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LKW Maut Frage

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Der Grader
Dornröschen MAN
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Weißenborn
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 27.11.2018 17:15:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn du glaubst auf die gestellte Frage eine verbindliche Aussage von diesem Verein zu bekommen hoffst du vermutlich auch, daß das Ordnungsamt deine Küche aufräumt!




Ich muss weg
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Fuchs89
Großer Diktator
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Göttingen
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 1968 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Suzuki Jimny VVT +85mm '05
2. Deutz D-4006 '71
3. Honda CB250RS '86
4. Yamaha SR500 '80
5. Fahrrad für viel Dreck
6. Fahrrad für weniger Dreck
7. Fahrrad für ohne Dreck
8. Ford Kuga Ecoboost '19
BeitragVerfasst am: 28.11.2018 14:02:58    Titel:
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Also, meine Recherche hat folgendes ergeben:

1. Der Anhänger ist unabhängig vom zugfahrzeug ein Fahrzeug zum Güterverkehr. Da das zZGG über 3,5 t liegt, greift - in meinem Fall obwohl nicht gewerblich, aber eben entgeltlich transportiert wird - §1 GüKG.

2. Über 7,5 t zZGG ist weiterhin nach EG Richtlinine die Pflicht eins Fahrtenschreibers bestehend, auch wenn das zugfahrzeug ein Wohnmobil ist. Es besteht Nachrüstpflicht. Weiterhin gelten Lenkzeitn wie auch fürs Gewerbe.

3. Eine Befreiung von der er Maut kann auf Antrag bei gemeinnützigen Vereinen und so erwirkt werden, allerdings nicht in meinem Fall.


Meine Befürchtung bestätigt sich: Ich muss für mein Beispiel Maut entrichten, dagegen hilft nur unter 7,5 t zZGG zu bleiben.

Gruß Winke Winke

_________________

Navigator, Bedenkenträger, Protokolleur und Innovationsbeauftragter beim Матт Еагле Раллы Комбинат
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Bürohengst
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 28.11.2018 15:57:16    Titel:
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Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung

Du übernimmst einen Auftrag nach § 662 BGB. Dieser ist per Definitionem unentgeltlich. Du erhälts keine Aufwandsentschädigung, sondern Aufwendungsersatz nach § 670 BGB. Mithin machst du das m.E. auch unentgeltlich i.S.d. § 1 GüKG.

Der Transport darf aber auch nicht geschäftsmäßig sein. "Geschäftsmäßig" ist ein sehr weiter Begriff - im Strafrecht (§ 217 StGB geschäftsmäßige Sterbehilfe) reicht dafür die Wiederholungsabsicht.

Leider habe ich zu dem § 1 GüKG keine Kommentierung da. Somit kann ich es dir nicht mit definitiver Sicherheit sagen. Vorsichtshalber würde ich die Maut zahlen.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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HMM
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: staßfurt
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 28.11.2018 18:35:31    Titel:
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wohmobile zahlen in deutschland keine lkw maut,egal ob 100g oder 40t schwehr

da sie nicht für den güterverkehr bestimmt sind.

es steht geschrieben
Zitat:

die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und

deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.


da du den bagger nicht in deinem womo transportierst sondern aufem hänger
nutzt du das womo ja nicht zum güterverkehr

denn was da hinten dran hängt ist egal,im gesetzestext steht definitiv

Zitat:
Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend.


das du für den tansport eine aufwandentschädigung bekommst musst du es ja nicht draussen dranschreiben

_________________
Ich hab eh keine Ahnung.
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Der Grader
Dornröschen MAN
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2013
Wohnort: Weißenborn
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 28.11.2018 19:08:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich stricke das hier mal weiter....

Wenn ich nun ein Wohnmobil auf Unimog - Basis nehme und hänge da einen 22to Drehschemelhänger dran. Darf ich damit mautfrei auf Autobahn und Bundesstraße unterwegs sein? Ich habe da meine Bedenken.
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HMM
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
Wohnort: staßfurt
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 28.11.2018 20:12:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

es gilt bei fahrzeugkombinationen immer das motorfahrzeug als als ausschlag für die mauterhebung

ist es ein wohnmobil,also mautfrei,dann ist der ganze zug mautfrei

so steht es eindeutig bei der bundesargentur für güterverkehr drin

_________________
Ich hab eh keine Ahnung.
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