Hallo lieber Besucher - Meld Dich kostenlos an und mach mit!
Offroad Forum :: Deutschlands größtes markenübergreifendes und werbefreies Allradforum
Login:    
Melde Dich (natürlich kostenlos) an und log Dich ein - Dann ist das Forum komplett werbefrei.
Champion Winde

Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4 =>

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.10.2017 06:18:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich bin auch durch.
Nach oben
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 21.10.2017 20:46:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Marci hat folgendes geschrieben:
Sag mal Rainer nachlesen ist dir zu doof oder Nee, oder?
Jimny ich hab deine Quelle schon zitiert und noch weitere Links zum Thema für Rainer aufgeführt.

Es wäre schön gewesen wenn Du Dich an Deine eigene Empfehlung "nachlesen" gehalten hättest. Dann wäre Dir evtl aufgefallen, es geht nicht um die allgemeine Frage, das CE kennzeichnungspflichtige Waren bei der Inverkehrbringung mit einem CE Kennzeichen ausgezeichnet sein müssen, sondern es geht um die Frage wo steht das die hier genannten Winden kennzeichnungspflichtig sind!

Ich wiederhole meine Frage daher gerne gerne: "Also erklär uns wo nachzulesen ist, das die Winden um die es hier geht, zwingend mit einem CE Zeichen ausgestattet sein müssen!" Vertrau mir


Da offensichtlich niemand hier aus dem Forum einen überprüfbaren Nachweis erbringen kann, kann man wohl davon ausgehen, das es sich bzgl. einer Kennzeichnungspflicht wohl nur um eine Einzelmeinung handelt.

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.10.2017 05:33:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ok, dann doch ein Versuch der Versachlichung:
Siggis Beitrag, auf den ich mich bezogen habe, war sehr wohl allgemein auf das CE Kennzeichen bezogen und wohl aus Wkipedia übernommen.

Weiter vorne habe ich folgendes geschrieben:

Zitat:
Offenbar will eine offizielle Stelle die Kennzeichnung sehen.
Generell darf In den meisten Fällen ein Produkt nur dann legal in die EU eingeführt werden, wenn der Hersteller bzw. Importeur
Übereinstimmung mit diversen Normen bestätigt.
Fehlt die Kennzeichnung kommt u.U. Ein komplexer Prozess in Gang, abhängig davon, ob irgend etwas passiert ist oder z.B. nur der Zoll Zicken macht.
Die CE Kennzeichnung/ Erklärung ist zwar nur eine Art Bestätigung des Herstellers/Importeurs oder sonstigen „Inverkehrbringers“ und wird wird oft und gerne gefälscht, das ist aber nicht das Problem des Endkunden.
Warum ausgerechnet eine Seilwinde keine Kennzeichnung brauchen soll, erschließt sich mir nicht.



Es ist richtig und logisch, das eine Konformitätserklärung nur dann erforderlich ist, wenn es auch einschlägige Normen gibt.
Konformität zu nicht existenten Normen erklären ist Unfug.

Falls es also nicht um die allgemeine Gültigkiet des CE Kennzeichens geht, sondern um Seilwinden, gilt DIN EN 14492-1, in der aktuellen Ausgabe vom Juni 2010.

Da urheberrechtlich geschützt, kann man die Norm nicht kostenfrei legal im Netz anschauen.
Käuflich zu erwerben beim Beuth Verlag.


https://www.beuth.de/de/norm/din-en-14492-1/122495351



Zitat aus deren Vorwort:
„Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen...“



Es gibt also eine (auch in Deutschland) gültige Norm, deren Konformität mit seinem Produkt der Hersteller/Importeur/Inverkehrbringer erklären und das durch das CE Aufkleberchen kenntlich machen muß.
Nach oben
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 22.10.2017 14:03:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Ok, dann doch ein Versuch der Versachlichung:

Es ist richtig und logisch, das eine Konformitätserklärung nur dann erforderlich ist, wenn es auch einschlägige Normen gibt.
Konformität zu nicht existenten Normen erklären ist Unfug.

Falls es also nicht um die allgemeine Gültigkiet des CE Kennzeichens geht, sondern um Seilwinden, gilt DIN EN 14492-1, in der aktuellen Ausgabe vom Juni 2010.

Danke, da kommen wir der Sache doch schon näher.
Lässt man "DIN" weg, so findet man den Text in der Ausgabe von 2006: http://www.mywinch.com/help/source/BSEN14492-1_2006.pdf
Nicht ganz aktuell, aber hilfreich!
Noch ein Hinweis: http://www.schmitzheisler.de/fileadmin/willkommen/ENChecklisteD.pdf

Im letzten Link gehts um die Definition "Winde nach CE" oder nicht, sagt aber noch nichts darüber aus ob die Winde dieser Normung entsprechen muss. Und genau das ist der Punkt den viele Foristi wissen wollen. Leider gabs bisher weder in diesem noch in anderen Foren dazu eine eindeutige Aussage.

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Algarv
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Algarve
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2359 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Terrano II 3,0TDI kurz
BeitragVerfasst am: 22.10.2017 14:22:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der TÜV in Portugal hat gar keine Kompetenzen, etwas freizugeben. Ich muss mit dem Dokument von Sven nun zu einem Ingeneur vom Verkehrsamt. Das selbe gilt für meinen Safarie Schnorchel und den AFN Stoßfänger.
Ich werde berichten, ob es geklappt hat oder nicht.
8 Jahre bin ich mit diesen Anbauten jedes Jahr durch den TÜV gekommen. Ich glaube, dass die EU mal wieder Druck macht.
Gut, dass ich schon das höhere OME-Fahrwerk rausgenommen habe. Das ist sicherlich auch nicht mehr zugelassen.
Reifen in 245/75/16 (31") bekomme ich nicht eingetragen. Morgen bestelle ich wieder Originalgröße.

Ob ich wohl die 2. Batterie behalten darf? ;)

_________________
Grüße aus Portugal
Holger

Trial Loule
Trial Almancil
Offroad Algarve Ausflugs- und Reise-Blog Portugal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Algarv
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Ende 2006
Wohnort: Algarve
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 2359 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Terrano II 3,0TDI kurz
BeitragVerfasst am: 22.10.2017 14:58:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich finde die umfangreiche, wenn auch streitsame, Diskussion schon auch sehr interessant und wichtig. Ich denke, dass nicht wenige , so wie ich, ihr Auto toll aumbauen wollen und sich keine Gedanken über Genehmigungen machen. Hinzu kommen noch all die Haltbarkeitsprobleme am antrieb und Fahrwerk durch all die Höherlegungen ohne Hemmungen.

_________________
Grüße aus Portugal
Holger

Trial Loule
Trial Almancil
Offroad Algarve Ausflugs- und Reise-Blog Portugal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.10.2017 16:08:30    Titel:
 Antworten mit Zitat  

@algarv,
es ist mittlerweile wirklich nicht mehr so leicht, Umbauten eintragen zu lassen, wenn es dafür kein Gutachten gibt.
Ich bin gerade dabei an meinem Jimny eine Stoßstange aus Frankreich eintragen zu lassen.
Das geht nach Rücksprache mit meinen (befreundeten) Prüfer schon, er muß die Eintragung aber exakt, auch fotografisch, dokumentieren, auf ähnliche Stoßstangen mit Gutachten verweisen und natürlich sämtliche Vorschriften wie Fußgängerschutz und Radabdeckung beachten. Das ganze geht dann beim TÜV zu einer zentralen Stelle, die die Eintragung auf Rechtmäßigkeit prüft. Die Zeiten von Gefälligkeitseintragungen sind vorbei.
Das gilt jetzt nätürlich nur für Deutschland, ist aber in den meisten Ländern nicht viel besser.


@ Rainer
Schmitz und Heisler verweist auf der Seite ausdrücklich darauf, dass der Verkauf nicht EN 14492-1 konformer Winden in der EU nicht erlaubt ist.
Du wirst bei jedem Importeur in den Bedienungsanleitungen die Konformitätserklärung nach der EU Maschinenrichtlinie 2006/42/06 mit DIN EN 14492-1 finden.

http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/dokumente/2006-42-EG_maschinenrichtlinie_de.pdf#page16

Ich finde hier keine Ausnahmen, die zum Thema passen würden.

Die aktuelle Ausgabe der DIN EN 14492-1 entspricht im Großen und Ganzen dem von dir verlinkten Dokument.
Es gibt in Anhang sogar Beispielbilder für elektrische Winden
A.3 zeigt beispielhaft für Fahrzeugwinden eine Ramsey, A.4 als Beispiel für Bootswinden so ein komisches Plastikteil mit Handgriff.
Es gibt also keinen Grund, die Relevanz der Norm anzuzweifeln. Niemand kann schließlich ein Produkt auf den Markt bringen,
das in Funktion, Form und Gestalt einem genormten Produkt entspricht und erklären, es wäre nicht nach der Norm gebaut.
Nach oben
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 22.10.2017 18:26:34    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
@ Rainer
Schmitz und Heisler verweist auf der Seite ausdrücklich darauf, dass der Verkauf nicht EN 14492-1 konformer Winden in der EU nicht erlaubt ist.
Du wirst bei jedem Importeur in den Bedienungsanleitungen die Konformitätserklärung nach der EU Maschinenrichtlinie 2006/42/06 mit DIN EN 14492-1 finden.

http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/dokumente/2006-42-EG_maschinenrichtlinie_de.pdf#page16

Ich finde hier keine Ausnahmen, die zum Thema passen würden.

Die aktuelle Ausgabe der DIN EN 14492-1 entspricht im Großen und Ganzen dem von dir verlinkten Dokument.
Es gibt in Anhang sogar Beispielbilder für elektrische Winden
A.3 zeigt beispielhaft für Fahrzeugwinden eine Ramsey, A.4 als Beispiel für Bootswinden so ein komisches Plastikteil mit Handgriff.
Es gibt also keinen Grund, die Relevanz der Norm anzuzweifeln. Niemand kann schließlich ein Produkt auf den Markt bringen, das in Funktion, Form und Gestalt einem genormten Produkt entspricht und erklären, es wäre nicht nach der Norm gebaut.

Ich denke wir sind schon auf dem richtigen Weg. Allerdings muss man höllisch aufpassen, es handelt sich idR, so wie im vorliegenden Fall auch, um eine Richtlinie. Also keine Vorschrift, und erst recht kein Gesetzt! Da muss man sehr genau differenzieren.

Das "Plastikteil" habe ich auch seit vielen Jahren im Einsatz. Um es für die Hebefunktion zu ertüchtigen hatte ich eine Bremse nachgerüstet. Ein CE-Kennzeichen hat das Dingens jedoch nie gehabt.

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 22.10.2017 18:31:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Algarv hat folgendes geschrieben:
Der TÜV in Portugal hat gar keine Kompetenzen, etwas freizugeben. Ich muss mit dem Dokument von Sven nun zu einem Ingeneur vom Verkehrsamt. Das selbe gilt für meinen Safarie Schnorchel und den AFN Stoßfänger.

Auch bei unserem TÜV gibts unterschiedlich qualifizierte Fachleute. Für die Sondereintragungen werden Ingenieure benötigt, die nicht an allen TÜV-Stationen zu finden sind.
Manchmal ists nur ein Geduldsspiel. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.10.2017 18:51:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Ich denke wir sind schon auf dem richtigen Weg. Allerdings muss man höllisch aufpassen, es handelt sich idR, so wie im vorliegenden Fall auch, um eine Richtlinie. Also keine Vorschrift, und erst recht kein Gesetzt! Da muss man sehr genau differenzieren.

Richtig. Wobei die Verbindlichkeit von Normen und Richtlinien rechtlich eine ziemlich komplizierte Sache ist.
Im Allgemeinen ist die Einhaltung über ein paar Ecken rechtlich doch verpflichtend.
Das führt aber ziemlich weit, die Angelegenheit ist ohnehin auf einem Niveu, wo sich üblicherweise Fachanwälte damit befassen.

Wenn ein Gesetz sich explizit auf eine Norm oder Richtlinie bezieht, muß man sich halt auch daran halten.
Das ist u.A. im Produktsicherheitsgesetz der Fall.

https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/ProdSG.pdf

Was weiter vorne über das CE Kennzeichen geschrieben wurde, war jedenfalls nicht richtig.

Hauptsache, es kehrt wieder Frieden ein.
Nach oben
rainer4x4
Druckluftschrauber
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005
Wohnort: Wallenhorst
Status: Verschollen


Fahrzeuge
1. Suzuki GV 2,5L V6
2. Lada Taiga 4x4
3. Fahrrad 2x1
BeitragVerfasst am: 24.10.2017 14:15:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jimny175 hat folgendes geschrieben:
Das führt aber ziemlich weit, die Angelegenheit ist ohnehin auf einem Niveu, wo sich üblicherweise Fachanwälte damit befassen.

Hab mal versucht hier etwas passendes heraus zu finden. Aber dazu muss man wohl tatsächlich Anwalt sein Nee, oder? Das scheint der Grund weshalb man nirgens was verbindliches findet.

_________________
Gruß Rainer
http://www.rainer4x4.net Schrauberseiten zum Defender, Grand Vitara und Quad
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen

Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.10.2017 20:33:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die EU-Richtlinien sind vom Gesetzgeber der jeweiligen Mitgliedsstaaten innerhalb der in der Richtlinie genannten Frist in nationales Recht zu überführen, die Richtlinie kann auch enthalten das wenn kein nationales Gesetz erlassen wird das die Richtlinie dann direkt anwendbares Recht wird. Eine EU-Verordnung ist immer direkt anwendbares Recht. Die Begriffe Verordnung und Richtlinie können auf EU-Ebene nicht mit Deutschen "Vorschriften" die gleich bezeichnet werden verglichen werden. EU-Verordnungen/Richtlinien werden vom EU-Parlament erlassen und sind in der Normen-Pyramide dem nationalen Recht übergeordnet.

So weiter im Text

Das nationale Recht zur Maschinenrichtlinie EG 2006/42 ist das Produksicherheitsgesetz in Verbindung mit der "Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz(Maschinenverordnung)"


Hab ich jetzt auch nur gegoogelt, von den erwähnten DIN-Normen findet man da nix, der Begriff Maschine ist doch sehr allgemein gehalten.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Offroad Forum Foren-Übersicht -> Allgemeine Fahrzeugtechnik Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4 =>
Seite 4 von 4 Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen || Nach oben
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Forensicherheit

12784 Angriffe abgewehrt

Zeit für Seitenerstellung: 0.223  Sekunden 

Software: phpBB © phpBB Group :: Extensions: flashman.TV :: Impressum + Rechtliches :: Datenschutzerklärung :: Das Team im Überblick :: Filter- und PN-Ignorier-Einstellungen