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Fahrzeug aus Holland überführen

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hot-rod
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...und hat diesen Thread vor 2278 Tagen gestartet!


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1. Ford F-100
BeitragVerfasst am: 02.01.2018 15:37:11    Titel: Fahrzeug aus Holland überführen
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Mahlzeit zusammen,

hat jemand schonmal ein Fahrzeug aus Holland überführt? Die Frage wäre folgende; darf ich ein, in Holland zugelassenes Fahrzeug, als Deutscher nach Deutschland überführen? Wenn ja, wie läuft das dann mit dem Ab-Ummelden?
Wie läuft es ab, wenn das Fahrzeug in Holland nicht mehr zugelassen ist? Deutsche Kurzzeitkennzeichen fallen ja raus, da hierzu eine gültige DEUTSCHE HU nötig ist. Mit dem Trailer abholen will ich nicht... Bekomme ich als Deutscher in Holland sowas wie Ausfuhrkennzeichen?
Das Internet bringt mir leider keine ZUVERLÄSSIGEN Infos. Da erzählt jeder was anderes und die meisten kennen nur einen der einen kennt, der einen kannte Obskur

Gruß hot-rod
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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 15:52:09    Titel:
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Zumindest die erste Frage kann man gesichert beantworten. Wenn es in Holland noch zugelassen ist, dann gibt es nichts zu beachten, da Holland in der EU ist. Das Fahrzeug kann fahren, wohin es will und mit wem es will. Wobei das "mit wem" ggf. aber versicherungstechnisch mit dem aktuellen Besitzer zu klären ist - ist aber keine Frage von Zoll oder Überführung in Bezug auf die Grenz- / Ländersache.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 16:16:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kurzzeitkennzeichen ging noch nie, weil das a) eine verbotene sog. "Fernzulassung" war und b) die Niederlande dieses Kennzeichen nicht anerkennen und (im Gegensatz zu anderen Staaten) auch scharf kontrolliert haben.

Du kannst in NL Ausfuhrkennzeichen beantragen, wenn das Fahrzeug noch TÜV (heißt dort "APK") hat. Dabei werden dann auch die alten NL-Nummernschilder eingezogen. Für diese Kennzeichen muss eine Versicherung in NL abgeschlossen werden.

Beantragt wird das ganze beim RDW (www.rdw.nl) - gegen den Schuppen bieten deutsche Zulassungsstellen den Service eines 5-Sterne-Hotels.

Kurzum: Trailer oder gar nicht.

Die Aussage von Flashman...

flashman hat folgendes geschrieben:
Wenn es in Holland noch zugelassen ist, dann gibt es nichts zu beachten, da Holland in der EU ist. Das Fahrzeug kann fahren, wohin es will und mit wem es will. Wobei das "mit wem" ggf. aber versicherungstechnisch mit dem aktuellen Besitzer zu klären ist - ist aber keine Frage von Zoll oder Überführung in Bezug auf die Grenz- / Ländersache.


...stimmt so nicht. In dem Moment, wo Du ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze nach D fährst, hast Du ein Problem => Steuerhinterziehung (§3 (13) KraftStG).

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Bürohengst
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 16:47:10    Titel:
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Uih, ich dachte immer, dass man - rein steuerlich betrachtet - das Fahrzeug problemlos nach Deutschland überführen kann. Der Wortlaut von § 3 KraftStG gibt das allerdings tatsächlich nicht her.

Ich würde auf jeden Fall beim Zoll nachfragen, der erhebt und verwaltet die KFZ-Steuer. Ggfs. gibt es ja irgendeinen (Nicht)Anwendungserlass dazu, oder so. Sollte der Sachbearbeiter für seine (positive) Auskunft keine Quelle benennen können, würde ich es mir schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten Ausfuhrkennzeichen oder Trailer. Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind nix für den Transit, außerdem brauchst du dafür doch ne HU.


Zuletzt bearbeitet von Bürohengst am 02.01.2018 16:51, insgesamt einmal bearbeitet
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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 16:51:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wenn man mit einem zugelassenen holländischen PKW nach Deutschland fährt, ist es auch keine Überführung, sondern schlicht eine Reise von einem EU Land ins Nächste. Aber bei allen anderen Methoden wirds komplizierter. Supi

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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 17:04:28    Titel:
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P. Escobar hat folgendes geschrieben:
...stimmt so nicht. In dem Moment, wo Du ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze nach D fährst, hast Du ein Problem => Steuerhinterziehung (§3 (13) KraftStG).


Na da überlegen wir dochmal...Keine Reisen ins Ausland mehr? Absatz 13 liest sich ja nun wirklich eindeutig und die eigentliche Frage heißt: Wie kommt PKW von Holland nach Deutschland. Rüberfahren, fertig. Das das Fahrzeug dann umgemeldet werden muss, steht auf einem anderen Blatt / Thread.

Was habt ihr eh mit Zoll und Steuer? Der Thread geht um die Überführung = das Herbringen. Steuer greift erst ab Steuerpflicht, also ab Zulassung im Inland bzw. dem Moment, ab dem dies geschehen muss. Und der liegt beim Fahren mit angemeldetem PKW erst viel weiter hinten.

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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 17:07:14    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
Wenn man mit einem zugelassenen holländischen PKW nach Deutschland fährt, ist es auch keine Überführung, sondern schlicht eine Reise von einem EU Land ins Nächste. Aber bei allen anderen Methoden wirds komplizierter. Supi


Sorry Flashi, aber Du erzählst hier hahnebüchenen Unfug.

Wenn der Fahrer eines PKWs in Deutschland seinen regulären Wohnsitz hat, wird er in dem Moment wo er ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in die BRD verbringt zum Steuerschuldner.

Da gibt es nichts zu überlegen und kein Diskutieren über Spitzfindigkeiten (Überführung vs. Reise); Finanzgericht Hamburg - 2 K 246/10. Recht anschaulich.

flashman hat folgendes geschrieben:
Na da überlegen wir dochmal...Keine Reisen ins Ausland mehr?


Eine Reise (Wohnsitz in D, Fahrzeug in D zugelassen, Fahrt ins Ausland) ist etwas komplett anderes als die hier diskutierte Konstellation (Fahrzeug in NL zugelassen, Fahrzeugeinfuhr nach D durch Käufer mit Wohnsitz in D).

Hier nochmals schön erklärt:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer

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Bürohengst
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 17:13:01    Titel:
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@ Flashman: Offenbar weißt du es doch aber auch nicht, sondern denkst nur, dass es so sein muss, weil alles andere Quatsch wäre. Winke Winke Dem TS hilfst du damit aber nicht, denn falls du nicht recht hast, hat er das Problem.

Vermutungen sollte man klar als Vermutungen kennzeichnen Ja
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flashman
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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 17:40:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
Finanzgericht Hamburg - 2 K 246/10. Recht anschaulich.


Nein. Magst Du es selber vielleicht noch einmal lesen und auch verstehen?

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/fahrzeuge-zulassung-auslaendisch-steuer


Nein, auch hier nicht. Es geht immer um den Hauptnutzungsort des PKWs. Und der liegt die letzten Jahre in Holland.
Nun fährt man ihn nach Deutschland und meldet ihn DANN regulär um, weil der anzuehmende neue Hauptnutzungsort Deutschland sein wird.

Deine Links sind nett, untermauern Deine Information aber nicht im Geringsten. es wird kein Unterschied gemacht, welche Nationalität der Fahrer hat.

Das Problem könnte eher sein, wie der Verkäufer sein Fahrzeug in Holland dann abmeldet. In Deutschland zugelassene Fahrzeuge, können beispielsweise nicht im Ausland abgemeldet werden. Also müssen die Nummernschilder, Brief und Schein danach zurück, das Fahrzeug muss ausserhalb der STVO geparkt werden und danach wiederum braucht man die entwerten Unterlagen erneut zurück, um das Fahrzeug hier zuzulassen. aus dem Grund gibts Transit- und Ausfuhrkennzeichen, die diesen Prozess innerhalb der EU vereinfachen.

Ich bin übrigens offen für Argumente - Es sollten halt nur auch welche sein. Im Zweifelsfall, falls ich zu doof zum verstehen bin - Screenshot und Kringel um den Hinweis, dass es anders ist, als ich es mache.

Auf der anderen Seite möchte ich einfach kurz auf die Checkliste unserer Zulassungsstelle verweisen, ganz ohne Interpretationspielraum: https://service.berlin.de/dienstleistung/120884/

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BeitragVerfasst am: 02.01.2018 17:48:06    Titel:
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Scheinbar geht es sogar noch weiter.... Vertrau mir

Zitat:
Eine Ausnahme bilden nur zugelassenen Fahrzeuge aus den Niederlanden. Es werden dann Originalpapiere und Kennzeichenschilder eingezogen.


Wir haben wohl ein Abkommen mit Holland, dass Fahrzeuge direkt umgemeldet werden können und gar nicht extra abgemeldet werden müssen.

Nicht ohne Grund, gibt es innerhalb der EU bei Neuwagen soviel Tourismus, grade weil es extrem einfach ist.

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hot-rod
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1. Ford F-100
BeitragVerfasst am: 03.01.2018 00:08:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also das mit dem "fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges" hab ich schonmal mit einem in der Schweiz zugelassenen Transit hinter mir. Ich hab das Teil aus Basel zu mir nach Nürnberg überführt (zum Zweck einer Reparatur die ich durchgeführt hab) Ich bin mit dem Autowagen zum SCHWEIZER Zoll an der Grenze gefahren, hab denen den Zweck der Fahrt erklärt. Nach dem ich denen glaubhaft machen können, das ich die Reparatur UNENTGELTLICH für einen guten (behinderten) Freund mache, war das ganze für den ok. Das selbe hab ich dann mit dem deutschen Grenzer besprochen, hier gab´s auch keine Einwände. Auch die Rücküberführung mit dem Fahrzeug war völlig Problemlos. Ich hatte mir vom Besitzer der Transe vorsorglich ne Bestätigung geben lassen, das ich das Fahrzeug mit seiner Erlaubniss fahren darf.
Ob das ganze nur ein Entgegenkommen der Zöllner war, weis ich nicht. Aber ich war wenigstens MORALISCH auf der sicheren Seite.
Ich werd die Tage mal hier auf der Zulassung nachfragen, aber ich schätze das mir da keiner wirklich weiter helfen kann Obskur Zeitgleich lass ich mal nen Bekannten von mir, der in Holland arbeitet, die Sache abklären.

gruß hot-rod
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Saw
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1. Yamaha XT 660 R
BeitragVerfasst am: 03.01.2018 05:04:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

hot-rod hat folgendes geschrieben:
Also das mit dem "fahren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges" hab ich schonmal mit einem in der Schweiz zugelassenen Transit hinter mir. Ich hab das Teil aus Basel zu mir nach Nürnberg überführt (zum Zweck einer Reparatur die ich durchgeführt hab) Ich bin mit dem Autowagen zum SCHWEIZER Zoll an der Grenze gefahren, hab denen den Zweck der Fahrt erklärt. Nach dem ich denen glaubhaft machen können, das ich die Reparatur UNENTGELTLICH für einen guten (behinderten) Freund mache, war das ganze für den ok. Das selbe hab ich dann mit dem deutschen Grenzer besprochen, hier gab´s auch keine Einwände. Auch die Rücküberführung mit dem Fahrzeug war völlig Problemlos. Ich hatte mir vom Besitzer der Transe vorsorglich ne Bestätigung geben lassen, das ich das Fahrzeug mit seiner Erlaubniss fahren darf.
Ob das ganze nur ein Entgegenkommen der Zöllner war, weis ich nicht. Aber ich war wenigstens MORALISCH auf der sicheren Seite.
Ich werd die Tage mal hier auf der Zulassung nachfragen, aber ich schätze das mir da keiner wirklich weiter helfen kann Obskur Zeitgleich lass ich mal nen Bekannten von mir, der in Holland arbeitet, die Sache abklären.

gruß hot-rod


Moin,
da hast du aber Gück gehabt. Ist nicht ganz einfach der Grenzübertritt CH/D (oder umgekehrt) mit einem nicht eigenen Fahrzeug und kann richtig teuer werden.

https://www.aso-deutschland.de/themen-details/wer-in-deutschland-ein-schweizer-auto-fahren-darf-199.html
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steffen
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1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a
BeitragVerfasst am: 03.01.2018 07:02:29    Titel:
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ich weiß nicht ob Ihr die Sache nicht selbst verkompliziert. Ich war schon mit unzähligen nicht auf mich zugelassenen Fahrzeugen von A aus in der Schweiz bzw. Lichtenstein und auch in Deutschland ( gleiche Grenze also wie Holland/ D ).
Da hat noch nie einer gefragt und ich hab mir da auch noch nie Gedanken drum gemacht. Da waren auch schon Sachen dabei die in Tisis/ Schaanwald verzollt werden mußten.
Vielleicht hab ich auch nur Glück gehabt. Mit der EU Grenze hier ist es genauso, bei uns laufen hunderte Autos mit dtsch. Kennzeichen wo die Besitzer Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Also dtsch. Kennzeichen/ Wohnsitz A.
Sollte auch bei Grenzkontrollen auffallen, nur interessieren tuts keinen. Außer Zufälle oder Anzeigen, dann schlägt die Finanzpolizei zu wegen NOVA Hinterziehung.
Vielleicht solltet Ihr das mal lockerer sehen. Ich würd den Besitzer aus Holland fragen ob es möglich ist seine Kennzeichen bis zur Ummeldung zu nutzen, und gut ist.
Wenn ich mir immer um alles so einen Kopf machen würde wie hier in dem Thread, dann gute Nacht. Nee, oder?
Gruss
Steffen

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BeitragVerfasst am: 03.01.2018 10:43:59    Titel:
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Die Schweiz ist gesondert zu Betrachten, sie ist kein Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes. Hier gibt es Zoll und Kontrollen.

Aber für Deutschland und Holland ist die Lage klar. Beides EU Staaten. In Deutschland gilt das Fahrzeug als Steuermittelpunkt, nicht der Halter (der muss aber zahlen). Versteuert werden muss es (siehe der Links oben) in Deutschland, wenn der Haupaufenthaltsort des Fahrzeugs Deutschland ist. Darum muss es nach der Reise vom Heimatland (egal wer fährt, ggfl. Vollmacht vom Altbesitzer) hier umgemeldet werden. Aber das hat durchaus einige Tage Zeit, denn innerhalb der EU gilt das Prinzip der nicht-Doppelversteuerung und so ist für gewisse Fristen die Steuerzahlung im Ursprungsland gedeckt.

Wäre es auch nur im Ansatz anders, könnte man sich nicht einmal mit einem holländischen Mietwagen nach Deutschland bewegen. Winke Winke

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BeitragVerfasst am: 03.01.2018 11:10:07    Titel:
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Diese Frage wurde schon hundertfach gestellt, und die Antwort von rechtskundigen Personen (vulgo: Anwälten) ist immer gleich: es ist Steuerhinterziehung.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Fahren-eines-im-Ausland-zugelassenen-Autos-in-D--f115670.html

Ich würds einfach ausprobieren, wenn die Kacke dann am Dampfen ist kann man sich ja auf Flashi berufen Supi

Ganz am Rande: das Doppelbesteuerungsabkommen betrifft Einkünfte.

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