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Diskussion um Fuehrerscheinklassen
insbesondere D1


 
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HannesJo
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...und hat diesen Thread vor 2274 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol GR Y60A 2.8TD LWB
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BeitragVerfasst am: 05.01.2018 21:52:17    Titel: Diskussion um Fuehrerscheinklassen
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Moin zusammen,

ich lese schon ne ganze Weile durch die EU-Richtlinie 2006/126/EG fuer Fahrerlaubnisklassen und werde nicht ganz schlau.

Dort steht:
Code:
h) Klasse D1:
Kraftwagen, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge höchstens 8 m beträgt; hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden;

was man als Laie so interpretieren kann, dass man z.B. einen LKW beliebigen Gewichts fahren darf der zur Beförderung von 6 Personen ausgelegt ist und 7,5m Gesamtlaenge hat.

Ist das nur mein Gefuehl oder ist die Formulierung wirklich sehr unkonkret bzw. wo ist mein Denkfehler? Obskur

Bei der Klasse D steht schliesslich eindeutig:
Code:
Kraftwagen, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind;


Danke fuer eure Hilfe :)
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Sprotte
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1. Landcruiser J15
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 01:20:08    Titel:
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Ist doch einfach, kleiner Bus D1, Großer Bus D, der Schein wird kaum billiger als "C" sein, wozu dann der Versuch der Trickserei einen LKW als Bus zu tarnen ?
Wer nur D hat, könnte natürlich einen Militär LKW als Bus deklarieren und damit fahren....

Da steht ja gebaut zur Personenbeförderung, also muss das so am Fahrzeug schon eindeutig erkennbar sein....
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 06.01.2018 04:15:16    Titel:
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ein LKW ist ein LKW und da brauchst nen irgend nen C

das andere ist ein BUS und da brauchst irgend nen D

was is daran so schwer zu verstehen?
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 08:20:05    Titel:
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Für die Einteilung ob D oder C, ist ausschlaggebend ob das Fahrzeug Personen oder Güter vorgesehen ist, ergibt sich aus der Fahrzeugklasse

M Bus -> Personen,

N Lkw -> Güter

der Wortlaut von Klasse D ist "Kraftwagen zur Beförderung von Personen"
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HannesJo
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 10:40:49    Titel:
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Sackgesicht hat folgendes geschrieben:
Für die Einteilung ob D oder C, ist ausschlaggebend ob das Fahrzeug Personen oder Güter vorgesehen ist, ergibt sich aus der Fahrzeugklasse

M Bus -> Personen,

N Lkw -> Güter

der Wortlaut von Klasse D ist "Kraftwagen zur Beförderung von Personen"


Danke sehr guter Hinweis. Winke Winke

Es ging bei meiner Frage urspruenglich auch nur darum eine bessere Argumentationsgrundlage zu haben gegenueber Leuten die mir einreden wollen, dass sie mit D1 auch kleine LKW fahren duerfen.

Dass dem nicht so ist war mir schon klar und daran habe ich auch nie gezweifelt. Smile
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HannesJo
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 11:24:35    Titel:
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Noch weitere Fragen zu dem Thema:

1. ein Pickup mit zGG ueber 3,5t wird vermutlich der Klasse N2 zugeordnet und erfordert damit eindeutig C1, richtig?
waere eine Umschluesselung auf M1 denkbar?

2. ein Wohnmobil ueber 3,5 zGG gehört zur Klasse M1, braucht man dafuer also eher D1 da es ja um Personenbeförderung geht, oder wie?
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 13:22:59    Titel:
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HannesJo hat folgendes geschrieben:
Noch weitere Fragen zu dem Thema:

1. ein Pickup mit zGG ueber 3,5t wird vermutlich der Klasse N2 zugeordnet und erfordert damit eindeutig C1, richtig?
waere eine Umschluesselung auf M1 denkbar?


Theoretisch ja, ein User hier hatte seinen Ford PU so angemeldet, muss halt ein neues Abgasgutachten erstellt werden da bei Lkw der Motor alleine getestet wird, und bei Pkw das gesamte Fahrzeug, auch sind die Voraussetzungen bei Insassen und Fussgängerschutz andere.



HannesJo hat folgendes geschrieben:

2. ein Wohnmobil ueber 3,5 zGG gehört zur Klasse M1, braucht man dafuer also eher D1 da es ja um Personenbeförderung geht, oder wie?


Theroretisch wohl ja, aber in der Vergangenheit gab es keine vergleichbare Klasse zu D, wird dann wohl dauern bis das in den Amtsstuben auffällt. Andererseits sind die meisten Wohnmobile über 3,5 to auf Fahrgestellen der Klasse N.
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Sprotte
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1. Landcruiser J15
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 15:05:10    Titel:
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Personenbeförderung im Sinne von D oder D1 erst bei mehr als 8 Fahrgastplätzen zzgl. Fahrer, wird kaum ein Wohnmobil haben...

Also alte Klasse 3 oder für die Jüngeren unter uns, C1 machen, wird auch billiger als "D", wer noch Anhänger ziehen will, braucht C1E, sonst ist bei 750kg Schluss....
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 20:55:15    Titel:
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es bleibt alles beim Alten, es mussten aber Klimmzüge angestellt werden

@HannesJo die Führerschein-Richtlinie ist kein direkt geltendes Recht, es gilt immer noch die FEV, da wurden die 8 Personen 2016 extra aufgenommen, um dieses Problem zu umgehen

Zitat:

1. Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 6 Absatz 4a - neu - FeV)

In Artikel 1 Nummer 5 ist nach Buchstabe c folgender Buchstabe C1 einzufügen:
'c1) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
"(4a) Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als
3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungs-dienste,
4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
6. Krankenkraftwagen,
7. Notarzteinsatz - und Sanitätsfahrzeuge,
8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,
9. Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
10. Spezialisierte Verkaufswagen,
11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
12. Leichenwagen und
13. Wohnmobile.
Satz 1 gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE ent-sprechend."




'Die europarechtskonformen Definitionen der Fahrerlaubnisklassen C1, D1, Cund D beinhalten mehrere technische Eigenschaften (Gewicht, Länge und Per-sonenzahl). Diese technischen Kriterien überschneiden sich weitgehend. Fahr-zeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3.500-7.500 kg mit einer Fahrzeuglänge von nicht mehr als acht Meter und ausgelegt und gebaut für maxi-mal acht Personen sind sowohl mit den Kriterien der Klassen C1 als auch der Klasse D1 vereinbar.
Die Kommission hat hierzu die Auffassung vertreten, dass in diesen Fällen eine umfassende Auswertung von Auslegung und Bau des Fahrzeugs sowie seiner vorgesehenen Verwendung die Grundlage für die Prüfung sein muss, ob ein D1 oder C1-Führerschein für ein Fahrzeug, das die grundlegenden technischen Kriterien erfüllt, benötigt wird. Bei dieser Auslegung können viele Aspekte relevant sein.
Nach diesem Ansatz können daher die in dem neuen Absatz 4a aufgeführten Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit besonderer Zweckbestimmung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, deren zulässige Gesamt-masse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt, auch zukünftig mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 geführt werden.
Die Zweckbestimmung ergibt sich aus den auf der Grundlage des Anhangs II der Richtlinie 2007/46/EG und des Verzeichnisses des KBA zur Systemati-sierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern erfolgten Eintragungen in Feld "J" (Fahrzeugklasse) und Nummer "4" (Art des Aufbaus) der Zulassungs-bescheinigung.
Die Ausführungen gelten für die Klassen C1E, C und CE entsprechend.


[url=https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/253-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=5]Quelle, Drucksache Bundesrat[/url]


Zuletzt bearbeitet von am 06.01.2018 21:38, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 06.01.2018 21:29:02    Titel:
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 07.01.2018 02:47:05    Titel:
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das mit den 8 Personen gibts doch schon immer

egal ob nen alten Hiace hast als 9 Sitzer oder VW Bus, es durften immer nur 8 Leute mitfahren

selbst beim LKW dürfen 8 hinten auf der Ladefläche mitfahren, wenn geeignete Sitze vorhanden sind

aber eben keine 9 oder mehr, weil sonst brauchst Personenbeförderungsschein

früher hast also den sogenannten Busschein gebraucht, heute ist es die Klasse D ab 8 Peronen
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 07.01.2018 08:37:05    Titel:
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Genau weil das schon immer so war, wurde die FEV 2016 nach 2013 nochmal geändert. Hätte man die Führerschein-Richtlinie einfach nach Ihrem Wortlaut umgesetzt dann wäre es halt anders gewesen, um dieses beizubehalten wurde der Wortlaut eingefügt,
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Erdmantje
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BeitragVerfasst am: 07.01.2018 11:50:47    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
das mit den 8 Personen gibts doch schon immer

egal ob nen alten Hiace hast als 9 Sitzer oder VW Bus, es durften immer nur 8 Leute mitfahren

selbst beim LKW dürfen 8 hinten auf der Ladefläche mitfahren, wenn geeignete Sitze vorhanden sind

aber eben keine 9 oder mehr, weil sonst brauchst Personenbeförderungsschein

früher hast also den sogenannten Busschein gebraucht, heute ist es die Klasse D ab 8 Peronen


8 Personen PLUS Fahrer = 9 Personen,
einen P-Schein brauchst du auch wenn du nur ein Person GEWERBLICH fährst.

Felix

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 07.01.2018 12:18:46    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
8 Personen PLUS Fahrer = 9 Personen


Ich hab nichts anderes gesagt
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