Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Was tun für einen eingetragen Lampenträger?!


 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Cafe Smalltalk - Die Plauder-Lounge Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Napi
Bin neu hier
Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2018
Wohnort: Bonn
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2019 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 2018 Subaru Outback Sport
BeitragVerfasst am: 09.10.2018 09:04:27    Titel: Was tun für einen eingetragen Lampenträger?!
 Antworten mit Zitat  

Moin!

Seit der Auslieferung meines Subaru Outback im Frühjahr dieses Jahres trage ich mich mit dem Gedanken schwanger, eine LED-Lightbar als Zusatzscheinwerfer zu installieren.
Der erste Gedanke "ab auf's Dach damit" fällt aus, da der Wagen derzeit in einer Duplexgarage steht, die nicht einmal 5cm Luft nach oben lässt. Das ist mir zu knapp.
Also muss die Bar irgendwie vor das Auto kommen.
Die für mich schönste Lösung wäre ein kleiner Frontbügel als Lampenträger. Leider gibt es für Subaru scheinbar in der EU nichts mit Zulassung.
Die Staaten laufen hingegen mit dem Zeug über. Kein Wunder, da gibt's ja auch Outbacks wie Sand am Meer. ;)

Optisch für mich am schönsten und vor Allem auch noch kompatibel mit meinen Front-PDC-Sensoren wäre dieser Bügel:
klick mich



Und eine Vorbereitung zur Aufnahme einer Lightbar hat er auch.

Jetzt aber die kritischen Fragen:
Habe ich überhaupt eine Chance, den Träger als Lampenträger eingetragen zu bekommen?
Welche Anforderungen bestehen an die Montage einer Lightbar? Darf die in "jeder Höhe" montiert werden?

Gruß
Napi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 09.10.2018 10:15:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist mal eine anspruchsvolle Frage! YES

Auslieferung Anfang 2018 heißt, mit einem wie auch immer gearteten "Frontbügel" geht da gar nichts mehr beim TÜV.

Du müsstest mal anhand Deines Fahrzeuges und diesem Produktfoto nachmessen, in welcher Höhe das obere Querrohr sitzen würde.

Dann kann man im Kommentar zur EG-Fußgängerschutzrichtlinie nachschlagen, ob das ein Bereich ist der "relevant" ist. Falls nicht, sollte eine Eintragung kein Problem sein.

Ein Seitenbild, um abzuschätzen ob die LED-Leiste nach vorne übersteht, wäre auch hilfreich.

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Liebling
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 09.10.2018 20:06:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist doch gar kein Frontbügel.

Das ist ein Unterfahrschutz. Die sind doch erlaubt...?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
P. Escobar
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2014
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 09.10.2018 20:38:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jo...er kann es auch Unterfahrschutz nennen. Aber ein Unterfahrschutz der den Fußgänger-Schutzbereich tangiert ist trotzdem verboten.

_________________
Hier könnte Ihre Werbung stehen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Liebling
Abenteurer
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2016
Status: Offline


BeitragVerfasst am: 09.10.2018 21:02:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

In welcher Höhe beginnt denn der Fußgänger-Schutzbereich?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Napi
Bin neu hier
Bin neu hier


Mit dabei seit Ende 2018
Wohnort: Bonn
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2019 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. 2018 Subaru Outback Sport
BeitragVerfasst am: 10.10.2018 07:33:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Das ist mal eine anspruchsvolle Frage! YES
Sonst wäre es ja auch langweilig.

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Auslieferung Anfang 2018 heißt, mit einem wie auch immer gearteten "Frontbügel" geht da gar nichts mehr beim TÜV.
Das habe ich mir auch schon gedacht. ;)

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Du müsstest mal anhand Deines Fahrzeuges und diesem Produktfoto nachmessen, in welcher Höhe das obere Querrohr sitzen würde.
Das kann ich auch den Hersteller fragen, der ist ziemlich hilfsbereit. (Hofft auf mehr Abnehmer auf dem europäischen Markt) Meinst Du die Höhe zum Boden?

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Dann kann man im Kommentar zur EG-Fußgängerschutzrichtlinie nachschlagen, ob das ein Bereich ist der "relevant" ist. Falls nicht, sollte eine Eintragung kein Problem sein.
Hast Du vielleicht die Nummer für mich? Danke!

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Ein Seitenbild, um abzuschätzen ob die LED-Leiste nach vorne übersteht, wäre auch hilfreich.

Es könnten verschiedene Leisten montiert werden, da müsste ich dann erstmal eine mit ECE finden. ;) Aber das habe ich gedanklich noch unter Schritt zwei abgespeichert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 10.10.2018 22:57:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Lichtleisten mit Zulassung gibts von LIGHTPARTZ oder x-vision.
Die gehören aber paarweise montiert.

Ich hab lange nicht reingekuckt aber früher stand in dieser Frontbügelrichtlinie,
dass Teile unter 5kg nicht darunterfallen.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Twin-Burro
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2013
Wohnort: Lindenfels-Seidenbuch
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol Y61
2. Nissan Juke
3. Honda 750cbx
BeitragVerfasst am: 11.10.2018 12:02:16    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die einzelne Lichtleiste bekommst du nicht eingetragen, ebenso den Frontbügel.

Geb das Ding einen anderen Namen, Geräteträger und die Lichtleiste ist eine Arbeitsleuchte. Lässt sich offiziell nur mit einem seperaten Schalter schalten. Hilfreich wäre noch, wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass du irgendetwas im Wald bzw. Forst machst.

Das wäre die einzigste Chance und Abnahme nach §21 beim TÜV. Prüfingeniuer wäre von Vorteil und kein Plakettenbapper

_________________
Bitte gebt mir die Gelassenheit eines Stuhles, denn dieser kommt mit jedem Arsch zurecht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Buer
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 11.10.2018 21:04:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ein Suchscheinwerfer bis 35Watt ist eintragungsfrei.
Stand früher jedenfalls in der STVZO.

_________________
www.x-offroad.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Cafe Smalltalk - Die Plauder-Lounge
Seite 1 von 1 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

57895 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.129  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen