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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 2294 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Land Rover 90TDi ROW 2. 110TDi 3. Jeep XJ 4,0i 4. Subaru Forester 5. Kubota B7001 6. Beta RR 390 MY18 7. Yamaha XJR1300SP 8. div. Anhänger |
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Verfasst am: 14.01.2018 09:50:04 Titel: Juristen oder Fachleute für Arbeitsrecht anwesend? |
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Ich hab gerade nen kleines Problem, wie ich mich am kommenden Montag am vernümpftigsten verhalten sollte.
Und zwar habe ich anfang des Jahres, über bezahlung und berufliche Zukunft mit meinem Cheff gesprochen,
arbeite gerne da (Kleinstbetrieb) aber gehaltlich, war das weit unter dem unteren Durchschnitt.
Er hat zur Kenntniss genommen, das ich weitere Angebote bekommen habe und wollte die Chance haben
ein Gegenangebot abzugeben, was recht lange gedauert hat, und am Ende einfach nur ne Frechheit
und rechtlich illegal wäre. Nun sagte ich am Freitag den 12. das ich mich übers WE zu Montag entscheiden würde, was ich nun letztendlich mache.
Darauf bekomme ich gestern eine Nachricht; Was los sei, er wolle bis 19.00 eine Entscheidung, er müsse auch planen etc...
Darauf hin erwiederte ich nur, das ich mir überlegt habe, bei einem der Angebote zum 1.3. zuzusagen.
Anschließend kam nur noch haltloser Müll, wie;
Ok Hiermit nehme ich auf deinen Wunsch deine Außerordentliche Kündigung zu FR den 12.1. an,
das Arbeitsverhältniss ist damit beendet. Alles weitere kommt per Post.
Steuerberater macht die Papiere fertig etc pp.............
Klasse Situation, Fakt ist, weder er noch ich haben rechtswirksam gekündigt, er will mir jetzt einfach nur Schaden
aus gekränkter Eitelkeit und tut so als hätte ich fristlos gekündigt und ignoriert den 1.3. einfach komplett,
für den ich logischer weise, 4 Wochen vor dem 1.3. ersteinmal Kündigen müsste.
Das das vors Arbeitsgericht oder zum Anwalt geht, ist wohl vorprogrammiert, bei so einem Verhalten,
habe alles ausgedruckt und gespeichert, was da an Schrott kam.
Die Hauptfrage ist, wie man sich am kommenden Arbeitstag koreckt verhält, zu dem ich seit Freitag
auch wirklich krank bin. Zur Arbeit gehen in einem 2 Mann Betrieb in dem einen der Cheff und einzige Mitarbeiter
nicht mehr haben möchte, ist dann auch nich so toll.
Also was machen?
Danke euch. | _________________
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Massen Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Range Rover L322 RHD, Opel Monty, |
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Verfasst am: 14.01.2018 10:46:18 Titel: |
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Na wenn Du krank geschrieben bist, wo liegt jetzt das Problem? Da du wenn auch mündlich zum 1.3. gekündigt hast kann er nicht sagen sofort, das geht gesetzlich auch nicht, es sei denn du bekommst eine fristlose Kündigung, da braucht es s a Berlin schon gute Gründe. Geh zum Anwalt lass dich beraten ist das einzigste was hilft. | |
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Hirnfurz-Vergolder
Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Donauwörth Status: Offline
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Verfasst am: 14.01.2018 13:17:27 Titel: |
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Also, nur mal zu meinem Verständnis.
Du willst allen ernstes eine juristische Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen in einem Forum, wo schon die technischen Tipps teilweise fahrlässig bis vorsätzlich falsch sind und es keinerlei Hinweise gibt, was von den Beiträgen belastbar und korrekt ist?
Deine Zuversicht möchte ich haben.
Bitte lies' Dich in die Gesetze ein und konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Axel
P.S.: ...und - und für diesen Hinweis braucht es keinen Juristen - suche Dir einen neuen Job. Kein Anstellungsverhältnis überlebt mittelfristig ein emotionales Zerwürfnis oder Vetrauensverlust. | _________________ NEU - vollhysterisches Motoröl 0W-180 - www.power-trax.de
Zuletzt bearbeitet von am 14.01.2018 20:13, insgesamt einmal bearbeitet |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 2294 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Land Rover 90TDi ROW 2. 110TDi 3. Jeep XJ 4,0i 4. Subaru Forester 5. Kubota B7001 6. Beta RR 390 MY18 7. Yamaha XJR1300SP 8. div. Anhänger |
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Verfasst am: 14.01.2018 14:59:09 Titel: |
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BJ Axel hat folgendes geschrieben: |
Axel
P.S.: ...und - und für diesen Hinweis braucht es keinen Juristen - suche Dir einen neuen Job. Kein Anstellungsverhältnis überlebt mittelfristig ein emotionales Zerwürfnis oder Vetrauensverlust. |
Das eh, das is ja das Problem allen Übels. Da verträgt Jemand scheinbar nicht. | _________________
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.01.2018 15:44:27 Titel: |
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Hallo
Ich bin kein Jurist, aber eins kann ich dazu sagen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Der Rest bei einem Rechtsanwalt.
Gruß
Christian | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J15 2. Vmax1200 |
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Verfasst am: 14.01.2018 17:26:09 Titel: |
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Mündliche Kündigung ist unwirksam, Stress gehst du am ehesten ausm Weg, wenn du dich krank schreiben lässt und den Rest über einen Anwalt regelst..... | |
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Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 14.01.2018 17:33:21 Titel: |
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Das mit dem im Krankenstand unkündbar ist nur Müll von gestern. In Kleinbetrieben gelten mittlerweile andere Regeln.
Wenn's mit dem Chef nicht mehr funktioniert suchst du dir 'was anderes. Ist einfach erholsamer für beide Seiten und im Falle eines Falles kann man sich immer wieder einigen, und wenn's nach Jahren ist. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2017 Wohnort: Nürnberg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Ford F-100 |
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Verfasst am: 14.01.2018 17:44:31 Titel: |
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Spar dir das Geld für nen Anwalt. Sowas ist ein Fall für das Arbeitsgericht. Das kostet dich KEINEN Pfennig. | |
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Offroader
Mit dabei seit Ende 2014 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Hilux Doka |
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Verfasst am: 14.01.2018 22:07:32 Titel: |
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ich würde es auf dem Verhandlungsweg versuchen. Wie sagt man so schön " Man trifft sich immer zwei mal". Such Dir einen anderen Laden und handel mit Deinem Chef noch ne Abfindung aus. Wenn Du wegen solch einer Sache vor Gericht ziehen musst, gewinnst Du vielleicht, wirst aber gleichzeitig einen Ruf in der Branche bekommen. Ob es das wert ist? | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Urlaub
...und hat diesen Thread vor 2294 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Land Rover 90TDi ROW 2. 110TDi 3. Jeep XJ 4,0i 4. Subaru Forester 5. Kubota B7001 6. Beta RR 390 MY18 7. Yamaha XJR1300SP 8. div. Anhänger |
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Verfasst am: 14.01.2018 23:04:09 Titel: |
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Ich höre da so oder so auf, geplant war aber zum 1.3.
das kam weder aus heiterem Himmel und er wusste es.
Und da seine Eitelkeit oder sonstwas gekränkt ist,
versucht er mir jetzt scheinbar zu schaden.
Auch versucht er es hinzudrehen, als hätte ich rückwirkend
und fristlos mündlich bei Ihm gekündigt.
So nach dem Motto das ich für die 1,5 Monate nichtmal beim A-Amt vorstelig werden muss.
Genau so wird das Papier ausgelegt sein was er mir zusenden will.
Sollte der Kerl nich kurzfristig zur Vernumpft kommen, wirds wohl
vorm Arbeitsgericht enden. Er scheints darauf anzulegen. | _________________
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 14.01.2018 23:21:36 Titel: |
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Mein Bruder ist FA für Arbeitsrecht - schick mal Deine Nummer per PM, dann geb ich sie weiter.
Die Auffassung, man könne es mit Reden versuchen, würde ich vorsichtig als naiv bis weltfremd bezeichnen. Da lauern so viele Fallstricke, von Arbeitszeugnis bis unwirksame Kündigung.
Da ist ein Forum keine gute Quelle für einen Rat. | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: Warburg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MD21 TD25 2. D21 SD25 3. D21 TD27T |
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Verfasst am: 15.01.2018 21:56:21 Titel: |
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Wenn ich Krankmeldung lese geht's bei mir schon durch.
Kein Chef kann sich wegen Mitarbeitern krank melden... warum dürfen das so unbehelligt nur Arbeitnehmer? Ich könnte jedes mal....
Warum muss das nur immer so schwer sein wenn man sich trennen will.
Du hast in Deinem Vertrag eine Frist zur Kündigung...
Die ist für Dich bindend. Wenn Du meinst eine unrechtmäßige Kündigung bekommen zu haben, legst Du Deine eigene hin. Wenn Ihr Euch nicht mehr gegenüber treten könnt, dann versucht doch mal "moderiertes Gespräch" um die Streitpunkte auf das Wesentliche runterzubrechen.
Fakt ist, Arbeitnehmer gewinnt fast immer vorm AG, aber in der Branche spricht sich's rum. Wenn Du ortsständig bist rollt die Kugel irgendwann zurück.
Anwälte bieten solche Gespräche auch an, Handwerkskammern auch.
Auf jeden Fall zum Amt gehen und die mdl. Kündigung anzeigen. Am Ende ist Dir vielleicht die "rückwirkende" zuträglicher als der ganze andere Mist der Euch nur stresst.
Arbeitsgericht kostet unter Umständen auch den Arbeitnehmer etwas, aber ich verrate nicht wann. Das ist meine einzige Stelle an der ich nachtreten kann, wenn sich bei mir jemand 4 Monate krank meldet immer schön im 2 Wochentakt... mal selbst krank ...mal das Kind...
Für mich wurde das existenzbedrohend und wurde vom Arbeitsgericht dann endlich beendet.
Sei erwachsen, triff eine Entscheidung, steh dazu und verhalte Dich trotzdem loyal zu Deinem alten Chef. Das ist ein Abgang den Chefs akzeptieren. Kommunikationsverweigerung ist leider Alltag und macht alles so schwer und alle Menschen so ... schwierig....
Grüsse | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2014 Status: Offline
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Verfasst am: 16.01.2018 09:06:14 Titel: |
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wdm hat folgendes geschrieben: | Für mich wurde das existenzbedrohend und wurde vom Arbeitsgericht dann endlich beendet. |
Das Arbeitsgericht hat eine ärztliche AU-Bescheinigung für unwirksam erklärt? DAS würde ich gerne mal sehen! | _________________ Hier könnte Ihre Werbung stehen! |
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Offroader
Mit dabei seit Anfang 2017 Wohnort: Warburg Status: Offline
| Fahrzeuge 1. MD21 TD25 2. D21 SD25 3. D21 TD27T |
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Verfasst am: 16.01.2018 14:24:36 Titel: |
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So kann man das verstehen, wenn man das liest...
Ich muß Dich enttäuschen, so einfach wars dann nicht.
Grüße | |
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Abenteurer
Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 16.01.2018 16:35:41 Titel: |
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Hm, der Threadstarter hat ausdrücklich nach Juristen oder Fachleuten für Arbeitsrecht gefragt ...
Ich bin Jurist und vertrete sowohl AG als auch AN in Kündigungsschutzklagen; ob mich das zum Fachleut macht, müssen andere beurteilen.
... der richtige Rat war: gehe zu einem Kollegen, der Arbeitsrecht auf dem Schild stehen hat. Das muss nicht zwingend ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein, er sollte aber regelmäßig derartige Fälle bearbeitet haben.
Wichtig: die Unwirksamkeit einer Kündigung kann grds. nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang geltend gemacht werden. D.h. innerhalb dieser Frist ist Kündigungsschutzklage zu erheben, sonst wird die Kündigung wirksam. Bei mündlichen Kündigungen kann es sein, dass die Frist länger läuft, ist aber nicht eindeutig und sicherheitshalber sollte die 3-Wochenfrist eingehalten werden. | |
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