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Unterfahrschutz was passiert, wenn man den wieder abschraubt


 
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SEF003
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...und hat diesen Thread vor 2319 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.11.2017 12:13:46    Titel: Unterfahrschutz was passiert, wenn man den wieder abschraubt
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Hallo Zusammen,

im Zuge der Fahrwerksverbesserungen für meinen Sprinter müsste ich geg einen Unterfahrschutz hinten anbringen lassen. Das wäre eine TÜV Vorschrift (§32b der StVZO), weil das Fahrzeug nach einer Höherlegung hinten so hoch käme, dass wohl die A-Säule (wenn ich das richtig verstanden habe) eine auffahrenden Fahrzeuges drunterrutschen/klemmen könnte.

Das Teil reduziert ja meine ohnehin schon schlechten Böschungswinkel ungemein und die Höherlegung wäre damit fast wieder "für die Katz"....

Da hier bei Euch ja echte Offroader unterwegs sind und an dem einen oder anderen Fahrzeug auch immer mal wieder die Fragen der Zulassung, TÜV, Versicherung etc ins Spiel kommt meine Frage:

Was, wenn ich diesen Unterfahrschutz einfach wieder abschraube und trotzdem mit meinem Sprinter fahre? Erlischt meine Betriebserlaubnis? Was passiert bei einem Unfall? Versicherung etc?

Hat da jemand Erfahrungen? Wie macht Ihr das?

Freue mich über Erfahrungen,
Danke
Stefan
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rainer4x4
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3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 23.11.2017 12:18:43    Titel: Re: Unterfahrschutz was passiert, wenn man den wieder abschr
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SEF003 hat folgendes geschrieben:
Da hier bei Euch ja echte Offroader unterwegs sind und an dem einen oder anderen Fahrzeug auch immer mal wieder die Fragen der Zulassung, TÜV, Versicherung etc ins Spiel kommt meine Frage:

Was, wenn ich diesen Unterfahrschutz einfach wieder abschraube und trotzdem mit meinem Sprinter fahre? Erlischt meine Betriebserlaubnis? Was passiert bei einem Unfall? Versicherung etc?

Wenn Du ohne Eintragungen derartig Veränderungen vornimmst, dann gibts im Versicherungsfall wohl Stress!
Ich würde mit dem TÜV reden, denn für Geländefahrzeuge gibts Ausnahmeregelungen!

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
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mipi
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BeitragVerfasst am: 23.11.2017 12:38:00    Titel:
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ich würd ihn mit Splinden montieren, und im Normalfall oben lassen...

_________________
Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.

Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert

und einen 2015er Mazda3
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BeitragVerfasst am: 23.11.2017 18:32:02    Titel:
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Hej,

hast du Bilder von dem Heckaufprallschutz?
Dann könnte man sich besser vorstellen wie es "ohne" dann aussieht.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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Gorli
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BeitragVerfasst am: 23.11.2017 21:53:32    Titel:
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"weil das Fahrzeug nach einer Höherlegung hinten so hoch käme"


also das macht mich neugierig... Welche Hoeherlegung und Reifen meint der Pruefer sollen auf den Sprinter, wenn ein Auto, selbst Kleinwagen, da unten drunterrutschen koennen soll????? SO hoch kommt der da doch nu auch nicht....

ich wuerde mal Google anschmeissen, anch Sprinter Offroad googlen, Bilder von welchen mit deutschem Kennzeichen raussuchen, soweit ich das sehe haben die alle keinen Unterfahrschutz hinten....


https://www.youtube.com/watch?v=WYpOo24g9tY

Ahh und hier von Iglhaut, nix mit Unterfahrshcutz hinten:

https://www.youtube.com/watch?v=jLzIyXdx4D4

https://www.youtube.com/watch?v=9gIaxawRDyI




sieht ja fast nach: "kompetenteren Pruefer suchen" aus...


.

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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 23.11.2017 22:07:19    Titel:
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Hej,

"Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein."

So steht´s im §32b.

Wenn dein Sprinter eine lichte Höhe von mehr als 55cm erreicht mußt du wohl einen zusätzlichen Heckschutz nach
"der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der nach § 30 Absatz 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen." anbringen.

Bis 55cm ist dies nicht nötig.
Da der Prüfer den du fragtest nicht weiß wie hoch du deinen Sprinter umbauen möchtest hat er dich halt auf diese Sachlage hingewiesen.

Mir sind bei diversen Höherlegungen an Geländewägen bisher nur die "Tieferlegung" der Rückstrahler auf das gesetzliche Maximum bekannt.

_________________
Gruß

OffRoad-Ranger
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SEF003
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BeitragVerfasst am: 24.11.2017 01:02:14    Titel:
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Hallo Offroad Ranger
Vielen Dank.

Was ist denn das gesetzliche Maximum für die Rückfahrstrahler eigentlich?
Danke und Gruß Stefan
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kat i
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BeitragVerfasst am: 24.11.2017 08:55:04    Titel:
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Anbauvorschriften

Google.

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Gruß

Mathias
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BeitragVerfasst am: 24.11.2017 18:38:51    Titel:
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Hej,

Oberkante Rückstrahler max. 900 mm

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Gruß

OffRoad-Ranger
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Blechfreak
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BeitragVerfasst am: 26.11.2017 02:51:39    Titel:
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Versteht ihr das oben auch so, das der Unterfahrschutz nur dann drunter sein muss, wenn das Fahrzeug hinten mehr als 55cm hoch steht UND! die Hinterachse mindestens mehr als 1000mm von ganz hinten entfernt ist?
Für mich klingt der zitierte Gesetzestext so...
Und nur dann muss dieser Unterfahrschutz dafür sorgen, das von seiner Unterkante bis zum Boden weniger als 55cm sind, zum Beispiel 54cm.

Andererseits auch, wenn ich mich an Unfallbilder erinnere, wo einer unter einen LKW gerutscht ist, das sieht nicht schön aus...
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der präsident
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BeitragVerfasst am: 27.11.2017 13:05:03    Titel:
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Servus !!

meines wissens nach müssen 4x4 Fahrzeuge unter 3,5 t. hinten keinen unterfahrschutz haben .
auch keinen klapp baren.

ein Defender 130 hat ja serienmässig auch keinen.

gruss ,michi

_________________
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SEF003
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BeitragVerfasst am: 27.11.2017 17:41:56    Titel:
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für Eure Infos!
Stefan
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