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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.10.2017 16:20:58    Titel:
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rainer4x4 hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:
Sorry,
Das ist doch kompletter Unfug.

DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!!
UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH.

Also hin und wieder das Hirn einschalten, dann klappt es auch mit dem CE Kennzeichen.

Wo kann man das nachlesen, was Du hier von Dir gibst?


Wie wäre es mit dem Produktsicherheitsgesetz?
§7 ABS.2?



muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Nirgends, weil so nicht stimmt.


Sondern?
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 18.10.2017 20:49:11    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Nirgends, weil so nicht stimmt.


Sondern?

CE Zeichen gibt es nur Sachen für die es eine europäische Norm gibt. Die gibt es aber nicht für alles was man so verkaufen kann. Im Baubereich gibt es für manche Anwendungen keine europäischen Normen, wo dann nationale Normen und Zulassungen gelten wie z. B. allgemeine baufaufsichtliche Zulassungen.
In dem Bereich wo ich mich beruflich bewege haben wir Produkte die der DIN EN 14 188-2 entsprechen und ein CE Zeichen haben. Gleichzeitig haben wir aber auch Produkte die eine abZ für den Bereich WHG haben und kein CE, weil dort die abZ zwingend notwendig ist um die Produkte in D anwenden zu dürfen. Und das aus dem simplen Grund weil es da noch keine europäische Norm gibt.
Was es dort schon gab, war eine europäisch technische Zulassung(ETA) die aber durch die aktuelle Rechtslage im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes nur bis zum Ablauf der aktuellen ETA gilt und dann bei der Verlängerung in eine abZ, mit den entsprechend höheren Kosten, umgewandelt werden muß.

Deshalb ist die Pausche Aussage "DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!! UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH. " einfach falsch. Das gilt nur wenn es eine europäische Norm für die Anwendung/Produkte gibt. Und auch um das CE-Zeichen führen zu dürfen muß man nicht alle Anforderungen der Normen erfüllen, sondern es reicht auch aus nur einen Teil zu erfüllen.
So ist es in meiner Branche.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 18.10.2017 20:50:31    Titel:
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Algarv hat folgendes geschrieben:
Sven hat mir mit einem Zulassungsdokument geholfen. Ich bedanke mich dafür sehr.

Es hätte mich schwer gewundert wenn er Dich hätte hängenlassen, das würde nicht seinem Anspruch entsprechen.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Marci
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BeitragVerfasst am: 18.10.2017 21:12:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Nirgends, weil so nicht stimmt.


Sondern?



Deshalb ist die Pausche Aussage "DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!! UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH. " einfach falsch. Das gilt nur wenn es eine europäische Norm für die Anwendung/Produkte gibt. Und auch um das CE-Zeichen führen zu dürfen muß man nicht alle Anforderungen der Normen erfüllen, sondern es reicht auch aus nur einen Teil zu erfüllen.
So ist es in meiner Branche.


Den aufgeführten Paragraphen hast du aber gelesen und mit seiner Aussage verglichen, oder?
Da trifft die „Pauschalaussage“ , die ich als Auszug aus dem § lese, nämlich zu und weicht nicht von deiner Aussage ab.

Für mich war es übrigens von Anfang an so zu verstehen, dass es hier um die Winde geht und somit um ein Produkt, dass sehr wohl der Kennzeichnungspflicht unterliegt. Ob es einem nun passt oder nicht. Und nicht um einen Sachverhalt von ner Baustelle.
Man kann es auch übertreiben , wenn ein user hier sehr höflich und mit Quellen Fragen beantwortet.

Wie sieht es denn mit Produkten aus, die eine abZ besitzen und außerhalb von DE Verwendung finden sollen Supi

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 18.10.2017 21:31:45    Titel:
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Dort kann man die abZ dort als Empfehlung sehen oder verstehen aber Relevanz hat sie dort nicht. In den meisten Ländern ist CE völlig ausreichend und die leben auch alle. Grins

Ist schon klar das es hier um eine Winde geht und die auch ganz sicher in eine Norm passt, für welche es dann CE gibt.

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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BeitragVerfasst am: 19.10.2017 11:53:12    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Wie wäre es mit dem Produktsicherheitsgesetz?
§7 ABS.2?

Na genau da steht es nicht drin. Vertrau mir Aber egal.

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Gruß Rainer
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 19.10.2017 12:58:04    Titel:
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.

Wenn es jetzt auf einmal egal ist oder Du es sowieso besser weißt, weiß ich nicht, was Du willst.
Eine Kurze Zusammenfassung der Rechtslage aus Deiner Sicht wäre ja auch eine Möglichkeit.
Oder geht es um schlechte Laune ausleben oder Retourkutschen verteilen?
Wennˋs hilft, bitte.

Wir können natürlich gerne komplexe juristische Fragestellungen durchackern, die mit dem eigentlichen Thema schon lange nichts mehr zu tun haben. Der Prüfer in Portugal wird seinen Job halbwegs im Griff haben, da können wir in Deutschland lange polemisieren.
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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 12:17:06    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
.Wenn es jetzt auf einmal egal ist oder Du es sowieso besser weißt, weiß ich nicht, was Du willst.
Eine Kurze Zusammenfassung der Rechtslage aus Deiner Sicht wäre ja auch eine Möglichkeit.
Oder geht es um schlechte Laune ausleben oder Retourkutschen verteilen?
Wennˋs hilft, bitte.

Wir können natürlich gerne komplexe juristische Fragestellungen durchackern, die mit dem eigentlichen Thema schon lange nichts mehr zu tun haben. Der Prüfer in Portugal wird seinen Job halbwegs im Griff haben, da können wir in Deutschland lange polemisieren.

Was sollen solche Kommentare? Kannst Du nicht fachlich und sachlich argumentieren?
Du pöbelst herum, bezeichnest die Angaben anderer Foristi als kompletten Unfug, unterstellst anderen Forenusern das sie Ihr Gehirn nicht nutzen, machst den Lauten mittels Großbuchstaben:
jimny175 hat folgendes geschrieben:
Das ist doch kompletter Unfug.

DIE INVERKEHRBRINGUNG VON WAREN OHNE CE KENNZEICHEN IST IN DER EU VERBOTEN!!!
UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON OB PRIVAT ODER GEWERBLICH.

Also hin und wieder das Hirn einschalten, dann klappt es auch mit dem CE Kennzeichen.

Aber nirgens kommen von Dir irgendwelche belastbaren Quelle für Dein Geschreibsel!
Auf meine Nachfrage nennst Du irgend einen ominösen Paragrafen indem nichts, aber auch garnichts über Seilwinden zu finden ist. Was soll sowas?
Also erklär uns wo nachzulesen ist, das die Winden um die es hier geht, zwingend mit einem CE Zeichen ausgestattet sein müssen!


@all
Laut TÜV Prüfer in dieser Region wird ausschliesslich der Anbau der Winden unter Berücksichtigung der STVZO geprüft. Nix weiter. Ob, und wie das Teil anschliessend funktioniert ist den Prüfern völlig egal, dafür ist der Anwender verantwortlich.
Die TÜVtler prüfen ggf. auch den externen Anbau von Spaten, Äxten oder Spitzhacken usw. auf den STVZO konformen Anbau. Aber nicht ob die Äxte oder Spitzhacken ein CE oder gar GS Zeichen tragen, oder so.

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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 14:54:22    Titel:
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@ dich

Was hat dieser, von dir erwähnte, TÜV mit dem Inverkehrbringen von Waren zu tun?



Er hat doch ganz oben auf der Seite schon die Quelle angegeben.
§ 7 (1) Nr.2 ProdSG

Es ist verboten ...

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Marci
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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 15:04:09    Titel:
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Damit du noch mehr zum Lesen hast.

Zum CE-Kennzeichen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/marginalspalte_faq.html?nn=29020

Zum Thema Inverkehrbringen und Produktsicherheit.
Irgendwie muss die Ware, um die es hier ging, ja in die EU gekommen sein.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html

Ich denke mal ganz stark, dass es Jimmy darum ging.

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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 15:16:38    Titel:
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Tippfehler Hau mich, ich bin der Frühling
§ 7 (2) Nr. 2 ProdSG

Supi

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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 15:52:50    Titel:
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Nee Rainer, ich pöble nicht herum, ich werde deutlich.

Falls es nicht angekommen ist, Algarv lebt in Potugal, da sind Verweise auf die Praktiken des deutschen TÜV nunmal unangebracht und ohne jeden Sinn.
Als Unsinn habe ich die teilweise in rot verfassten Behauptungen von Siggi109 bezeichnet, das EC Kennzeichen sei nur für Geschäftsleute bindend und für Privatleute bedeutungslos.

Weil es Unsinn ist.
Es stimmt so nicht, und passt nicht mal ansatzweise zur Fragestellung.


Im übrigen ist „Sorry, Leute...“ als eine Art Ausruf zu verstehen, ich denke, die meisten Leute verstehen das auch so.

Ich weiß, Fettschrift wird im Internet auch als schreien verstanden. kann man so sehen, Texte rot hervorheben auch.
Sieh es als Antwort darauf.

Ich habe gute persönliche Kontakte zu TÜV Leuten, teile mein Hobby mit einigen und weiß das da täglich neue Vorschrifen auflaufen, an die sie sich halten müssen. Also wundert es mich kein bisschen, wenn ein ausländischer Prüfer nach einer CE Kennzeichnung fragt. Im Ausland gibt es (mittlerweile) oft noch viel strengere Regelungen als bei uns.

Falls Du auf die StVZO als alleing maßgebend abhebst, das Produktsicherheitsgesetz als irrelevant abtust:
Der TÜV wird die auch keine Stoßstange aus gepresstem Kokain eintragen, selbst wenn die 100mal der StVZO entspräche.
Darum geht es.

Wir können uns streiten, welche Produkte CE Kennzeichnungspflichtig sind. Nach meinen Kenntnissen gehören Maschinen (teile) und Teile für Kraftfahrzeuge dazu. Also auch eine Seilwinde, wie die, von der wir hier sprechen.
Wir können darüber diskutieren, was bei fehlenden oder gefälschtem CE Kennzeichen passieren kann! und welchen Sinn das ganze hat, welche anderen Kennzeichen es ersetzen, bringt aber nix, es ist nunmal in der Welt.

Also locker bleiben und selbst belastbare Quellen bringen, die das Gegenteil beweisen.
Ist nicht so, das ich mich nicht belehren lasse, da muß aber dann schon mehr kommen als „stimmt nicht, aber egal“
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rainer4x4
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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 17:15:47    Titel:
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jimny175 hat folgendes geschrieben:
Nee Rainer, ich pöble nicht herum, ich werde deutlich.

Wir können uns streiten, welche Produkte CE Kennzeichnungspflichtig sind. Nach meinen Kenntnissen gehören Maschinen (teile) und Teile für Kraftfahrzeuge dazu. Also auch eine Seilwinde, wie die, von der wir hier sprechen.


Dann werde ich nun auch mal deutlich: "Nach meinen Kenntnissen.....", die Du durch nichts untermauern kannst, bedeuten nix anderes als das Du es auch nicht wirklich weisst.
Mehr muss ich nicht wissen.

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Gruß Rainer
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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 17:57:43    Titel:
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http://europa.eu/youreurope/business/product/ce-mark/index_de.htm


Der Händler, der die Unterlagen bei gebracht hat (wir gehen mal davon aus, das es keine Fälschung ist) und der Prüfer in Portugal sind auch alle doof.
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BeitragVerfasst am: 20.10.2017 20:24:07    Titel:
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Sag mal Rainer nachlesen ist dir zu doof oder Nee, oder?

Jimny ich hab deine Quelle schon zitiert und noch weitere Links zum Thema für Rainer aufgeführt.
Der will einfach nicht.

Ich steig hier aus.

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