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Nissan Navara Bravo Schnorchel Eintragung Hessen

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dorf
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2135 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Navara 2007
BeitragVerfasst am: 14.06.2018 21:48:15    Titel: Nissan Navara Bravo Schnorchel Eintragung Hessen
 Antworten mit Zitat  

Hallo alle zusammen,

würde meinem Dicken gerne einen Schnorchel verpassen, in auf den Schnorchel von Bravo aufmerksam geworden weil er gut ins Budget passen würde. Dieser wird mit einen Zertifikat ausgeliefert.

Reicht das Zertifikat in Hessen für ein Eintragung oder ist das ein Totgeburt weil ich das Ding eh nie eingetragen bekomme.
Oder hat den jemand Eingetragen und das auch noch in Hessen in den letzen Monaten?

gruß
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Terranoid
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1. Terrano R20 2,4
2. X-Trail T30 2,0
3. Pathfinder R51 2,5
BeitragVerfasst am: 14.06.2018 22:52:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mich würden allgemein einmal die Erfahrungen mit dem Bravo Schnorcheln interessieren!!!
Wie ist die Passgenauigkeit? Wie ist die Verarbeitung? Gibt es besondere Probleme bei der Montage???
Da die preislich ja schon deutlich unter denen von anderen Anbietern sind!
Wenn einer was zu berichten hat.....

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Old Nissans never die, they just get faster!
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Q-Rockz
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1. VW T6 California 4 motion
2. Land Rover Defender 110 TD4
BeitragVerfasst am: 15.06.2018 16:10:56    Titel:
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Die Frage ist ja, ob ein Schnorchel überhaupt eingetragen werden muss. Mein TÜV-Ingi hat mir gesagt, dass ich mir die Kohle sparen soll, da es nicht notwendig ist. Aber, da gibt's bestimmt wieder 1000 Meinungen...ich habe meinen nicht eintragen lassen, den Rest (Höherlegung, größere. Reifen) jedoch schon.
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flashman
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1. Landcruiser HZJ105 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
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BeitragVerfasst am: 15.06.2018 16:42:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Was das aneht - keine generelle Auskunft möglich, da sich hier auch die Prüfer selber nicht einig sind und je nach Auslegung mal ja mal nein. Also nichts Belastbares, man sollte bei der Prüforganisation nachfragen.

Oder einfach fahren, da sich niemand wiederum für einen Schnorchel interessiert und er auch eher nicht als Ursache für einen Unfall herhalten kann.

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 15.06.2018 16:58:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:

Oder einfach fahren, da sich niemand wiederum für einen Schnorchel interessiert und er auch eher nicht als Ursache für einen Unfall herhalten kann.

es sei denn, jemand haut sich die zähne am schnorchel auf, weil er vom kotflügel hochgeschleudert und gegen den schnorchel stößt rotfl
aber es stimmt schon, es gibt keine eindeutige aussage. ich habe mal einen bekannten darauf angesetzt, der ist ausbilder für kfz-prüf-ingeneure bei der dekra. ich hoffe, der kann mir demnächst etwas belastbares dazu sagen.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 15.06.2018 17:18:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadfahrer hat folgendes geschrieben:
flashman hat folgendes geschrieben:

Oder einfach fahren, da sich niemand wiederum für einen Schnorchel interessiert und er auch eher nicht als Ursache für einen Unfall herhalten kann.

es sei denn, jemand haut sich die zähne am schnorchel auf, weil er vom kotflügel hochgeschleudert und gegen den schnorchel stößt rotfl


Huch

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P. Escobar
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Status: Offline


BeitragVerfasst am: 15.06.2018 20:04:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jede Veränderung an der Luftansaugung ist eintragungspflichtig, da sie möglicherweise das Abgasverhalten beeinflusst.

Deshalb gibt's Gutachten/ABE für K&N Luftfilter, und Gutachten für Schnorchel.

Eine Eintragung mit dem Gutachten von Taubenreuther oder Horn ist kein Problem.

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quadman
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3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 16.06.2018 12:10:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Passgenauigkeit der Bravo Schnorchel ist sehr gut.
Kann ich aber nur vom Nissan, Pajero und Amarok sagen. Die hatte ich mal bestellt...

Eintragen? Wurde schon (fast) alles gesagt. "Mein" TÜVer hat das nie interessiert, tat nie Not.
Ein anderer hat den TJM einfach mal eingetragen. Schiet auf die 40 Euro...


GS
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P. Escobar
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2014
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BeitragVerfasst am: 16.06.2018 12:40:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadman hat folgendes geschrieben:
Die Passgenauigkeit der Bravo Schnorchel ist sehr gut.
Kann ich aber nur vom Nissan, Pajero und Amarok sagen. Die hatte ich mal bestellt....


Kann ich nur bestätigen. Das mag daran liegen, dass in vielen "Bravo" Schnorcheln die Teilenummern von Safari-Schnorcheln eingegossen ist....die Urvorlagen waren also von guter Qualität rotfl

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flashman
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BeitragVerfasst am: 16.06.2018 13:10:31    Titel:
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Jepp...Dito....Passen sehr gut. Grins

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Twin-Burro
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BeitragVerfasst am: 17.06.2018 08:26:16    Titel:
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Schnochel eintragen, kann man machen.....muß man aber nicht.
Wie Flashman schon geschrieben hat, bekommst du von verschieden Prüforganisationen unterschiedliche Antworten.
Das was unsere Kollege Escobar geschrieben hat ist in diesem Falle falsch, da der Schnochel nicht´s am Ansaugsystem verändert bzw. sich eine Leistungsänderung ergibt. Vielmehr als der "Ort" der Ansaugung wird nicht verändert.
Wenn das Ansaugrohr nicht im Blickbereich ist, so ist es auch nicht Eintragungspflichtig. Sollte das Ansaugrohr über das Dach hinausgehen, dann hast du die Höhe verändert.

Ich hatte diesen Mist bezüglich einer Anfrage wegen einer Winde, Einbauort im Grill und original Stoßstange. Von allen Prüfern, außer TÜV, kam die Antwort; wird das Fahrzeug höher ,länger, breiter. Nein? Keine Eintragung, Die TÜV-Leute: Materialgutachten, Prüfbescheinigungen, Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nissan.
Habe es dann so gehalten, wie Georg Büchner, die Gedanken sind frei und dein Tun auch, so lange du niemanden störst

Gruß Michel

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Bitte gebt mir die Gelassenheit eines Stuhles, denn dieser kommt mit jedem Arsch zurecht
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quadfahrer
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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 17.06.2018 09:06:26    Titel:
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Twin-Burro hat folgendes geschrieben:

Habe es dann so gehalten, wie Georg Büchner, die Gedanken sind frei und dein Tun auch, so lange du niemanden störst

dann sind wir wieder bei der alten geschichte. die versicherungen!
die wollen im unfall fall natürlich nicht zahlen, wenn irgendetwas ihrer meinung nach nicht den bestimmungen entspricht.
von da an finde ich eine klärung wichtig.
gerade dann, wenn wie beim forester es keinen typspezifischen schnorchel gibt und du einen für ein anderes auto gedachten schnorchel ein wenig mit dem föhn anpassen musst.
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BeitragVerfasst am: 17.06.2018 09:42:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

quadfahrer hat folgendes geschrieben:
Twin-Burro hat folgendes geschrieben:

Habe es dann so gehalten, wie Georg Büchner, die Gedanken sind frei und dein Tun auch, so lange du niemanden störst

dann sind wir wieder bei der alten geschichte. die versicherungen!


Da dies eine glatte Fehlvermutung ist, muss ich kurz darauf hinweisen, dass die Haftpflichtversicherung in Deutschland immer den Schaden in erster Instanz tragen muss - Und bei Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in Regress gehen kann. Bis maximal 5000 Euro.

Es geistern seit Anbeginn der Zeit diese Vermutungen durch Foren, man würde seinen Versicherungsschutz verlieren. Das ist falsch - Zum Schutze des Unfallgegeners.

Ich verlinke mal einen gut verständlichen Text: https://kfz-versicherungen.com/haftpflichtversicherung/regress-des-haftpflichtversicherers-und-haftungsteilung/

Übrigens ist selbst der Regress nur möglich, wenn der Unfall auf die Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers in direkter Kausalität zurück zu führen ist. Oder auf Deutsch: Die Modifikation muss mit dem Unfall zu tun haben.

Fährt man also einen Tuningauspuff, Seilwinde und Schnorchel (alles nicht typisiert) - Und fährt dann beim Stauende einem hinten rein, dann hat der Unfall nichts mit Umbauten zu tun und es gibt keinen Regressanspruch.

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen. Die größte ist der direkte Vorsatz "Wissen und Wollen". Wenn ich also mit der Intention in jemanden reincrashe, ihn umnieten zu wollen, dann ist das eine Straftat (meist versuchter Todschlag / Mord) und kein Versicherungsfall mehr. Denn hier wird das Fahrzeug als Waffe missbraucht.

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1. subaru, ATV 4x4
BeitragVerfasst am: 17.06.2018 10:36:11    Titel:
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aha, wieder was gelernt.
danke flashi Knuddel
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P. Escobar
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Status: Offline


BeitragVerfasst am: 17.06.2018 11:18:11    Titel:
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Twin-Burro hat folgendes geschrieben:

Das was unsere Kollege Escobar geschrieben hat ist in diesem Falle falsch, da der Schnochel nicht´s am Ansaugsystem verändert bzw. sich eine Leistungsänderung ergibt. Vielmehr als der "Ort" der Ansaugung wird nicht verändert.


Der Kollege Escobar hat's in der Arbeitsanweisung der TÜ Hessen nachgelesen, Schnorchel sind eintragungspflichtig. Vertrau mir

Alleine die Verlängerung der Ansaugstrecke kann das Geräusch- und Abgasverhalten beeinträchtigen, das weiß jeder VW GTI/VR6 Pilot der das Verjüngungsrohr im Luftfilterkasten entfernt hat... Heiligenschein


Twin-Burro hat folgendes geschrieben:

Habe es dann so gehalten, wie Georg Büchner, die Gedanken sind frei und dein Tun auch, so lange du niemanden störst


Ich hoffe Du stehst für diese Aussage persönlich ein, wenn der erste eine Mängelkarte kassiert hat oder durch die HU gefallen ist.

Auf die entsprechenden Paragraphen bin ich jedenfalls schwer gespannt!

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