |
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Nicht zu fassen | |
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Offroader
Mit dabei seit Mitte 2011 Status: Offline
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Verfasst am: 27.12.2018 13:55:47 Titel: |
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Habe ich auch bekommen. Nachberechnung aber erst ab 13.10.18 werde auch Einspruch einlegen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 27.12.2018 14:23:47 Titel: |
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Wohin das führen soll, kann ich dir sagen:
Das Ziel ist, so viel Geld wie möglich aus dir heraus zu quetschen.
Da das bei Leuten, die finanziell ganz gut dastehen und es sich leisten können, sogar funktioniert, wird es solcherlei Versuche immer wieder geben.
Nach 17 Jahren hätte es ja sein können, dass du zwischenzeitlich reicher geworden bist und keine Lust hast, dich auf einen Streit mit dem Zoll einzulassen. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 27.12.2018 15:30:31 Titel: |
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Vergiß nicht, Einspruch innerhalb der Frist einzulegen. Sonst wird dein Bescheid rechtskräftig und ist nicht mehr angreifbar. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: Warburg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MD21 TD25 2. D21 SD25 3. D21 TD27T |
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Verfasst am: 28.12.2018 10:19:06 Titel: |
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Hallo Dirtrider,
unbedingt schnell abregen, Widerspruch schriftlich einlegen und fertig.
Als ich meinen anmeldete bekam ich ähnlichen Bescheid ab Zulassungsdatum. Fies war daran, dass ich im Urlaub war und die Einspruchsfrist abgelaufen war.
Habe mit vielen Zollämtern telefoniert, letztendlich wurde anhand Foto mit Zollstock die Berechnung korrigiert und man ersparte mir den Zirkus mit abmelden und neu anmelden.
Das ist aber nicht selbverständlich, wie Dein Erlebnis zeigt.
Also schriftlichen Einspruch und schnell wieder zur Normalität finden. Alles andere ist gesundheitsschädlich, da es immer mehr davon zu erwarten gibt.
Grüsse | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Offline
...und hat diesen Thread vor 1941 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 29.12.2018 14:39:37 Titel: |
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Das ist garnicht so einfach, sich da schnell wieder abzuregen ...
Wenn man sich diese Praktiken ... ähm ... "Fehler" mal so vergegenwärtigt, sieht man erstmal, was da so möglicherweise für "Absichten" dahinter stecken ...
(das ist natürlich nur meine Phantasie, welche mir jetzt diese Streiche spielt )
Denn dadurch, daß die "Steuerschuld" generell erstmal beglichen werden muß (so drückt sich zumindest der "Zoll" in seinem Schreiben aus), obwohl man einen Einspruch einlegt, verschafft sich der Zoll (Staat) erstmal ungefragt von den Kfz-Besitzern (Bürgern/Werkzeugen/Ameisen/Sündern ... usw. ) einen zinsfreien Kredit ...
... für bestimmt ca. ein halbes Jahr. Denn solange wird dann vermutlich die Bearbeitungszeit dauern.
Legt man den Einspruch ein, und bezahlt aber erstmal nichts, bis der neue richtig berechnete Bescheid erstellt und versendet wurde, so wird parallel dazu gleich wieder das Mahnverfahren mit den natürlich zusätzlich anfallenden Kosten angekurbelt. Je nachdem wie lange dann die Bearbeitung/Richtigstellung des "Fehlers" welchen der Zoll gemacht hat dauert, wird in der Zwischenzeit auch schonmal noch das Konto gepfändet! So läuft das hier!
Wie heißt das doch so schön ... das ist eine "win win Situation". Also ... "die" machen in jedem Fall Gewinn.
(Hat der kleine Hanswurst z.B. als Handwerker eine offene Forderungen gegenüber dritten (eine unbezahlte aber gerechtfertigte Rechnung/für eine vorher abgesprochene und auch erbrachte Arbeitsleistung), und der/die "Schuldner" (meist vor Kohle stinkende Saftsäcke, sogar auch "öffentliche Ämter") wollen diese dann plötzlich aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen nicht bezahlen, so gibt's auch erst Kohle, wenn das Urteil feststeht ... und nicht vorher. )
Natürlich ist für den "Fehler" auch wieder niemand verantwortlich, denn der wurde ja vom "automatischen System" generiert.
Auch müssen diese Schreiben schon lange nicht mehr von einem Mitarbeiter (welcher den Inhalt dieser Schreiben ja auch nochmals kontrollieren könnte) unterschrieben werden ...
... es ist also auch dort wieder keiner verantwortlich ... es gibt also keinen persöhnlichen Ansprechpartner mehr!
Komischerweise muß ich aber selber alles unterschreiben, was an solche "Ämter" geht ...
An dieser Stelle werfe ich mal ein Zitat aus einem Otto-Film ein:
"Sollte uns das nicht zu denken geben? Ich glaube nein ..." | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 29.12.2018 16:08:53 Titel: |
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Der Standardspruch, den ich mir bei so etwas regelmäßig anhören musste:
"Wenn Sie meinen, dass das nicht in Ordnung ist, können Sie ja dagegen klagen."
Das Argument mit den Unterschriften solltest du nicht benutzen. Dafür stecken sie dich in die Reichsbürger-Schublade. Und wenn du da drin steckst, wird es noch ungemütlicher. | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: bei köln Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. subaru, ATV 4x4 |
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Verfasst am: 29.12.2018 16:24:27 Titel: |
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hast du kfz-rechtschutz? dann auf zum anwalt. der soll das für dich machen und wird wahrscheinlich auch regeln können, dass du nicht vorher überweisen musst. | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.12.2018 16:38:28 Titel: |
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Ich hatte so etwas vor Jahren mit einem 160er . Rückwirkende Forderungen von KFZ-Steuer seitens des Finanzamts. Ich hab's mir nicht gefallen lassen, bin mit Rechtsanwalt gegenangegangen, hatte bereits einen (von meiner Seite her verklagenden) Gerichtstermin und einen Tag davor haben die Verantwortlichen beim Finanzamt „den Schwanz eingekniffen”, die Steuer-Forderungen fallengelassen und ich hatte die Anwaltskosten...
Dieses Jahr hatte ich es anders herum: https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=90677
Übrigens: Was für einen Pickup hast Du denn? Wurde der laut Erstzulassung als LKW produziert oder vom PKW auf LKW umgeschlüsselt? Bei einer DoKa ist's meistens ein PKW, bei einer Einfachkabine oder 1.5 (mit 2 Notsitzen) ein LKW. Entscheidend ist die Fläche von Personenbeförderung:Nutzfläche. Also die Länge der Kabine im Verhältnis zur Ladefläche. Mehr Ladefläche ist eigentlich LKW. Fahr' zum Zollamt und lass' Dich vermessen, besser noch das fragliche Fahrzeug |
Zuletzt bearbeitet von am 29.12.2018 16:45, insgesamt einmal bearbeitet |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 29.12.2018 16:44:02 Titel: |
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Pick-Ups werden immer als LKW zugelassen.
Die KFZ-Rechtsschutz hilft nicht bei Steuerklagen. | _________________ www.x-offroad.de |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.12.2018 16:52:44 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Pick-Ups werden immer als LKW zugelassen. |
Das ist jetzt aber „Tüdelkram“. Das eine ist die straßenverkehrsrechtliche Zulassung, das ander die finanzrechtliche. Die beiden Ressorts sind nicht voneinander abhängig, praktisch kann im KFZ-Schein (oder Teil X) LKW stehen, aber das Finanzamt/Zoll sagt „'drauf geschissen“ und versteuert als PKW und umgekehrt.
Das eine ist die verkehrsrechtliche Zulassung (mit Versicherungseinstufung), das andere die steuerrechtliche (mit Einstufung im Steuerrecht). | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 29.12.2018 17:02:56 Titel: |
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Danke,das weiß ich selber.
Vielleicht überlegst du dir nochmal,was du geschrieben hast:
hat folgendes geschrieben: |
Wurde der laut Erstzulassung als LKW produziert oder vom PKW auf LKW umgeschlüsselt? Bei einer DoKa ist's meistens ein PKW, |
Die Ladeflächenlänge interessieret bei der steuerlichen Einstufung überhaupt nicht.
Das wird jetzt an der Sitzplatzanzahl festgemacht. | _________________ www.x-offroad.de |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.12.2018 17:15:17 Titel: |
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Wenn das jetzt an der Sitzplatzzahl festgemacht wird ist das allerdings neu für mich und ich ziehe alle meine Äußerungen unter Vorbehalt zurück | |
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Nix is mit Singen, Troubadix!
Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 29.12.2018 17:20:57 Titel: |
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Weil du beides in einem Satz vermischt.
Drum schrieb ich ja,dass Pick-Ups immer als LKW Zugelassen werden.
Die steuerliche Einstufung übernimmt seit 2014 der Zoll. | _________________ www.x-offroad.de |
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